Am Thursday 19 March 2009 00:39:03 schrieb Wilhelm Boltz:
> Hallo Christian,
Hallo Willi, 
> > Sobald wenn man freiwillig zahlt, gilt das als indirektes
> > Einverständnis und dann kommt man da nur sehr schwer (bis gar
> > nicht) mehr raus-im Gegenteil; in diesem Fall gewinnen sogar
> > diese Kriminellen jedes Gerichtsverfahren.
>
> Das ist aber Unsinn (pardon). Gegen Halunken kann man sich - und
> muss man sich - in jeder Lage wehren. Auch und gerade dann, wenn man
> schon etwas bezahlt hat und die Herrschaften mehr wollen, ist es
> unwahrscheinlich, dass sie die Kosten für einen Prozess riskieren,
> der nicht zu gewinnen ist.

Ich möchte dein Fachwissen nicht in Frage stellen, dennoch kann ich mit 85 %er 
Sicherheit sagen, dass dies kein Unsinn ist-aus folgendem Grund:

-Wir (In der Familie) hatten mal so einen ähnlichen Fall mit Call-by-Call; da 
sind wir in die Abofalle eines Internetanbieters aus Dresden (der mit A 
anfängt und nio aufhört (den Namen schreib ich besser nicht aus-falls jemand 
von denen mitliest) getappt. Zu jener Zeit hatten wir noch kein DSL... 

Jedenfalls wurde die monatliche Abogebühr automatisch durch Teledoof  
eingezogen. Erst als wir DSL hatten, fiel uns das auf und gingen damit zu 
einem Fachanwalt für Internetrecht. Ich war selbst nicht dabei gewesen; aber 
als er das sah meinte er die Chancen für die Gegenseite einen möglichen 
Prozess zu gewinnen stünden-weil wir bezahlt hätten, wenn auch unwissentlich- 
bei fast 100%. Hat das am Beispiel bereits geführter Prozesse gegen diese 
Firma deutlich gemacht. Alle Urteile fielen zu Gunsten dieses öminösen 
Unternehmen aus. Alles andere ist eine moralische Ebene.

Meine These untermauere ich weiterhin mit einem Beispiel aus dem 
Medienrecht-das passt gut dazu um dir zu zeigen, wie ich das meine.

Ich mache Bürgerfernsehen und interviewe ja manchmal auch Leute auf der 
Straße. Ich fange die also ab, stelle meine Frage und halte denen dann das 
Microfon unter die Nase. Wer dann antwortet, hat juristisch sein "indirektes 
Einverständnis" zum interview gegeben. Wer nicht sagt und weg geht, ist damit 
nicht einverstanden und die Aufnahmen müssen beim Schnitt rausgenommen 
werden. (Auskunft der Landesmedienanstalt) 

Ich ziehe daher den Schluss, wer zahlt (bewusst oder unbewusst) erklärt 
indirekt sein Einverständnis zu diesem Vertrag. Oder gibts hier einen 
Juristen, der mich aufklären möchte? Sonst gehe ich nämlich von der 
Richtigkeit dieser These aus-zumindest solange das Gegenteil nicht bewiesen 
ist...

Sorry, Willi :-)
>
> > Also: Niemals zahlen und aus den Drohschreiben vom Anwalt lustige
> > Papierflieger basteln :-)
>
> Nicht zahlen auf jeden Fall, Beweismittel vernichten auf keinen
> Fall. Anwälte solchen Kalibers gehören auch aus dem Verkehr gezogen.

Das mit dem Papierflieger war ja nicht ernst gemeint-unschwer zu erkennen am 
grinsenden Smilie ;-) Natürlich alles aufheben-am Besten nen Ordner anlegen 
und alles nach Datum sortieren; dann hat man den schnellen Überblick....
>
> Gruß
> Willi

Gruß, Christian 


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