Am 21. März 2010 00:28 schrieb Martin Koppenhoefer <dieterdre...@gmail.com>:
> Am 20. März 2010 09:55 schrieb Falk Zscheile <falk.zsche...@googlemail.com>:
>> gegen die hier in der Runde vertretene These "Küstenlinie=Kreisgrenze"
>> spricht In Mecklenburg-Vorpommern § 53 des Landeswassergesetzes.[1]
>> Als Grenze zwischen Land und Wasser gilt der mittlere Wasserstand,....
>
> das sagt dann aber doch auch genau das: "Küstenlinie=Kreisgrenze", nur
> dass die Küstenlinie halt genau nach Vorschrift berechnet wird.

vorausgesetzt, die Kreisgrenze ist die Land-Wasser Grenze (das Wasser
ist AFAIR Bundesgebiet). Habe dazu auf die Schnelle nichts gefunden.

Gruß Martin

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