[Pressemeldungen] Zitat - Heiko Maas zur Strafbarkeit von Kinderpornographie

2014-02-18 Diskussionsfäden PressestelleBMJ

Debatten über die Änderungen des Strafrechts sollten wir nicht mit Blick auf 
konkrete Einzelfälle führen.

Klar ist: Wir werden den Kampf gegen Kinderpornographie mit der ganzen Härte 
des Rechts führen. Allerdings wollen wir nichts kriminalisieren, was zum Alltag 
vieler Eltern gehört, wie zum Beispiel das Fotografieren ihrer Kinder am 
Strand. 

Niemand darf jedoch mit dem Körper von Kindern und Jugendlichen Geschäfte 
machen. Wir wollen klären, wie wir das gewerbsmäßige Handeln mit Nacktbildern 
von Kindern oder Jugendlichen unter Strafe stellen können. Solche Fotos finden 
sich oft jahrelang im Internet und haben schwere Folgen für die betroffenen 
Kinder und Jugendlichen.

Wir werden noch vor Ostern einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-RL zum 
Schutz von Kindern gegen sexuelle Ausbeutung auf den Weg bringen.

Zur besseren Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet werden wir den 
veralteten Schriftenbegriff im Strafrecht dem digitalen Zeitalter anpassen. Wir 
wollen den Begriff der Schriften um den Begriff Informations- und 
Kommunikationstechnologie ergänzen.

Damit werden wir sicherstellen, dass sog. Grooming umfassend unter Strafe 
gestellt wird. Auch das sog. Posing ist nach der Rechtsprechung in Deutschland 
bereits strafbar, sofern das abgebildete Kind oder der Jugendliche eine 
geschlechtsbetonte Pose einnimmt. Wir prüfen derzeit, ob wir hierzu auch eine 
klarstellende Regelung in die betreffenden Tatbestände aufnehmen.


 

Dr. Steffen Rülke

Leiter Leitungseinheit Kommunikation/
Leiter Pressestelle

Bundesministerium der Justiz 
und für Verbraucherschutz 
Mohrenstraße 37, D 10117 Berlin 
Telefon: +49 30 18 580-9030 
Fax: +49 30 18 10 580-9046 
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[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJV: Korruptionsbekämpfungsbericht der EU-Kommission gibt wichtige Impulse

2014-02-03 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
Korruptionsbekämpfungsbericht der EU-Kommission gibt wichtige Impulse


Zum heute veröffentlichten Korruptionsbekämpfungsbericht der EU-Kommission 
erklärt der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz, 
Christian Lange:

Der Berichtsmechanismus, den die EU-Kommission mit der heutigen Vorlage des 
ersten Korruptionsbekämpfungsberichts in die Wege geleitet hat, wird künftig 
ein wichtiger und wirksamer Beitrag in dem  EU-weiten Bestreben für mehr 
Integrität sein. Der Bericht ist ein Beleg dafür, dass beim Kampf gegen 
Korruption in Deutschland schon viel erreicht wurde. Der Bericht weist zu Recht 
aber auch auf Defizite hin, die wir angehen müssen. Dazu gehört vor allem die 
Ratifizierung des VN-Übereinkommens gegen Korruption (UNCAC).  Wir setzten uns 
dafür ein, dass Deutschland dieses Übereinkommen möglichst bald ratifizieren 
kann. Dem Übereinkommen aus dem Jahr 2003 gehören mittlerweile 170 
Vertragsstaaten an und es hat damit nahezu universelle Geltung. Für die 
Ratifizierung ist eine Erweiterung des Straftatbestandes der 
Abgeordnetenbestechung erforderlich. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu jetzt: 
Wir werden die Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung neu regeln. Ich hoffe, 
dass das Parlament, dieses Vorhaben möglichst bald angeht.

Der Koalitionsvertrag sieht außerdem vor, Bestechung und Bestechlichkeit im 
Gesundheits-wesen unter Strafe zu stellen. Dem werden wir nachkommen.  Wir 
werden im Zusammenhang damit auch die weiteren von der Kommission benannten 
Defizite beim Straftatbestand der Bestechung im geschäftlichen Verkehr angehen. 
  

Zum Hintergrund:

Die EU-Kommission hat heute ihren ersten Korruptionsbekämpfungsbericht 
veröffentlicht. Der Bericht, der zukünftig alle zwei Jahre erscheinen soll, 
beschreibt und bewertet die Korruptionsbekämpfung in den EU-Mitgliedstaaten 
sowie in den EU-Institutionen. Die Kommission stellt Deutschland ein insgesamt 
gutes Zeugnis aus. Defizite sieht sie unter anderem beim Straftatbestand der 
Abgeordnetenbestechung sowie beim Straftatbestand der Bestechung im 
geschäftlichen Verkehr.

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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
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[Pressemeldungen] PRESSEEINLADUNG

2014-02-03 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
Presseeinladung

Besuch von Bundesjustiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas sowie 
Staatssekretär Gerd Billen bei der Stiftung Warentest
Am 4. Februar 2014 werden Bundesjustiz- und Verbraucherschutzminister Heiko 
Maas sowie Staatssekretär Gerd Billen u.a. mit Hubertus Primus, Vorstand der 
Stiftung Warentest, zu einem Gespräch zusammenkommen. Neben der Vorstellung der 
Arbeit der Stiftung Warentest wird es dabei auch um aktuelle Themen gehen. 
Anlässlich dieses Besuchs bei der Stiftung Warenrest wird Bundesminister Maas 
im Anschluss ein Pressestatement abgeben.

Stiftung Warentest
Lützowplatz 11-13, 10785 Berlin
4. Februar 2014 um 11.30 Uhr  


Um Voranmeldung wird gebeten unter 030 18580-9090 oder per E-Mail unter  
pre...@bmjv.bund.de.

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[Pressemeldungen] BM Heiko Maas zum ADAC

2014-01-29 Diskussionsfäden PressestelleBMJ

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bitte beachten Sie folgendes Zitat von BM Heiko Maas zu o.g. Thema

Nur mit größtmöglicher Transparenz wird der ADAC verlorenes Vertrauen 
zurückgewinnen können.

Deswegen ist es ein notwendiger erster Schritt, dass der ADAC nun grundlegende 
Reformen ankündigt und sich für eine Kontrolle von außen öffnet.

Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass Produkttests und Umfragen 
nicht manipuliert werden.

Die Tester sollten die Standards für Ihre Tests oder Umfragen offenlegen. Und 
es sollte zumindest das Vier-Augen-Prinzip eingehalten werden.
Die Grundsätze der guten Unternehmensführung sollten auch für Organisationen 
wie den ADAC gelten.

Darüber werden wir auch mit dem ADAC reden.


Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.




Dr. Steffen Rülke

Leiter Kommunikation
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[Pressemeldungen] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Heiko Maas zu Prokon

2014-01-23 Diskussionsfäden PressestelleBMJ

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bitte beachten Sie folgendes Zitat von Minister Heiko Maas zu o.g. Thema:


Der Fall Prokon zeigt wieder einmal, dass es im grauen Kapitalmarkt 
Regulierungsbedarf gibt.

Wo es Verbrauchern schwer fällt sich selbst zu schützen, müssen wir für mehr 
Transparenz sorgen. 

Insbesondere im Bereich des sogenannten grauen Kapitalmarktes ist ein 
funktionierender Anlegerschutz von großer Bedeutung.

Wir sind uns mit dem BMF einig, dass die BaFin den kollektiven Schutz der 
Verbraucher als wichtiges Ziel ihrer Aufsichtstätigkeit erhält.

Die Insolvenz ist für die vielen Anleger eine böse Nachricht, weil ungewiss 
ist, wie viele der von ihnen eingezahlten Mittel sie wieder erhalten werden und 
wie es mit dem Unternehmen weitergeht.

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[Pressemeldungen] Minister Heiko Maas zu ADAC

2014-01-20 Diskussionsfäden PressestelleBMJ

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

bitte beachten Sie folgendes Zitat von Minister Heiko Maas zu o.g. Thema:

Das Vertrauen der Autofahrer hat durch die Manipulations-Vorwürfe gelitten.

Die Mitglieder des ADAC haben einen Anspruch auf umfassende Aufklärung und 
Aufarbeitung.

Dieser Verantwortung muss der ADAC jetzt gerecht werden. 

Wer mit seinen Bewertungen Einfluss auf das Kaufverhalten ausübt, hat eine 
besondere Verantwortung für Verbraucherinnen und Verbraucher.


Herzlicher Dank und Gruß

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
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[Pressemeldungen] Presseeinladung BMJ: Einweihung des Saales Paulskirche im Beisein des Malers Johannes Grützke

2013-12-05 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
Presseeinladung

Bundesministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger lädt zur Einweihung des 
Saales Paulskirche im Beisein des Malers Johannes Grützke

Zeit:   Mittwoch, 11. Dezember 2013, 10 Uhr
Ort:Bundesministerium der Justiz

Der Name des Saales soll an die Frankfurter Paulskirche als die Wiege der 
Deutschen Demokratie und unserer freiheitlichen Verfassung erinnern. Dieser 
Widmung entsprechend ist der Saal mit einem Linolschnittzyklus des Berliner 
Malers Johannes Grützke ausgestattet, der unter dem Thema Blick auf 
Volksvertreter steht. Auf 10 großen Tafeln greift der Maler Ausschnitte aus 
seinem kolossalen Wandgemälde Der Zug der Volksvertreter in der Wandelhalle 
der Paulskirche auf. Durch die politischen Ereignisse hat das den Künstler 
bewegende Thema der repräsentativen Demokratie eine aktuelle Bedeutung gewonnen.

Johannes Grützke hat jede der Tafeln im Saal Paulskirche exklusiv und 
individuell auf dem Blattrand mit einer handschriftlichen Kommentierung 
versehen. Er wird in dieser Veranstaltung auch auf einer der Wandflächen seine 
Unterschrift in Form eines Wandtattoos anbringen.

Frau Bundesministerin Leutheusser-Schnarrenberger und Johannes Grützke werden 
jeweils eine kurze Ansprache halten. Im Anschluss daran lädt Frau 
Bundesministerin Leutheusser-Schnarrenberger zu einem kleinen Empfang im 
Beisein von Johannes Grützke in ihr Amts-zimmer ein.

Wir bitte um Anmeldung unter 030 / 18580-9090 oder per E-Mail unter 
pre...@bmj.bund.de.

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Bundesministerium der Justiz
Referat Presse- und Öffentlichekeitsarbeit Mohrenstraße 37
10117 Berlin

Telefon: 030 18 580 9090
Fax:030 18 580 9046
E-Mail: pre...@bmj.bund.de
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PE Einweihung Saal Paulskirche.pdf
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[Pressemeldungen] PM - Weg frei für Schlichtung im Luftverkehr

2013-11-01 Diskussionsfäden PressestelleBMJ

Weg frei für Schlichtung im Luftverkehr 

Zu dem heute in Kraft getretenen Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr erklärt 
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Die Schlichtung im Luftverkehr wird endlich Realität. Zum ersten Mal bekommen 
Passagiere das Recht auf eine effektive Schlichtung von Fluggastansprüchen im 
Luftverkehr. Leutheusser-Schnarrenberger: Ich bin zuversichtlich, dass 
Fluggäste und Airlines gleichermaßen von der neuen Schlichtung profitieren 
werden. Die Schlichtungsstelle wird sich schnell und für den Fluggast 
grundsätzlich kostenlos um eine einvernehmliche Streitbeilegung mit dem 
Luftfahrtunternehmen bemühen. Die Luftfahrtunternehmen sparen nicht nur Zeit 
und Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Die neue Schlichtung 
ermöglicht in vielen Fällen die Bindung zum Kunden zu erhalten.

Passagiere dürfen sich einen wirklichen Mehrwert von der Einrichtung der 
Schlichtung versprechen, denn die beiden großen Airline-Verbände haben ihre 
freiwillige Teilnahme an der Schlichtung zugesagt. Durch die freiwillige 
Teilnahme erhöht sich die Akzeptanz der Schlichtungsergebnisse für die 
Airlines. Die Freiwilligkeit ist damit ein Erfolgsgarant für das neue 
Schlichtungsverfahren im Luftverkehr. Ansprüche von Fluggästen, die ab dem 1. 
November 2013 entstehen, werden - sofern sie von den Airlines nicht binnen zwei 
Monaten erfüllt werden - im Rahmen der neuen Schlichtung reguliert werden 
können. 

Die Schlichtungen werden grundsätzlich durch privatrechtlich organisierte, von 
den Unternehmen getragene Schlichtungsstellen durchgeführt. Unternehmen, die 
sich an der freiwilligen privaten Schlichtung nicht beteiligen, werden einer 
subsidiären behördlichen Schlichtung beim Bundesamt für Justiz unterliegen. 


Zum Hintergrund:

Gerade zur Reisezeit passiert es häufiger, dass Flüge überbucht sind, 
annulliert werden oder sich verspäten. Auch ist es nicht selten, dass 
Reisegepäck verloren geht oder beschädigt bzw. verspätet abgeliefert wird. In 
all diesen Fällen haben Fluggäste aus dem internationalen, europäischen und 
nationalen Recht umfangreiche Ansprüche gegen die Fluggesellschaft. Diese 
Ansprüche nutzen in der Praxis aber nur wenig, wenn sie nicht auch tatsächlich 
schnell, kostengünstig und unbürokratisch durchgesetzt werden können. Dies 
sollen die Neuregelungen gewährleisten, wonach künftig Zahlungsansprüche bis zu 
5.000 Euro mit Hilfe der Schlichtungsstelle durchgesetzt werden können. 

Voraussetzung für das Funktionieren der Schlichtung ist ihre Akzeptanz durch 
die Luftfahrtunternehmen. Die Luftfahrtunternehmen können allerdings gesetzlich 
nicht zur Anerkennung der Schlichtungsvorschläge gezwungen werden. Deshalb 
setzt das Gesetz zunächst auf eine freiwillige Schlichtung durch 
privatrechtlich, d. h. durch die Luftfahrtunternehmen organisierte 
Schlichtungsstellen. Erfüllen sie die gesetzlich festgelegten Anforderungen, 
insbesondere an die Unparteilichkeit der Stelle und die Fairness des 
Verfahrens, können sie von der Bundesregierung anerkannt werden (§ 57 
Luftverkehrsgesetz (LuftVG)). Unternehmen, die sich nicht freiwillig an der 
Schlichtung beteiligen, werden einer behördlichen Schlichtung beim Bundesamt 
für Justiz unterliegen (§ 57a LuftVG). Das Verfahren ist für den Fluggast - 
abgesehen von Missbrauchsfällen - zunächst kostenlos.

Das Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr enthält nur grundlegende Regelungen 
zu den Schlichtungsstellen und zum Schlichtungsverfahren. Mit dem Gesetz wurde 
daher eine neue Vorschrift in § 57c LuftVG eingefügt, die es erlaubt, durch 
Rechtsverordnung weitere Anforderungen an die privatrechtlich organisierten 
Schlichtungsstellen und das von ihnen zu gewährleistende Verfahren sowie an das 
Verfahren der behördlichen Schlichtungsstelle zu stellen. Diese 
Rechtsverordnung ist am 11. Oktober 2013 erlassen worden und tritt gemeinsam 
mit der gesetzlichen Regelung am 1. November 2013 in Kraft. 

Die Rechtsverordnung regelt im Wesentlichen die Organisation der 
privatrechtlich organisierten Schlichtungsstelle, die Anforderungen an die 
Schlichter in der privatrechtlich organisierten Schlichtungsstelle und das 
Schlichtungsverfahren für privatrechtlich organisierte und behördliche 
Schlichtungsstelle: Zur Sicherung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der 
Schlichter der privatrechtlich organisierten Schlichtungsstelle soll ein Beirat 
eingerichtet werden, der paritätisch mit Vertretern der Verbraucher und 
Unternehmen besetzt werden soll. Hauptaufgabe des Beirats soll die Zustimmung 
zur Bestellung der Schlichter sein. Das Schlichtungsverfahren wird sowohl bei 
der privatrechtlich organisierten als auch bei der behördlichen 
Schlichtungsstelle schriftlich geführt, d. h. grundsätzlich auch in 
elektronischer Form, und folgt dem zivilprozessualen Beibringungsgrundsatz. 
Eine Amtsermittlung findet nicht statt. 


Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.bmj.de/passagierrechte


Bundesministerium der Justiz

[Pressemeldungen] PM - Max-Alsberg-Preis für Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger

2013-10-18 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
Max-Alsberg-Preis für Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger

Am heutigen 18. Oktober 2013 hat der Verein Deutsche Strafverteidiger e.V. 
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger den bedeutenden 
Max-Alsberg-Preis verliehen. 

Die Vereinigung begründete ihre Entscheidung mit dem vorbildlichen politischen 
Wirken von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger gegen die Wohnraumüberwachung im 
Rahmen des Großen Lauschangriffs, gegen eine überbordende 
Vorratsdatenspeicherung und ihrem jüngsten Eintreten gegen die Überwachung der 
Tele- und Datenkommunikation durch ausländische staatliche Dienste. Das Wirken 
Leutheusser-Schnarrenbergers würdigte der ehemalige Vizepräsident des 
Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Winfried Hassemer in seiner 
von Rechtsanwalt Prof. Dr. Rainer Hamm vorgetragenen Laudatio, als vorbildlich 
für eine moderne Kriminalpolitik. 

In ihrer Dankesrede mahnte die Bundesjustizministerin an, dass jede 
Fortentwicklung des Strafrechts mit einem Ausbau der Rechte der Verteidigung 
einhergehen und dem gegenwärtigen Ruf nach einem ausgeprägten Präventions- und 
Schutzstaat entschlossen entgegengetreten werden müsse. Diese grundsätzlichen, 
rechtstaatlichen Erwägungen hätten sie auch beim Vorgehen gegen die 
Vorratsdatenspeicherung motiviert, so die Bundesjustizministerin. In der Frage 
des Datenschutzes sieht Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eine der zukünftig 
wichtigsten Aufgaben im Bereich der Innen- und Rechtspolitik. 

Leutheusser-Schnarrenberger nahm die Gelegenheit zur Dankesrede zum Anlass, die 
Errichtung gemeinsamer europäischer Fundamente des Rechts und der Freiheit 
einzufordern. Nur auf einer solch festen Basis könne der geplante Ausbau der 
justiziellen Zusammenarbeit in der EU gründen, so die Ministerin. Auch vor dem 
Hintergrund der Erfahrungen mit dem Europäischen Haftbefehl mahnte sie die 
Einrichtung grundrechtsorientierter Verfahrensgrundsätze und eine angemessene 
gerichtliche Kontrolle europäischer Maßnahmen an. 

Zum Hintergrund:

Die diesjährige Alsbergtagung findet am 18. Oktober 2013 im Kammergericht in 
Berlin statt. Der Max-Alsberg-Preis wird seit 1997 verliehen. 

Zum Verein Deutsche Strafverteidiger e.V.:

Der Verein Deutsche Strafverteidiger e.V. verfolgt seit der Gründung im Jahr 
1974 das Ziel, die Grundlagen für eine selbstbewusste, professionelle und der 
Sache der Mandanten ver-pflichtete Verteidigung zu legen. Dem Verein Deutsche 
Strafverteidiger e.V. gehören etwa 500 Strafverteidigerinnen und 
Strafverteidiger aus der ganzen Bundesrepublik an. Auf zahl-reichen 
Fachtagungen werden aktuelle Themen des Strafrechts, des Strafprozessrechts und 
der Strafverteidigung behandelt. Besonders verpflichtet sieht sich der Verein 
dem Andenken an den legendären Strafverteidiger und Literaten Max Alsberg. Dies 
kommt auch durch die alle zwei Jahre stattfindende Verleihung des 
Max-Alsberg-Preises an Persönlichkeiten zum Ausdruck, die sich durch ihren 
Einsatz am Rechtsstaat verdient gemacht haben. Preisträger waren bislang u. a. 
der Rechtsanwalt Heinrich Hannover (1997), der Richter am Bundesgerichtshof a. 
D. Gerhard Herdegen (1999), die Redaktion der juristischen Fachzeitschrift 
Strafverteidiger in Persona Klaus Lüderssen, Reinhold Schlothauer und 
Hans-Joachim Weider (2001), die Journalistin und Gerichtsreporterin Sabine 
Rückert (2007) sowie der Rechtsanwalt Rainer Hamm und der Richter am 
Bundesgerichtshof a. D. Gerhard Schäfer (2011).[8]

Weitere Informationen zum Verein Deutsche Strafverteidiger e.V. finden Sie 
unter folgendem Link: http://www.deutsche-strafverteidiger.de/


Zu Max Alsberg  (1877-1933)

Er hat wie kaum ein anderer, eine selbstbewusste, engagierte und auf 
Rechtsstaatlichkeit beharrende Strafverteidigung etabliert, an deren Tradition 
die Strafverteidigung in der Bundesrepublik anknüpfen konnte. Sein Lebensweg 
steht auch für die Zeitgeschichte des ausgehenden Kaiserreichs und der Weimarer 
Republik. Alsberg wurde Opfer der Nationalsozialisten, Opfer des Berufsverbots, 
mit dem jüdische Juristen 1933 aus ihren Berufen vertrieben wurden. Seiner 
bürgerlichen Existenz beraubt und ohne Zukunftsperspektive, setzte Alsberg am 
11. September 1933 in der Schweiz seinem Leben ein Ende.


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[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ: Weitere Entlastungen für den Mittelstand im Bereich des Bilanzrechts

2013-09-20 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
Weitere Entlastungen für den Mittelstand im Bereich des Bilanzrechts

Zur Entscheidung des Bundesrates vom 20. September 2013, keinen Antrag auf 
Einberufung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des 
Handelsgesetzbuchs zu stellen, erklärt die Bundesministerin der Justiz, Sabine 
Leutheusser-Schnarrenberger:

Kleine und mittelständische Unternehmen werden von der Bundesregierung von 
Bürokratie-kosten entlastet. Künftig können Unternehmen damit kalkulieren, dass 
Ordnungsgelder wegen versäumter Offenlegung von Jahresabschlüssen nach ihrer 
Größe gestuft werden. Mit dem neuen Gesetz werden die Mindestordnungsgelder von 
bisher 2.500 Euro auf 500 Euro für kleinste Unternehmen und auf 1.000 Euro für 
kleine Unternehmen gesenkt, wenn die Jahresabschlüsse verspätet, aber noch vor 
der Entscheidung über die Festsetzung eines Ordnungsgeldes offengelegt werden. 
Das Gesetz stärkt zudem den Rechtsschutz, indem eine neue Gerichtsinstanz 
geschaffen wird. Außerdem können Unternehmen besser als bisher die 
unverschuldete Fristversäumnis gegenüber dem Bundesamt für Justiz geltend 
machen. Mehr Flexibilität im Ordnungsgeldverfahren entlastet die Wirtschaft, 
ohne die inzwischen hohe Offenlegungsquote der Unternehmen von 90 Prozent zu 
gefährden. Mit seiner heutigen Entscheidung hat der Bundesrat wichtige von 
Bundesregierung und Bundestag beschlossene Entlastungen für den Mittelstand 
mitgetragen.

Damit werden die in dieser Legislaturperiode erreichten Entlastungen im Bereich 
des Bilanz-rechts abgerundet. Das Bilanzrecht bildet ein unverzichtbares 
Element der Wirtschaftsordnung. Für Unternehmen mit geringen Betriebsgrößen ist 
der bürokratische Aufwand der Rechnungslegung ungleich schwerer zu leisten als 
für mittlere und große Unternehmen, die auf Bilanzspezialisten zurückgreifen 
können. Bereits mit dem 2012 beschlossenen Microbilanzgesetz (MicroBilG) hat 
die Bundesregierung Entlastungen für kleinste Unternehmen auf den Weg gebracht. 
Zudem hat die Bundesregierung für kleine Unternehmen im Rahmen der 
Verhandlungen auf EU-Ebene über eine neue Bilanzrichtlinie unter anderem 
erreicht, dass die Schwellenwerte um 20% angehoben werden können. Damit können 
künftig mehr Unter-nehmen von Erleichterungen profitieren, wenn wir diese 
Möglichkeit in deutsches Recht um-setzen.

Hintergrund:

Am 20. September 2013 hat der Bundesrat entschieden, zu dem vom Deutschen 
Bundestag am 27. Juni 2013 beschlossenen Gesetz zur Änderung des 
Handelsgesetzbuchs keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses. 
Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt zu Entlastungen insbesondere kleinerer 
Unternehmen auf dem Gebiet des Bilanzrechts geschafft.

Das Gesetz sieht im Anschluss an bereits Ende 2012 geschaffene Entlastungen für 
Kleinst-kapitalgesellschaften (MicroBilG - s. Pressemitteilung vom 28. Dezember 
2012) nunmehr auch Änderungen im Verfahren vor dem Bundesamt für Justiz vor, 
insbesondere wenn kleinste und kleine Kapitalgesellschaften zwar ihren 
handelsrechtlichen Publizitätspflichten nachkommen, dabei aber Fristen 
versäumen.

Das Bundesamt für Justiz leitet seit 2006 Ordnungsgeldverfahren gegen alle 
Kapitalgesellschaften ein, die ihre Jahresabschlussunterlagen nicht rechtzeitig 
offenlegen. Es bleibt auch künftig dabei, dass die Unternehmen nach Androhung 
eines Ordnungsgeldes noch einmal sechs Wochen Zeit erhalten, um ihre 
gesetzlichen Pflichten zur Offenlegung oder Hinterlegung des Jahresabschlusses 
zu erfüllen, bevor das Ordnungsgeld festgesetzt wird. Reagiert ein Unternehmen 
nicht, setzt das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld fest, das nach 
bisherigem Recht mindestens 2.500 Euro beträgt.

Nunmehr wird das Mindestordnungsgeld von 2.500 Euro für 
Kleinstkapitalgesellschaften auf 500 Euro und für kleine Kapitalgesellschaften 
auf 1.000 Euro gesenkt, wenn das Unternehmen auf die Ordnungsgeldandrohung des 
Bundesamtes reagiert und die Offenlegung, wenn auch verspätet, nachgeholt hat, 
bevor das Bundesamt weitere Schritte einleitet.

Gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes durch das Bundesamt kann das 
Unternehmen Beschwerde beim Landgericht Bonn einlegen. Bislang entscheidet das 
Landgericht Bonn als einzige Instanz. Nach der Neuregelung gibt es künftig eine 
Rechtsbeschwerde gegen Beschwerdeentscheidungen des Landgerichts Bonn in 
Ordnungsgeldsachen zum zuständigen Oberlandesgericht. Damit wird 
sichergestellt, dass grundsätzliche Rechtsfragen einheitlich entschieden werden 
und die Rechtssicherheit für die Beteiligten erhöht wird.

Zugleich stellt das Gesetz sicher, dass Deutschland auch künftig seinen 
europäischen Verpflichtungen vollumfänglich nachkommt, Verstöße von 
Kapitalgesellschaften gegen ihre Publizitätspflichten wirksam durchzusetzen.


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[Pressemeldungen] PM - Kodex-Kommission erhält neuen Vorsitzenden – Das Deutsche Aktieninstitut e.V übernimmt Back-Office

2013-09-17 Diskussionsfäden PressestelleBMJ

Kodex-Kommission erhält neuen Vorsitzenden – Das Deutsche Aktieninstitut e.V 
übernimmt Back-Office

Zur Ernennung von Manfred Gentz zum neuen Vorsitzenden der Regierungskommission 
Deutscher Corporate Governance Kodex, zur Berufung weiterer Mitglieder in das 
Gremium und zur Neuregelung der Kostentragung und organisatorischen 
Unterstützung der Kommission erklärt Bundesjustizministerin Sabine 
Leutheusser-Schnarrenberger:

Mit Manfred Gentz hat die Deutsche Wirtschaft eine herausragende Persönlichkeit 
für die Nachfolge im Vorsitz der Regierungskommission Deutscher Corporate 
Governance Kodex gefunden. Dr. Joachim Faber (Aufsichtsratsvorsitzender 
Deutsche Börse AG), Dr. Thomas Kremer (Vorstand Datenschutz, Recht und 
Compliance, Deutsche Telekom AG) und Dr.-Ing. Michael Mertin, 
Vorstandsvorsitzender der Jenoptik AG werden das Gremium würdig verstärken. Die 
Finanzierung über das Deutsche Aktieninstitut wird die Unabhängigkeit der 
Kommission stärken. 

Mein herzlicher Dank gilt Klaus-Peter Müller für die vielen Jahre seines 
unermüdlichen Ein-satzes. Manfred Gentz wünsche ich eine glückliche Hand bei 
der Übernahme des Vorsitzes und den berufenen Mitgliedern viel Erfolg bei der 
Arbeit. Manfred Gentz verfügt als ehemaliges Vorstandsmitglied der 
DaimlerChrysler AG und ehemaliger Aufsichtsratsvorsitzender der Deutschen Börse 
sowie Verwaltungsratsvorsitzender der Schweizer Zurich Financial Services über 
große Erfahrung auf dem Gebiet der Unternehmensleitung und  -kontrolle. Als 
Mitglied der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat er 
sich vor allem um den wichtigen Komplex der Vorstandsvergütung sehr verdient 
gemacht.  
 

Joachim Faber  wird als Aufsichtsratsvorsitzender der Deutschen Börse diese 
gute Tradition fortführen, dass in der Kommission stets ein Vertreter der 
Börsen mitwirkt. 
Er ist als ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Allianz Global Investors AG und 
Konzernvorstand der Allianz SE ein ausgewiesener Kenner der Kapitalmärkte, 
deren Vertrauen in das deutsche Corporate Governance System der Kodex fördern 
will. Er genießt großes Ansehen bei den institutionellen Anlegern weltweit. Mit 
Thomas Kremer rückt außerdem ein im Aktienrecht und in Sachen Corporate 
Governance besonders ausgewiesener Industrievertreter in die Kommission ein und 
mit Herrn Mertin der Vorstandsvorsitzende eines mittelgroßen Unternehmens aus 
dem Technologiesektor. Die Kommission erhält damit zusätzliche operative 
Expertise und Erfahrung. Diese personellen Veränderungen und die 
Kostentragungsregelung und organisatorische Sicherung der Kommission beweisen: 
Die deutsche Wirtschaft steht zu ihrer Kommission, sie bekennt sich zu dem 
Modell der Selbstregulierung und die Kommission wird mit neuem Schwung und 
exzellenter Besetzung die Zukunftsfragen der deutschen Corporate Governance 
angehen können. 

Hintergrund:

Die Bundesministerin der Justiz hat mit Wirkung zum 30. September 2013 Herrn 
Dr. Dr. h.c. Manfred Gentz zum neuen Vorsitzenden der Regierungskommission 
Deutscher Corporate Governance Kodex ernannt sowie die Herren Dr. Joachim Faber 
(Aufsichtsratsvorsitzender Deutsche Börse AG), Dr. Thomas Kremer (Vorstand 
Datenschutz, Recht und Compliance, Deutsche Telekom AG) und Dr.-Ing. Michael 
Mertin, Vorstandsvorsitzender der Jenoptik AG,  zu einfachen 
Kommissionsmitgliedern berufen. Zugleich hat sie den derzeitigen Vorsitzenden, 
Herrn Klaus-Peter Müller, wunschgemäß aus der Kommission entlassen. Mit Manfred 
Gentz wird ein langjähriges Kommissionsmitglied den Stab von Klaus-Peter Müller 
übernehmen.
Voraussetzung für dieses Revirement war eine Neuregelung der Kostentragung und 
organisatorischen Unterstützung der Kommission. Heute hat die 
Mitgliederversammlung des Deutschen Aktieninstituts beschlossen, diese Aufgabe 
zu übernehmen.

Die Bundesministerin der Justiz hat im September 2001 die Regierungskommission 
Deut-scher Corporate Governance Kodex eingesetzt, die im Februar 2002 den 
Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet und seitdem fortentwickelt 
hat. Der Deutscher Corporate Governance Kodex stellt wesentliche gesetzliche 
Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher kapitalmarktorientierter 
Gesellschaften dar und enthält international und national anerkannte Standards 
guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Der Kodex soll das deutsche 
Corporate Governance System transparent und nachvollziehbar machen. Er will das 
Vertrauen der internationalen und nationalen Anleger, der Kunden, der 
Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher 
kapitalmarktorientierter Gesellschaften fördern. Auch Gesellschaften ohne 
Kapitalmarktzugang wird die Beachtung des Kodex empfohlen.


