Hallo Robert,

> Robert Godawski schrieb:
> > Berlin 12.03.2009
> > [...]
> > Ich habe ein Problem und bitte um eine Hilfe. In Januar [...]
> > Und ich bin nicht in der Lage dieses Geld zu
> > bezahlen. Ich bin ein alleinstehend Vatter, und ich mit mein
> > Sohn auf sozial Hilfe angewiesen sind, da ich ein Jahr zurück
> > ein Herzinfarkt hatte. Da rauf  kann ich nicht weiter i meinen
> > bisherige Arbeit arbeiten. Ab 15 Dezember gehe ich zum
> > Integration Deutschkurs, und vielleicht habe ich einem Fehler
> > gemacht, da ich noch nicht gut Deutsch lesen und schreiben
> > kann. Ich bitte um ihr Hilfe, herzliche dank.

Am Freitag 13 März 2009 schrieb Roger Werner:
> als erstes mal möchte ich Dir und anderen Betroffenen diesen Link
> empfehlen:
> http://www.forum-schuldnerberatung.de/forumneu/index.php
>
> [...]
> Oft aber kommt dann rel. schnell auch ein gelber Brief von einem
> Mahngericht, ein sogenannter Mahnbescheid, hier ist zu Beachten,
> dass man NUR 14 TAGE Zeit hat einen Widerspruch an das
> Mahngericht zu senden. Ganz wichtig, der Forderung im vollen
> Umfang widersprechen und KEINE Begründung angeben.
> Wer das nicht macht, der hat innerhalb kürzester Zeit einen
> Zahlungsbefehl zu Hause im Briefkasten und hat kaum noch eine
> Möglichkeit die Sache aus der Welt zu schaffen, jetzt muss man
> Zahlen. Selbst einen Anwalt einschalten würde ich nicht
> empfehlen, es sei denn, die Kosten sind durch eine
> Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Das Problem, es wird kaum zu
> einem Verfahren kommen weil diese Abzocker kein Urteil  riskieren
> wollen, ohne Verfahren gibt es aber leider keinen gewonnen
> Rechtsstreit. In so einem Fall muss jede Partei seine Kosten, wie
> Rechtsanwaltsgebühr, selbst bezahlen.

Ich schließe mich dem Rat von Roger im Wesentlichen an: Nicht 
bezahlen, nur ruhig Blut behalten und einfach warten, ob das Gericht 
bemüht wird. Ob es dazu kommt, ist nicht vorhersehbar. Die 
Gegenseite muss erst einmal einen Gebührenvorschuss zahlen; weil sie 
den Prozess wohl nicht gewinnen kann, hat sie da ein Risiko, dieses 
Geld zu verlieren. 

Wenn vom Gericht der Mahnbescheid bei Dir ankommt, musst Du dagegen 
Widerspruch einlegen. Falls die Gegenseite dann nicht aufgibt, muss 
sie ihre Klage erst einmal begründen. Auch das macht erst einmal 
Arbeit, die von der Gegenseite bezahlt werden muss. 

Das ist für Dich dann der richtige Zeitpunkt, beim Gericht 
Prozesskostenhilfe zu beantragen. Prozesskostenhilfe bedeutet, dass 
der Staat Deine notwendigen Kosten in diesem Prozess erst einmal 
bezahlt, egal ob Du gewinnst oder verlierst. Deshalb kannst Du die 
Hilfe eines Rechtsanwalts bekommen, um Dich gegen diese Klage zu 
wehren. 

Am besten gehst Du also gleich am ersten Tag zu dem Gericht, vom dem 
Du den Mahnbescheid bekommen hast, Dort bittest Du in der 
Rechtsantragsstelle um Hilfe. Da wird man Deinen Widerspruch gegen 
den Mahnbescheid aufschreiben, Du musst es also nicht einmal selbst 
machen. Dort wird man Dich beraten, was Du tun musst, um auch 
Prozesskostenhilfe und einen Anwalt zu bekommen. 

Selbst wenn alle Stricke reissen - was ich aber nicht glaube: Von 
dem Geld, was Du für Dich und Deine Familie zum Leben brauchst, wird 
Dir niemand etwas wegnehmen können, weil das nicht gepfändet werden 
darf. Es gibt also keinen Grund, wegen dem Mist einen zweiten 
Herzinfarkt zu bekommen ;-)

Gruß
Willi


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