Am 09.11.18 um 22:59 schrieb Martin Koppenhoefer:
sent from a phone
On 9. Nov 2018, at 20:58, Hartwig Alpers
wrote:
1. Eine Firma oder ein Betrieb ist keine natürliche Person, egal, wer
dahintersteckt, und fällt damit aus der DS-GVO.
2. Wenn die eine natürlich Person, die die Firma betre
sent from a phone
> On 9. Nov 2018, at 20:58, Hartwig Alpers
> wrote:
>
> 1. Eine Firma oder ein Betrieb ist keine natürliche Person, egal, wer
> dahintersteckt, und fällt damit aus der DS-GVO.
>
> 2. Wenn die eine natürlich Person, die die Firma betreibt, sich aus freien
> Stücken dafür e
Guten Abend Martin,
es geht nicht um Inhaber, oder Geschäftsführer,
Doch, um genau die ging es mir die ganze Zeit -- Inhaber, die zusätzlich
zum (abweichenden) Namen des Geschäfts als Operator eingetragen werden
(können), so wie das bei dem hannöverschen Friseur, mit dem die
Diskussion anfin
Am Fr., 9. Nov. 2018 um 00:53 Uhr schrieb Hartwig Alpers <
hartwig.alp...@ub.uni-stuttgart.de>:
> 1.- Die Information, welche natürliche Person Inhaber oder
> Geschäftsführer oder was auch immer einer Firma welcher Art auch immer
> ist, ist ein personenbezogenes Datum (Art. 4, Nr. 1 DS-GVO). Das w
+1
Treffend zusammengefasst!
Gruß Sepp
Am 09.11.2018 00:52 schrieb Hartwig Alpers:
Moin.
Nachdem viele Argumente ausgetauscht wurden und allmählich nix neues
mehr kommt, möchte ich hier meine persönliche Auffassung in der Frage
mal (hoffentlich einigermaßen sachlich) zusammenfassen.
Ich bin
Moin.
Nachdem viele Argumente ausgetauscht wurden und allmählich nix neues
mehr kommt, möchte ich hier meine persönliche Auffassung in der Frage
mal (hoffentlich einigermaßen sachlich) zusammenfassen.
Ich bin nach wie vor der Meinung, daß das Erfassen personenbezogener
Daten in OSM (in diese
Angenommen!
Gruß Sepp
Am 08.11.2018 18:14 schrieb Martin Koppenhoefer:
Am Do., 8. Nov. 2018 um 17:53 Uhr schrieb :
Wenn schon zur Hexenjagd geblasen wird, dann bitte auch richtig!
Entschuldigung! Ehrlich, ich bereue es, die links gepostet zu haben.
Gruß,
Martin
___
Am Do., 8. Nov. 2018 um 17:53 Uhr schrieb :
> Wenn schon zur Hexenjagd geblasen wird, dann bitte auch richtig!
Entschuldigung! Ehrlich, ich bereue es, die links gepostet zu haben.
Gruß,
Martin
___
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https:/
Also ich sehe das Problem erstmal grundsätzlich in der Quelle - "laut
Internet" - laut Internet was? Datensammelkrake google, tatsächliche
Einwilligung vorhanden (bei diesen Quellen), nachprüfbar im
zweifelsfalls für OSM? Ist das für OSM überhaupt relevant oder bedarf es
nicht grundsätzlich für
Am Do., 8. Nov. 2018 um 11:11 Uhr schrieb :
> Sobald mir ein derartiger Datensatz wieder auffält, werde ich ihn
> unbearbeitet für Dich posten um Deine Bedenken bzgl. Vandalismus zu
> bekräftigen oder zu beseitigen.
Danke, da könnten wir dann konkret sehen, ob es ein Problem gibt oder
nicht. M
Martin,
ich denke es kann sich jeder der hier Mitlesenden etwas darunter
vorstellen, den gemappten Vor- und Zunamen des Betreibers einer
Tankstelle aus dem Operatorfeld zu löschen und alle anderen
Informationen des POI's unangetastet zu lassen, zumal die Tankstelle
real vom Namen her, keinerl
Hast Du mal einen Beispiellink zu diesen Löschungen, so dass man sich einen
Eindruck machen kann?
