Hallo Kay,

Am Freitag 13 März 2009 schrieb Graban:
> Hi,
> laut meiner Rechtschutzversicherung hat man zwei Möglichkeiten:
> 1. gar nicht reagieren (empfohlen) und abwarten, sollte irgend
> wann ein gerichtlicher Mahnbescheid auflaufen (passiert eher
> selten) dann Achtung Jetzt muss man reagieren und Einspruch
> einlegen und einen Anwalt einschalten.
>
> 2. Möglichkeit einen netten Brief schreiben (was aber meist
> keinen Sinn macht da die sowieso weiter machen als wäre nichts
> gewesen)

Dem stimme ich nicht zu. Es besteht nur die Option, einen "bösen" 
Brief zu schreiben oder auch nicht. In jedem Fall muss man gegen den 
Mahnbescheid vom Gericht Einspruch einlegen. Dazu kann man bei 
diesem Gericht Hilfe in der Rechtsantragstelle bekommen. Der "böse" 
Brief kann nur darin bestehen, geharnischte Konsequenzen anzudrohen, 
falls man weiter belästigt wird, nämlich die Strafanzeige, und die 
Beschwerde bei der Anwaltskammer legt man am besten sofort ein.

> [...]
> Also ruhig Blut und Abwarten und Tee trinken.

So ist es!

> Alles was von dem RA Olaf Wolfgang Tank kommt ist so etwas.

Vermeiden sollte man allerdings jede Form von Beleidigung, denn die 
kann ins Auge gehen.

Gruß
Willi

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