Moin,

nach einer Nachfrage bei einem Lehrstuhl, der sich mit Seerecht
auskennt, hier nun meine abschließenden Erkenntnisse zum Verlauf der
Kreisgrenzen an der Küste.

Das Küstenmeer gehört im Normalfall nicht zu zum Kreis und auch nicht
zum Gemeindegebiet. Der Grund dafür ergibt sich nicht direkt aus dem
Gesetz, sondern ist ein alter Rechtsgrundsatz, den schon die Preußen
bei ihrer Landvermessung und Katastererstellung angewendet haben.
Danach handelt es sich bei Meereswasserflächen um sog. "ursprünglich
gemeindefreies Gebiet". Natürlich gibt es von dieser Regel Ausnahmen.
Die müssen aber durch besonderen Rechtsakt eindeutig ersichtlich sein.

Wer Zugriff auf eine Rechtssprechungsdatenbank hat, kann das auch im
Urteil vom 19.01.1995 (1 L 5943/92) des OVG Lüneburg nachlesen. Dort
sind auch weitere Fundstellen verzeichnet.

Gruß, Falk

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