Am Do Dezember 24 2009 glaubte Martin Koppenhoefer zu wissen:
Am 23. Dezember 2009 21:20 schrieb Sven Geggus li...@fuchsschwanzdomain.de
:
Kann man solche Fragen eigentlich gegen Bezahlung rechtsverbindlich
prüfen lassen oder muss man einen Präzendenzfall abwarten?
100% sicher bist Du
Sven Geggus schrieb:
Ich hätte jetzt naiv angenommen, dass die Gemeinden ihre
eigenen GIS Daten an die Katasterämter weiterreichen.
Bisher ist das Katasteramt da ziemlich autark und kaum auf die Hilfe der
Kommunen angewiesen.
Das wird sich vielleicht mit Einführung von ALKIS ändern. ALKIS
Frank Jäger schrieb:
Sven Geggus schrieb:
Ich hätte jetzt naiv angenommen, dass die Gemeinden ihre
eigenen GIS Daten an die Katasterämter weiterreichen.
...
Für diese neuen Hausnummern gibt es manchmal einen Mail-Verteiler in dem
mehrere Dienststellen unterrichtet werden.
Vielleicht kann
Am 24. Dezember 2009 11:11 schrieb Frank Jäger fr...@fotodrachen.de:
Das wird sich vielleicht mit Einführung von ALKIS ändern. ALKIS hat
gegenüber der ALK eine erweiterte Datenstruktur. Man kann darin z.B. zu
einem Gebäude auch die Anzahl der Geschosse und deren Nutzung eintragen.
Ein
Am 23.12.2009 00:10, schrieb Christian Schmitt:
Aus meiner Sicht steht lizenzrechtlich kein Grund dagegen geografische
Gegebenheiten aus Luftbildern abzuzeichnen. Denn zumindest der Teil
der Informationen aus den Luftbildern, welcher die Realität abbildet,
dürfte kein (schön-)geistiges Werk
Am 23.12.2009 01:58, schrieb Rainer Knaepper:
Moin Christian,
Aus meiner Sicht steht lizenzrechtlich kein Grund dagegen
geografische Gegebenheiten aus Luftbildern abzuzeichnen. Denn
zumindest der Teil der Informationen aus den Luftbildern, welcher
die Realität abbildet, dürfte kein
Ich hege nicht den geringsten Zweifel daran, dass das bereits
ausreichend diskutiert wurde.
Um aber mal auf die scheinbar verbreitete Angst vor dem Abmahnanwalt
einzugehen:
Auf http://sautter.com gibt es die schöne Funktion auf zwei
übereinanderliegenden halbtransparenten Ebenen unsere
Christian Schmitt schrieb:
Wenn ich mit meinem GPS-Empfänger unterwegs war und ich es (bei guten
Witterungsverhältnissen und Nutzung von WAAS/EGNOS) geschafft habe
sämtliche Wegpunkte mit ca. 2,5 +/- 0,2 Metern Genauigkeit zu
erfassen, dann stimmt der Verlauf meiner gemappten Wege nahezu
Mit Deiner Argumentation unterstellst Du stillschweigend, dass in dem
diskutierten fiktiven Beispiel das Prinzip der Beweislastumkehr
Gültigkeit hat.
http://de.wikipedia.org/wiki/Beweislastumkehr
Dass dem so ist möchte ich stark bezweifeln.
Gruß,
Christian
Am 23.12.2009 um 11:26 schrieb
Christian Schmitt schrieb:
Moin,
...
... Beweisführung dass (OSM-)Kartendaten von
(Ortho-)Satellitenbildern abgezeichnet wurden?
Gruß,
Christian
Moin,
der Anbieter eines (Orthofoto-) WMS kann erkennen wenn WMS-Kacheln mit
JOSM abgerufen werden.