Danke,
Martin
___
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Ganz sicher sogar ^^
Unter Vandalismus versteht man allgemein eine „blinde Zerstörungswut“
(https://de.wikipedia.org/wiki/Vandalismus)
Wortbedeutung/Definition:
unnötige Beschädigung oder Zerstörung von Eigentum, meistens von fremdem
oder gemeinschaftlichem; Zerstörungswut
(https://www.wortbed
Am Do., 8. Nov. 2018 um 07:32 Uhr schrieb :
> Ich werde die gestern gelöschten Vor und
> Zunamen aus dem Operatorfeld wieder eintragen - ich wollte niemandem
> seinen Spaß verderben.
evtl. ist das Vandalismus.
Gruß,
Martin
___
Talk-de mailing list
Ta
Am 08.11.2018 01:23 schrieb Volker:
Langsam wird die ganze Sache hier ziemlich trollig.
Hier wird über eine relativ neue EU-Verordnung diskutiert und hier
werden rechtliche Behauptungen aufgestellt, die aber mit nicht mit
rechtlich untermauerten Argumenten belegt werden, sondern es wird
immer
Am 07.11.2018 22:18 schrieb Martin Koppenhoefer:
sent from a phone
On 7. Nov 2018, at 18:51, sepp1...@posteo.de wrote:
Sehe ich anders, Betreiber/Operator ist ein eindeutiges
Personendatenfeld,
Quatsch, ...
Ach deswegen stehen Betreiber mit Vor- und Zunamen in diesem Feld - dann
ist da
Langsam wird die ganze Sache hier ziemlich trollig.
Hier wird über eine relativ neue EU-Verordnung diskutiert und hier
werden rechtliche Behauptungen aufgestellt, die aber mit nicht mit
rechtlich untermauerten Argumenten belegt werden, sondern es wird immer
wieder nur behauptet.
Beispiel gef
sent from a phone
> On 7. Nov 2018, at 18:51, sepp1...@posteo.de wrote:
>
> Sehe ich anders, Betreiber/Operator ist ein eindeutiges Personendatenfeld,
Quatsch, Betreiber sind eigentlich immer Firmen, Vereine, Gebietskörperschaften
und so was.
Firmen können halt manchmal auch nur aus einer Pe
Am 07.11.2018 18:15 schrieb Mark Obrembalski:
Am 07.11.18 um 07:31 schrieb sepp1...@posteo.de:
Moin,
berechtigtes Interesse - "Berechtigt ist das wahrgenommene Interesse,
wenn seine Schutzwürdigkeit von der Rechtsordnung anerkannt ist.
Unerheblich ist, ob das Interesse öffentlicher oder pri
Am 07.11.2018 18:24 schrieb Mark Obrembalski:
Am 07.11.18 um 09:49 schrieb sepp1...@posteo.de:
Für die Anwendbarkeit der DSGVO spielt es keine Rolle, ob wir ein
persönliches Datum unter "name", unter "operator" oder unter
"wrdlbrmpf"
eintragen. Was die Abwägung mit den Interessen des Betroffe
Am 07.11.18 um 09:49 schrieb sepp1...@posteo.de:
Ich hätte nur endlich gern mal die Frage beantwortet, wozu der Datensatz
Betreiber/Opperator im Zusammenhang mit persönlichen Daten überhaupt
gemappt werden muss / soll / kann?
Für die Anwendbarkeit der DSGVO spielt es keine Rolle, ob wir ein
Am 07.11.18 um 07:31 schrieb sepp1...@posteo.de:
Moin,
berechtigtes Interesse - "Berechtigt ist das wahrgenommene Interesse,
wenn seine Schutzwürdigkeit von der Rechtsordnung anerkannt ist.
