DarkAngel schrieb:
Worin soll das Problem bestehen, die Kaserne und die Wege darin zu
mappen - wenn man legal an die Daten herankommt. Man sollte aber
vermeiden, als Insider solche Objekte zu mappen.
für viele normalerweise nicht öffentlich zugängliche Objekte gibt es
einen Tag der offenen
Am 13. April 2009 20:52 schrieb Karl Eichwalder k...@gnu.franken.de:
Timo Matthias o...@budbundi.de writes:
Weiß jetzt aber nicht ob man z.B. bei einem Wald der also Übungsplatz
genommen wird natural=wood oder landuse= military nehmen sollte.
Das ist ein schönes beispiel.
Natürlich beides.
Frederik Ramm schrieb:
Markus Schaub wrote:
Ich hätte das jetzt etwas anders interpretiert, aber ohne die entsprechende
Rechtsprechung zu kennen, ist es sowieso müßig, über Gesetze zu diskutieren.
Aber wir sind uns einig, dass das wissentlich im Gesetz wohl kaum dazu
gedacht ist,
Am 13. April 2009 10:53 schrieb Markus Schaub mailinglis...@markus-schaub.de:
Frederik Ramm schrieb:
Also, man muss irgendetwas anderes wissen, ausser, dass dieser
Paragraph existiert.
Die Frage ist nur, was und wieviel?
Selbst wenn man es nicht weiß, ob und in welchem Ausmaß eine
Markus Schaub wrote:
Zumindest ab jetzt wäre es wissentlich.
Keinesfalls, denn man muss ja wissentlich im konkreten Fall die
Sicherheit gefaehrden. Und konkrete Faelle haben wir hier ueberhaupt
nicht diskutiert.
Ich hätte das jetzt etwas anders interpretiert,
Nämlich wie?
aber ohne
Stefan Schwan wrote:
unbewußt Fahrlässig wäre, wenn du Straßen vom Luftbild abzeichnest,
ohne zu wissen, dass es sich um einen militätischen Bereich nach
UZwBwG § 2 Abs 1handelt.
In dem Fall ist schon fraglich, ob das überhaupt fahrlässig wäre.
Abgesehen davon bezieht sich der Begriff
Am 13. April 2009 12:43 schrieb Mark Obrembalski mark...@web.de:
Stefan Schwan wrote:
unbewußt Fahrlässig wäre, wenn du Straßen vom Luftbild abzeichnest,
ohne zu wissen, dass es sich um einen militätischen Bereich nach
UZwBwG § 2 Abs 1handelt.
In dem Fall ist schon fraglich, ob das
Stefan Schwan wrote:
Abgesehen davon bezieht sich der Begriff leichtfertig nicht auf das
Tatbestandsmerkmal militärischen Einrichtung oder Anlage, sondern
auf die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die
Schlagkraft der Truppe gefährdet.
es bezieht sich auf eine Abbildung oder
Am 13. April 2009 13:05 schrieb Mark Obrembalski mark...@web.de:
Stefan Schwan wrote:
Abgesehen davon bezieht sich der Begriff leichtfertig nicht auf das
Tatbestandsmerkmal militärischen Einrichtung oder Anlage, sondern
auf die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die
Schlagkraft
Stefan Schwan wrote:
Nein, das tut es nicht: die Gefahr nicht wissentlich, aber
vorsätzlich oder leichtfertig herbeiführt heißt es in Abs. 4, und
die einzige Gefahr, die der § 109g überhaupt erwähnt, ist diejenige
für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die
Schlagkraft der
Timo Matthias o...@budbundi.de writes:
Weiß jetzt aber nicht ob man z.B. bei einem Wald der also Übungsplatz
genommen wird natural=wood oder landuse= military nehmen sollte.
Das ist ein schönes beispiel.
Natürlich beides. natural und landuse ist keine kategorien, die sich
gegenseitig
André Reichelt schrieb:
DarkAngel schrieb:
Der § 109g StGB spricht von und dadurch wissentlich die Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet.
Das bedeutet, wenn ich hinterher sage: Das wusste ich aber nicht., bin
ich fein aus dem Schneider. Wer
Hallo,
Markus Schaub wrote:
Der § 109g StGB spricht von und dadurch wissentlich die Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet.
Das bedeutet, wenn ich hinterher sage: Das wusste ich aber nicht., bin
ich fein aus dem Schneider. Wer soll mir beweisen
Frederik Ramm schrieb:
Hallo,
Markus Schaub wrote:
Der § 109g StGB spricht von und dadurch wissentlich die Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet.