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[Pressemeldungen] PM - Regulierungspraxis in der Versicherungswirtschaft

2013-09-04 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
Regulierungspraxis in der Versicherungswirtschaft

Ergebnisse einer Anhörung im Bundesjustizministerium

Am gestrigen 3. September 2013 - fand im Bundesministerium der Justiz, Berlin, 
eine Anhörung zum Thema Schadensregulierung durch Versicherer statt. Die 
Anhörung wurde im Anschluss an eine Befragung der Landesjustizverwaltungen 
durchgeführt. Teilgenommen haben neben mehreren Landesjustizverwaltungen und 
Bundesressorts folgende Verbände: Bund der Versicherten, Verbraucherzentrale 
Bundesverband, subvenio e.V., Verkehrsunfall-Opferhilfe, Deutscher 
Anwaltsverein, Bund der Versicherungsberater, ADAC, Gesamtverband der Deutschen 
Versicherungswirtschaft, Verband der privaten Krankenversicherung. 
Die Teilnehmer gaben teilweise übereinstimmende, teilweise sich widersprechende 
Schilderungen zur Regulierungspraxis ab. Den Schwerpunkt der Anhörung bildete - 
in Ergänzung der aus den Prozessverfahren vermittelten Eindrücke - das vor- 
bzw. außergerichtliche Regulierungsverhalten. Berichtet wurde u. a., dass viele 
Verbraucher sich davor scheuten, einen Prozess zu führen; für viele Verbraucher 
sei auch nicht selbstverständlich, einen Rechtsanwalt aufzusuchen bzw. zu 
beauftragen. Die Hemmnis Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, führe dazu, dass 
Ansprüche gegen Versicherer nicht verfolgt würden. Besondere Probleme bereite 
die Berufsunfähigkeitsversicherung; ohne fachkundige Beratung sei es einem 
Betroffenen oft schon nicht möglich, seinen Anspruch in richtiger Weise 
anzumelden, so dass der Anspruch schon deswegen scheitern könne. Die Verbände 
der Verbraucherseite schilderten - auch unter Hinweis auf Einzelfälle - ihren 
Eindruck einer verzögerten Regulierung. Von vielen Teilnehmern - sowohl von 
Verbraucherseite als auch von Versicherungsseite - wurde darauf hingewiesen, 
dass sich dann, wenn Gutachten eingeholt werden müssten, längere 
Verfahrensdauern ergäben; es könne auch schwierig sein, geeignete Gutachter zu 
finden. Der Kritik eines kleinlichen Regulierungsverhaltens, insbesondere bei 
der Abwicklung von Verkehrsunfallschäden, wurde entgegengehalten, dass die 
sorgfältige Prüfung von Ansprüchen auch im Interesse der 
Versichertengemeinschaft sei, da sich die erbrachten Versicherungsleistungen 
auch auf die Beitragsentwicklung auswirke; die Qualität des Schadenmanagements 
sei außerdem ein wichtiger Wettbewerbsfaktor, so dass den Unternehmen an einer 
zügigen Bearbeitung gelegen sei. Die Versicherungswirtschaft hat auch darauf 
hingewiesen, dass die ganz überwiegende Zahl der Fälle schnell abgewickelt 
werde; nur problematische Fälle würden an die Verbraucherverbände und 
Anwaltschaft her-angetragen; dieser Eindruck wurde von diesen Verbänden auch 
bestätigt. Problematische Fälle würden dann auch oft von den Medien 
aufgegriffen, ohne dass sich sagen lasse, ob die Ansprüche gegeben seien. 
Thematisiert wurde auch die Frage der Spezialisierung der Gerichte und der 
Anwaltschaft; Spezialisierung könne Verfahren beschleunigen.
In einem weiteren Teil der Anhörung wurde erörtert, ob bzw. welche 
Gesetzesänderungen in Betracht kämen, um Verfahren zu beschleunigen. 
Angesprochen wurden u. a.: Bearbeitungsfristen, Beweislastumkehr nach Ablauf 
einer gewissen Frist, höheres Schmerzensgeld, Einrichtung von Clearingstellen 
im Zusammenhang mit Personenschäden, Einrichten eines Gutachterpools, 
Haftungsgrundentscheidungen, wenn noch nicht über die Höhe entschieden werden 
kann, erneute Prüfung einer Regelung über eine vorläufige Zahlungsanordnung. 
Mehrere Teilnehmer haben darauf hingewiesen, dass weitere Diskussionen 
erforderlich seien und keine Schnellschüsse erfolgen sollten. Die Erfahrungen 
des Bundesministeriums der Justiz zeigen überdies, dass nicht jedes Problem 
durch den Gesetzgeber gelöst werden könne und effiziente Gesetzgebung einer 
umfassenden Vorbereitung bedarf.
Das Bundesministerium der Justiz wird die Anhörung und die Stellungnahmen der 
Verbände und der Landesjustizverwaltungen deshalb weiter auswerten und prüfen, 
ob bzw. welche Gesetzesänderungen empfohlen werden können.

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[Pressemeldungen] PM - „Mach dich nicht nackig“ – Auszeichnung der Preisträger steht fest

2013-08-29 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
„Mach dich nicht nackig“ – Auszeichnung der Preisträger steht fest

Zur Preisverleihung an die Gewinner des Kreativwettbewerbs „Mach dich nicht 
nackig – wirb für deine Grundrechte“ erklärt Bundesjustizministerin Sabine 
Leutheusser-Schnarrenberger:
Die Ausspähaffäre hat eines bewirkt: Weltweit wird über den Schutz der 
digitalen Privatsphäre diskutiert und zwar gerade nicht nur in der Politik. Das 
Bundesjustizministerium hatte im Frühjahr einen Studierendenwettbewerb 
ausgelobt, der das Werben für die Privatsphäre in der digitalen Welt 
auszeichnen sollte. 
Dass Privatheit keine altmodische Idee aus der Stummfilmzeit ist, haben 
Studierende aus der ganzen Republik mit ihrer Teilnahme bewiesen. Die 
Bürgerinnen und Bürger wollen die Kontrolle über ihre Daten behalten und selbst 
entscheiden, was sie preisgeben. Die Beiträge zu unserem Wettbewerb sehe ich 
daher auch als einen Aufruf, den Schutz der Privatsphäre in der digitalen Welt 
ernst zu nehmen. 
Dafna Hadad und Denise Gahn auf dem ersten Platz ist dies besonders gut 
gelungen, denn ihr Beitrag zeigt eindringlich die Privatheit des Einzelnen als 
ein verwundbares Paket, an dem viele Hände zerren, bis im Kern das Ich zerreißt 
und regt den Zuschauer so zum Nach- und Umdenken an.
Die neun Gewinnerbeiträge finden Sie ab heute auf www.bmj.de.
 
Zum Hintergrund:

Bei dem am 15. Januar 2013 gestarteten Kreativwettbewerb unter dem Motto „Mach 
dich nicht nackig – wirb für deine Grundrechte“ (www.bmj.de/nichtnackig) 
konnten Studierende aller Fachrichtungen teilnehmen, einzeln oder als Team mit 
bis zu fünf Teilnehmern. Eingereicht werden konnten Filme, Websites, Web 
2.0-Projekte, Präsentationen oder Fotostorys. Der Wettbewerb sollte ein breites 
Spektrum an Themenbereichen transportieren, die im weitesten Sinne für die 
Grundrechte sensibilisieren, die das Private konstituieren und schützen. Dazu 
können z.B. folgende Fragestellungen gehören:
Wie können private Daten geschützt werden?
Welche Bedeutung haben die Grundrechte heute für das Private in der digitalen 
Welt?
Wandelt sich unser Verständnis der Grundrechte in der digitalen Welt?
Gefährdet der neue Kommunikationsraum Internet die Grundrechte, mittelbar oder 
unmittelbar?
Welche Folgen entwickeln neue technische Errungenschaften, z.B. wenn Handys 
durch Funkzellen- und GPS-Ortungen jedermann zu potentiellen Adressaten von 
Bewegungsüberwachung werden lassen?
Die besten drei Einsendungen wurden mit Geldpreisen in Höhe von je 3.000 Euro, 
2.000 Euro und 1.000 Euro prämiert. Bei Gruppenarbeiten wurde der Preis 
geteilt. Weiterhin wird für die Plätze vier bis zehn ein professionelles 
Medientraining in Berlin vergeben.

Die Platzierungen:

Platz 9:Teresa Brügmann, von der BEST-Sabel-Hochschule Berlin
Platz 8:Triinu Podramagi und Katre Haav von der Humboldt-Universität zu 
Berlin und der Bauhaus-Universität Weimar
Platz 7:Martin Kießling, Georg-Simon-Ohm-Hochschule, Nürnberg
Platz 6:Matthias Andreas Wolf und Stefanie Misch von der LMU München 
und der Akademie der Bildenden Künste München
Platz 5:Julian Öffler von der Hochschule für Künste Bremen
Platz 4: Nico Häffner von der Furtwangen University
Platz 3:Michael Morgenstern von der Georg-Simon-Ohm-Hochschule
Platz 2:Jannik Ost und Alexander Skipka von der Universität Bremen
Platz 1:Dafna Hadad und Denise Gahn von der Hochschule Mannheim


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[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ: Unterzeichnung der „Charta der Vielfalt“

2013-08-28 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
Unterzeichnung der „Charta der Vielfalt“

Zur Unterzeichnung der „Charta der Vielfalt“ heute, 10:30 Uhr, im 
Bundeskanzleramt erklärt Bundesjustizministerin Sabine 
Leutheusser-Schnarrenberger:

Vielfalt ist nicht nur ein wohlklingender Begriff, sondern handfester 
Wirtschaftsfaktor. Wir dürfen nicht vergessen, dass die Offenheit einer 
Gesellschaft, Toleranz und Freiheit gerade für kreative Talente entscheidende 
Faktoren sind, wenn es um die Wahl des Lebensmittelpunktes geht. Wir sehen dies 
in Berlin. Hier gibt es viele kreative Köpfe, weil das tägliche Leben von 
Vielfalt geprägt ist. Zugleich erreichen uns alarmierende Befunde, dass viele 
Menschen Angst davor haben, aufgrund ihrer sexuellen Identität diskriminiert zu 
werden. Deutschland hat sich einer aktuellen Studie der Europäischen 
Grundrechteagentur zufolge sogar negativ hervorgetan: 27 Prozent der befragten 
Werktätigen halten ihre sexuelle Orientierung oder Gender-Identität stets 
verborgen. Der EU-Durchschnitt liegt bei – gleichfalls zu hohen! – 23 Prozent. 
Ein Zeichen der Wertschätzung für jede Form der Vielfalt zu setzen, ist daher 
ein menschlich-soziales, aber auch ein wirtschaftliches Gebot. 

Zum Hintergrund:

Die „Charta der Vielfalt“ ist vor fünf Jahren als Initiative von Unternehmen 
gegründet worden. Vorbild ist die französische Charte de la diversité. Das Ziel 
ist, vorurteilsfreie Arbeitsumfelder zu schaffen – und zwar im Hinblick auf 
sichtbare und unsichtbare Vielfalt. Am Mittwoch, dem 28. August, wird die 
Bundesjustizministerin die Charta im Bundeskanzleramt unterzeichnen. 

Das Bundesjustizministerium wird im Rahmen der Charta: 

1. eine Organisationskultur pflegen, die von gegenseitigem Respekt und 
Wertschätzung jeder und jedes Einzelnen geprägt ist. Das BMJ schafft die 
Voraussetzungen dafür, dass Vorgesetzte wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 
diese Werte erkennen, teilen und leben. Dabei kommt den Führungskräften bzw. 
Vorgesetzten eine besondere Verpflichtung zu.

2. Personalprozesse überprüfen und sicherstellen, dass diese den vielfältigen 
Fähigkeiten und Talenten aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie unserem 
Leistungsanspruch gerecht werden.

3. die Vielfalt der Gesellschaft innerhalb und außerhalb der Behörde 
anerkennen, die darin liegenden Potenziale wertschätzen und für die Institution 
gewinnbringend einsetzen.

4. die Umsetzung der Charta zum Thema des internen und externen Dialogs machen.

5. über die Aktivitäten und den Fortschritt bei der Förderung der Vielfalt und 
Wertschätzung jährlich öffentlich Auskunft geben.

6. die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Diversity informieren und sie bei 
der Umsetzung der Charta einbeziehen.

Den ganzen Wortlaut der Charta sowie weitere Hintergrundinformationen finden 
Sie unter www.charta-der-vielfalt.de

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[Pressemeldungen] Presseeinladung BMJ: Podiumsdiskussion und Bürgerdialog, Thema: „Grundrechtsschutz in der Digitalen Welt“

2013-08-22 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
  
Presseeinladung 

zu Podiumsdiskussion und Bürgerdialog, Thema:

„Grundrechtsschutz in der Digitalen Welt“

Die Bundesjustizministerin diskutiert am Tag der offenen Tür mit Jugendlichen 
auf einem Podium sowie Bürgerinnen und Bürgern vor Ort und im Internet über den 
Grundrechtsschutz in der digitalen Welt. Die Debatte wird live im Internet 
übertragen. Zuschauer können direkt oder über den Twitter Hashtag #slsdialog 
Fragen stellen und mitdiskutieren. 

Dazu erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Wir leben im digitalen Zeitalter. Zugleich beschäftigen uns drängende Fragen 
zum alltäglichen Umgang mit der digitalen Welt.

Gerade erleben wir etwa mit der Ausspäh-Affäre einen globalen Weckruf, der 
sogar die US-Administration dazu bewegt hat, neu über Privatsphäre 
nachzudenken. Was erwarten gerade die jüngeren Bürgerinnen und Bürger von der 
Politik und wie gehen sie selbst künftig um mit einer Welt wachsender 
Datenströme und Datenseen?
Ferner erleben wir ein zunehmendes Engagement von Rechtsextremisten im 
Internet. Wie reagiert gerade die junge Generation, wenn sie mit Neonazis im 
Netz konfrontiert werden?

Und schließlich erleben wir immer wieder ein Aufleben der Debatte um 
Filterprogramme gegen Pornografie und illegale Inhalte. Befürworter von Sperren 
und Filtern machen sich für ein sauberes Netz stark, aber welchen Preis zahlt 
die Öffentlichkeit, wenn der Staat ins Internet eingreift?

Ich freue mich darauf, am Tag der offenen Tür mit Bürgerinnen und Bürgern sowie 
den Internet-Nutzern direkt ins Gespräch zu kommen. 
 
Auf dem Podium diskutieren mit der Bundesjustizministerin Teilnehmerinnen und 
Teilnehmer eines vom Bundesjustizministerium veranstalteten Schülerwettbewerbs. 

Zuschauer können sich unmittelbar beteiligen, aus dem Internet können sich 
Nutzer mit dem Hashtag #slsdialog oder via E-Mail zu Wort melden. 

Beginn der Podiumsdiskussion: 

Samstag, den 24. August 2013, 12.00 Uhr,
im Bundesministeriums der Justiz,
Mohrenstraße 37, 10117 Berlin


Um Voranmeldung wird gebeten unter 030 18580 9090 oder per E-Mail unter 
pre...@bmj.bund.de.


Diskutieren Sie auf twitter mit: #slsdialog

Verfolgen Sie die Diskussion im Livestream auf: www.bmj.de/dialog

Schreiben Sie uns Ihre Fragen an: dia...@bmj.bund.de

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PM TdoT 2013.pdf
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[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ: Treffen von Frau Minister im Rahmen des „Law – Made in Germany“ am 10. Juli 2013

2013-07-10 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
  
Treffen von Frau Minister im Rahmen des   „Law – Made in Germany“ am 10. Juli 
2013

„Law - Made in Germany“ – Deutsche Rechtstraditionen exportieren – Rechtsstaat 
in Schwellenländern aufbauen – Wettbewerbsvorteile für deutsche Wirtschaft 
schaffen

Das Bundesjustizministerium hat heute zu einem Spitzentreffen zur Förderung der 
Initiative „Law - Made in Germany“ geladen. Der Präsident des Deutschen 
Anwaltvereins (DAV), Professor Dr. Walter Ewer, der Präsident der 
Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Rechtsanwalt Axel C. Filges, der 
Staatsminister im Auswärtigen Amt Michael Link, MdB, sowie die Staatsekretärin 
im Bundesministerium der Justiz Dr. Birgit Grundmann nehmen an dem Gespräch 
teil. Hierzu erklärt die Bundesjustizministerin Sabine 
Leutheusser-Schnarrenberger: 

„Wir wollen rechtstaatliches Denken weltweit exportieren. Die Unabhängigkeit 
der Justiz und eine funktionsfähige Anwaltschaft sind Wesensmerkmale von 
Rechtsstaaten. Deutsche Rechtstraditionen stehen aber auch im internationalen 
Wettbewerb. Im Rahmen der Initiative „Law - Made in Germany“ weiß die 
Bundesregierung die juristischen Berufsorganisationen an ihrer Seite, wenn es 
darum geht, den Prinzipien des kontinentaleuropäischen Rechts den Weg zu 
bahnen. Ein Umfeld, das sich an Normen des deutschen Rechts orientiert, hat 
Vorteile für alle Seiten. Kontinentaleuropäische Normen bieten eine ausgewogene 
Handhabe, um mehr als den Einzelfall zu lösen und sie erleichtern die 
Handelsbeziehungen deutscher Unternehmen. Es ist deshalb nicht nur ein Gebot 
der Rechtsstaatlichkeit, sondern auch der wirtschaftlichen Vernunft, den Export 
deutschen Rechts zu stärken und zu fördern.“

Der Staatsminister im Auswärtigen Amt Michael Link, MdB, ergänzt: 
„Rechtsstaatsförderung ist ein wichtiges Instrument für unsere Außenpolitik aus 
einem Guss. Die deutschen Auslandsvertretungen sind dabei wie die juristischen 
Berufsorganisationen wichtige Partner der Initiative „Law – Made in Germany“.

