Moin,

gegen die hier in der Runde vertretene These "Küstenlinie=Kreisgrenze"
spricht In Mecklenburg-Vorpommern § 53 des Landeswassergesetzes.[1]
Als Grenze zwischen Land und Wasser gilt der mittlere Wasserstand,
berechnet aus dem arithmetischen Mittel der Jahresmittelwasserstände
der letzten zwanzig Jahre. Satelitenaufnahmen oder der Track eines
GPS-Empfängers sind demgegenüber nur Momentaufnahmen. Erfahrungsgemäß
steigt das Land am Strand auch nur sehr sanft an. Ein unterschied von
10 cm beim Wasserstand kann schon über mehrere Hektar Land oder
Nichtland entscheiden. Das die Ostsee deutlich höhere Pegeländerungen
als 10 cm hat, davon  möge man sich bei Pegel-Online ein Bild
machen.[2]  Der Pegel Warnemünde ist da sehr anschaulich.[3]
Vielleicht kennt jemand auch die Insel Hiddensee oder den Darßer Ort.
Dort fallen bei entsprechenden Pegelständen riesige Flächen trocken.
Schaut euch mal verschiedene Luftaufnahmen des Gebietes an. Also bitte
erzählt mir nichts von Wasserstand=Küstenlinie=Kreisgrenze.


Gruß, Falk

[1] http://mv.juris.de/mv/WasG_MV_P53.htm
[2] www.pegelonline.wsv.de
[3] 
http://www.pegelonline.wsv.de/webservices/zeitreihe/visualisierung?ansicht=einzeln&pegelnummer=9640015

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