Das bedeutet, wenn ich hinterher sage: Das wusste ich aber nicht., bin
ich fein aus dem
Hallo,
Markus Schaub wrote:
Ich hätte das jetzt etwas anders interpretiert, aber ohne die entsprechende
Rechtsprechung zu kennen, ist es sowieso müßig, über Gesetze zu diskutieren.
Aber wir sind uns einig, dass das wissentlich im Gesetz wohl kaum dazu
gedacht ist, zwischen denen zu
Sven Sommerkamp schrieb:
Darf man Wege in Kasernen oder Übungsgebieten eintragen?
Soll sich der melden, den das stört.
ggf. mapt das immer jemand der Staatsbürger eines weit entfernten Landes
ist.
Wie weit darf man mit der Kartografie gehen?
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht sollte
Gute Frage! Meines Wissens gibt es dazu nicht mal einen Rechts-Kommentar.
Ich könnte mir aber verstellen, dass es wettbewerbsrechtliche Probleme
geben könnte, wenn man z.B. eine Teststrecke mappt.
Auf einem Truppenübungsplatz wird ja kein Krieg geführt.
Warum? Weil das Fotografieren strikt verboten ist.
___
Talk-de mailing list
Talk-de@openstreetmap.org
http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de
Am 09.04.2009 um 11:06 schrieb Frederik Ramm:
Wie soll man mit sowas umgegehen?
Darf man Wege in Kasernen oder Übungsgebieten eintragen?
Wie weit darf man mit der Kartografie gehen?
Wenn wir schon dabei sind. Wie sieht das Mappen auf
abgeschlossenen(Zutritt nur mit Berechtigung)
Hallo,
Wie soll man mit sowas umgegehen?
Darf man Wege in Kasernen oder Übungsgebieten eintragen?
Wie weit darf man mit der Kartografie gehen?
Das Schwierige ist: Wenn man sich hier Beschraenkungen auferlegt oder
auferlegen laesst, *wessen* Recht akzeptiert man dann?
Unsere Datenbank
Tobias Wendorff schrieb:
jorkh schrieb:
*darf* nicht? sind Luftbilder nicht seit Jahren freigegeben?
Siehe § 109 g Abs. 2 StGB
http://dejure.org/gesetze/StGB/109g.html
Ach Du kacke ... lest mal Abs. 1 :-)
Na und? Alles was in dieser Bezeihung bereits veröffentlicht wurde, kann
durchaus
jorkh schrieb:
Tobias Wendorff schrieb:
Da haben wir ja genau so einen Konflikt. Es *darf* ja eigentlich
gar nicht Fotografiert werden (Luftbild + Satellit).
hallo,
*darf* nicht? sind Luftbilder nicht seit Jahren freigegeben?
Ansonsten sind Kasernen u.ä. seit Jahrzehnten in Stadtplänen
Frederik Ramm schrieb:
Wenn ich von meiner lokalen Kaserne die Wege abdigitalisiere, dann weiss
ich das nicht - ich gehe eher vom Gegenteil aus, naemlich, dass ich
damit auf keinen Fall in irgendeiner Weise die Sicherheit des Landes
gefaehrde.
Und genau das klingt sehr nach der
DarkAngel schrieb:
Worin soll das Problem bestehen, die Kaserne und die Wege darin zu
mappen - wenn man legal an die Daten herankommt. Man sollte aber
vermeiden, als Insider solche Objekte zu mappen.
Ist ein Soldat ein INsider?
Der § 109g StGB spricht von und dadurch wissentlich die
Chris-Hein Lunkhusen schrieb:
Martin Siegel schrieb:
Timo Matthias schrieb:
Weiß jetzt aber nicht ob man z.B. bei einem Wald der also Übungsplatz
genommen wird natural=wood oder landuse= military nehmen sollte.
Mapnik stellt landuse=military mittlerweile transparent über
Frederik Ramm wrote:
Bleibt natürlich die Frage, ob man es wirklich wissentlich tut.
Wenn jemand taggt Bunker für Atomsprengköpfe oder zentrale
Energieversorgung oder Krankenstation, dann gibt man schon
interne Infos raus.
Der Staatsanwalt muesste Dir nachweisen, dass Du *wusstest*, dass
DarkAngel schrieb:
Der § 109g StGB spricht von und dadurch wissentlich die Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet.