Im apache.log des WMS-Servers findet
Zitat Christian Schmitt:
Am 23.12.2009 um 11:26 schrieb Tobias Knerr:
Zum Glück hebst du ja deine GPS-Tracks, Fotos, Audiodateien,
Zeichnungen
oder was du sonst für die Erfassung verwendest, auf (oder lädst sie
sogar zu OSM hoch). Damit dürfte es ziemlich einfach sein, die
Datenherkunft
Christian Schmitt schmittr...@yahoo.de wrote:
Aus meiner Sicht steht lizenzrechtlich kein Grund dagegen geografische
Gegebenheiten aus Luftbildern abzuzeichnen. Denn zumindest der Teil
der Informationen aus den Luftbildern, welcher die Realität abbildet,
dürfte kein (schön-)geistiges
Frank Jäger fr...@fotodrachen.de wrote:
JOSM ist da sehr ehrlich und mitteilsam.
Das könnte vermutlich sogar ich schnell wegpatchen obwohl meine
Javakenntnisse nahe Null sind.
Sven
--
Der wichtigste Aspekt, den Sie vor der Entscheidung für ein Open
Source-Betriebssystem bedenken sollten,
Am 23. Dezember 2009 13:54 schrieb Sven Geggus li...@fuchsschwanzdomain.de
:
Das ist auch meine Meinung, aber IANAL und genau das ist das Problem!
Keiner wird uns das _rechtsverbindlich_ bestätigen.
+1, und (wie schon erwähnt): gegen die Nutzungsbedingungen verstößt Du damit
auch, so dass es
Tobias Knerr wrote:
Zum Glück hebst du ja deine GPS-Tracks, Fotos, Audiodateien, Zeichnungen
oder was du sonst für die Erfassung verwendest, auf (oder lädst sie
sogar zu OSM hoch). Damit dürfte es ziemlich einfach sein, die
Datenherkunft plausibel zu belegen.
Ich habe bspw. noch fast alle
Am Mittwoch 23 Dezember 2009 13:35:29 schrieb Michael Buege:
Mit Deiner Argumentation unterstellst Du stillschweigend, dass in dem
diskutierten fiktiven Beispiel das Prinzip der Beweislastumkehr
Gültigkeit hat.
-v bitte
Tobias schrub plausibel belegen.
Die Annahme hier, dass man selbst
Am 23.12.2009 15:56, schrieb Bernd Wurst:
Am Mittwoch 23 Dezember 2009 13:35:29 schrieb Michael Buege:
Mit Deiner Argumentation unterstellst Du stillschweigend, dass in dem
diskutierten fiktiven Beispiel das Prinzip der Beweislastumkehr
Gültigkeit hat.
-v bitte
Tobias schrub plausibel
Christian Schmitt schrieb:
einmal abgesehen davon, dass ich die Nutzungsbedingungen, insbesondere
die Passagen auf die Du Dich beziehst, nicht kenne:
Wir hatten entsprechende Diskussionen mal anlässlich dieser Petition:
Hallo Ulf,
Wenn mir jemand ein Foto zeigt und sagt: Davon bitte keine Kopien
machen und auch nicht abmalen
Dann möchte ich mich gern daran halten.
Ich empfehle, bei den Gemeinden und Städten nachzufragen, denn viele
haben eigene Luftbilder machen lassen und können sie uns zum Abzeichnen
zur
Ulf Lamping ulf.lamp...@googlemail.com wrote:
Wenn mir jemand ein Foto zeigt und sagt: Davon bitte keine Kopien
machen und auch nicht abmalen, dann halte ich es persönlich für ganz
schlechten Stil zu sagen: Ist mir doch scheißegal was du mir erzählst,
laut Copyright Gesetz sind das nur
Markus liste12a4...@gmx.de wrote:
Ich empfehle, bei den Gemeinden und Städten nachzufragen, denn viele
haben eigene Luftbilder machen lassen und können sie uns zum Abzeichnen
zur Verfügung stellen.
Ich hatte das hier ja schon gepostet, dass ich die Infrastruktur
solche Bilder zu hosten auf
Sven Geggus schrieb:
...
Gehören die Katasterdaten (zum Inport von Gebäudeumrissen und zum
abzeichnen Perfekt) nicht generell den Kommunen oder kümmern sich
auch da schon die Vermessungsämter drum?