Unerheblich ist, ob das Interesse öffentlicher oder privater,
immaterieller oder vermögensrechtlicher N
Nein, kann man nicht sagen. Jeder ist in dem Fall weltweit, tatsächlich
jeder.
Das ist gleichzusetzen, als wenn Du die Namen vom Klingelschild mappst.
Das öffentliche Interesse zum Inhabernamen auf dem Schild bezieht sich
tatsächlich auf denjenigen, der physisch vor dem Laden steht und das
le
Nein, das hat mit "Jugend forscht" nix zu tun :p
Gruß Sepp
Am 07.11.2018 09:14 schrieb Martin Koppenhoefer:
sent from a phone
On 7. Nov 2018, at 07:31, sepp1...@posteo.de wrote:
Die "Augenarztpraxis Dr. Sommer" kann und soll durchaus in einer Karte
auftauchen
ist das nicht eine Sexualb
Hallo,
On 07.11.2018 07:31, sepp1...@posteo.de wrote:
> Erfasse ich nun zusätzlich
> eine natürliche Person mit Namen als Betreiber/Opperator, habe ich
> widerrechtlich nach DS-GVO einen Datensatz zur Person erstellt und
> entsprechend verknüpft und genau das ist NICHT ZULÄSSIG. Darauf will ich
>
Selbstverständlich KANN ich das tun.
Ich hätte nur endlich gern mal die Frage beantwortet, wozu der Datensatz
Betreiber/Opperator im Zusammenhang mit persönlichen Daten überhaupt
gemappt werden muss / soll / kann?
Diese nur bereits mehrfach gestellte Frage, wurde bisher in keinster
Weise bea
sent from a phone
> On 7. Nov 2018, at 07:31, sepp1...@posteo.de wrote:
>
> Die "Augenarztpraxis Dr. Sommer" kann und soll durchaus in einer Karte
> auftauchen
ist das nicht eine Sexualberatung für Heranwachsende?
scnr
Gruß, Martin
___
Talk-de
ich habe nicht den Eindruck dass hier noch neues gesagt wurde in den letzten
Mails, und habe weder meine Ansichten geändert noch bin ich zum Eindruck
gelangt dass Du überzeugt hättest werden können.
Nachdem mittlerweile mehrere andere Mapper wie Frederik, Simon und Mark
ebenfalls herausgestellt
Moin,
berechtigtes Interesse - "Berechtigt ist das wahrgenommene Interesse,
wenn seine Schutzwürdigkeit von der Rechtsordnung anerkannt ist.
Unerheblich ist, ob das Interesse öffentlicher oder privater,
immaterieller oder vermögensrechtlicher Natur ist." eine von vielen in
etwa gleichlautende
Am 06.11.18 um 17:31 schrieb sepp1...@posteo.de:
Das berechtigte Interesse eines Verantwortlichen oder Dritten wird
schwierig zu begründen.
Nein. OSM hat das Ziel, eine allgemein benutzbare und hilfreiche
Geodatenbank aufzubauen. Das _ist_ aber sowas von einem berechtigtem
Interesse.
Das se
Am 06.11.18 um 22:00 schrieb Hartwig Alpers:
On 06.11.18 21:37, Mark Obrembalski wrote:
Am 06.11.18 um 17:51 schrieb sepp1...@posteo.de:
Selbst wenn nach Art. 6 [1] e od. f eine legitime Möglichkeit
gefunden werden würde, scheiterts doch ganz sicher an der
Verpflichtung zur Information nach
sent from a phone
> On 6. Nov 2018, at 15:40, Simon Poole wrote:
>
> Leute, die DSGVO hat viele Regelungen, gerade wenn es um die Begründung
> von legitimen Interessen geht (Art 6.1(f)(, die verlangen das eine
> Abwägung der Interessen (die eigenen Interessen gegen die des
> Datensubjektes) st
Ganz richtig!
Hinzu kommt, dass im Falle eines möglichen und berechtigten
Widerspruches niemand ausschließen kann, dass der Datensatz nicht in
Zukunft erneut erstellt werden kann. Zum einen fehlen hierfür die techn.
