Moin, nach einer Nachfrage bei einem Lehrstuhl, der sich mit Seerecht auskennt, hier nun meine abschließenden Erkenntnisse zum Verlauf der Kreisgrenzen an der Küste.
Das Küstenmeer gehört im Normalfall nicht zu zum Kreis und auch nicht zum Gemeindegebiet. Der Grund dafür ergibt sich nicht direkt aus dem Gesetz, sondern ist ein alter Rechtsgrundsatz, den schon die Preußen bei ihrer Landvermessung und Katastererstellung angewendet haben. Danach handelt es sich bei Meereswasserflächen um sog. "ursprünglich gemeindefreies Gebiet". Natürlich gibt es von dieser Regel Ausnahmen. Die müssen aber durch besonderen Rechtsakt eindeutig ersichtlich sein. Wer Zugriff auf eine Rechtssprechungsdatenbank hat, kann das auch im Urteil vom 19.01.1995 (1 L 5943/92) des OVG Lüneburg nachlesen. Dort sind auch weitere Fundstellen verzeichnet. Gruß, Falk _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de