Gruss
Sven
Hallo,
Mit Katasterdaten ist vermutlich das Verfahren ALK (Automatisierte
Am 23.12.2009 20:14, schrieb Sven Geggus:
Ulf Lampingulf.lamp...@googlemail.com wrote:
Wenn mir jemand ein Foto zeigt und sagt: Davon bitte keine Kopien
machen und auch nicht abmalen, dann halte ich es persönlich für ganz
schlechten Stil zu sagen: Ist mir doch scheißegal was du mir erzählst,
Frank Jäger fr...@fotodrachen.de wrote:
Für Auszüge aus dem Kataster gilt eine Gebührenordnung. Verschenkt wird
da nix.
Das ist bekannt. Man darf ja sogar für Katasterauszüge des eigenen
Grundstücks bezahlen _und_ muss die Erfassung der Daten bezahlen.
Ich hätte jetzt naiv angenommen, dass
Ulf Lamping ulf.lamp...@googlemail.com wrote:
Nur zur Erinnerung: OSM erlaubt ausdrücklich auch die kommerzielle
Nutzung der Daten.
Als ob mir das nicht bekannt wäre...
Bei OSM hochladen bedeutet letztlich kommerzielle Nutzung.
Kommerzielle Nutzung der OSM Daten, nicht der Luftbilder. Wie
Am 23. Dezember 2009 21:20 schrieb Sven Geggus li...@fuchsschwanzdomain.de
:
Kann man solche Fragen eigentlich gegen Bezahlung rechtsverbindlich
prüfen lassen oder muss man einen Präzendenzfall abwarten?
100% sicher bist Du erst, wenn Du durch alle Instanzen gegangen bist.
Gruß Martin
zumindest in Berlin sieht es so aus, als wäre durchaus intelligent von
Luftbildern abgemalt worden, auch stimmt es nicht immer hundertprozentig
mit der Realität überein (verglichen mit dem ALK). Wenn man sich bemüht
und nicht nur die Dächer abmalt, kann man m.E. durchaus brauchbare
Ergebnisse
hy-soft hy-s...@sha-mash.de wrote:
Wie sieht das lizenzrechtlich aus? Ich dachte immer das 'Abmalen' aus
anderen Quellen (Quellen mit einer anderen Lizenz) sei nicht erwunscht,
nicht gestattet oder verwerflich?
Nur wenn die Rechteinhaber der entsprechenden Quelle nicht explizit
zugestimmt
Hi ... ,
Wie sieht das lizenzrechtlich aus?
Du brauchst die Erlaubnis des Rechteinhabers der Luftbilder.
Sie liegt vor für DOPs von:
- Yahoo
- Stadt Lauf a.d. Pegnitz
- LVA Bayern (Oberpfalz zeitbegrenzt)
- ...
Gruss, Markus
___
Talk-de mailing
Aus meiner Sicht steht lizenzrechtlich kein Grund dagegen geografische
Gegebenheiten aus Luftbildern abzuzeichnen. Denn zumindest der Teil
der Informationen aus den Luftbildern, welcher die Realität abbildet,
dürfte kein (schön-)geistiges Werk darstellen und von daher auch nicht
unter das
Christian Schmitt schrieb:
Aus meiner Sicht steht lizenzrechtlich kein Grund dagegen geografische
Gegebenheiten aus Luftbildern abzuzeichnen. Denn zumindest der Teil
der Informationen aus den Luftbildern, welcher die Realität abbildet,
dürfte kein (schön-)geistiges Werk darstellen und
Moin Christian,
Aus meiner Sicht steht lizenzrechtlich kein Grund dagegen
geografische Gegebenheiten aus Luftbildern abzuzeichnen. Denn
zumindest der Teil der Informationen aus den Luftbildern, welcher
die Realität abbildet, dürfte kein (schön-)geistiges Werk darstellen
und von daher auch nicht
Moin,
einmal abgesehen davon, dass ich die Nutzungsbedingungen, insbesondere
die Passagen auf die Du Dich beziehst, nicht kenne:
Wie stellst Du Dir konkret eine gerichtsfeste Beweisführung vor, aus
der zweifelsfrei hervorgeht, dass (OSM-)Kartendaten von
(Ortho-)Satellitenbildern
In gmane.comp.gis.openstreetmap.region.de Martin Trautmann tr...@gmx.de wrote:
Tobias Wendorff wrote:
Google geh?ren die Luftbilder nicht, die lizenzieren sie auch nur.
