Am Friday 13 March 2009 10:34:40 schrieb Graban:
> Hi,
Hallo, 
> laut meiner Rechtschutzversicherung hat man zwei Möglichkeiten:
> 1. gar nicht reagieren (empfohlen) und abwarten, sollte irgend wann ein
> gerichtlicher Mahnbescheid auflaufen (passiert eher selten) dann Achtung
> Jetzt muss man reagieren und Einspruch einlegen und einen Anwalt
> einschalten.
>
> 2. Möglichkeit einen netten Brief schreiben (was aber meist keinen Sinn
> macht da die sowieso weiter machen als wäre nichts gewesen)
>
> außer opendownload.de gibt es da noch ein paar Seiten von denen, gebt mal
> in Google den Acrobat Reader ein. Der erste Treffer ist auch von denen mal
> eben 96 EURO. Erst der zweite Treffer ist der von Adobe.
>
> Also ruhig Blut und Abwarten und Tee trinken.
>
> Alles was von dem RA Olaf Wolfgang Tank kommt ist so etwas.

da haben Sie/hast du aber eine gute Rechtschutzversucherung, Kay Graban :-)
Damit gehe ich auch 100% konform. 

Ich vermute, dass die Firma bzw. deren Anwalt Mahnungen ohne Ende schicken 
werden, wogegen keiner was hat (vielleicht die Umwelt-weil unnötig Papier 
verbraucht wird ::-) ). Was die meisten Leute aber vergessen ist, dass 
Anwälte zwar mahnen aber nicht vollstrecken dürfen. Das darf nur ein Gericht; 
aber kein (unseriöser) Anbieter-wie opendownload-schaltet freiwillig eine 
staatliche Instanz ein; denn dann wäre 1,2,3 opendownload selbst"geliefert". 

Deswegen hoffen die Anbieter-wie ich die Sache als "Hobbyjurist" :-) 
sehe-darauf, dass Drohung und Einschüchterung wirkt und zahlen. 

Sobald wenn man freiwillig zahlt, gilt das als indirektes Einverständnis und 
dann kommt man da nur sehr schwer (bis gar nicht) mehr raus-im Gegenteil; in 
diesem Fall gewinnen sogar diese Kriminellen jedes Gerichtsverfahren.

Also: Niemals zahlen und aus den Drohschreiben vom Anwalt lustige 
Papierflieger basteln :-)

Gruß, Christian

PS: Ich bin KEIN Fachmann, lese aber interessiert die Gesetzestexte und 
Expertenmeinungen. 

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