Moin, gegen die hier in der Runde vertretene These "Küstenlinie=Kreisgrenze" spricht In Mecklenburg-Vorpommern § 53 des Landeswassergesetzes.[1] Als Grenze zwischen Land und Wasser gilt der mittlere Wasserstand, berechnet aus dem arithmetischen Mittel der Jahresmittelwasserstände der letzten zwanzig Jahre. Satelitenaufnahmen oder der Track eines GPS-Empfängers sind demgegenüber nur Momentaufnahmen. Erfahrungsgemäß steigt das Land am Strand auch nur sehr sanft an. Ein unterschied von 10 cm beim Wasserstand kann schon über mehrere Hektar Land oder Nichtland entscheiden. Das die Ostsee deutlich höhere Pegeländerungen als 10 cm hat, davon möge man sich bei Pegel-Online ein Bild machen.[2] Der Pegel Warnemünde ist da sehr anschaulich.[3] Vielleicht kennt jemand auch die Insel Hiddensee oder den Darßer Ort. Dort fallen bei entsprechenden Pegelständen riesige Flächen trocken. Schaut euch mal verschiedene Luftaufnahmen des Gebietes an. Also bitte erzählt mir nichts von Wasserstand=Küstenlinie=Kreisgrenze.
Gruß, Falk [1] http://mv.juris.de/mv/WasG_MV_P53.htm [2] www.pegelonline.wsv.de [3] http://www.pegelonline.wsv.de/webservices/zeitreihe/visualisierung?ansicht=einzeln&pegelnummer=9640015 _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de