Google schie?t aber mittlerweile eigene Satellitenbilder.
Luftbilder oder Satellitenbilder? Ein Flugzeug ist im Etat
Bernd Wurst be...@bwurst.org wrote:
Andere sind der Meinung, dass die Ableitung von Vektordaten aus diesen
Luftbild-Karten so wenig mit dem Original zu tun hat (und so viel eigene
Sch?pfungsh?he hat), dass dies vom Lizenzgeber gar nicht untersagt werden
kann.
Das taete ja erst recht gelten
... zum Bleistift stillgelegte Eisenbahnstrecken = abgebaut =
im Luftbild nicht mehr direkt als Bahnstrecke sichtbar.
Aber mit eigenem Hintergrundwissen und viel eigener Schoepfungshoehe also
noch mehr oder weniger gut an verbliebenen gelaendestrukturen und
trassenangepasstem Bewuchs etc. zu
Mirko Küster schrieb:
Bis das mal einer rechtlich fest gemacht hat oder die LVA ihre Einstellung
ändern, hast du das ganze schneller am Boden erfasst.
Die, die ich für die nahe Zukunft im Auge habe, vermutlich schon,
denn die ist nicht weit weg. Aber es gibt ja noch mehr stillgelegte
Strecken
Die, die ich für die nahe Zukunft im Auge habe, vermutlich schon,
denn die ist nicht weit weg. Aber es gibt ja noch mehr stillgelegte
Strecken in unserem Lande außer hier und bei Dir ;-)
Nahe meiner alten Heimat bspw., wo man nicht jeden Tag vorbei kommt...
Wenn du was bestimmtes suchst dann sag
Am 11. Juni 2009 18:20 schrieb Heiko Jacobs heiko.jac...@gmx.de:
Luftbilder oder Satellitenbilder? Ein Flugzeug ist im Etat durchaus
drin.
Du unterschaetzt maszlos den Aufwand fuer das Aufnehmen *richtiger*
Meszbilder und deren Auswertung... ;-)
nichts gegen Luftbildherstellung und
Tobias Wendorff wrote:
Google gehören die Luftbilder nicht, die lizenzieren sie auch nur.
Google schießt aber mittlerweile eigene Satellitenbilder.
Luftbilder oder Satellitenbilder? Ein Flugzeug ist im Etat durchaus
drin. Hat Google aber schon einen eigenen Satelliten im Orbit oder gibt
es
Am 10. Juni 2009 21:55 schrieb Martin Trautmann tr...@gmx.de:
Tobias Wendorff wrote:
Google gehören die Luftbilder nicht, die lizenzieren sie auch nur.
Google schießt aber mittlerweile eigene Satellitenbilder.
Luftbilder oder Satellitenbilder? Ein Flugzeug ist im Etat durchaus
drin. Hat
Martin Koppenhoefer wrote:
OK, habe schon die Daten (Wikipedia):
Die Schwadbreite beträgt dabei 15,2 km wobei die Kameras bis zu 60°
außerhalb der Senkrechten Bilder aufnehmen können. GeoEye-1 wird
täglich eine Fläche doppelt so groß wie Deutschland erfassen und die
Daten zur Verarbeitung an
Am 10. Juni 2009 22:07 schrieb Martin Trautmann tr...@gmx.de:
Die 1,955 kg hatten mich auch irritiert, was mit knapp 2 kg möglich
sei. Tatsächlich waren es 1 955 kg Startgewicht und 1 260 kg Nutzlast.
da stand ja auch nicht 1,955 kg sondern 1.955 kg, also ein
Tausendertrennzeichen.
