Hallo Sebastian,
Am 11.02.2014 10:31, schrieb Sebastian Moleski:
> 1) du kannst im Vorfeld zur Mitgliederversammlung den Antragstellern
> vorschlagen, den Antrag zu ändern

habe ich, siehe Forum (inklusive deiner Antwort dort).

> 2) du kannst im Vorfeld zur Mitgliederversammlung einen eigenen Antrag
> formulieren, der in den von dir gewünschten Punkten vom Ursprungsantrag
> abweicht, und die Mitglieder über die Alternative abstimmen lassen
> 
> […]
> 
> Bezüglich des strittigen Antrags selbst hätte es auch noch eine dritte
> Option gegeben: du hättest einen Antrag einreichen können, der den
> vorherigen Beschluss in dir wesentlichen Punkten abändert, und ihn auf der
> MV zur Abstellung stellen können.

Du hast Recht das hätte ich Beides tun können – wäre ich nicht in der
irrigen Annahme gewesen, dass die AG Wahlen keine satzungswidrigen
Anträge einbringen wird, sondern versteht das Satzungsänderungsanträge
für Satzungsänderungen sind und normale Anträge für Alles Andere. Das
ich daraus gelernt habe, schrieb ich bereits in der anderen eMail.

Trotzdem hat mich euer Trick um ein Recht gebracht: Nämlich um das Recht
spontan auf der MV einen Antrag abzuändern. Und das kannst du nicht
abstreiten.

Mit freundlichen Grüßen
DaB.



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