Lieber Christian,
es sind rechtlich zwei grundverschiedene Ausgangssituationen,
ob ich NACH Zahlung und NACH Ablauf der Widerspruchsfrist der Telekom
die Rechtmäßigkeit einer Drittforderung bestreite
oder
ob ich aufgefordert werde, eine Zahlung zu leisten und in dieser
Situation prüfe, ob ein Vertrag besteht.
Nach der unten stehenden Dialer-Problematik ging es dort um die Prüfung
im Nachhinein.
Dort war schon wegen der Vertragsbedingungen der Telekom nach
Fristablauf kein Aufrollen mehr möglich.
Nach Ablauf der 6 Wochen möchte nämlich sowohl die Telekom,
als auch die Drittfirma die Sache abgeschlossen haben.
Bei den Abofallen handelt es sich um die Prüfung bevor eine erste
Zahlung erfolgt.
Wem bisherigen Verhaltensvorschläge oder die Hinweise auf die
Verbraucherzentralen nicht ausreichen,
kann sich bei geringem Einkommen bei den Rechtsantragsstellen der
Amtsgerichte
einen Beratungshilfeschein holen und damit zu einem Anwalt seiner Wahl
gehen.
Lieben Gruß von
Malte T. Burchard
der mit diesen Dingen beruflich zu tun hat.
Christian Pubanz (GMX) schrieb:
Am Thursday 19 March 2009 00:39:03 schrieb Wilhelm Boltz:
Hallo Christian,
Hallo Willi,
Sobald wenn man freiwillig zahlt, gilt das als indirektes
Einverständnis und dann kommt man da nur sehr schwer (bis gar
nicht) mehr raus-im Gegenteil; in diesem Fall gewinnen sogar
diese Kriminellen jedes Gerichtsverfahren.
Das ist aber Unsinn (pardon). Gegen Halunken kann man sich - und
muss man sich - in jeder Lage wehren. Auch und gerade dann, wenn man
schon etwas bezahlt hat und die Herrschaften mehr wollen, ist es
unwahrscheinlich, dass sie die Kosten für einen Prozess riskieren,
der nicht zu gewinnen ist.
Ich möchte dein Fachwissen nicht in Frage stellen, dennoch kann ich mit 85 %er
Sicherheit sagen, dass dies kein Unsinn ist-aus folgendem Grund:
-Wir (In der Familie) hatten mal so einen ähnlichen Fall mit Call-by-Call; da
sind wir in die Abofalle eines Internetanbieters aus Dresden (der mit A
anfängt und nio aufhört (den Namen schreib ich besser nicht aus-falls jemand
von denen mitliest) getappt. Zu jener Zeit hatten wir noch kein DSL...
Jedenfalls wurde die monatliche Abogebühr automatisch durch Teledoof
eingezogen. Erst als wir DSL hatten, fiel uns das auf und gingen damit zu
einem Fachanwalt für Internetrecht. Ich war selbst nicht dabei gewesen; aber
als er das sah meinte er die Chancen für die Gegenseite einen möglichen
Prozess zu gewinnen stünden-weil wir bezahlt hätten, wenn auch unwissentlich-
bei fast 100%. Hat das am Beispiel bereits geführter Prozesse gegen diese
Firma deutlich gemacht. Alle Urteile fielen zu Gunsten dieses öminösen
Unternehmen aus. Alles andere ist eine moralische Ebene.
Meine These untermauere ich weiterhin mit einem Beispiel aus dem
Medienrecht-das passt gut dazu um dir zu zeigen, wie ich das meine.
Ich mache Bürgerfernsehen und interviewe ja manchmal auch Leute auf der
Straße. Ich fange die also ab, stelle meine Frage und halte denen dann das
Microfon unter die Nase. Wer dann antwortet, hat juristisch sein "indirektes
Einverständnis" zum interview gegeben. Wer nicht sagt und weg geht, ist damit
nicht einverstanden und die Aufnahmen müssen beim Schnitt rausgenommen
werden. (Auskunft der Landesmedienanstalt)
Ich ziehe daher den Schluss, wer zahlt (bewusst oder unbewusst) erklärt
indirekt sein Einverständnis zu diesem Vertrag. Oder gibts hier einen
Juristen, der mich aufklären möchte? Sonst gehe ich nämlich von der
Richtigkeit dieser These aus-zumindest solange das Gegenteil nicht bewiesen
ist...
Sorry, Willi :-)
Also: Niemals zahlen und aus den Drohschreiben vom Anwalt lustige
Papierflieger basteln :-)
Nicht zahlen auf jeden Fall, Beweismittel vernichten auf keinen
Fall. Anwälte solchen Kalibers gehören auch aus dem Verkehr gezogen.
Das mit dem Papierflieger war ja nicht ernst gemeint-unschwer zu erkennen am
grinsenden Smilie ;-) Natürlich alles aufheben-am Besten nen Ordner anlegen
und alles nach Datum sortieren; dann hat man den schnellen Überblick....
Gruß
Willi
Gruß, Christian
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