Gruß Martin
Martin Koppenhoefer wrote:
Am 10. Juni 2009 22:07 schrieb Martin Trautmann tr...@gmx.de:
Die 1,955 kg hatten mich auch irritiert, was mit knapp 2 kg möglich
sei. Tatsächlich waren es 1 955 kg Startgewicht und 1 260 kg Nutzlast.
da stand ja auch nicht 1,955 kg sondern 1.955 kg, also ein
Am 11. Juni 2009 00:21 schrieb Martin Trautmann tr...@gmx.de:
Das ist zwar richtig, und obwohl auf deinem Taschenrechner wohl nur ein
Dezimalpunkt aufgedruckt ist, ist hierzulande das Dezimalkomma noch
üblich, wo ich selbst auch den Punkt bevorzuge.
ich bevorzuge auch den Punkt, der Text war
Johann H. Addicks schrieb:
Frederik Ramm schrieb:
waere, wenn wir Google-Luftbilder abmalen wuerden. Allerdings empfiehlt
er im gleichen Atemzug, das zur Sicherheit lieber bleiben zu lassen
Vielleicht findet sich ja jemand, der zumindest unvorsichtigerweise mal
Christoph Wagner freemaps@googlemail.com wrote:
Für uns wär höchstens die Frage, ob wir es einfach machen. Aber da zu
viele Leute da skeptisch sind und auch keiner durch sowas das Projekt
gefährden will, wird das offizielle Statement von OSM wohl weiterhin
gegen das Abmalen von den Google
...@openstreetmap.org
[mailto:talk-de-boun...@openstreetmap.org] Im Auftrag von Sven Geggus
Gesendet: Montag, 8. Juni 2009 09:30
An: talk-de@openstreetmap.org
Betreff: Re: [Talk-de] Abmalen von Luftbildern und Copyright
Christoph Wagner freemaps@googlemail.com wrote:
Für uns wär höchstens die Frage, ob
Elstermann, Mike mike.elsterm...@itc-halle.de wrote:
In Deutschland sind die WMS-Server der Landesvermessungsämter, die teilweise
sehr gut aufgelöste Luftbilder haben (z.B. in NRW und RLP) IMO sowieso
interessanter.
Wohl war, aber m. W. darf man dort erst recht nicht abmalen.
Diese Luftbilder
On Mon, 8 Jun 2009, Elstermann, Mike wrote:
In Deutschland sind die WMS-Server der Landesvermessungsämter, die teilweise
sehr gut aufgelöste Luftbilder haben (z.B. in NRW und RLP) IMO sowieso
interessanter.
Wohl war, aber m. W. darf man dort erst recht nicht abmalen.
Ich habe gerade vom
On Mon, Jun 08, 2009 at 10:52:30AM +0200, Dirk Stöcker wrote:
Subject: Re: [Talk-de] Abmalen von Luftbildern und Copyright
On Mon, 8 Jun 2009, Elstermann, Mike wrote:
Ich habe gerade vom Land Sachsen ein Ablehnung erhalten, die jedoch am
Thema vorbeigeht. Die aufgeführten Gründe sind bei
On Mon, 8 Jun 2009, Florian Lohoff wrote:
Je intensiver ich mich mit den Paragraphen und Gesetzen beschäftige,
desto mehr kristalisiert sich bei mir die Meinung heraus, dass die
Nutzung der WMS-Server der Länder in OpenStreetMap möglich und rechtlich
korrekt ist. Nur bin ich kein Jurist und
On Mon, 8 Jun 2009, Florian Lohoff wrote:
Wenn sie es zur verfuegung stellen ists keine Urheberrechtsverletzung wenn wir
abdigitalisieren aber niemand sagt das es zur verfügung stellen müssen
(Leider). Doofe situation ...
Doch. Die Vermessungsgesetze sagen etwas darüber - z.B. in Sachsen ist
Hallo Dirk,
Gebühren entsprechend der Nutzung erheben
Aus verlässlicher Quelle weiss ich, dass beispielsweise für die
kommerzielle Verwendung von zig-tausend Hausnummern der gesamte
Jahresertrag im niedrigen dreistelligen € Bereich liegt.