Voraussetzungen, das zu unterbinden, zum anderen die Möglichkeit, das
automat
Mark,
es geht um den Datensatz des Betreibers/Opperators, nicht um den
Firmennamen oder Namen bspw. der Praxis - das ist soweit geklärt denke
ich, selbst wenn der (Prixis-)Name, den Namen des Arztes enthält.
"Augenarztpraxis Dr. Sommer" ist kein personenbezogener Datensatz
sondern Eigenname
On 06.11.18 21:37, Mark Obrembalski wrote:
Am 06.11.18 um 17:51 schrieb sepp1...@posteo.de:
Selbst wenn nach Art. 6 [1] e od. f eine legitime Möglichkeit
gefunden werden würde, scheiterts doch ganz sicher an der
Verpflichtung zur Information nach Art. 14.
Diese Verpflichtung besteht ja nac
Am 06.11.18 um 17:51 schrieb sepp1...@posteo.de:
Selbst wenn nach Art. 6 [1] e od. f eine legitime Möglichkeit gefunden
werden würde, scheiterts doch ganz sicher an der Verpflichtung zur
Information nach Art. 14.
Diese Verpflichtung besteht ja nach Art. 14 Abs. 5 Buchst. b) gerade
nicht, wen
Simon,
ist alles nachvollziehbar. Es ist sogar davon auszugehen, dass der
Firmeninhaber der OSM wahrscheinlich gar nicht bewußt kennt, positiv
überrascht sein wird, dort eine für ihn kostenlose Wegbeschreibung zum
eigenen Laden zu haben.
Bis der erste Anwalt mit Abmahnung aufgrund fehlender
Das berechtigte Interesse eines Verantwortlichen oder Dritten wird
schwierig zu begründen. Das setzt ja voraus, dass irgendetwas passiert
ist, dass ein Interesse als solches im konkreten Fall besteht. (Art. 6
f) in dem Fall wäre OSM definitiv der falsche Ansprechpartner.
Art. 6 [1] e, 2. Halbs
Am 06.11.18 um 07:19 schrieb sepp1...@posteo.de:
Yep, der Text zur DS-GVO ist dort ziemlich eindeutig.
OSM kann weder die Grundsätze nach Art. 5 umsetzen, noch bspw. die
Informationspflichten gem. Art. 13, bzw. 14.
Eine Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt, sobald ich diese
innerhalb
Leute, die DSGVO hat viele Regelungen, gerade wenn es um die Begründung
von legitimen Interessen geht (Art 6.1(f)(, die verlangen das eine
Abwägung der Interessen (die eigenen Interessen gegen die des
Datensubjektes) stattfinden. Sprich es hängt halt am Schluss von diesen
Abwägungen ab ob wir etw
Am 06.11.2018 12:43 schrieb Martin Koppenhoefer:
> ...
>
> wenn Du das so siehst sind wir uns einig, weil in Operator tragen wir die
> Firmennamen ein. Thema erledigt, oder?
>
> Gruß,
> Martin
> ___
> Talk-de mailing list
> Talk-de@openstreetmap.org
Am 06.11.18 um 09:41 schrieb Martin Koppenhoefer:
> Darf man ein Rathaus mappen, wenn man dadurch implizit auch mappt wo der
> Bürgermeister sein Büro hat, sind das nicht Daten die personenbeziehbar sind?