Hintergrund:

„Law - Made in Germany“ ist eine Initiative im Rahmen des Bündnisses für das 
deutsche Recht. Dieses Bündnis hat das Bundesministerium der Justiz zusammen 
mit den Justizorganisationen im Oktober 2008 ins Leben gerufen. Heute sind 
neben dem Deutschen Anwaltverein und der Bundesrechtsanwaltskammer auch die 
Bundesnotarkammer, der Deutscher Juristinnenbund, der Deutsche Notarverein, der 
Deutsche Richterbund sowie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag 
Bündnispartner. Das Bündnis soll durch gemeinsame Anstrengungen der 
Justizpartner die Position des deutschen Rechts als Teil des 
kontinentaleuropäischen Rechts im internationalen Wettbewerb der 
Rechtsordnungen entscheidend verbessern. Die Verbreitung von Werten der 
deutschen Rechtsordnung dient der Verbreitung von menschenrechtlichen Standards 
und rechtstaatlichen Strukturen, wobei auch die Interessen der deutschen 
Wirtschaft, die sehr international aufgestellt ist, beachtet werden.


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[Pressemeldungen] PM - Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage

2013-07-08 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage

Am 08. Juli 2013 übernimmt Bundesjustizministerin Sabine 
Leutheusser-Schnarrenberger die Patenschaft für das Adolf-Weber-Gymnasium in 
München für das Projekt Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage. Hierzu 
erklärt Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Wir müssen gemeinsam und dauerhaft die Demokratie und die auf ihr ruhenden 
Freiheits-rechte verteidigen. Dafür müssen wir mit Schülerinnen und Schülern 
darüber diskutieren, was uns in diesem Land zusammenhält, jenseits von 
Herkunft, Glauben oder lebensweltli-chem Hintergrund. Ich unterstütze Schule 
ohne Rassismus - Schule mit Courage, weil die-ses Projekt ein Zeichen der 
Demokratie ist. Wir müssen gemeinsam und dauerhaft die De-mokratie und die auf 
ihr ruhenden Freiheitsrechte verteidigen.

Zu der Schirmherrschaft von Frau Bundesjustizministerin erklärt die Vorsitzende 
des Träger-vereins Aktion Courage und Leiterin der Bundeskoordination von 
Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage Frau Sanem Kleff: Mit der 
Selbstverpflichtung und der Titelverleihung beginnt die nachhaltige Arbeit für 
einen Klimawechsel an der Schule. Ich freue mich sehr darüber, dass unser 
Netzwerk durch die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger 
eine wertvolle Unterstützung aus der Politik gegen alle Ideologien der 
Un-gleichwertigkeit und für ein tolerantes Miteinander in einer vielfältigen 
Gesellschaft erhält.

Die Bundesjustizministerin hat im Rahmen des Schülernetzwerkes bereits die 
Schirmherr-schaft für die Heimschule Lender in Sasbach, Baden-Württemberg 
übernommen wird nun auch Patin für das Adolf-Weber-Gymnasium in München. Beide 
Schulen waren Preisträger bei dem vom Bundesjustizministerium veranstalteten 
Schülerwettbewerb gegen Rechtsex-tremismus im Jahr 2011.

Am 8. Juli ab 11.00 Uhr überreicht die Bundesjustizministerin den Titel im 
Namen von Aktion Courage e.V. gemeinsam mit der Landeskoordinatorin von Schule 
ohne Rassismus - Schu-le mit Courage Frau Irmak an das Städtische Adolf 
Weber-Gymnasium, Kapschstraße 4 in 80636 München.

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[Pressemeldungen] PM - Weg frei für modernes Kostenrecht

2013-07-05 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
Weg frei für modernes Kostenrecht

Am 5. Juli 2013 hat der Bundesrat das Vermittlungsergebnis zum 2. 
Kostenrechtsmoderni¬sierungsgesetz bestätigt. Hierzu erklärt 
Bundesjustizministe-rin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Es ist ein gutes Signal, dass der Bundesrat die Änderungsvorschläge des 
Vermittlungsaus-schusses bestätigt hat. Die Änderungsvorschläge werden von 
einem breiten Konsens getra-gen.

Auf Vorschlag der Länder sind einzelne Festgebühren im Bereich der freiwilligen 
Gerichts-barkeit mit Augenmaß erhöht worden.

Des Weiteren sollen die Gerichtsgebühren geringfügig über das vom Bundestag 
beschlos-sene Maß hinaus erhöht werden. Dadurch sollen die Einnahmen der Länder 
angemessen steigen. Die ausgewogenen Gebührenerhöhungen sollen zu einer 
Verbesserung der Kos-tendeckungsquote in der Justiz führen. Eine Verteuerung 
der Berufungsinstanz wird es auch künftig nicht geben.

Auch in Zukunft bleibt der hohe Standard der Rechtsprechung in Deutschland 
gewahrt. Allen Bürgerinnen und Bürger steht auch weiterhin der Zugang zum Recht 
offen.

Zum Hintergrund:

Das Gesetz ist ein wesentlicher Teil der Kostenstrukturreform. Nach der 
Neugestaltung des Gerichtskostengesetzes, des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und 
des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes durch das 
Kostenrechtsmodernisierungsgesetz von 2004 wird mit dem 2. 
Kostenrechtsmodernisierungsgesetz nunmehr die Kostenordnung von einem moder-nen 
Gerichts- und Notarkostengesetz und die Justizverwaltungskostenordnung von 
einem modernen Justizverwaltungskostengesetz abgelöst werden.

Wichtigstes Ziel der Kostenstrukturreform ist die Vereinfachung des 
Kostenrechts. Hierdurch sollen die Gerichte so weit wie möglich von der sehr 
umfangreich gewordenen Kostenrecht-sprechung entlastet werden.

Ein Schwerpunkt des Gesetzes ist das neue Gerichts- und Notarkostengesetz. Die 
seit dem Inkrafttreten der (Reichs-)Kostenordnung am 1. April 1936 in ihrer 
Struktur unverändert ge-bliebene Kostenordnung bedarf einer grundlegenden 
Neugestaltung, um den Anforderungen der heutigen Zeit noch zu genügen. Das 
Zusammenwachsen Europas und die mit der Ein-führung der elektronischen 
Datenverarbeitung veränderten Arbeitsabläufe müssen auch im Kostenrecht 
Berücksichtigung finden.

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[Pressemeldungen] PM - Partnerschaftsgesellschaft

2013-07-05 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
Eine Alternative für die Freien Berufe - eine Lücke im System wird geschlossen


Der Bundesrat hat am 5. Juli 2013 das Gesetz zur Einführung einer 
Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung unbeanstandet 
passieren lassen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger 
erklärt dazu:

Die deutsche Alternative zur britischen Limited Liability Partnership (LLP) 
kommt: Das neue Gesetz macht die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter 
Berufshaftung möglich. Es handelt sich nicht um eine neue Rechtsform, sondern 
um eine Variante der gut eingeführten Partnerschaftsgesellschaft für die Freien 
Berufe. Diese Variante vereint steuerliche Transparenz (also: Besteuerung 
alleine auf der Ebene der Gesellschafter) mit einer Haftungsbeschränkung, wenn 
es zu beruflichen Fehlern kommt. Damit passt die neue Gesellschaftsform 
besonders zu Kanzleien und anderen freiberuflichen Zusammenschlüssen, in denen 
die Partner in Teams zusammen arbeiten. Das Gesetz wirkt dem Trend von 
Anwaltskanzleien, sich in Form der LLP zusammenzuschließen, entgegen und gibt 
den kleineren Freiberuflergesellschaften eine lange erwartete Alternative.

Im Deutschen System der Rechtsformen für Unternehmen wird damit eine 
ungerechtfertigte Lücke endlich geschlossen: Wo das Gewerbe die GmbHCo KG hat, 
bekommen die Freiberufler die PartG mbB. Voraussetzung für die 
Haftungsbeschränkung ist, dass die Partnerschaft eine Haftpflichtversicherung 
abschließt und bei der Eintragung in das Partnerschaftsregister nachweist. 
Diese Haftpflichtversicherung dient dem Schutz des Vertragspartners. Durch die 
Bezeichnung mit beschränkter Berufshaftung ist auf die Haftungsbeschränkung 
aufmerksam zu machen.

Zum Hintergrund:
Das Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter 
Berufshaftung (PartG mbB) und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, 
Patentanwälte und Steuerberater sieht die Möglichkeit einer 
Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung vor. Damit wird die 
Haftung für berufliche Fehler auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, die 
Haftung für andere Schulden wie Mieten und Löhne bleibt unbeschränkt bestehen. 
Im Gegenzug wird ein angemessener, berufsrechtlich geregelter 
Versicherungsschutz eingeführt und die Partnerschaft wird einen entsprechenden 
Namenszusatz führen, der auch in das Partnerschaftsregister einzutragen ist. 
Als Beispiel einer zulässigen Abkürzung ist u.a. das Kürzel mbB ausdrücklich 
gesetzlich vorgesehen.

Für eine aus Anwälten (Rechtsanwälte und Patentanwälte) bestehende 
Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung sind als 
Mindestversicherungssumme 2,5 Millionen Euro vorgesehen. Eine aus 
Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern bestehende Partnerschaftsgesellschaft 
mit beschränkter Berufshaftung muss mit einer Millionen Euro versichert sein. 
Weitere Freie Berufe mit gesetzlichem Berufsrecht können jederzeit durch eine 
entsprechende Regelung in ihrem Berufsrecht hinzutreten und die 
Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung für sich nutzen. Die 
PartG mbB ist eine offene Plattform.

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[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ: Modernes Datenbankgrundbuch - Arbeit in den Grundbuchämtern wird effizienter

2013-06-28 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
 
Modernes Datenbankgrundbuch: Arbeit in den Grundbuchämtern wird effizienter

Zu dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur 
Einführung eines Datenbankgrundbuchs erklärt Bundesjustizministerin Sabine 
Leutheusser-Schnarrenberger: 

Das neue Gesetz steigert die Effizienz der Arbeit in den Grundbuchämtern. Die 
Neuregelungen sorgen dafür, dass Grundbuchinhalte künftig maschinenlesbar sind. 
Grundbuchinhalte werden strukturiert und logisch verknüpft, so dass sie in 
einer Datenbank gespeichert werden können. Das Datenbankgrundbuch wird den 
jeweiligen Bedürfnissen der Nutzer besser gerecht. Es ermöglicht eine 
übersichtlichere Darstellung von Grundbucheintragungen. Das Grundbuch bleibt in 
seiner Zuverlässigkeit und in seiner gewohnten Darstellungsform erhalten.

Durch den technischen Fortschritt im Bereich der Informations- und 
Kommunikationstechnologie sind auch die Anforderungen an das Grundbuchverfahren 
gestiegen. Wir machen das Grundbuchrecht zukunftssicher und sorgen gleichzeitig 
dafür, dass der hohe Qualitätsstandard des Grundbuchverfahrens und die 
Rechtssicherheit im Grundstücksverkehr uneingeschränkt erhalten bleiben.

Ich freue mich über die beschlossene Vereinfachung der Genehmigungsverfahren 
bei der Veräußerung eines Grundstücks, die nach der Grundstücksverkehrsordnung 
in den neuen Bundesländern noch immer erforderlich sind. Ab dem Jahr 2017 wird 
die Genehmigung nur noch erforderlich sein, wenn für das Grundstück ein Antrag 
auf Rückübertragung nach dem Vermögensgesetz vorliegt.

Hintergrund:

Nachdem im Jahr 2009 die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung des 
elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren 
geschaffen wurden, wird die Modernisierung des Grundbuchrechts jetzt 
fortgesetzt. Die Einführung eines bundeseinheitlichen Datenbankgrundbuches ist 
das Ziel eines IT-Projekts aller 16 Länder. Dazu müssen rund 36 Millionen 
Grundbücher mit einem Gesamtbestand von mehr als 400 Millionen Seiten in die 
Datenbankstruktur überführt werden. 

Zwar werden die meisten Grundbücher in Deutschland bereits heute in 
elektronischer Form geführt. Die Art der Darstellung hat sich jedoch gegenüber 
dem früheren papiergebundenen Grundbuch nicht verändert. Neben dieser gewohnten 
Darstellungsform, die erhalten bleibt, wird der Grundbuchinhalt künftig auch 
anders aufbereitet werden können. 

Im Rahmen der datenschutzrechtlichen Grenzen werden zudem neue Recherche- und 
Auskunftsmöglichkeiten entstehen. So wird es beispielsweise möglich sein, 
schnell Informationen über Dienstbarkeiten (z.B. Leitungsrechte) zu erlangen, 
die sich über viele Grundstücke erstrecken. Außerdem wird die strukturierte 
Datenhaltung eine wesentlich effizientere Einbindung des Grundbuchs in den 
elektronischen Rechtsverkehr ermöglichen.

Mit Rücksicht auf den enormen Aufwand, der insbesondere mit der Übertragung der 
vorhandenen Grundbücher in eine datenbankgeeignete Form verbunden ist, sollen 
die Länder den Zeitpunkt der tatsächlichen Einführung des Datenbankgrundbuchs 
jeweils selbst bestimmen können.

_
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[Pressemeldungen] PM - Verwaiste Werke

2013-06-27 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
Digitale Nutzung verwaister und vergriffener Werke wird verbessert

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Nutzung verwaister und vergriffener 
Werke und einer weiteren Änderung des Urheberrechtsgesetzes verabschiedet. Aus 
diesem Anlass erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Die digitale Welt hat das Potenzial, jedem den Zugang zu Kultur zu ermöglichen. 
Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir die Chance nutzen, noch viel mehr Werke 
einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Bei verwaisten Werken ist 
der Urheber unauffindbar und eine Nutzung deshalb bislang unmöglich. Zukünftig 
können verwaiste Werke in Bibliotheken, Archiven und öffentlich-rechtlichen 
Rundfunkanstalten digitalisiert und ins Internet gestellt werden.

Auch vergriffene Werke können künftig leichter digitalisiert und in 
gemeinnützigen Einrichtungen über das Internet verfügbar gemacht werden.

Mit einem Zweitverwertungsrecht für Wissenschaftler bringen wir Autoren und 
Nutzer näher zueinander und stärken die Wissenschaft. Wenn die Öffentlichkeit 
eine Forschungsarbeit fördert, ist es nur gerecht, wenn diese nach 
Fertigstellung ins Internet gestellt werden kann. Um die Verlagsinteressen zu 
berücksichtigen, haben wir hier eine Karenzzeit von 12 Monaten geregelt.


Hintergrund:
Der Gesetzentwurf dient zunächst der Umsetzung der EU-Richtlinie 2012/28 vom 
25. Oktober 2012 über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke 
in deutsches Recht. Bei verwaisten Werken handelt es sich um urheberrechtlich 
geschützte Werke, deren Rechtsinhaber auch durch eine sorgfältige Suche nicht 
festgestellt oder ausfindig gemacht werden können. Die Richtlinie muss bis zum 
29. Oktober 2014 umgesetzt werden. Sie schafft die rechtlichen Voraussetzungen 
dafür, dass öffentlich zugängliche und im Gemeinwohl errichtete Institutionen, 
insbesondere Bibliotheken, Archiven und öffentlich-rechtlichen 
Rundfunkanstalten, Print-, Musik- und Filmwerke, so genannte verwaiste Werke 
digitalisieren und online verfügbar machen können. Diese Nutzung von verwaisten 
Werken war bislang nicht möglich, weil urheberrechtlich geschützte Inhalte 
grundsätzlich nur mit Zustimmung des Rechtsinhabers genutzt werden dürfen, 
diese Zustimmung aber bei verwaisten Werken gerade nicht eingeholt werden kann, 
weil die Rechtsinhaber nicht bekannt sind oder nicht ermittelt werden können. 
Der Gesetzentwurf schlägt nunmehr Regeln vor, die im Einklang mit den Vorgaben 
der Richtlinie eine Nutzung verwaister Werke gesetzlich für zulässig erklären.

