Frederik Ramm schrieb:
> Hallo,
>
> Henry Loenwind wrote:
>   
>> Grade mal ein Beispiel: Wenn ich hergehe und mir von Dir die Mona Lisa
>> beschreiben lasse, Du dafür auf einem kommerziellen Bild nachsiehst, wie
>> sie eigentlich aussieht, und ich die Beschreibung dann in die Wikipedia
>> stelle - haben wir dann die Rechte des Fotografen verletzt? Nein. Die
>> des Künstlers? Nein, zu lange tot. (Sein Pech ;)
>>     
>
> [...]
>
> Ist zwar so ein leidiges Thema, wo Nichtjuristen sich ewig im 
> Argumentationssumpf mit Matsch bewerfen koennen, aber ich vergleiche das 
> Abmalen von Luftbildern gern mit dem Nacherzaehlen eines Romans. Niemand 
> kann mir verbieten, Harry Potter auf zwei Seiten nachzuerzaehlen und auf 
> meine Webseite zu stellen, obwohl das definitiv ein "abgeleitetes Werk" 
> ist (ich kann nur nacherzaehlen, was ich vorher lese).
>
> Dieser Vergleich hinkt natuerlich auch insofern, als dass Harry Potter 
> keine Beschreibung von Fakten darstellt, im Gegensatz zu einem Luftbild.
>
>   
Zumindest bei Google ist de Situation IMHO eindeutig. In den 
Nutzungsbedingungen steht:

*Fotografische Abbildungen*

[...]

Es ist untersagt, die Abbildungen vollständig oder teilweise 
zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu übersetzen, 
zu ändern oder abgeleitete Arbeiten aus ihnen zu erstellen. Darüber 
hinaus dürfen die Abbildungen oder Teile davon weder vermietet, 
weitergegeben, veröffentlicht, verkauft, abgetreten, verleast, 
sublizenziert, vermarkt, übertragen oder in einer sonstigen Weise 
genutzt werden, die nicht ausdrücklich durch diese Vereinbarung 
gestattet wird.

[...]

Ich glaube viel eindeutiger kann man es nicht verbieten, von der 
Luftbildern irgendwas abzumalen. Ob das juristisch haltbar ist, das ist 
natürlich die andere Frage, aber ich vermute, dass Google auch ein oder 
zwei Anwälte beschäftigt und die das schon geprüft haben.

Die Landesvermessungsämter sind da VIEL schwammiger (z.B. Bayern):
[...]
Jede Nutzung - z.B. durch Speicherung, Vervielfältigung, 
Digitalisierung, Umarbeitung, Verbreitung und Veröffentlichung
- bedarf einer vorherigen, schriftliche Erlaubnis des Landesamtes für 
Vermessung und Geoinformation.
[...]

Gruß,
Thomas


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