> Oder gibt es evtl Grenzen bei der „Personenbeziehbarkeit“? Alle Daten die
> sich nicht a
Am Di., 6. Nov. 2018 um 12:03 Uhr schrieb :
> es war Dein Beispiel, über den Betreibernamen einer Kneipe dessen
> frühere Aktivitäten recherchieren zu können, um daraus Rückschlüsse über
> die Qualität der angebotenen Dienstleistung zu konstruieren. Ich habe
> das lediglich ins positive durch Dopp
Frederik,
es ist ein himmelweiter Unterschied ob ich physisch vor einem Laden
stehe und dort am Schaufenster ein Schild mit gesetzlich geforderten
Inhaberinformationen lese oder ob ich ohne den Bezug zum Laden zu haben,
dies jederzeit in einer Datenbank nachlese kann. Die DS-GVO setzt einen
k
Martin,
es war Dein Beispiel, über den Betreibernamen einer Kneipe dessen
frühere Aktivitäten recherchieren zu können, um daraus Rückschlüsse über
die Qualität der angebotenen Dienstleistung zu konstruieren. Ich habe
das lediglich ins positive durch Doppel-D und bauchfrei überspitzt -
nichts
Hi,
On 06.11.2018 10:33, sepp1...@posteo.de wrote:
> Wenn Du ein Abgeordnetenbüro mappen willst, tue das als Büro und
> Abgeordnetenbüro in der Beschreibung. Der Name des Abgeordneten hat dort
> von Dir eingetragen nichts zu suchen, es sei denn, Du holst Dir vom
> Abgeordneten die schriftliche Bes
Am Di., 6. Nov. 2018 um 10:34 Uhr schrieb :
> Wenn Du ein Abgeordnetenbüro mappen willst, tue das als Büro und
> Abgeordnetenbüro in der Beschreibung. Der Name des Abgeordneten hat dort
> von Dir eingetragen nichts zu suchen, es sei denn, Du holst Dir vom
> Abgeordneten die schriftliche Bestätigun
Martin, es geht um das namentliche Benennen von Betreibern,
Verantwortlichen, Inhabern, etc. pp. <= DAS SIND PERSONENBEZOGENE DATEN
und ziemlich klar und eindeutig und NICHT ABSCHLIESSEND in der DS-GVO
benannt. Jede Verknüpfung des Namens einer natürlichen Person mit einem
POI ist bereits Vera
sent from a phone
> On 6. Nov 2018, at 07:19, sepp1...@posteo.de wrote:
>
>
> Yep, der Text zur DS-GVO ist dort ziemlich eindeutig.
>
> Eine Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt, sobald ich diese innerhalb
> des POI's mit Adresse, Telefonnummer oder weiteren Daten verknüpfe.
„dies
Yep, der Text zur DS-GVO ist dort ziemlich eindeutig.
OSM kann weder die Grundsätze nach Art. 5 umsetzen, noch bspw. die
Informationspflichten gem. Art. 13, bzw. 14.
Eine Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt, sobald ich diese
innerhalb des POI's mit Adresse, Telefonnummer oder weiteren
Nabend.
On 02.11.18 14:04, Hartwig Alpers wrote:
Wenn im Gesetz aber tatsächlich von einer Veröffentlichung der
Information, wem der Laden gehört (durch den Ladeninhaber oder auch
durch die zuständige Behörde auf irgendeine Weise) die Rede ist, wäre
es meines Erachtens O.K, den Inhaber auch
On Fri, Nov 02, 2018 at 12:06:17PM +0100, sepp1...@posteo.de wrote:
> Sowohl Ärzte als auch Freiberufler sind auch Privatpersonen.
>
> Wenn in "Müller's Trödelladen" verpflichtend durch den Gesetzgeber der
> Betreiber Hans Werner an der Ladentür dran steht, hat Hans Werner in unserer
> Datenbank m
On Fri, Nov 02, 2018 at 09:22:29AM +0100, sepp1...@posteo.de wrote:
>
>
> Ihr verrennt Euch (schon wieder) in Nebensächlichkeiten.
>
> Findet doch erstmal eine gängige Lösung für das Grundproblem!
>
> PERSÖNLICHE DATEN VS. ABBILDUNG PHYSISCHER DATEN!
Personenbezogen um beim BDSG zu bleiben.
Hallo,
Am 02.11.18 um 14:04 schrieb Hartwig Alpers:
> Und man müßte sich auch noch Gedanken machen, was mit der Information in
> unserer Datenbank passiert, wenn der gemappte Ladeninhaber nicht mehr
> der Ladeninhaber ist.