Auch die Nutzung von vergriffenen Printwerken soll im Rahmen von 
Digitalisierungsvorhaben erleichtert werden. Dies soll wiederum nur für 
öffentlich zugängliche und im Gemeinwohl errichtete Institutionen gelten, 
insbesondere Bibliotheken, Archiven und öffentlich-rechtlichen 
Rundfunkanstalten. Sie sollen auch vergriffene Werke online zugänglich machen. 
Die einschränkenden Voraussetzungen wahren dabei die Rechte der Rechtsinhaber. 
Diese Regelung kann wegen der Vorgaben des europäischen Rechts nicht als neue 
Schrankenregelung im Urheberrechtsgesetz ausgestaltet werden. Vielmehr sind 
Regelungen in das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWG) einzufügen, das die 
Rahmenbedingungen für die Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften gestaltet.

Darüber hinaus wird ein unabdingbares Zweitverwertungsrecht für Autoren von 
wissenschaftlichen Beiträgen in Periodika eingeführt. Dies gilt für Beiträge, 
die im Rahmen der öffentlichen Förderung von Forschungsprojekten oder an einer 
institutionell geförderten außer-universitären Forschungseinrichtung entstanden 
sind. Der Autor der Beiträge erhält danach das Recht, seinen Beitrag nach einer 
Frist von zwölf Monaten seit der Erstveröffentlichung zu nicht gewerblichen 
Zwecken erneut im Internet öffentlich zugänglich zu machen.

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[Pressemeldungen] PM Grundsatzreform der Sicherungsverwahrung tritt in Kraft

2013-05-31 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
Grundsatzreform der Sicherungsverwahrung tritt in Kraft

Zum Inkrafttreten des Gesetzes zur bundesrechtlichen Umsetzung des 
Abstandsgebots im Recht der Sicherungsverwahrung am 1. Juni 2013 erklärt die 
Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Von nun an gilt ein neues, grundsätzlich reformiertes Recht der 
Sicherungsverwahrung. Die Sicherungsverwahrung ist in wenigen Fällen 
unverzichtbar, wenn Verurteilte auch nach Verbüßung ihrer Strafe für andere 
Menschen sehr gefährlich sind. Sie unterliegt den strengen Anforderungen aus 
Europäischer Menschenrechtskonvention und deutscher Verfassung und das muss 
sich auch in ihrem Vollzug zeigen. Die umfassende Reform der 
Sicherungsverwahrung, die jetzt in Kraft tritt, zieht die richtigen Lehren aus 
der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des 
Bundesverfassungsgerichts.

Auch die Länder sind auf dem besten Weg, den Vollzug der Sicherungsverwahrung 
nach den Vorgaben von Verfassung und EMRK auszugestalten. Dann hat die 
umfassende bundesgesetzliche Reform ihr Ziel erreicht, nach langen Jahren eines 
gesetzlichen Flickenteppichs die Regelungen über die Sicherungsverwahrung auf 
ein solides und dauerhaftes Fundament zu stellen.

Kern der gemeinsamen Anstrengungen von Bund und Ländern ist eine Therapie der 
Untergebrachten mit dem Ziel, ihre Gefährlichkeit für die Allgemeinheit so weit 
wie möglich zu mindern. Die Gerichte werden künftig überprüfen, ob die 
therapeutische Betreuung auch in dem Maß angeboten wird, wie das 
Verfassungsgericht es fordert. Niemand soll freigelassen werden müssen, nur 
weil er nicht therapiert werden will oder therapiert werden kann. Unverändert 
gilt: Die größte Sicherheit geht von Menschen aus, die nicht gefährlich sind.

Zum Hintergrund:

Am 1. Juni 2013 tritt das Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des 
Abstandsgebots im Recht der Sicherungsverwahrung in Kraft. Es enthält vor allem 
Leitlinien, die sicherstellen, dass der Vollzug der Sicherungsverwahrung den 
Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention und des Grundgesetzes 
entspricht. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung vom 4. 
Mai 2011 für eine Übergangszeit die Anwendung des bislang geltenden Rechts mit 
bestimmten einschränkenden Maßgaben erlaubt. Diese Übergangszeit endet am 31. 
Mai 2013.

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[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ: Etappensieg für das VW-Gesetz vor dem EuGH

2013-05-29 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
 
Etappensieg für das VW-Gesetz vor dem EuGH

Zu den Schlussanträgen des Generalanwalts in dem Zwangsgeldverfahren gegen 
Deutschland in Sachen VW-Gesetz (C-95/12) erklärt Bundesjustizministerin Sabine 
Leutheusser-Schnarrenberger: 

Der Generalanwalt hat sich der Rechtsauffassung der Bundesregierung 
angeschlossen. Dieser Etappensieg zeigt, dass es richtig ist, für unseren 
Standpunkt vor dem Europäischen Gerichtshof zu kämpfen. Das VW-Gesetz in seiner 
jetzigen Form sichert den Erfolg des Unternehmens Volkswagen mit ab. Ich bin 
zuversichtlich, dass die besseren Argumente am Ende auch die Richter des 
Europäischen Gerichtshofs überzeugen werden. 

Zum Hintergrund

Das VW-Gesetz beinhaltet gesellschaftsrechtliche Regelungen für die Volkswagen 
AG. Mit dem Gesetz aus dem Jahr 1960 wurde die Privatisierung des aus dem 
VW-Werk hervorgegangen Unternehmens realisiert. Hierbei wurden zur Sicherung 
eines starken Einflusses der öffentlichen Hand und der Arbeitnehmervertreter 
Sonderregelungen gegenüber dem allgemeinen Gesellschaftsrecht zur Besetzung des 
Aufsichtsrates sowie zu Stimmerfordernissen in Aufsichtsrat und 
Hauptversammlung vorgesehen.

Zum Vorlauf der Zwangsgeldklage

Zwischen EU-Kommission und Bundesregierung bestehen seit mehreren Jahren 
unterschiedliche Auffassungen über das VW-Gesetz. Im Rahmen eines von der 
Kommission im Jahr 2001 gegen Deutschland eingeleiteten 
Vertragsverletzungsverfahrens hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) 
im Oktober 2007 entschieden, dass ein Teil der Regelungen des VW-Gesetzes gegen 
die Kapitalverkehrsfreiheit nach Artikel 63 AEUV verstoßen (Rechtssache 
C-112/05). Das Urteil betraf folgende Vorschriften des VW-Gesetzes: 

.   § 4 Abs. 1 (Entsenderecht der öffentlichen Hand): Vertretung des Landes 
Niedersachsen mit zwei Vertretern im Aufsichtsrat, unabhängig von der Höhe der 
Beteiligung  
.   § 2 Abs. 1 (Stimmrechtsbeschränkung): Beschränkung des Stimmgewichts 
der Anteilseigner in der Hauptversammlung auf maximal 20 %, auch bei höherer 
Beteiligung
.   § 4 Abs. 3 (erhöhte Sperrminorität): Wichtige Beschlüsse der 
Hauptversammlung erfordern eine Zustimmung von 80 % + 1 Aktie, in Abweichung 
vom Aktiengesetz (75 %).

Der Gerichtshof sah in der Begrenzung der Stimmrechtsausübung auf 20% des 
Grundkapitals in Verbindung mit der Erhöhung der Mehrheit für Beschlüsse der 
Aktionärsversammlung auf 80 % und im Entsenderecht des Bundes und des Landes 
Niedersachsen für je zwei Aufsichtsratsmitglieder eine Verletzung der 
Kapitalverkehrsfreiheit nach Artikel 63 AEUV (damals Artikel 56 EG). Die von 
der Kommission ebenfalls gerügte Verletzung der Niederlassungsfreiheit nach 
Artikel 49 AEUV (damals Artikel 43 EG) wies der EuGH dagegen ab.

Infolge des EuGH-Urteils wurde das VW-Gesetz im Dezember 2008 geändert. Das 
Entsenderecht der öffentlichen Hand und  die Stimmrechtsbeschränkung wurden 
aufgehoben. Die erhöhte Sperrminorität blieb hingegen unverändert, da der 
Gerichtshof vor allem das Zusammenspiel von Stimmrechtsbeschränkung und 
Sperrminorität (in Verbindung mit) für europarechtswidrig erklärt hatte. 

Daneben beschloss die Hauptversammlung von VW in der Folgezeit die Einfügung 
einer dem § 4 Abs. 3 VW-Gesetz (erhöhte Sperrminorität) entsprechende Regelung 
in die Satzung von VW. 
 
Die Bundesregierung ist der Ansicht ist, dass die vorgenommenen 
Gesetzesänderungen das Urteil des EuGH umsetzen. Diese Ansicht hat sich jetzt 
auch der Generalanwalt angeschlossen. Auf dieser Grundlage stellt sich die 
Frage möglicher finanzieller Sanktionen nicht. 


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[Pressemeldungen] PM - Bundestag verabschiedet modernes Kostenrecht

2013-05-17 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
Bundestag verabschiedet modernes Kostenrecht

Zu dem am 16. Mai 2013 vom Deutschen Bundestag beschlossenen 2. 
Kostenrechtsmodernisierungsgesetz erklärt Bundesjustizministerin Sabine 
Leutheusser-Schnarrenberger:

Mit dem Gesetz wird die für die freiwillige Gerichtsbarkeit und für die Notare 
geltende Kostenordnung durch ein modernes Gerichts- und Notarkostengesetz 
abgelöst. Dies ist ein längst überfälliger Schritt, denn die Kostenordnung ist 
seit dem Inkrafttreten der (Reichs-)Kostenordnung am 1. April 1936 in ihrer 
Struktur unverändert geblieben. An die Stelle Justizverwaltungskostenordnung 
soll ein Justizverwaltungskostengesetz treten.

Die Gebühren der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sollen an die 
wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden. Die Honorare der 
Sachverständigen, Dolmetscher und Übersetzer werden ebenfalls erhöht. Sie 
orientieren sich künftig grundsätzlich an den aktuellen Marktpreisen. Zudem 
werden die Entschädigungen der ehrenamtlichen Richter und der Zeugen an die 
allgemeine Gehaltsentwicklung seit 2004 angepasst.

Schließlich werden die Gerichtsgebühren mit Augenmaß erhöht. Dadurch sollen zum 
einen die Mehrausgaben der Länder durch die Erhöhung der 
Rechtsanwaltsanwaltsgebühren und der Honorare, die zu höheren Aufwendungen der 
Länder im Bereich der Beratungshilfe sowie bei der Prozess- und 
Verfahrenskostenhilfe führen, ausgeglichen werden. Auch sollen die 
Gebührenerhöhungen zu einer spürbaren Verbesserung der Kostendeckungsquote in 
der Justiz führen, um auch in Zukunft den hohen Standard der Rechtsprechung in 
Deutschland zu sichern.


Zum Hintergrund:

Das Gesetz ist ein wesentlicher Teil der Kostenstrukturreform. Nach der 
Neugestaltung des Gerichtskostengesetzes, des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und 
des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes durch das 
Kostenrechtsmodernisierungsgesetz von 2004 wird mit dem 2. 
Kostenrechtsmodernisierungsgesetz nunmehr die Kostenordnung von einem modernen 
Gerichts- und Notarkostengesetz und die Justizverwaltungskostenordnung von 
einem modernen Justizverwaltungskostengesetz abgelöst werden.

Wichtigstes Ziel der Kostenstrukturreform ist die Vereinfachung des 
Kostenrechts. Hierdurch sollen die Gerichte so weit wie möglich von der sehr 
umfangreich gewordenen Kostenrechtsprechung entlastet werden.

Ein Schwerpunkt des Gesetzes ist das neue Gerichts- und Notarkostengesetz. Die 
seit dem Inkrafttreten der (Reichs-)Kostenordnung am 1. April 1936 in ihrer 
Struktur unverändert gebliebene Kostenordnung bedarf einer grundlegenden 
Neugestaltung, um den Anforderungen der heutigen Zeit noch zu genügen. Das 
Zusammenwachsen Europas und die mit der Einführung der elektronischen 
Datenverarbeitung veränderten Arbeitsabläufe müssen auch im Kostenrecht 
Berücksichtigung finden.

Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren und kann dann am 1. Juli 2013 in 
Kraft treten.

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[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ: Bundestag beschließt sozial ausgewogene Änderungen des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts

2013-05-16 Diskussionsfäden PressestelleBMJ

Bundestag beschließt sozial ausgewogene Änderungen des Prozesskostenhilfe- und 
Beratungshilferechts

Zu der 2. und 3. Lesung des Bundestags zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung 
des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts erklärt Bundesjustizministerin 
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Es ist ein gutes Signal, dass nach intensiven Beratungen ein sozial 
ausgewogenes Ergebnis erzielt worden ist, das für alle Bürgerinnen und Bürgern 
den Zugang zu den Gerichten sowie zu fachkundiger rechtlicher Beratung 
uneingeschränkt sicherstellt. Mit den heute vom Bundestag beschlossenen 
Neuregelungen werden die Prozesskostenhilfe und die Beratungshilfe behutsam und 
sozialverträglich fortentwickelt. Finanziell ungleich starke Parteien können 
sich weiter auf Augenhöhe vor Gericht begegnen.

Mir war es ein wichtiges Anliegen, die von den Sachverständigen geäußerten 
Bedenken aufzugreifen und soziale Einschnitte weitestgehend zu verhindern. Das 
Gesetz stellt nunmehr einen ausbalancierten und guten Kompromiss dar. 

Auf die Absenkung der Freibeträge für Erwerbstätige und für Ehegatten oder 
Lebenspartner wurde verzichtet. Die Ratenzahlungspflicht für Geringverdiener 
wurde nicht ausgeweitet. Auf diese Weise werden die Bemühungen von 
Geringverdienern um ein eigenes Erwerbseinkommen stärker honoriert. Die 
Prozesskostenhilfe orientiert sich auch zukünftig nicht am 
verfassungsrechtlichen Minimum, sondern lässt den Empfängern einen angemessenen 
finanziellen Spielraum. Ich freue mich über dieses gute Ergebnis.


Zum Hintergrund:

Bereits seit mehreren Jahren fordern die Länder Maßnahmen zur Eindämmung des 
Ausgabenanstiegs im Bereich der Prozesskosten- und Beratungshilfe. Vor diesem 
Hintergrund hat der Bundesrat bereits im Jahr 2010 den Entwurf eines Gesetzes 
zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe (BT-Drs. 17/1216) 
beschlossen, der weitgehende Einschnitte im Bereich der Prozesskostenhilfe 
vorsah. Im selben Jahr hat der Bundesrat auch den Gesetzentwurf zur Änderung 
des Beratungshilferechts (BT-Drs. 17/2164) beschlossen, der zu erheblichen 
Einschränkungen im Bereich der Beratungshilfe führen würde.

In dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und 
Beratungshilferechts (BT-Drs. 17/11472) hat die Bundesregierung die Forderungen 
der Länder aus Gründen der Sozialverträglichkeit nur teilweise aufgegriffen. So 
wurden die Unterhaltsfreibeträge für die Partei und unterhaltsberechtigte 
Kinder nicht angetastet. Lediglich die zusätzlichen Freibeträge für 
Erwerbstätige und Ehegatten oder Lebenspartner sollten im Einklang mit der 
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gesenkt werden. Die 
Ratenhöchstzahlungsdauer sollte nicht ganz abgeschafft, sondern lediglich auf 
72 Monate erhöht werden. Schließlich stellte der Regierungsentwurf sicher, dass 
erstrittener Unterhalt nicht zur Rückzahlung von Prozesskostenhilfe benutzt 
werden muss. Im Bereich der Beratungshilfe sah der Regierungsentwurf unter 
anderem in Abweichung vom Entwurf des Bundesrats vor, eine nachträgliche 
Antragstellung in Eilfällen zuzulassen.

