Am Thursday 19 March 2009 13:53:17 schrieb Malte T. Burchard:
> Lieber Christian,
Hallo Malte,
>
> es sind rechtlich zwei grundverschiedene Ausgangssituationen,
>
> ob ich NACH Zahlung und NACH Ablauf der Widerspruchsfrist der Telekom
> die Rechtmäßigkeit einer Drittforderung bestreite
> oder
> ob ich aufgefordert werde, eine Zahlung zu leisten und in dieser
> Situation prüfe, ob ein Vertrag besteht.
[...]

Deine Antwort ist für mich verständlich und nun erinnere ich mich auch an 
unseren Fall damals-meine, dass mein Bruder, der den Anwalt damals 
konsultiert hat, so etwas ähnliches gesagt hat. :-) Das "Aha"-Erlebnis ist 
eingetreten! 

> Bei den Abofallen handelt es sich um die Prüfung bevor eine erste
> Zahlung erfolgt.

Aber wenn man einmal gezahlt hat und dann klagen würde-nur theoretisch-hätte 
der "böse" Anbieter doch bessere Chancen, einen Prozess zu gewinnen, weil die 
dann das Argument anführen könnten-dass die Zahlung als Einverständnis 
gewertet kann, oder?! Logisch wär's ja schon, denn mit der Bezahlung schließt 
man ja nen Kaufvertrag endgültig ab...

Wie gesagt-bin Leie und leite mir das vom logischen Verständnis her.
:-) Ich lasse mich aber gern belehren-sowas interessiert mich immer...
>
> Wem bisherigen Verhaltensvorschläge oder die Hinweise auf die
> Verbraucherzentralen nicht ausreichen,
> kann sich bei geringem Einkommen bei den Rechtsantragsstellen der
> Amtsgerichte
> einen Beratungshilfeschein holen und damit zu einem Anwalt seiner Wahl
> gehen.

Ja, ich finde ich gut, dass es diese Möglichkeit (noch) gibt, wer weiß an was 
noch gespart wird... 
>
> Lieben Gruß von
> Malte T. Burchard
> der mit diesen Dingen beruflich zu tun hat.

Ebenso lieben Gruß zurück von 

Christian
der von diesen Dingen nichts weiß und vielleicht manchmal die Klappe halten 
sollte :-)

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