Hi,
laut meiner Rechtschutzversicherung hat man zwei Möglichkeiten:
1. gar nicht reagieren (empfohlen) und abwarten, sollte irgend wann ein
gerichtlicher Mahnbescheid auflaufen (passiert eher selten) dann Achtung
Jetzt muss man reagieren und Einspruch einlegen und einen Anwalt
einschalten.

2. Möglichkeit einen netten Brief schreiben (was aber meist keinen Sinn
macht da die sowieso weiter machen als wäre nichts gewesen)

außer opendownload.de gibt es da noch ein paar Seiten von denen, gebt mal in
Google den Acrobat Reader ein. Der erste Treffer ist auch von denen mal eben
96 EURO. Erst der zweite Treffer ist der von Adobe.

Also ruhig Blut und Abwarten und Tee trinken.

Alles was von dem RA Olaf Wolfgang Tank kommt ist so etwas.

Gruß
 
Kay Graban
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Maurice Noll [mailto:mori...@googlemail.com] 
Gesendet: Freitag, 13. März 2009 10:23
An: users@de.openoffice.org
Betreff: Re: [de-users] Ich habe ein Problem und bitte um eine Hilfe.

Ihre Antwort, Herr Pubanz trifft den Nagel auf den Kopf! -> Garnicht
reagieren bis ein gerichtlicher Brief kommt.

Am 13.03.09 schrieb Christian Pubanz (GMX) <christianpubanz...@gmx.net>:
> Am Friday 13 March 2009 09:46:21 schrieb Roger Werner:
>> Guten Morgen,
> Hallo Robert und die anderen,
>>
> Vor einiger Zeit gab es hier schonmal eine ähnliche Diskussion, aus der
> hervor
> ging, dass es besser sei überhaupt nicht zu reagieren und erst bei einem
> gerichtlichen Schreiben tätig zu werden. (siehe im Archiv unter
>
http://de.openoffice.org/servlets/BrowseList?list=users&by=thread&from=21818
46)



Gut soweit ist es verständlich, doch was ist wenn dann ein Brief von
gerichtlicher Seite kommt. Was dann?

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