Die in den parlamentarischen Beratungen geäußerten Befürchtungen wurden 
aufgegriffen. Die Neuregelungen wurden unter Berücksichtigung der 
zwischenzeitlich insbesondere durch die Sachverständigenanhörung gewonnenen 
Erkenntnisse überprüft und auf Initiative der Koalitionsfraktionen neu 
ausbalanciert.

Der Beschluss des Deutschen Bundestages sieht nunmehr vor, dass die im Rahmen 
der Prozesskostenhilfe zu berücksichtigenden Freibeträge und die geltende 
Ratenzahlungshöchstdauer von 48 Monaten unangetastet bleiben. Die Beiordnung 
eines Rechtsanwalts in familiengerichtlichen Verfahren wird ebenfalls nicht 
eingeschränkt. Die Möglichkeit der nachträglichen Antragstellung im 
Beratungshilferecht bleibt unter Einführung einer Frist von vier Wochen 
erhalten. Ein Rechtsmittel für die Staatskasse gegen Bewilligungsentscheidungen 
wird es wie bisher nicht geben.

Die Beschlussempfehlungen des Rechtsausschusses finden Sie hier 
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Beschlussempfehlung_und_Bericht_des_Rechtsausschusses_Drucksachen_17_13538.html?nn=1470376
 .

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[Pressemeldungen] PM - Übergabe des Jahresberichts 2012 der Nationa-len Stelle zur Verhütung von Folter

2013-05-15 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
Zur heutigen Übergabe des Jahresberichts 2012 der Nationalen Stelle zur 
Verhütung von Folter durch den Leiter der Bundesstelle zur Verhütung von 
Folter, Herrn Klaus Lange-Lehngut, erklärt die Staatssekretärin des 
Bundesministeriums der Justiz Dr. Birgit Grundmann:

Ein zentraler Prüfstein für die menschenrechtliche Situation eines Landes ist 
immer der Umgang mit Menschen, die sich in Gewahrsam befinden. Der Staat muss 
diesen Menschen den besonderen Schutz gewähren, dessen sie in dieser Lage 
bedürfen. Auch in einem Rechtsstaat bedarf es ständiger Aufmerksamkeit und 
Kontrolle, damit keine Missstände ent-stehen.

Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter widmet sich dieser Aufgabe mit 
großem Enga-gement. Der aktuelle Jahresbericht bietet einen eindrucksvollen 
Überblick über die Besuche, die die Nationale Stelle im Laufe des vergangenen 
Jahres durchgeführt hat, sowie über die vorgefundenen Mängel und die zur 
Abhilfe getroffenen Maßnahmen. Den Mitarbeitern der Nationalen Stelle gebührt 
für ihren Einsatz Dank und Anerkennung.

Zum Hintergrund:

Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter wurde in der Folge der 
Ratifikation des Fakul-tativprotokolls zur VN-Antifolterkonvention 
eingerichtet. Hierzu sind alle Mitgliedstaaten ver-pflichtet. Die Nationale 
Stelle hat die Aufgabe, Einrichtungen aufzusuchen, in denen Men-schen in 
Gewahrsam gehalten werden. Sie soll auf vorgefundene Missstände aufmerksam 
machen und Verbesserungsvorschläge unterbreiten. Über ihre Tätigkeit berichtet 
sie jährlich an die Bundesregierung, die Landesregierungen, den Deutschen 
Bundestag und die Parla-mente der Länder.

Die Nationale Stelle besteht aus zwei Einrichtungen, einer Länderkommission für 
den Zu-ständigkeitsbereich der Länder und einer Bundesstelle für den 
Zuständigkeitsbereich des Bundes. Der Länderkommission gehören vier 
ehrenamtlich tätige Mitglieder an; den Vorsitz führt derzeit Herr 
Staatssekretär a. D. Rainer Dopp. Die Bundesstelle wird ebenfalls ehren-amtlich 
von Herrn LRD a. D. Klaus Lange-Lehngut geleitet, der im Dezember 2012 für eine 
zweite Amtszeit von vier Jahren eingesetzt worden ist.

In dem Bericht, der das Jahr 2012 abdeckt, dokumentieren die Bundesstelle und 
Länder-kommission zur Verhütung von Folter die von ihnen unternommenen Besuche 
in Einrichtun-gen der Freiheitsentziehung. In keiner Einrichtung wurden 
Anzeichen für die Anwendung von Folter oder für die Misshandlung von Insassen 
festgestellt; es gab jedoch eine Reihe von Beanstandungen. Dazu zählten etwa 
die Verwendung von Metallfesseln zur Fixierung von Gefangenen oder das Fehlen 
von Abtrennungen im Toilettenbereich. In einer Vielzahl von Fällen wurde den 
Beanstandungen bereits abgeholfen.

Weitere Informationen zur Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter finden Sie 
unter www.antifolterstelle.defile://www.antifolterstelle.de.

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[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ: Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr passiert den Bundesrat

2013-05-03 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
 
Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr passiert den Bundesrat

Zu der heutigen Befassung des Bundesrates mit dem Gesetz zur Schlichtung im 
Luftverkehr erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Die Schlichtung im Luftverkehr wird endlich Realität. Zum ersten Mal bekommen 
Passagiere das Recht auf eine schnelle, kostenlose und effektive Schlichtung im 
Luftverkehr. Wenn Airlines die Ansprüche ihrer Kunden bei Verspätung, 
Annullierung oder Überbuchung und bei Gepäckschäden nicht erfüllen, wird die 
Schlichtungsstelle sich schnell und für den Fluggast grundsätzlich kostenlos um 
eine einvernehmliche Streitbeilegung bemühen. 

Passagiere dürfen sich einen wirklichen Mehrwert von der Einrichtung der 
Schlichtung versprechen, denn die beiden großen Airline-Verbände haben ihre 
freiwillige Teilnahme an der Schlichtung zugesagt. Durch die freiwillige 
Teilnahme erhöht sich die Akzeptanz der Schlichtungsergebnisse für die 
Airlines. Die Freiwilligkeit ist damit ein Erfolgsgarant für das neue 
Schlichtungsverfahren im Luftverkehr. Auch die Luftfahrtunternehmen haben 
Vorteile: Sie sparen durch das Schlichtungsverfahren Zeit und Kosten einer 
gerichtlichen Auseinandersetzung und können eher als bei einer streitigen 
Zivilverfahren, die Kundenbindung erhalten.

Die Schlichtungen werden grundsätzlich durch privatrechtlich organisierte, von 
den Unternehmen getragene Schlichtungsstellen durchgeführt. Unternehmen, die 
sich an der freiwilligen privaten Schlichtung nicht beteiligen, werden einer 
subsidiären behördlichen Schlichtung beim Bundesamt für Justiz überantwortet 
werden. 

Zum Hintergrund:

Gerade zur Reisezeit passiert es häufiger, dass Flüge überbucht sind, 
annulliert werden oder sich verspäten. Auch ist es nicht selten, dass 
Reisegepäck verloren geht oder beschädigt bzw. verspätet abgeliefert wird. In 
all diesen Fällen haben Fluggäste aus dem internationalen, europäischen und 
nationalen Recht umfangreiche Ansprüche gegen die Fluggesellschaft. Diese 
Ansprüche nutzen in der Praxis aber nur wenig, wenn sie nicht auch tatsächlich 
schnell, kostengünstig und unbürokratisch durchgesetzt werden können. Dies 
sollen die Neuregelungen gewährleisten, wonach künftig Zahlungsansprüche bis zu 
5.000 Euro mit Hilfe der Schlichtungsstelle durchgesetzt werden können. 

Voraussetzung für das Funktionieren der Schlichtung ist ihre Akzeptanz durch 
die Luftfahrtunternehmen. Die Luftfahrtunternehmen können allerdings gesetzlich 
nicht zur Akzeptanz der Schlichtungsvorschläge gezwungen werden. Deshalb setzt 
das Gesetz zunächst auf eine freiwillige Schlichtung durch privatrechtlich, d. 
h. durch die Luftfahrtunternehmen organisierte Schlichtungsstellen. Erfüllen 
sie die gesetzlich festgelegten Anforderungen, insbesondere an die 
Unparteilichkeit der Stelle und die Fairness des Verfahrens, können sie von der 
Bundesregierung anerkannt werden (§ 57 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)). 
Unternehmen, die sich nicht freiwillig an der Schlichtung beteiligen, werden 
einer behördlichen Schlichtung beim Bundesamt für Justiz überantwortet (§ 57a 
LuftVG). Das Verfahren ist für den Fluggast - abgesehen von Missbrauchsfällen - 
zunächst kostenlos.

Die im Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. (BDL) 
zusammengeschlossenen deutschen und die in dem Board of Airline Representatives 
in Germany e.V. (BARIG) organisierten ausländischen Fluggesellschaften haben 
sich zur freiwilligen Teilnahme an einer Schlichtung bereit erklärt. Auch von 
den großen, nicht in einem Verband organisierten ausländischen Airlines gibt es 
sehr positive Signale, dass sie teilnehmen werden. Die irische Airline Ryanair 
ist seit dem 20. März 2013 Mitglied im Trägerverein der Schlichtungsstelle für 
den öffentlichen Personenverkehr e. V. (söp) und ist damit das erste 
Luftfahrtunternehmen, das sich an einer privatrechtlich organisierten 
Schlichtungsstelle freiwillig beteiligt. Streitigkeiten zwischen Fluggästen und 
Ryanair können somit bereits jetzt von der söp geschlichtet werden. Dies ist 
ein sehr positives Signal. 

Das Gesetz wird am 1. November 2013 in Kraft treten. Alle ab diesem Zeitpunkt 
entstehenden Fluggastansprüche werden dann geschlichtet werden können.


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[Pressemeldungen] PM Antiterrordatei

2013-04-24 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
Antiterrordatei: Bundesverfassungsgericht zieht klare Grenzen


Zu der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Antiterrordatei 
erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:


Die heutige Entscheidung reiht sich in die Rechtsprechung des 
Bundesverfassungsgerichts ein, die seit dem 11. September 2001 immer wieder die 
Balance von Freiheit und Sicherheit austarieren musste und zieht wieder einmal 
klare Grenzen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung unter Berufung auf das 
informationelle Trennungsprinzip den Ausnahmecharakter des Austausches von 
Daten zwischen Polizeien und Diensten betont. Auch im Zeichen der 
Terrorbekämpfung darf es keine automatische Vermengung der Tätigkeiten von 
Polizeien und Diensten geben.

Vor dem Hintergrund der Reichweite der erfassten Personenkreise - weit im 
Vorfeld von terroristischen Handlungen - wurde die Antiterrordatei für 
teilweise verfassungswidrig erklärt.

Alleine die Tatsache, dass seit Einführung der Antiterrordatei rund 18000 
Personen erfasst werden, zeigt wie notwendig rechtsstaatliche Korrekturen sind. 
Darauf hat das Bundesverfassungsgericht mit Nachdruck hingewiesen, indem es den 
Umfang der in der Datenbank erfassten Personenkreise für verfassungswidrig 
erklärt hat. Außerdem ist die Vielzahl der Behörden, die Zugriff auf die 
gemeinsamen Dateien haben, in der vorliegenden Form verfassungswidrig.

Die Vorgaben für die Erfassung in die Antiterrordatei müssen künftig so 
ausgestaltet werden, dass nicht auch Personen in der Datei landen, denen man 
wirklich nicht vorwerfen kann, sie hätten etwas mit islamistischem Terrorismus 
zu tun.

Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich eine effektive 
Datenschutzkontrolle und Benachrichtigungspflichten angemahnt. Diese Vorgabe 
ebnet den Weg, der Anti-Terror-Bekämpfung insgesamt andere Maßstäbe der 
Transparenz anzulegen. Ein Vorbild findet sich in der Regelung zum sog. 
Lauschangriff in Art. 13 Grundgesetz.

Der Gesetzgeber ist gefordert, die Zeit bis Ende 2014 für eine sorgfältige 
Überprüfung der Antiterrordatei und zur Umsetzung der eindeutigen Vorgaben des 
Bundesverfassungsgerichts zu nutzen.

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[Pressemeldungen] PM - Bundesrichterwahl

2013-03-21 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
17 neue Bundesrichter gewählt

Zu der heutigen Wahl der neuen Bundesrichterinnen und -richter erklärt 
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger:

Der Richterwahlausschuss hat in seiner heutigen Sitzung 17 neue 
Bundesrichterinnen und Bundesrichter gewählt. Für den Bundesgerichtshof sind 
sechs Richterinnen und zwei Richter, für das Bundesverwaltungsgericht zwei, und 
 für den Bundesfinanzhof sieben Richterinnen und Richter gewählt worden. Ich 
gratuliere allen Gewählten sehr herzlich und freue mich sehr darüber, dass für 
den Bundesgerichtshof so viele Frauen gewählt wurden.

Die neuen Bundesrichterinnen und -richter sind:

Bundesgerichtshof:

Dr. Eva-Maria Derstadt
Dr. Renate Fischer
Christiane Graßnack
Hartmut Guhling
Dr. Helga Kober-Dehm
Dr. Christiane Oehler
Thomas Offenloch
Dr. Martina Schwonke

Bundesverwaltungsgericht:

Franz Wilhelm Dollinger
Dr. Christoph Külpmann

Bundesfinanzhof:

Ulrike Köhler
Dr. Christian Levedag
Ellen Siegers
Hendrik Stutzmann
Andreas Treiber
Dr. Nils Trossen
Dr. Sven-Christian Witt

Wahlvorschläge konnten von den Mitgliedern des Bundesrichterwahlausschusses und 
der Bundesministerin der Justiz gemacht werden.

Der Bundesrichterwahlausschuss entscheidet in geheimer Abstimmung mit der 
Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Er setzt sich aus den 16 jeweils zuständigen 
Landesministerinnen und Landesministern sowie 16 vom Bundestag gewählten 
Mitgliedern zusammen.

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[Pressemeldungen] PM - Mehr Kostenhilfe für Verfahren in Straßburg

2013-02-28 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
Mehr Kostenhilfe für Verfahren in Straßburg

Zur Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung von Kostenhilfe für 
Drittbetroffene in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für 
Menschenrechte im Bundestag erklärt die Bundesministerin der Justiz, Sabine 
Leutheusser-Schnarrenberger:

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ist eine wichtige 
Säule für die Bürgerrechte. Zusammen mit dem Bundesverfassungsgericht und dem 
Europäischen Gerichtshof bildet das Gericht drei glänzende Sterne am 
verfassungsrechtlichen Himmel, wie die Verfassungsrechtlerin Renate Jäger 
einmal formulierte. Wie wichtig Straßburg ist, zeigen auch die vielen Verfahren 
in Straßburg, die sich manchmal auch gegen Deutschland richten. Mit den 
Neuregelungen stärken wir die Menschen, die von den Urteilen betroffen sein 
können. Künftig werden Drittbetroffene mit Kostenhilfe unterstützt, etwa Kinder 
in Umgangsfragen. Endlich wird es auch finanzielle Hilfe für die Durchführung 
des Verfahrens geben. Es darf nicht vom Geld abhängen, ob man sich in den 
eigenen Angelegenheiten in Straßburg Gehör verschaffen kann.

Hintergrund:

Der Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg steht auch deutschen 
Bürgerinnen und Bürgern offen. Allerdings können nur die Beschwerdeführer beim 
Gerichtshof Prozesskostenhilfe beantragen, wenn sie selbst nicht genug Geld 
haben. Das ist aus rechts- und sozialstaatlichen Gesichtspunkten 
unbefriedigend, denn in manchen Fällen sind Dritte unmittelbar betroffen, auch 
wenn sie nicht selbst klagen. Diese Drittbetroffenen können sich gemäß Artikel 
36 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) an dem Verfahren 
beteiligen. Damit sie nicht aus finanziellen Gründen davon absehen müssen, 
erhalten sie künftig Kostenhilfe aus der Bundeskasse. Die Kostenhilfe umfasst 
die Fahrt- und Aufenthaltskosten und andere notwendige Auslagen, des 
Drittbetroffenen selbst und seinem Rechtsbeistand.

