Hallo,

Henry Loenwind wrote:
> Grade mal ein Beispiel: Wenn ich hergehe und mir von Dir die Mona Lisa
> beschreiben lasse, Du dafür auf einem kommerziellen Bild nachsiehst, wie
> sie eigentlich aussieht, und ich die Beschreibung dann in die Wikipedia
> stelle - haben wir dann die Rechte des Fotografen verletzt? Nein. Die
> des Künstlers? Nein, zu lange tot. (Sein Pech ;)

[...]

Ist zwar so ein leidiges Thema, wo Nichtjuristen sich ewig im 
Argumentationssumpf mit Matsch bewerfen koennen, aber ich vergleiche das 
Abmalen von Luftbildern gern mit dem Nacherzaehlen eines Romans. Niemand 
kann mir verbieten, Harry Potter auf zwei Seiten nachzuerzaehlen und auf 
meine Webseite zu stellen, obwohl das definitiv ein "abgeleitetes Werk" 
ist (ich kann nur nacherzaehlen, was ich vorher lese).

Dieser Vergleich hinkt natuerlich auch insofern, als dass Harry Potter 
keine Beschreibung von Fakten darstellt, im Gegensatz zu einem Luftbild.

Bye
Frederik



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