Hallo Robert, > Robert Godawski schrieb: > > Berlin 12.03.2009 > > [...] > > Ich habe ein Problem und bitte um eine Hilfe. In Januar [...] > > Und ich bin nicht in der Lage dieses Geld zu > > bezahlen. Ich bin ein alleinstehend Vatter, und ich mit mein > > Sohn auf sozial Hilfe angewiesen sind, da ich ein Jahr zurück > > ein Herzinfarkt hatte. Da rauf kann ich nicht weiter i meinen > > bisherige Arbeit arbeiten. Ab 15 Dezember gehe ich zum > > Integration Deutschkurs, und vielleicht habe ich einem Fehler > > gemacht, da ich noch nicht gut Deutsch lesen und schreiben > > kann. Ich bitte um ihr Hilfe, herzliche dank.
Am Freitag 13 März 2009 schrieb Roger Werner: > als erstes mal möchte ich Dir und anderen Betroffenen diesen Link > empfehlen: > http://www.forum-schuldnerberatung.de/forumneu/index.php > > [...] > Oft aber kommt dann rel. schnell auch ein gelber Brief von einem > Mahngericht, ein sogenannter Mahnbescheid, hier ist zu Beachten, > dass man NUR 14 TAGE Zeit hat einen Widerspruch an das > Mahngericht zu senden. Ganz wichtig, der Forderung im vollen > Umfang widersprechen und KEINE Begründung angeben. > Wer das nicht macht, der hat innerhalb kürzester Zeit einen > Zahlungsbefehl zu Hause im Briefkasten und hat kaum noch eine > Möglichkeit die Sache aus der Welt zu schaffen, jetzt muss man > Zahlen. Selbst einen Anwalt einschalten würde ich nicht > empfehlen, es sei denn, die Kosten sind durch eine > Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Das Problem, es wird kaum zu > einem Verfahren kommen weil diese Abzocker kein Urteil riskieren > wollen, ohne Verfahren gibt es aber leider keinen gewonnen > Rechtsstreit. In so einem Fall muss jede Partei seine Kosten, wie > Rechtsanwaltsgebühr, selbst bezahlen. Ich schließe mich dem Rat von Roger im Wesentlichen an: Nicht bezahlen, nur ruhig Blut behalten und einfach warten, ob das Gericht bemüht wird. Ob es dazu kommt, ist nicht vorhersehbar. Die Gegenseite muss erst einmal einen Gebührenvorschuss zahlen; weil sie den Prozess wohl nicht gewinnen kann, hat sie da ein Risiko, dieses Geld zu verlieren. Wenn vom Gericht der Mahnbescheid bei Dir ankommt, musst Du dagegen Widerspruch einlegen. Falls die Gegenseite dann nicht aufgibt, muss sie ihre Klage erst einmal begründen. Auch das macht erst einmal Arbeit, die von der Gegenseite bezahlt werden muss. Das ist für Dich dann der richtige Zeitpunkt, beim Gericht Prozesskostenhilfe zu beantragen. Prozesskostenhilfe bedeutet, dass der Staat Deine notwendigen Kosten in diesem Prozess erst einmal bezahlt, egal ob Du gewinnst oder verlierst. Deshalb kannst Du die Hilfe eines Rechtsanwalts bekommen, um Dich gegen diese Klage zu wehren. Am besten gehst Du also gleich am ersten Tag zu dem Gericht, vom dem Du den Mahnbescheid bekommen hast, Dort bittest Du in der Rechtsantragsstelle um Hilfe. Da wird man Deinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid aufschreiben, Du musst es also nicht einmal selbst machen. Dort wird man Dich beraten, was Du tun musst, um auch Prozesskostenhilfe und einen Anwalt zu bekommen. Selbst wenn alle Stricke reissen - was ich aber nicht glaube: Von dem Geld, was Du für Dich und Deine Familie zum Leben brauchst, wird Dir niemand etwas wegnehmen können, weil das nicht gepfändet werden darf. Es gibt also keinen Grund, wegen dem Mist einen zweiten Herzinfarkt zu bekommen ;-) Gruß Willi