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[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ: Startschuss für das neue Europäische Patentgericht – 24 EU-Staaten zeichnen Übereinkommen in Brüssel

2013-02-19 Diskussionsfäden PressestelleBMJ

Startschuss für das neue Europäische Patentgericht – 24 EU-Staaten zeichnen 
Übereinkommen in Brüssel

Zur Unterzeichnung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht 
durch 24 Mitgliedstaaten der Europäischen Union erklärt Bundesministerin der 
Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: 

Mit den heutigen Unterschriften wird eines der Großprojekte für die Förderung 
der Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union besiegelt. Gerade als die für 
das Patentwesen zuständige Bundesministerin habe ich die Unterschrift besonders 
gerne geleistet. Vor dem neuen EU-Gericht können Patentinhaber bald 
Streitverfahren mit einheitlicher Wirkung der Entscheidung für alle vom 
Europäischen Patentamt erteilten Patente und für alle am Gerichtssystem 
teilnehmenden EU-Staaten führen. Das Europäische Patentgerichtsübereinkommen 
orientiert sich an dem bewährten und international geachteten deutschen 
Patentgerichtssystem. Dies ist auch gerade für deutsche Firmen wichtig, die im 
Vergleich mit den anderen EU-Ländern die weitaus meisten Patente halten. Die 
deutsche innovative Industrie wird also besonders davon profitieren, dass 
Patente künftig zügig grenzüberschreitend erteilt und einheitlich kostengünstig 
durchgesetzt werden können. 

Es gilt die Weisheit eines langjährigen deutschen Patentamtspräsidenten: „Wer 
nicht erfindet, verschwindet. Wer nicht patentiert, verliert.“ Dies gilt erst 
recht in der globalisierten Welt.

Hintergrund: 

Die Schaffung einer europäischen Patentgerichtsbarkeit („Einheitliches 
Patentgericht“) ist Teil einer umfassenden europäischen Patentreform, mit der 
für die innovative Wirtschaft ein zügiger grenzüberschreitender Patentschutz in 
Europa eingerichtet werden soll. Vor dem Einheitlichen Patentgericht können 
Patenstreitverfahren mit einheitlicher Wirkung der Entscheidung über die vom 
Europäischen Patentamt für einzelne europäische Staaten erteilten Bündelpatente 
und über die neuen für alle teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten geltenden 
EU-Patente geführt werden. 

Die heutige Zeichnung haben 24 Mitgliedstaaten einschließlich Italiens 
vollzogen. In Polen und der Tschechischen Republik liegen die innerstaatlich 
erforderlichen Voraussetzungen für die Zeichnung (noch) nicht vor. Diese 
Staaten können später beitreten. Bulgarien hat seine Zeichnung für morgen 
(20.02.2013) angekündigt. Das neue Gericht kann seine Tätigkeit starten, wenn 
13 Mitgliedstaaten das Übereinkommen ratifiziert haben. Diese Zahl könnte bis 
2015 erreicht sein.  

Der Deutsche Bundestag und die anderen einzelstaatlichen Parlamente müssen das 
Gerichtsübereinkommen jetzt ratifizieren. Außerdem sind umfangreiche 
Vorarbeiten für das Verfahren zur Erteilung und Verwaltung von EU-Patenten 
durch das Europäische Patentamt in München sowie für die Errichtung des 
Einheitlichen Patentgerichts erforderlich. Mit dem Start des neuen Systems ist 
in rund zwei Jahren zu rechnen.

Mit der Zeichnung des Gerichtsübereinkommens kann ein jahrzehntelang 
angestrebtes Reformprojekt erfolgreich abgeschlossen werden. Es wird 
nachhaltige Verbesserungen für die innovative Industrie in Europa hinsichtlich 
Kosten und Durchsetzung des Schutzes technischer Erfindungen geben. 
Insbesondere Deutschland, aus dem gut 40% der auf EU-Länder entfallenden 
europäischen Patente stammen, wird von der Reform profitieren.

Das Europäische Parlament und der Rat haben im Dezember 2012 im Rahmen einer 
verstärkten Zusammenarbeit von 25 EU-Mitgliedstaaten (ohne Spanien und Italien) 
die Verordnungen (EU) Nr. 1257/2012 und Nr. 1260/2012 verabschiedet, mit denen 
ein einheitliches EU-Patent geschaffen wird, das zu seiner Wirksamkeit nach der 
Erteilung durch das Europäische Patentamt keinerlei Übersetzungen mehr bedarf. 
Diese Verordnungen sind am 20. Januar 2013 in Kraft getreten. An der 
Erarbeitung des Gerichtsübereinkommens haben sich 25 Staaten beteiligt, d.h. 
alle EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Italien und Spanien.


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[Pressemeldungen] Bundeskabinett macht Weg für EU-Patentgericht frei

2013-02-06 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
Bundeskabinett macht Weg für EU-Patentgericht frei 

Zur Bevollmächtigung des Bundesjustizministeriums durch das Bundeskabinett zur 
Zeichnung des EU-Patentübereinkommens erklärt Bundesjustizministerin Sabine 
Leutheusser-Schnarrenberger: 

Das Bundeskabinett hat heute der Zeichnung des Übereinkommens für ein 
Einheitliches Patentgericht zugestimmt. Damit und mit einer Vollmacht des 
Bundespräsidenten kann die Bundesjustizministerin nun das Übereinkommen für ein 
Einheitliches Patentgericht voraussichtlich am 19. Februar in Brüssel zeichnen 
und eine gleichmäßige Durchsetzbarkeit von EU-Patenten und Bündelpatenten in 
den 25 teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten in Gang setzen. 

Dieser Kabinettsbeschluss ist ein starkes Signal an die beteiligten 25 
Mitgliedstaaten, dass Deutschland die Schaffung dieses neuen Einheitlichen 
Patentgerichts mit Nachdruck unterstützt. Die deutsche Wirtschaft - 
insbesondere der innovative Mittelstand - werden ihre Patente in einem 
gemeinsamen Patentraum grenzüberschreitend und kostengünstig durchsetzen 
können. In 25 EU-Mitgliedstaaten wird damit die derzeitige Zersplitterung der 
Patentjustiz in Europa beendet.

Hintergrund: 

Die Schaffung einer europäischen Patentgerichtsbarkeit ist Teil einer 
umfassenden europäischen Patentreform, mit der für die innovative Wirtschaft 
kostengünstiger einheitlicher Patentschutz in Europa geschaffen werden soll. 
Vor diesem Gericht können Patenstreitverfahren mit einheitlicher Wirkung der 
Entscheidung über die vom Europäischen Patentamt bisher für einzelne 
europäische Staaten bereits erteilten europäischen Bündelpatente und über die 
neuen für alle teilnehmenden 25 EU-Mitgliedstaaten geltenden EU-Patente geführt 
werden. 

Das Europäische Parlament und der Rat haben im Dezember 2012 im Rahmen einer 
verstärkten Zusammenarbeit von 25 EU-Mitgliedstaaten (bisher ohne Spanien und 
Italien) die Verordnungen (EU) Nr. 1257/2012 und Nr. 1260/2012 verabschiedet, 
mit denen ein einheitliches EU-Patent geschaffen wird, das zu seiner 
Wirksamkeit nach der Erteilung durch das Europäische Patentamt keinerlei 
Übersetzungen mehr bedarf. Mit dem Abschluss des Gerichtsübereinkommens kann 
ein jahrzehntelang angestrebtes Reformprojekt erfolgreich abgeschlossen werden, 
das nachhaltige Verbesserungen für die innovative Industrie in Europa bringen 
wird. Insbesondere Deutschland, aus dem gut 40 % der europäischen Patente 
stammen, wird von der Reform profitieren.

Es sind nun noch weitere Vorarbeiten für die Einrichtung des Verfahrens zur 
Erteilung und Verwaltung von EU-Patenten durch das Europäische Patentamt in 
München sowie die Errichtung des Einheitlichen Europäischen Patentgerichts 
erforderlich. Mit dem Start des neuen Systems ist in rund zwei Jahren zu 
rechnen.

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[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ: Safer Internet Day: Keine Klarnamenpflicht – Netz nicht unter Generalverdacht stellen

2013-02-04 Diskussionsfäden PressestelleBMJ

Safer Internet Day: Keine Klarnamenpflicht – Netz nicht unter Generalverdacht 
stellen

Zum 10. Internationalen Safer Internet Day erklärt Bundesjustizministerin 
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Die Abschaffung der Internetsperren durch diese Bundesregierung und die Absage 
an jedwede Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen haben ein Mehr an 
Freiheit in der digitalen Welt geschaffen. Die netzpolitische Agenda dieser 
Bundesregierung ist ein Erfolg.

Auf Erfolgen darf man sich nicht ausruhen. Leider wird der rasante Wandel der 
digitalen Welt immer wieder für politische Forderungen instrumentalisiert, die 
das Netz unter Generalverdacht stellen. Anonyme Kommunikation sei gefährlich, 
sie erschwere eine effektive Rechtsdurchsetzung, senke Hemmschwellen und 
fördere die Verrohung der Gesellschaft. Auch soziale Netzwerke fordern aus 
kommerziellen Interessen eine Klarnamenpflicht. Ihr Geschäftsmodell ist darauf 
ausgerichtet, möglichst viele private Daten zu sammeln, um Details über 
Interessen, Kauf- und Surfverhalten der Menschen zu erfahren und entsprechende 
Profile anzulegen, die wiederum attraktiv für Werbekunde der Netzwerke sind.

Zur Stärkung der Selbstbestimmung der Nutzer muss die Möglichkeit einer 
pseudonymen Nutzung von sozialen Netzwerken und Plattformen weiter erhalten 
bleiben.

Außerdem muss der User künftig wieder stärker entscheiden können, welche Daten 
er preisgibt und was er an Privatem mitteilt. Der User soll auch entscheiden 
können, was mit seinen Daten passiert. Dazu muss jeder Bürger auch wissen, was 
mit den von ihnen zur Verfügung gestellten Informationen passieren soll. Dieser 
Ruf nach umfangreicher Aufklärung und Transparenz wird immer lauter - er wird 
auch immer mehr von den betroffenen Unternehmen erhört. Die Europäisierung des 
Datenschutzes durch die Europäische Kommission ist trotz Kritik im Detail ein 
Schritt in die richtige Richtung. 

Die Sensibilisierung für das Private in der digitalen Welt ist jenseits von 
Gesetzgebung jeden Tag notwendig. Deswegen hat das BMJ einen 
Studierendenwettbewerb ins Leben gerufen. Unter dem Motto „Mach Dich nicht 
nackig“ können Studentinnen und Studenten für ihre Grundrechte werben und 
kreativ zeigen, wie wichtig die Grundrechte für das Private in der digitalen 
Welt sind. Einsendeschluss ist der 15. März 2013. 

Weitere Informationen finden Sie unter: bmj.de/nichtnackig

Hintergrund:

Am 5. Februar 2013 findet zum 10. Mal der internationale Safer Internet Day 
statt. Im Jubiläums-Jahr liegt der Schwerpunkt auf „Online Rights and 
Responsibilities“. Das Motto lautet: „Connect with respect!“

Die Europäische Kommission regt den jährlichen Aktionstag im Rahmen des Safer 
Internet Programms an. Weltweit beteiligen sich bereits über 70 Länder am Safer 
Internet Day, um auf einen sicheren Umgang mit dem Internet  aufmerksam zu 
machen. In Deutschland koordiniert die EU-Initiative klicksafe 
(www.klicksafe.de) die vielfältigen Maßnahmen zu dem internationalen Aktionstag.
In diesem Jahr geht es zentral um Online-Rechte und Verantwortung. Klicksafe 
rückt das Thema Rechtsextremismus im Netz in den Fokus. 


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[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ: Europa braucht ein faires und gleiches Datenschutzniveau

2013-01-28 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
 
Europa braucht ein faires und gleiches Datenschutzniveau

Zum 7. Europäischen Datenschutztag erklärt Bundesjustizministerin Sabine 
Leutheusser-Schnarrenberger:

Wir brauchen einen europäisierten Datenschutz, der mit großen Schritten das 
Netz für alle Europäer auf ein faires und gleiches Datenschutzniveau stellt. 
Künftig muss der Grundsatz gelten, dass der User weiß, welches Recht für ihn 
gilt. Der Vorschlag der EU-Kommission zur Datenschutzgrundverordnung geht in 
die richtige Richtung, auch wenn noch viel Beratungsbedarf besteht. Unternehmen 
und Verbraucher verlangen nach einem passenden Rechtsrahmen für das 21. 
Jahrhundert. Der neue europäisierte Datenschutz darf das deutsche 
Datenschutzniveau nicht unterschreiten. Am Ende des Gesetzgebungsprozesses muss 
der User in Berlin, Paris und Helsinki das Internet unter gleichen Bedingungen 
nutzen können. 

Die Sensibilisierung für den Datenschutz ist über die anstehenden 
Gesetzesänderungen hinaus jeden Tag wichtig. Deswegen hat das BMJ einen 
Studentenwettbewerb ins Leben gerufen. Unter dem Motto Mach Dich nicht nackig 
können Studentinnen und Studenten für ihre Grundrechte werben und kreativ 
zeigen, wie wichtig die Grundrechte für das Private in der digitalen Welt sind. 
Einsendeschluss ist der 15. März 2013.

Hintergrund: 

Der Europäische Datenschutztag wird auf Initiative des Europarats hin zum 
siebten Mal veranstaltet. Der 28. Januar wurde vom Europarat als Datum gewählt, 
weil an diesem Datum die Europaratskonvention 108 zum Datenschutz unterzeichnet 
wurde. In der Konvention verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten, bei der 
automatisierten Datenverarbeitung die Rechte und Grundfreiheiten und 
insbesondere das Persönlichkeitsrecht zu wahren. 

2008 haben sich die USA und Kanada der Initiative angeschlossen. Seitdem 
begehen diese Staaten zeitgleich mit dem Europäischen Datenschutztag den Data 
Privacy Day. 

Weiterführende Informationen zum BMJ-Studierendenwettbewerb finden Sie unter 
www.bmj.de/nichtnackig.


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[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ: Auftaktveranstaltung der Regierungskommission Sicherheitsgesetzgebung am 28. Januar 2013

2013-01-27 Diskussionsfäden PressestelleBMJ

Auftaktveranstaltung der Regierungskommission Sicherheitsgesetzgebung am 28. 
Januar 2013

Morgen, am 28. Januar 2013, nimmt die Regierungskommission zur Überprüfung der 
Sicherheitsgesetzgebung in Deutschland nach dem 11. September 2001 ihre Arbeit 
auf. Die Auftaktveranstaltung in der Bundesakademie für Sicherheitspolitik 
(BAKS) wird vom Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, und der 
Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, geleitet 
werden. Die Kommission hat die Aufgabe, die Entwicklung der Gesetzgebung zur 
Terrorismusbekämpfung in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere seit dem 
11. September 2001 aus rechtsstaatlicher Sicht rechtlich und rechtspolitisch zu 
bewerten. Dabei soll sie ermitteln, welche Schlussfolgerungen sich daraus für 
eine künftige gesetzliche Ausgestaltung und Absicherung der Aufgaben und 
Befugnisse der Sicherheitsbehörden auf Bundesebene ergeben.

Die Einrichtung der Regierungskommission war im August 2011 vom Bundeskabinett 
beschlossen worden. Auf Wunsch von Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel werden 
die aktuellen Erkenntnisse nach der Aufdeckung der rechtsterroristischen 
Mordserie der NSU mit einbezogen. Ein Vertreter der Bund-Länder-Kommission 
Rechtsextremismus ist daher bei den Sitzungen der Regierungskommission anwesend.

Bundesminister Dr. Hans-Peter Friedrich betont zum Auftakt der 
Kommissionsarbeit: Die Regierungskommission hat die Aufgabe, die einschlägige 
Gesetzgebung losgelöst vom politischen Tagesgeschäft zu beleuchten. Wir 
erhoffen uns aus der Arbeit Hinweise darauf, welche zusätzlichen gesetzlichen 
Grundlagen und Werkzeuge unsere Sicherheitsbehörden im Kampf gegen jede Form 
des Terrorismus noch benötigen - rechtsstaatlich bedenkenlos, effizient und 
systematisch stimmig.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagte zur Einsetzung 
der Kommission: Fokus der Untersuchung soll eine kritische Gesamtschau der 
verschiedenen Behörden und ihres Zusammenwirkens sowie der Entwicklung ihrer 
Aufgaben und Befugnisse sein, insbesondere unter dem Gesichtspunkt von 
Überschneidungen und Mehrfachzuständigkeiten. Im Zentrum wird auch die 
Entwicklung der Gesetzgebung zur Bekämpfung des Terrorismus stehen. Die  
Erkenntnisse werden in Empfehlungen für die Gesetzgebung und für die weitere 
Entwicklung der Sicherheitsstruktur in Deutschland münden, sowohl bezogen auf 
den Aufgabenzuschnitt der Behörden als auch auf ihre materiellen Befugnisse. 
Die Kommission wird auf Grundlage die Entwicklung der Eingriffsbefugnisse und 
ihrer rechtsstaatlichen Absicherung unter Berücksichtigung der Eingriffstiefe 
und Streubreite analysieren und kritisch bewerten.

