Hallo Nikolas,
Am 11.02.2014 03:33, schrieb Nikolas Becker:
> Der Grundsatz der Geheimheit der Wahl wird aber auch durch Briefwahl
> verletzt.

das ist nur teilweise wahr. Es stimmt, dass bei der Stimmabgabe jemand
sehen kann wie ich abstimme (oder ich kann jemand ganz Anderen für mich
abstimmen lassen – und dafür Geld kassieren). Das geht bei der
Online-Wahl auch also hat keines der Systeme hier einen Vorteil.

Was bei der Briefwahl aber nicht geht: Nachsehen wie ich abgestimmt
habe, wenn die Stimme einmal im Umschlag ist; und das ist bei der
Online-Wahl sehr wohl möglich – eventuell noch nach Jahren. Denn wenn
mein Stimmzettel bei der Briefwahl erstmal vom Wahlformular getrennt ist
ist es unmöglich ihn mir wieder zuzuordnen: Bei Online-Wahlen ist das
trivial. Natürlich kann der Anbieter versichern, dass er das nicht macht
– aber beweisen kann man das nicht. Bei der Auszählung der
Briefwahlstimmen kann ich das (wenn ich will) selbst bezeugen weil ich
dabei sein kann wenn der Stimmzettel vom Wahlformular getrennt wird.

Mit freundlichen Grüßen
DaB.



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