> Von: Kurt Jansson <jans...@gmx.net>

>Für Weiterentwicklungen von Inhalten aus Wikimedia-Projekten gibt es viele 
>tolle Beispiele, aber für Weiterentwicklungen dieser Weiterentwicklungen, die 
>ausschließlich dank viraler Klauseln wiederum unter einer freien Lizenz 
>stehen, fallen mir aus dem Stand keine Beispiele ein.

Das ist ja nicht besonders überraschend, wenn man bedenkt, daß man sich 
typischerweise aus einem Medienarchiv bedient, um sein Blog etc. zu bebildern. 
Wer übernimmt dann z.B. ein Photo aus einem Blog oder von einem 
Nobelpreisträger aus der Pressemitteilung des Nobelkomitees in einen weiteren 
eigenen Beitrag? Man greift dann eben wiederum auf das Original zurück.

Der Charme des Copyleft besteht ja gerade in der sich erhaltenden Freiheit des 
Materials, im Aufbau einer Wissensallmende, und ist insoweit ein Zweck an sich, 
der aus gesellschaftlicher Sicht so wichtig ist, daß er keiner weiteren 
Begründung mehr bedarf. Deshalb bin ich auch gegen Gemeinfreiheit als 
Lizenzbedingung und unbedingt für eine Copyleft-Klausel. Wobei es eine 
CC-Lizenz sein sollte, weil es von allen die am einfachsten zu verwendende 
Lizenz ist -- das war schließlich der Grund für die Entwicklung dieser 
Lizenzfamilie.

Viele Grüße,
Jürgen.

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