Am 23.12.2009 15:56, schrieb Bernd Wurst:
> Am Mittwoch 23 Dezember 2009 13:35:29 schrieb Michael Buege:
>>> Mit Deiner Argumentation unterstellst Du stillschweigend, dass in dem
>>> diskutierten fiktiven Beispiel das Prinzip der Beweislastumkehr
>>> Gültigkeit hat.
>> -v bitte
>> Tobias schrub "plausibel belegen".
>
> Die Annahme hier, dass man selbst irgendwas beweisen müsste, ist schlicht
> sinnfrei.
>
> Wer immer denkt, dass du bei ihm abgemalt hast, muss eben diesen Vorwurf
> beweisen können, nicht anders herum.
>
> Man muss normalerweise nicht beweisen dass man etwas richtig gemacht hat
> sondern derjenige, der einem ein Fehlverhalten vorwirft, muss das
> Fehlverhalten beweisen. Im Zweifel für den Angeklagten.
>
> Nur bei einigen klar spezifizierten Rechtsgebieten greift eine
> Beweislastumkehr, weil dies dort sinnvoller ist. Siehe Wikipedia-Artikel zur
> Beweislastumkehr. Diese greift hier aber nicht, daher stellt sich die Frage
> gar nicht, ob man seine Quelle beweisen kann.

Da greift ein uralter Spruch: "Vor Gericht und auf hoher See sind wir 
alle in Gottes Hand".


Bevor das jetzt aber in eine juristische Fachdiskussion abgleitet, von 
der ich nicht glaube das es hier viele gibt, die sie sinnvoll führen 
können ...

Wenn mir jemand ein Foto zeigt und sagt: "Davon bitte keine Kopien 
machen und auch nicht abmalen", dann halte ich es persönlich für ganz 
schlechten Stil zu sagen: "Ist mir doch scheißegal was du mir erzählst, 
laut Copyright Gesetz sind das nur Fakten und das darf ich abmalen".

Soll nach außen hin der Eindruck: "OSM klaut sich alle Daten zusammen 
die nicht niet und nagelfest sind" entstehen? Auch wenn der Eindruck 
eigentlich letztlich überhaupt nicht stimmt, halte ich das auf die Dauer 
für wenig zielführend.

Gruß, ULFL

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