> Dann ist die Information ganz gewiss nicht mehr öffentlich und müßte bei
Seit wann ist OSM ein Bewertungsportal für kalten Döner, dreckige
Tischdecken oder Käfer im Salat und bekommt dann die Kneipe mit der
Bedienung Doppel-D und Bauchnabel frei ein extra Bienchen ins Muttiheft?
Ein derart unverantwortlicher Umgang mit den Persönlichkeitsrechten
Dritter ist ein def
Am Fr., 2. Nov. 2018 um 18:57 Uhr schrieb :
>
>
> Am 02.11.2018 18:02 schrieb Martin Koppenhoefer:
> Ich kann mir keinen derartigen Fall vorstellen.
z.B. bei einem Restaurant. Wenn das aus Qualitätsgründen in Verruf kommt
und ein Rebranding macht, man aber sieht, dass es noch der alte Betreiber
Hallo Florian,
> Ich bezweifle das das in der OSM Datenbank was verloren hat. Pflegt
> auch niemand weiter d.h. nach 4 Jahren stimmt nur noch die hälfte.
Dann dürfte Vieles in OSM nicht mehr eingetragen werden ;-)
Der klassische OSMer ist "Jäger und Sammler".
Die Wenigsten sind "Heger und Pflege
Am 02.11.2018 18:02 schrieb Martin Koppenhoefer:
Ich kann mir keinen derartigen Fall vorstellen. An dieser Stelle
privater Datensammelwut bin ich raus und werde mit entsprechender
Ankündigung hier und jetzt jeden POI der mir diesbezüglich über den Weg
läuft, entsprechend bereinigen.
DAS HAT NIC
Am Fr., 2. Nov. 2018 um 15:43 Uhr schrieb :
> ...und auch hier gilt, wer Lesen kann ist klar im Vorteil ;-)
>
>
das kannst Du Dir sparen, lesen kann hier vermutlich jeder...
> Du musst als Interessent zur Einsichtnahme in das Handelregister schon
> noch auf's Amtsgericht, bzw. die Anfrage dazu
...und auch hier gilt, wer Lesen kann ist klar im Vorteil ;-)
Du musst als Interessent zur Einsichtnahme in das Handelregister schon
noch auf's Amtsgericht, bzw. die Anfrage dazu online stellen und das tut
i.d.R. nur, wer tatsächlich berechtigtes Interesse hat und nicht Hinz
und Kunz aus langer
sent from a phone
On 2. Nov 2018, at 13:13, sepp1...@posteo.de wrote:
>> wenn Du mit persönlichen Daten den Namen meinst: dieses Recht der
>> Allgemeinheit gibt es für bestimmte Fälle.
>> ...
>
> Nachzulesen wo?
je nach Fall z.B. im Handelsregister (Geschäftsführer einer GmbH, wie der
Frise
Mahlzeit.
das kann ich eben nicht nachvollziehen. Wenn der Gesetzgeber
vorschreibt,
dass der Name öffentlich angebracht sein muss, dann ist es doch
offenbar
so, dass die Öffentlichkeit davon Kenntnis haben soll. Was spricht dann
gegen die Aufnahme in die db?
Da müßte man jetzt halt wissen, was in
Am 02.11.2018 12:21 schrieb Martin Koppenhoefer:
...
wenn Du mit persönlichen Daten den Namen meinst: dieses Recht der
Allgemeinheit gibt es für bestimmte Fälle.
...
Nachzulesen wo?
- offizielle (Geschäfts-)Bezeichnungen ja
- Adresse (so es tatsächlich ein Ort ist) ja
- Öffnungszeiten
Am 2. November 2018 12:21:43 MEZ schrieb Martin Koppenhoefer
:
>Am Fr., 2. Nov. 2018 um 12:07 Uhr schrieb :
>> Wenn in "Müller's Trödelladen" verpflichtend durch den Gesetzgeber
>der
>> Betreiber Hans Werner an der Ladentür dran steht, hat Hans Werner in
>> unserer Datenbank m.M.n. schlicht und
Am Fr., 2. Nov. 2018 um 12:07 Uhr schrieb :
> Sowohl Ärzte als auch Freiberufler sind auch Privatpersonen.
