Hallo Christian, Am Freitag 13 März 2009 schrieb Christian Pubanz (GMX): > [...] > Deswegen hoffen die Anbieter-wie ich die Sache als "Hobbyjurist" > :-) sehe-darauf, dass Drohung und Einschüchterung wirkt und > zahlen.
Genau so ist das. > Sobald wenn man freiwillig zahlt, gilt das als indirektes > Einverständnis und dann kommt man da nur sehr schwer (bis gar > nicht) mehr raus-im Gegenteil; in diesem Fall gewinnen sogar > diese Kriminellen jedes Gerichtsverfahren. Das ist aber Unsinn (pardon). Gegen Halunken kann man sich - und muss man sich - in jeder Lage wehren. Auch und gerade dann, wenn man schon etwas bezahlt hat und die Herrschaften mehr wollen, ist es unwahrscheinlich, dass sie die Kosten für einen Prozess riskieren, der nicht zu gewinnen ist. > Also: Niemals zahlen und aus den Drohschreiben vom Anwalt lustige > Papierflieger basteln :-) Nicht zahlen auf jeden Fall, Beweismittel vernichten auf keinen Fall. Anwälte solchen Kalibers gehören auch aus dem Verkehr gezogen. Gruß Willi