Der Aufwand dafür ist so gross, dass es insgesamt ein
Christoph Wagner schrieb:
Bei Google anfragen wird vermutlich nichts bringen. Erstens müsste man
überhaupt erstmal nen Kontakt zum anfragen haben und zweitens müssten
die auch drauf reagieren.
Da die Googleleute allerdings vermutlich kein Interesse haben, dass wir
ihre Luftbilder abmalen
Hallo.
Am Montag 08 Juni 2009 12:35:29 schrieb Michael Kugelmann:
Klare Aussage von Ed Parsons (aus meinem Gedächtnis):
Google zahlt für die Nutzung der Luftbilder.
Diese Bezahlung beinhaltet gewisse Arten der Nutzung der Daten.
Wenn Google davon Karten ableiten wollte (das was wir für
Hallo Michael,
Nutzung von Google Luftbildern war auch ein Thema auf der SOTM 2008 (war
selber dort).
Alles, was Du schreibst, ist korrekt. Aber wenn Richard F. mit seiner
Analyse recht hat, dann bedeutet das, dass auch diejenigen, von denen
Google die Bilder einkauft, gar nicht das Recht
Am 08.06.2009 12:35, Michael Kugelmann:
Klare Aussage von Ed Parsons (aus meinem Gedächtnis):
Google zahlt für die Nutzung der Luftbilder.
Diese Bezahlung beinhaltet gewisse Arten der Nutzung der Daten.
Wenn Google davon Karten ableiten wollte (das was wir für OSM gerne
haben
Hallo Frederik,
Richard Fairhurst: vermutlich rechtlich nicht angreifbar
wenn wir Google-Luftbilder abmalen wuerden
Das ist ja erfreulich!
Zumindest wikimapia (ein OSM irgendwie verwandtes Projekt) verwendet
Google-Luftbilder ja schon immer.
Soll ich mal bei Google anfragen, wie sie denn
Hallo.
Am Montag 08 Juni 2009 12:47:20 schrieb Markus:
Soll ich mal bei Google anfragen, wie sie denn darüber denken?
Wenn ja: was genau sollte eine solche Anfrage beinhalten?
(ich verstehe eher wenig von Lizenzrecht)
Nein, solltest du IMHO nicht.
Wenn ein Vertreter von Google schon auf der
...@openstreetmap.org] Im Auftrag von Dirk Stöcker
Gesendet: Montag, 8. Juni 2009 11:05
An: talk-de@openstreetmap.org
Betreff: Re: [Talk-de] Abmalen von Luftbildern und Copyright
On Mon, 8 Jun 2009, Florian Lohoff wrote:
Wenn sie es zur verfuegung stellen ists keine Urheberrechtsverletzung
wenn wir
On Mon, 8 Jun 2009, Markus wrote:
Gebühren entsprechend der Nutzung erheben
Aus verlässlicher Quelle weiss ich, dass beispielsweise für die
kommerzielle Verwendung von zig-tausend Hausnummern der gesamte
Jahresertrag im niedrigen dreistelligen € Bereich liegt.
Der Aufwand dafür ist so gross,
Lothar Beck schrieb:
Frage: Demnach darf man diese Quelle nicht für OSM nutzen?
Korrekt!
Ausnahme: die temporäre Nutzung als Pilot Trial in der Oberpfalz
http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Luftbilder_aus_Bayern
Frei wie Bier heisst noch lange nicht, daß wenn man etwas kostenlos
Vielleicht findet sich ja jemand, der zumindest unvorsichtigerweise mal
http://sourceforge.net/projects/googlewms/ umstrickt auf DOP-Nutzung.
Technisch kannst du auch einfach das WMS-plugin etwas anpassen, damit es
mit Google genauso funktioniert wie mit Yahoo.
Nein, kann ich nicht.
Selbst
Hallo Frederik,
Alles, was Du schreibst, ist korrekt. Aber wenn Richard F. mit seiner
Analyse recht hat, dann bedeutet das, dass auch diejenigen, von denen
Google die Bilder einkauft, gar nicht das Recht haben, Google die
Verwendung zum Abdigitalisieren von Daten zu untersagen.