>
ja, und wo sie Privatpersonen sind (z.B. ihre private Wohnung), dort mappen
wir sie auch nicht.
>
> Wenn in "Müller's Trödelladen" verpflichtend durch den Gesetzgeber der
> Betreiber
Sowohl Ärzte als auch Freiberufler sind auch Privatpersonen.
Wenn in "Müller's Trödelladen" verpflichtend durch den Gesetzgeber der
Betreiber Hans Werner an der Ladentür dran steht, hat Hans Werner in
unserer Datenbank m.M.n. schlicht und ergreifend nix zu suchen. Hans
Werner ist Privatperson
Am Fr., 2. Nov. 2018 um 09:23 Uhr schrieb :
> Jeder schreit rum, wenn es um gläsernen Mensch geht,
> Identifizierbarkeit, Nachvollziehbarkeit der Bewegung, etc. pp. aber
> wenn's um das Liefern fremder persönlicher Daten "frei Haus" geht,
> brüllen alle Hurra! Aber wehe die Behörde greift dann auf
On 02.11.2018 07:03, sepp1...@posteo.de wrote:
Irgendwann kommt irgendwer auf die Idee, einen Friedhof mit
all seinen Gräbern und Grabsteininschriften als POI zu mappen, weil's
geht - ich denke, irgendwo hörts ganz einfach auf.
Gibt es das nicht auch schon in OSM? Taginfo listet etwas über 20.
Aber auch diese Leute haben ein Interesse daran, wo und in welcher
Datenbank sie zu finden sind. Prinzipiell kann man das unterstellen bei
Rechtsanwalt oder Ärztin XY, GRUNDSÄTZLICH ist's aber deren Entscheidung
und nicht die derer, die das mal eben mappen!!!
Gruß Sepp
Am 02.11.2018 09:10 schr
Ihr verrennt Euch (schon wieder) in Nebensächlichkeiten.
Findet doch erstmal eine gängige Lösung für das Grundproblem!
PERSÖNLICHE DATEN VS. ABBILDUNG PHYSISCHER DATEN!
Jeder schreit rum, wenn es um gläsernen Mensch geht,
Identifizierbarkeit, Nachvollziehbarkeit der Bewegung, etc. pp. aber
we
sent from a phone
> On 2. Nov 2018, at 07:03, sepp1...@posteo.de wrote:
>
> In diesem Zusammenhang sollte über einen grundsätzlichen Verzicht auf
> persönliche Daten oder auf einen klar definierten Inhalt Wert gelegt werden.
> Zum einen entgeht OSM damit von vornherein derartigen Problemen, z
sent from a phone
> On 2. Nov 2018, at 07:03, sepp1...@posteo.de wrote:
>
> Irgendwann kommt irgendwer auf die Idee, einen Friedhof mit all seinen
> Gräbern und Grabsteininschriften als POI zu mappen, weil's geht - ich denke,
> irgendwo hörts ganz einfach auf.
das wäre rechtlich jedenfalls
sent from a phone
> On 1. Nov 2018, at 22:17, Florian Lohoff wrote:
>
> Die Facebook Seite unterscheidet sich signifikant weil dort ja
> Gerichtlich meine ich z.b. eine Impressumspflicht bestätigt wurde.
>
> D.h. Facebook legt eine Seite an und der Geschäftsinhaber muss evtl
> für das fehlen
In diesem Zusammenhang sollte über einen grundsätzlichen Verzicht auf
persönliche Daten oder auf einen klar definierten Inhalt Wert gelegt
werden. Zum einen entgeht OSM damit von vornherein derartigen Problemen,
zum anderen kann ich keinen Nutzen derartiger Daten in der Bank zumm
Abbilden der R
On Thu, Nov 01, 2018 at 09:43:12AM +0100, Markus wrote:
> Am 31.10.2018 um 22:30 schrieb Günther Zinsberger:
>
> > Ich gebe ja bei POIs so viele Details an, wie ich zusammentragen kann.