Das bedeutet, wenn ich hinterher sage: Das wusste ich aber nicht., bin
ich fein aus dem Schneider. Wer soll mir beweisen können, dass
Mark Obrembalski schrieb:
Nein, nach Abs. 4 wird schon bestraft, wer die Gefahr leichtfertig
(ungefähr gleichbedeutend mit grob fahrlässig) herbeiführt. Dass es im
Kriegsfall nicht so gut ist, wenn der Feind genau weiß, wo die
Energieversorgung einer (wichtigen) Kaserne ist, kann man sich auch
Sven Sommerkamp schrieb:
Wie soll man mit sowas umgegehen?
Darf man Wege in Kasernen oder Übungsgebieten eintragen?
Wie weit darf man mit der Kartografie gehen?
Ich bin da recht hart. Wir scheren uns ich China einen Scheißdreck um
Recht und Gesetz. Dort ist das Anfertigen von Karten ohne
André Reichelt wrote:
Das Militär hat heute Satelliten mit einer Auflösung von 1mm. Wenn die
Bilder haben wollen, können die die recht einfach erstellen.
Richtig. Problematisch kann es von daher wohl nur mit Gebäuden werden,
denen man den Zweck nicht von außen ansieht.
Gruß,
Mark
--
Wolle
André Reichelt wrote:
Eine gute Idee wäre es jedenfalls, mit unseren Servern nach Sealand
umzusiedeln. Da sind wir dann gegen jede Regierung immun, solange sie
Sealand nicht den Krieg erklärt.
Oder die britische Regierung sich für ihre derzeit nicht genutzte
Seeanlage wieder interessiert.
Am 9. April 2009 12:43 schrieb Johann H. Addicks addi...@gmx.net:
Darf man Wege in Kasernen oder Übungsgebieten eintragen?
Soll sich der melden, den das stört.
und dann? Das Höchststrafmaß sind 15 Jahre für Landesverrat. Nicht
gerade Peanuts. Ich stehe allerdings auf dem Standpunkt, dass wir
Am 9. April 2009 15:36 schrieb Mark Obrembalski mark...@web.de:
André Reichelt wrote:
Das Militär hat heute Satelliten mit einer Auflösung von 1mm. Wenn die
Bilder haben wollen, können die die recht einfach erstellen.
hast Du dafür eine Quelle?
Gruß Martin
André Reichelt schrieb:
Das Militär hat heute Satelliten mit einer Auflösung von 1mm. Wenn die
Bilder haben wollen, können die die recht einfach erstellen.
Nicht in Deutschland. Siehe Wikipedia, keine Lust immer alles dreimal
zu schreiben.
___
Martin Koppenhoefer schrieb:
hast Du dafür eine Quelle?
Ging erst vor drei Tagen hier über die ML. Außerdem gabe es darüber auch
mal einen Arzikel im Stern.
André
signature.asc
Description: OpenPGP digital signature
___
Talk-de mailing list
Tobias Wendorff schrieb:
Nicht in Deutschland. Siehe Wikipedia, keine Lust immer alles dreimal
zu schreiben.
Die benötigten Geräte sind oben. Wenn ich als Regierung Bilder brauche,
komme ich auch an solche ran.
André
signature.asc
Description: OpenPGP digital signature
Mark Obrembalski schrieb:
Oder die britische Regierung sich für ihre derzeit nicht genutzte
Seeanlage wieder interessiert.
Die hält doch dieser Typ mit Waffengewalt besetzt und betreibt da ein
Serverzentrum.
André
signature.asc
Description: OpenPGP digital signature
Am 9. April 2009 15:56 schrieb André Reichelt andr...@online.de:
Martin Koppenhoefer schrieb:
hast Du dafür eine Quelle?
Ging erst vor drei Tagen hier über die ML. Außerdem gabe es darüber auch
mal einen Arzikel im Stern.
Ich habe die Diskussion hier vor ein paar Tagen verfolgt, und 1 mm
André Reichelt wrote:
Mark Obrembalski schrieb:
Oder die britische Regierung sich für ihre derzeit nicht genutzte
Seeanlage wieder interessiert.
Die hält doch dieser Typ mit Waffengewalt besetzt und betreibt da ein
Serverzentrum.
Wenn die britische Regierung da wieder rein will, wird sie
Hallo,
Mark Obrembalski wrote:
Wenn ich von meiner lokalen Kaserne die Wege abdigitalisiere, dann
weiss ich das nicht - ich gehe eher vom Gegenteil aus, naemlich, dass
ich damit auf keinen Fall in irgendeiner Weise die Sicherheit des
Landes gefaehrde.
