Hallo Nikolas, Am 11.02.2014 03:33, schrieb Nikolas Becker: > Der Grundsatz der Geheimheit der Wahl wird aber auch durch Briefwahl > verletzt.
das ist nur teilweise wahr. Es stimmt, dass bei der Stimmabgabe jemand sehen kann wie ich abstimme (oder ich kann jemand ganz Anderen für mich abstimmen lassen – und dafür Geld kassieren). Das geht bei der Online-Wahl auch also hat keines der Systeme hier einen Vorteil. Was bei der Briefwahl aber nicht geht: Nachsehen wie ich abgestimmt habe, wenn die Stimme einmal im Umschlag ist; und das ist bei der Online-Wahl sehr wohl möglich – eventuell noch nach Jahren. Denn wenn mein Stimmzettel bei der Briefwahl erstmal vom Wahlformular getrennt ist ist es unmöglich ihn mir wieder zuzuordnen: Bei Online-Wahlen ist das trivial. Natürlich kann der Anbieter versichern, dass er das nicht macht – aber beweisen kann man das nicht. Bei der Auszählung der Briefwahlstimmen kann ich das (wenn ich will) selbst bezeugen weil ich dabei sein kann wenn der Stimmzettel vom Wahlformular getrennt wird. Mit freundlichen Grüßen DaB. -- Benutzerseite: [[:w:de:User:DaB.]] — PGP: 0x2d3ee2d42b255885 Schlüsseltausch auf 0x7CD1E35FD2A3A158 im Gange. Details auf http://dabpunkt.eu/gnupg/keyswitch-0x2D3EE2D42B255885.txt.asc
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