>
> Gut so - je detaillierter desto besser ist die Datenbank :-)
Bei uns in der Gegend hat jemand für alle Kit
On Wed, Oct 31, 2018 at 11:29:03PM +0100, Mark Obrembalski wrote:
> Am 31.10.18 um 22:30 schrieb Günther Zinsberger:
> > Irgendwie trifft das ja auch auf OSM zu (ein Geschäftsinhaber hat keinen
> > OSM-Account und trotzdem ist sein Geschäft möglicherweise in OSM
> > ersichtlich).
>
> Genaueres läs
Hallo,
On 01.11.2018 19:03, Martin Koppenhoefer wrote:
> Haben Firmen denn auch Privacy Rechte? Bei einem nicht gewerblich
> registrierten POI kann ich es sehen, dass man den Betreiber nicht nennen
> will, aber wenn die Person gleichzeitig eine Firma ist?
Der Begriff "Firma" ist jetzt etwas sch
sent from a phone
> On 31. Oct 2018, at 23:15, Tom Pfeifer wrote:
>
> Ich tagge allerdings auch keine natürlichen Personen als operator=*, und es
> gibt etablierte Mechanismen in OSM, solche persönlichen Daten z.B. durch die
> DWG entfernen zu lassen.
Haben Firmen denn auch Privacy Rechte?
On 01.11.18 09:43, Markus wrote:
Und ja, der Geschäftsführer eines Unternehmens ist als GF immer für OSM
geeignet. Die Angabe seiner Daten ist im Impressum und an der Ladentür
Pflicht und fällt in dieser Form nicht unter Datenschutz.
Und wenn er seinen Laden zumacht, entfällt die Pflicht (und
Am 31.10.2018 um 22:30 schrieb Günther Zinsberger:
> Ich gebe ja bei POIs so viele Details an, wie ich zusammentragen kann.
Gut so - je detaillierter desto besser ist die Datenbank :-)
Klar, das gilt nur für den Augenblick, aber viele Daten sind
jahrzehntelang gültig. Und wenn sie sich ändern, m
Moin, das wirft aber grundsätzlich die Frage auf, wie verfahren mit
einem tatsächlich aufgrund Gerichtsurteil zu entfernenden Datensatz
umgehen?
Löschen ist klar. Der nächste Mapper trägt unwissend zum Urteil die
Daten wieder ein und dort ist das Problem.
1. Wer will's kontrollieren?
2. Wen t
Moin.
Zwischen dem Eintragen von POIs in OSM, die für jeden, der dort
vorbeikommt, sichtbar sind, und dem (unerwünschten) Anlegen einer
Facebookseite sehe ich schon einen ziemlich großen Unterschied.
Ich gebe ja bei POIs so viele Details an, wie ich zusammentragen kann.
Kommt nach meiner M
Am 31.10.18 um 22:30 schrieb Günther Zinsberger:
Hallo!
Ich gebe ja bei POIs so viele Details an, wie ich zusammentragen kann.
Seit ich diesen Artikel gelesen habe, bin ich so am Überlegen, ob das
vorteilhaft ist:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Friseur-vs-Facebook-Netzwerk-muss-50-0
Ich glaube nicht, dass solch ein Fall mit einem OSM-Eintrag vergleichbar ist.
Es gab schon ähnliche Entscheidungen, ich erinnere mich an ein Arztbewertungsportal, welches Werbung
der Konkurrenz einblendete, wenn die Ärztin keine Premiummitgliedschaft hatte.
Der entscheidende Unterschied schein
Hallo!
Ich gebe ja bei POIs so viele Details an, wie ich zusammentragen kann.
Seit ich diesen Artikel gelesen habe, bin ich so am Überlegen, ob das
vorteilhaft ist:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Friseur-vs-Facebook-Netzwerk-muss-50-000-Euro-zahlen-4207193.html
Ein Friseur wollte ni
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