Bist Du Soldat? Wenn nicht: Wo man
Am 9. April 2009 16:21 schrieb Frederik Ramm frede...@remote.org:
Von meiner lokalen Kaserne gibt es Google-Luftbilder und auch dort einen
Tag der offenen Tuer.
Bye
Frederik
Fotografieren wird man da allerdings nicht dürfen, oder?
Gruß Martin
André Reichelt schrieb:
Tobias Wendorff schrieb:
Nicht in Deutschland. Siehe Wikipedia, keine Lust immer alles dreimal
zu schreiben.
Die benötigten Geräte sind oben. Wenn ich als Regierung Bilder brauche,
komme ich auch an solche ran.
André, die Persönlichkeitsrechte in Deutschland
Martin Koppenhoefer schrieb:
Fotografieren wird man da allerdings nicht dürfen, oder?
In wiefern darf man gegen das StGB verstoßen, wenn man nicht
erwischt wird?
___
Talk-de mailing list
Talk-de@openstreetmap.org
Tobias Wendorff schrieb:
André, die Persönlichkeitsrechte in Deutschland verbieten eine
Veröffentlichung.
Die Frage ist nur, wer sich im Kriegsfall um das Persönlichkeitsrecht
schert. Steht der Lampuke vor der Tür und droht mit Atomwaffen, ist der
Regierung doch das Recht des Einzelnen egal.
André Reichelt schrieb:
Tobias Wendorff schrieb:
André, die Persönlichkeitsrechte in Deutschland verbieten eine
Veröffentlichung.
Die Frage ist nur, wer sich im Kriegsfall um das Persönlichkeitsrecht
schert. Steht der Lampuke vor der Tür und droht mit Atomwaffen, ist der
Regierung doch das
André Reichelt schrieb:
Die benötigten Geräte sind oben. Wenn ich als Regierung Bilder brauche,
komme ich auch an solche ran.
Mit Betonung auf als Regierung.
Nein, ich habe einstellen statt erstellen gelesen. Wobei das
Erstellen ja eigentlich das Problem ist :-)
André Reichelt schrieb:
Tobias Wendorff schrieb:
André, die Persönlichkeitsrechte in Deutschland verbieten eine
Veröffentlichung.
Die Frage ist nur, wer sich im Kriegsfall um das Persönlichkeitsrecht
schert. Steht der Lampuke vor der Tür und droht mit Atomwaffen, ist der
Regierung
Marc Schütz schrieb:
Ihr redet aneinander vorbei. Der Punkt ist wohl, dass jegliche Gefahr, die
durch selbstgemachte Bilder von Kasernen entstehen könnte, bereits jetzt
existiert, weil die feindlichen Regierungen schon jetzt über alle
Informationen verfügen, die in den Bildern enthalten
Martin Siegel schrieb:
http://tools.geofabrik.de/map/?type=Mapniklon=6.89703lat=50.61004zoom=15
Probleme macht das landuse=grass, was da noch oben drauf liegt.
Hmmm, die zugehörige Relation sieht mir etwas verrückt aus. Inner/Outer
vertauscht ?
Ich hab versucht, das als advanced
Am 9. April 2009 19:39 schrieb Chris-Hein Lunkhusen chris66...@gmx.de:
Martin Siegel schrieb:
http://tools.geofabrik.de/map/?type=Mapniklon=6.89703lat=50.61004zoom=15
Probleme macht das landuse=grass, was da noch oben drauf liegt.
Hmmm, die zugehörige Relation sieht mir etwas verrückt aus.
Martin Simon schrieb:
http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Talk:Relation:multipolygon#Advanced_multipolygons
Weil die Wiese ihrerseits wieder ein Waldstück enthält.
Es wird also quasi us dem Wald eine Fläche mit Loch ausgeschnitten,
was bewirkt, daß in der Mitte der ursprüngliche Wald doch
jorkh schrieb:
Sven Sommerkamp schrieb:
Wie soll man mit sowas umgegehen?
Darf man Wege in Kasernen oder Übungsgebieten eintragen?
Wie weit darf man mit der Kartografie gehen?
warum nicht? in den gebrauchten Bundesländern hat es auch im Kalten
Krieg so gut wie keine weißen Flecken auf der
Wie soll man mit sowas umgegehen?
Darf man Wege in Kasernen oder Übungsgebieten eintragen?
Wie weit darf man mit der Kartografie gehen?
Gruß Sven S.
