Hallo Christian,

Am Donnerstag 19 März 2009 schrieb Christian Pubanz (GMX):
> Am Thursday 19 March 2009 00:39:03 schrieb Wilhelm Boltz:
> > Hallo Christian,
>
> Hallo Willi,
>
> > > Sobald wenn man freiwillig zahlt, gilt das als indirektes
> > > Einverständnis und dann kommt man da nur sehr schwer (bis gar
> > > nicht) mehr raus-im Gegenteil; in diesem Fall gewinnen sogar
> > > diese Kriminellen jedes Gerichtsverfahren.
> >
> > Das ist aber Unsinn (pardon). Gegen Halunken kann man sich -
> > und muss man sich - in jeder Lage wehren. [...]
> -Wir (In der Familie) hatten mal so einen ähnlichen Fall mit
> Call-by-Call; da sind wir in die Abofalle eines Internetanbieters
> aus Dresden [...]. Alle Urteile fielen zu Gunsten
> dieses öminösen Unternehmen aus. [...]

Das ist sicher ein Ausnahmefall, der sich wohl nicht verallgemeinern 
lässt. 

> Meine These untermauere ich weiterhin mit einem Beispiel aus dem
> Medienrecht-das passt gut dazu um dir zu zeigen, wie ich das
> meine.
>
> Ich mache Bürgerfernsehen und interviewe ja manchmal auch Leute
> auf der Straße. Ich fange die also ab, stelle meine Frage und
> halte denen dann das Microfon unter die Nase. Wer dann antwortet,
> hat juristisch sein "indirektes Einverständnis" zum interview
> gegeben. [...]

Das ist ein ganz anderes Paar Schuhe, weil es nicht um die 
Verpflichtung zu in Zukunft noch zu erbringenden Leistungen geht. 
Vermutlich ist die Konstruktion auch ein bisschen wacklig, denn die 
Leute erhalten ja keine Gage und können Dir womöglich die 
Veröffentlichung auch dann noch verbieten, wenn Du die Interviews 
schon im Kasten hast.

> Ich ziehe daher den Schluss, wer zahlt (bewusst oder unbewusst)
> erklärt indirekt sein Einverständnis zu diesem Vertrag. Oder
> gibts hier einen Juristen, der mich aufklären möchte? Sonst gehe
> ich nämlich von der Richtigkeit dieser These aus-zumindest
> solange das Gegenteil nicht bewiesen ist...

Den Schluss kann ich aus den vorgenannten Gründen schon nicht 
mitmachen. Außerdem: Wäre es so, könnte der, der zahlt, sein Geld ja 
niemals zurück verlangen.

> Sorry, Willi :-)

Welcome!

> > > Also: Niemals zahlen und aus den Drohschreiben vom Anwalt
> > > lustige Papierflieger basteln :-)
> >
> > Nicht zahlen auf jeden Fall, Beweismittel vernichten auf keinen
> > Fall. Anwälte solchen Kalibers gehören auch aus dem Verkehr
> > gezogen.
>
> Das mit dem Papierflieger war ja nicht ernst gemeint-unschwer zu
> erkennen am grinsenden Smilie ;-) Natürlich alles aufheben-am
> Besten nen Ordner anlegen und alles nach Datum sortieren; dann
> hat man den schnellen Überblick....

Genau so! Mir kam es nicht darauf an zu kritisieren. Vielmehr wollte 
ich Mut machen, sich immer und in jeder Konstellation gegen solche 
Abzocke zu wehren. Wirklich aussichtslose Fälle gibt es nicht so oft 
wie man denkt.

Gruß
Willi

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