[...]
Du
Am 8. Juni 2009 13:35 schrieb Johann H. Addicks addi...@gmx.net:
Vielleicht findet sich ja jemand, der zumindest unvorsichtigerweise mal
http://sourceforge.net/projects/googlewms/ umstrickt auf DOP-Nutzung.
Technisch kannst du auch einfach das WMS-plugin etwas anpassen, damit es
mit Google
Martin Koppenhoefer schrieb:
Sollten wir
vielleicht einen neuen Versuch wagen, bei Google nochmal explizit
anzufragen?
Nein, das wurde schon häufig getan und verlief AFAIK immer negativ
oder im Sande. Leider wurde das - mal wieder - nicht dokumentiert.
Google gehören die Luftbilder nicht, die
Frederik Ramm schrieb:
Richard Fairhurst hat einige ziemlich fundierte Betrachtungen zum
Thema Copyright beim Abdigitalisieren von Luftbildern angestellt und
kommt zu dem Ergebnis, dass es vermutlich rechtlich nicht angreifbar
waere, wenn wir Google-Luftbilder abmalen wuerden. Allerdings
Dirk Stöcker schrieb:
Ich habe gerade vom Land Sachsen ein Ablehnung erhalten, die jedoch am
Thema vorbeigeht.
Auch wenn es keinen interessiert, könntest Du es bitte hier
niederschreiben?
http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Kommunikation
Aus den Gesprächen mit dem RVR und anderen Kommunen
Google schießt aber mittlerweile eigene Satellitenbilder.
Außer für den Lakewalker helfen uns die aber nicht weiter.
Oder gibt es inzwischen kommerzielle Satellitenbilder mit für uns brauchbare
Auflösung von als 10m/Pixel oder besser?
-jha-
___
Johann H. Addicks schrieb:
Vielleicht findet sich ja jemand, der zumindest unvorsichtigerweise mal
http://sourceforge.net/projects/googlewms/ umstrickt auf DOP-Nutzung.
Technisch kannst du auch einfach das WMS-plugin etwas anpassen, damit es
mit Google genauso funktioniert wie mit Yahoo.
Johann H. Addicks schrieb:
Google schießt aber mittlerweile eigene Satellitenbilder.
Außer für den Lakewalker helfen uns die aber nicht weiter.
Oder gibt es inzwischen kommerzielle Satellitenbilder mit für uns brauchbare
Auflösung von als 10m/Pixel oder besser?
Der Googles
Am 8. Juni 2009 15:35 schrieb Tobias Wendorff tobias.wendo...@uni-dortmund.de:
Johann H. Addicks schrieb:
Google schießt aber mittlerweile eigene Satellitenbilder.
Außer für den Lakewalker helfen uns die aber nicht weiter.
Oder gibt es inzwischen kommerzielle Satellitenbilder mit für uns
Hallo,
Richard Fairhurst hat einige ziemlich fundierte Betrachtungen zum
Thema Copyright beim Abdigitalisieren von Luftbildern angestellt und
kommt zu dem Ergebnis, dass es vermutlich rechtlich nicht angreifbar
waere, wenn wir Google-Luftbilder abmalen wuerden. Allerdings empfiehlt
er im
Am 7. Juni 2009 23:11 schrieb Frederik Ramm frede...@remote.org:
Hallo,
Richard Fairhurst hat einige ziemlich fundierte Betrachtungen zum
Thema Copyright beim Abdigitalisieren von Luftbildern angestellt und
kommt zu dem Ergebnis, dass es vermutlich rechtlich nicht angreifbar
waere, wenn
Frederik Ramm schrieb:
waere, wenn wir Google-Luftbilder abmalen wuerden. Allerdings empfiehlt
er im gleichen Atemzug, das zur Sicherheit lieber bleiben zu lassen
Vielleicht findet sich ja jemand, der zumindest unvorsichtigerweise mal
http://sourceforge.net/projects/googlewms/ umstrickt auf
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