___
Talk-de mailing list
Talk-de@openstreetmap.org
http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de
Sven Sommerkamp schrieb:
Wie soll man mit sowas umgegehen?
Darf man Wege in Kasernen oder Übungsgebieten eintragen?
Wie weit darf man mit der Kartografie gehen?
Gruß Sven S.
___
Talk-de mailing list
Talk-de@openstreetmap.org
Sven Sommerkamp schrieb:
Wie soll man mit sowas umgegehen?
Darf man Wege in Kasernen oder Übungsgebieten eintragen?
Wie weit darf man mit der Kartografie gehen?
Also ich hab schon öfters Orte gesehen wo das gemacht ist.
Und die meisten Übungsgebiete kann man ja betreten wenn keine Übung
Hallo Tobias,
Tobias Wendorff wrote:
Länder wie China kennen die Internetzensur. In Europa kennt man das nicht,
hier wird liebeer geklagt.
Etwas mehr Kontext waere bei Deinen Antworten manchmal hilfreich.
Man muss sich halt entscheiden:
1. Man akzeptiert, dass jedes Land selber bestimmen
Timo Matthias schrieb:
Weiß jetzt aber nicht ob man z.B. bei einem Wald der also Übungsplatz
genommen wird natural=wood oder landuse= military nehmen sollte.
Mapnik stellt landuse=military mittlerweile transparent über
landuse=forest dar:
Am 09.04.2009 12:31, Tobias Wendorff:
Frederik Ramm schrieb:
3. Man waehlt Option 1 fuer gute und Option 2 fuer boese Laender.
[...]
Ich wuerde (3) gern vermeiden ;-)
Das ist natürlich klar, nur wenn morgen in der EU vereinbart
wird, dass das kartographieren von derartigen Wegen nicht
Claudius Henrichs schrieb:
Ich mappe alle, was ich legal ertracken darf oder vom Satellitenbild +
Ortskenntnis abzeichnen kann.
Da haben wir ja genau so einen Konflikt. Es *darf* ja eigentlich
gar nicht Fotografiert werden (Luftbild + Satellit).
Vermutlich sind die Bilder gar nicht für Europa
Was für ein Vergleich...
Länder wie China kennen die Internetzensur. In Europa kennt man das nicht,
hier wird liebeer geklagt.
Ist auch für fast alle Seite lukrativer.
___
Talk-de mailing list
Talk-de@openstreetmap.org
Martin Siegel schrieb:
Timo Matthias schrieb:
Weiß jetzt aber nicht ob man z.B. bei einem Wald der also Übungsplatz
genommen wird natural=wood oder landuse= military nehmen sollte.
Mapnik stellt landuse=military mittlerweile transparent über
landuse=forest dar:
Tobias Wendorff schrieb:
Da haben wir ja genau so einen Konflikt. Es *darf* ja eigentlich
gar nicht Fotografiert werden (Luftbild + Satellit).
hallo,
*darf* nicht? sind Luftbilder nicht seit Jahren freigegeben?
Ansonsten sind Kasernen u.ä. seit Jahrzehnten in Stadtplänen und Karten
zu finden;
jorkh schrieb:
*darf* nicht? sind Luftbilder nicht seit Jahren freigegeben?
Siehe § 109 g Abs. 2 StGB
http://dejure.org/gesetze/StGB/109g.html
Ach Du kacke ... lest mal Abs. 1 :-)
___
Talk-de mailing list
Talk-de@openstreetmap.org
Sven Sommerkamp schrieb:
Wie soll man mit sowas umgegehen?
Darf man Wege in Kasernen oder Übungsgebieten eintragen?
Wie weit darf man mit der Kartografie gehen?
Ich glaube, die Antwort lässt sich doch einfach finden:
http://dejure.org/gesetze/StGB/109g.html
Bleibt natürlich die Frage, ob man
From: Tobias Wendorff tobias.wendo...@uni-dortmund.de
[..]
L?nder wie China kennen die Internetzensur. In Europa kennt man das nicht,
[..]
Naja, Frau vd Leyen arbeitet ja hart daran, sie auch bei uns
einzuführen. Und bzgl. der Staatssicherheit gibt es gerade in
Deutschland auch sehr ridige
Wenn wir schon dabei sind. Wie sieht das Mappen auf
abgeschlossenen(Zutritt nur mit Berechtigung) Werksgeländen aus? Kann
da der Arbeitgeber Probleme machen?
Gibt es evtl. die Möglichkeit anonym zu Mappen? Dann wäre es ja
wiederum kein Problem ;)
66 matches
Mail list logo