Der Regierungskommission gehören neben dem Bundesminister des Innern und der 
Bundesministerin der Justiz als hochrangige Experten Frau Generalbundesanwältin 
a.D. Professor Monika Harms, Herr Vizepräsident des Deutschen Bundestages a.D. 
Dr. Burkhard Hirsch, Herr Professor Dr. Heinrich Amadeus Wolff 
(Europa-Universität Viadrina, Frankfurt/Oder) und Herr Professor Dr. Matthias 
Bäcker, LL.M (Universität Mannheim) als wissenschaftliche Sachverständige und 
zudem je ein fachlich ausgewiesener Vertreter des Bundesministeriums des Innern 
und des  Bundesministeriums der Justiz an. 



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[Pressemeldungen] Presseeinlandung BMJ: Einladung für Medienvertreter: Konstituierende Sitzung der Regierungskommission zur Überprüfung der Sicherheitsgesetzgebung in Deutschland

2013-01-23 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
 
Presseeinladung

Einladung für Medienvertreter: Konstituierende Sitzung der Regierungskommission 
zur Überprüfung der Sicherheitsgesetzgebung in Deutschland

Am 28. Januar tritt die Regierungskommission zur Überprüfung der 
Sicherheitsgesetzgebung in Deutschland zu ihrer konstituierenden Sitzung 
zusammen. Die Kommission hat die Aufgabe, die Entwicklung der Gesetzgebung zur 
Terrorismusbekämpfung in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere seit dem 
11. September 2001 aus rechtsstaatlicher Sicht rechtlich und rechtspolitisch zu 
bewerten. Dabei soll sie ermitteln, welche Schlussfolgerungen sich daraus für 
eine künftige gesetzliche Ausgestaltung und Absicherung der Aufgaben und 
Befugnisse der Sicherheitsbehörden auf Bundesebene ergeben. Unter Vorsitz des 
Bundesministers des Innern und der Bundesministerin der Justiz  werden als 
hochrangige Experten Frau Generalbundesanwältin a.D. Professor Monika Harms, 
Herr Vizepräsident des Deutschen Bundestages a.D. Dr. Burkhard Hirsch, Herr 
Professor Dr. Heinrich Amadeus Wolff (Europa-Universität Viadrina, 
Frankfurt/Oder) und Herr Professor Dr. Matthias Bäcker, LL.M (Universität 
Mannheim) beraten. Es besteht die Möglichkeit für Auftaktbilder. 



Zeit:   Montag, 28. Januar 2013, ab 15:00 Uhr
Ort:Bundesakademie für Sicherheitspolitik
Nebeneingang (Zutritt für Pressevertreter), Ossietzkystr. 44-45, 13187 Berlin





BITTE BEACHTEN SIE FOLGENDE HINWEISE:

Für die Berichterstattung von dieser Veranstaltung ist eine vorhergehende 
namentliche Anmeldung bei der Pressestelle des Bundesministeriums des Innern 
zwingend erforderlich. Für den Einlass zum Veranstaltungsort am 28.Januar 
genügt die Jahresakkreditierungen des Bundespresseamtes. Journalistinnen und 
Journalisten, die nicht im Besitz einer Jahresakkreditierung sind, können für 
diese Veranstaltung einen Akkreditierungsantrag online unter 
http://www.bmi.bund.de (siehe Terminhinweise) oder mittels des beigefügten 
Rückmeldebogens stellen.

Die namentlichen Anmeldungen und/oder Akkreditierungsanträge müssen der 
Pressestelle des BMI bis zum 24. Januar 2013, 12:00 Uhr vorliegen. 

Ohne Akkreditierung kann kein Zutritt gewährt werden - Nachakkreditierungen vor 
Ort sind nur in beschränktem Umfang möglich und in jedem Falle mit Wartezeiten 
verbunden.

Die Einlassausweise werden gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises am 
28. Januar 2013, ab 14:30 Uhr am Veranstaltungsort Bundesakademie für 
Sicherheitspolitik (Ossietkystr. 44-45, 13187 Berlin) an akkreditierte 
Pressevertreter ausgegeben. 

Pressearbeitsplätze sind nicht eingerichtet. Parkplätze stehen unmittelbar am 
Veranstaltungsort nur im öffentlichen Verkehrsraum zur Verfügung.

Pressereferat   
Anlage
Bundesministerium des Innern
Tel: 030/18681 - 1022, -1023
Fax: 030/18681 - 1083


Akkreditierung
Feierstunde
Polizeiliche Auslandsmissionen
24. Januar 2013

Ende der Akkreditierungsfrist am 23. Januar 2013, 12:00 Uhr 
Nachakkreditierungen vor Ort sind nur sehr einschränkt möglich!!!

Redaktion/Medium:

Name:

Vorname:

Geburtsdatum:

Geburtsort:

Telefonnummer:

Nummer des
Presseausweises bzw.
Personalausweises:


Hinweise zum Datenschutz

Zur Bearbeitung der Akkreditierung ist es erforderlich, Ihre personenbezogenen 
Daten automatisiert zu verarbeiten. Sie werden ausschließlich für diesen Zweck 
erhoben und zum Zweck der Überprüfung sicherheitsrelevanter Umstände an das 
Bundeskriminalamt (BKA) übersandt. Das BKA löscht im Rahmen von 
Akkreditierungsverfahren erhaltene personenbezogene Daten nach Abschluss der 
jeweiligen Veranstaltung.



Einwilligungserklärung
Mit der beschriebenen automatisierten Verarbeitung meiner personenbezogenen 
Daten bin ich einverstanden.


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Ort, Datum  Unterschrift





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[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ: BMJ startet Kreativwettbewerb für Studierende Mach dich nicht nackig - wirb für deine Grundrechte!

2013-01-14 Diskussionsfäden PressestelleBMJ

BMJ startet Kreativwettbewerb für Studierende Mach dich nicht nackig - wirb 
für deine Grundrechte!


Zu dem heutigen Start des BMJ-Kreativwettbewerbs Mach dich nicht nackig - wirb 
für deine Grundrechte! erklärt Bundesjustizministerin 
Leutheusser-Schnarrenberger:


Mach dich nicht nackig - wirb für deine Grundrechte! - unter diesem Motto hat 
das Bundesjustizministerium einen Studierendenwettbewerb gestartet, der 
Studierende für die Bedeutung der Grundrechte in der digitalen Welt 
sensibilisieren soll. Dazu sollen in digitaler Form Ideen ausgezeichnet werden, 
die die Bedeutung der Grundrechte für das Private und die Privatsphäre in der 
digitalen Welt kreativ bewerben. 

Die Bundesregierung hat mit der Abschaffung von Internetsperren und der Absage 
an jedwede Form von Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen bewiesen, 
dass sie die individuelle Freiheit in der digitalen Welt als einen zentralen 
Wert versteht. Die Politik insgesamt muss für die Bedeutung der Grundrechte in 
der digitalen Welt werben, in einem dauerhaften Prozess. Die Debatte selbst ist 
ein unverzichtbarer Beitrag zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den 
Chancen und Risiken der digitalen Welt. Politik und Netzgemeinde sollten diesen 
Diskussionsprozess vertiefen, damit nicht immer nur auf die Risiken der 
digitalen Welt hingewiesen wird. Je mehr Verantwortung wir alle für die 
digitale Welt übernehmen, desto weniger bedrohlich wirkt sie. 

Die Grundrechte garantieren ein Recht auf Privatsphäre und schützen vor 
staatlichen Eingriffen. Und auch hier muss die Politik die Rahmenbedingungen 
dafür schaffen, dass der Einzelne am Ende noch immer entscheiden kann, was er 
als das Private versteht und was nicht. 

Wenn wir uns in der digitalen Welt bewegen, sind die Grundrechte immer mit von 
der Partie. Das digitale Zeitalter lässt den Schutz der Grundrechte nicht 
hinter sich, sondern stellt ihn vor neue Herausforderungen. Das Radio und 
später das Fernsehen waren keine zusätzlichen Kommunikationsmittel, sondern 
veränderten die Gesellschaft.

Zum Hintergrund:

Bei dem am 15. Januar 2013 beginnenden Kreativwettbewerb unter dem Motto Mach 
dich nicht nackig - wir für deine Grundrechte können Studierende aller 
Fachrichtungen teilnehmen, einzeln oder als Team mit bis zu fünf Teilnehmern. 
Eingereicht werden können Filme, Websites, Web 2.0-Projekte, Präsentationen 
oder Fotostorys zu folgenden Fragestellungen:

Der Wettbewerb soll ein breites Spektrum an Themenbereichen transportieren, die 
im weitesten Sinne für die Grundrechte sensibilisieren, die das Private 
konstituieren und schützen. Dazu können z.B. folgende Fragestellungen gehören:

*   Wie können private Daten geschützt werden?
*   Welche Bedeutung haben die Grundrechte heute für das Private in der 
digitalen Welt?
*   Wandelt sich unser Verständnis der Grundrechte in der digitalen Welt?
*   Gefährdet der neue Kommunikationsraum Internet die Grundrechte, 
mittelbar oder unmittelbar?
*   Welche Folgen entwickeln neue technische Errungenschaften, z.B. wenn 
Handys durch Funkzellen- und GPS-Ortungen jedermann zu potentiellen Adressaten 
von Bewegungsüberwachung werden lassen?

Die besten drei Einsendungen werden mit Geldpreisen in Höhe von je 3.000 Euro, 
2.000 Euro und 1.000 Euro prämiert. Bei Gruppenarbeiten wird der Preis geteilt. 
Weiterhin wird für die Plätze vier bis zehn ein professionelles Medientraining 
in Berlin vergeben.


Weitere Informationen finden Sie unter: bmj.de/nichtnackig




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[Pressemeldungen] Pressemitteilung: NPD-Verbot kann Rechtsex-tremismus nicht bekämpfen

2013-01-10 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
Zu der Eröffnung der Ausstellungstournee des BMJ-Schülerwettbewerbs gegen 
Rechtsextremismus erklärt Bundesjustizministerin Sabine 
Leutheusser-Schnarrenberger:

Die politische Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus muss aus der Mitte 
der Ge-sellschaft und auf Dauer geführt werden.

In der Öffentlichkeit wird Rechtsextremismus leider oft nur punktuell 
wahrgenommen, etwa wenn rechtsextremistische Parteien einen Wahlerfolg 
verbuchen konnten oder es zu schwerwiegenden Gewaltexzessen kam. Nach einer 
kurzzeitigen Skandalisierung gerät das Thema schnell wieder in den Hintergrund. 
Die Demokratie hat aber einen Dauerauftrag für Demokratie und Toleranz. 

Die juristischen Hürden für ein Parteienverbot sind nach unserem Grundgesetz 
hoch. Der Beschluss der Länder für ein erneutes Verbotsverfahren hat die 
juristischen Zweifel, ob das Bundesverfassungsgericht die NPD verbieten würde, 
nicht aus dem Weg geräumt. Wenn wir wieder über die juristischen Hürden 
stolpern, hat die NPD gewonnen. Verbote von Vereinen und von Parteien mögen 
dazu führen, dass Organisationshüllen wegfallen - die Extremisten selbst 
hingegen werden sich neue Zusammenschlüsse suchen

Den Rechtsextremismus bekämpft man nicht, wenn man die NPD verbietet. Keine 
juristische Auseinandersetzung kann politisches Engagement ersetzen.

Gegen rechtsextreme Gewalt und gegen rechtsextremes Denken hilft nur eine 
demokrati-sche Kraftanstrengung der Zivilgesellschaft. Je mehr Menschen sich 
den Rechtsextremisten dauerhaft entgegenstellen, desto schneller verschwinden 
sie in der Bedeutungslosigkeit. 

Hintergrund: 

Die deutschlandweite Ausstellung des BMJ-Schülerwettbewerbs gegen 
Rechtsextremismus beginnt am 10.01.13 am Gymnasium in Starnberg. 
Bundesjustizministerin Sabine Leutheus-ser-Schnarrenberger wird als Initiatorin 
des Schülerwettbewerbes die Ausstellung in Starn-berg eröffnen.

Danach werden die Beiträge an den Schulen am 24.1. in München, am 15.2. in 
Aachen, am 1.3.13 in Herzogenrath, am 8.3.13 in Sasbach, am 20.3.13 in Baruth, 
am 5.4.13 in Rathe-now, am 19.4.13 in Templin, am 3.5.13 in Neustadt-Glewe, am 
17.5.13 in Cloppenburg, am 17.5.13 in Köln für die Dauer von je zwei Wochen zu 
sehen sein. 

Rund 4000 Schülerinnen und Schüler haben mit über 310 spannenden und kreativen 
Einsendungen am Schülerwettbewerb gegen Rechtsextremismus des 
Bundesministeriums der Justiz teilgenommen. Dieses beeindruckende 
zivilgesellschaftliche Engagement  wird mit der Wanderausstellung des 
Bundesjustizministeriums auch für die Öffentlichkeit sichtbar gemacht. 

Das Bundesjustizministerium hat aus großartigen Beiträgen eine Ausstellung 
zusammenge-stellt, mit der die zehn erstplazierten Beiträge der Teilnehmerinnen 
und Teilnehmer an ihren jeweiligen Schulen präsentiert werden. 

Mit dieser Ausstellung zeigt das Bundesministerium der Justiz an vielen Orten 
in ganz Deutschland, mit welchen Ideen sich so viele Jugendliche für eine 
Gesellschaft ohne Aus-grenzung und gegen Rechtsextremismus stark machen. 

http://www.gerechte-sache.de/wettbewerb 
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[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ: Menschenrechte: Wachsendes rechtsstaatliches Instrumentarium gegen Despoten

2012-12-10 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
 PM Menschenrechte.pdf  
Menschenrechte: Wachsendes rechtsstaatliches Instrumentarium gegen Despoten

Zum Internationalen Tag der Menschenrechte erklärt Bundesjustizministerin 
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Menschenrechte können sich nicht selbst schützen. Dem Recht des Stärkeren muss 
die Stärke des Rechts entgegengesetzt werden. Wirksamer Schutz gegen Folter, 
Gewalt, Vertreibung und Unterdrückung kann nur von der Gemeinschaft freier 
Rechtsstaaten geleistet werden. Daher ist Menschenrechtspolitik heute auch 
glücklicherweise nicht mehr innere Angelegenheit der Staaten, sondern sie ist 
zur Weltinnenpolitik geworden und ein nationales Querschnittsthema. Das ist ein 
beachtlicher Fortschritt, der zu verstärkter Wachsamkeit und zu größerem 
Engagement verpflichtet. 

11 Jahre nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 befinden sich die 
Menschenrechte nicht mehr in der Defensive. Offene Forderungen nach sogenannten 
Menschenrechtsrabatten prägen nicht mehr die Debatte. Die Bundesregierung hat 
die Balance von Freiheit und Sicherheit wiederhergestellt und die 
Sicherheitsgesetzgebung der Vorgängerregierungen beendet. 

Diejenigen, die von der deutschen Politik nachhaltige Impulse für die 
Verbesserung der Menschenrechtssituation weltweit erwartet hatten, sind nicht 
enttäuscht worden. Erstmals nehmen Menschenrechte ein eigenes Kapitel im 
Koalitionsvertrag, auf dessen Grundlage die Bundesregierung arbeitet, ein. Mit 
den Änderungen im Rom-Statut und unserem Einsatz zur Reform des Europäischen 
Menschenrechtsgerichtshof wurden zentrale Ziele konkret umgesetzt.

Der Bundestag den vor kurzem den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu den 
Änderungen des Römischen Statuts einstimmig angenommen. Deutschland ratifiziert 
damit als einer der ersten Staaten die Änderungen des Römischen Statuts, die 
auf der Überprüfungskonferenz in Kampala beschlossen wurden. Die Definition des 
Tatbestandes der Aggression markiert einen Meilenstein im internationalen Kampf 
gegen die Straflosigkeit. 

Die universelle Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofes ist eine 
bahnbrechende Errungenschaft des internationalen Menschenrechtsschutzes. 
Anknüpfend an das Vermächtnis der Nürnberger und Tokioter Prozesse leitete die 
Gründung des Internationalen Strafgerichtshofes eine neue Ära im Kampf gegen 
die Straflosigkeit ein. Die Täter grausamster Völkerrechtsverbrechen können 
nicht mehr auf ihre Immunität vertrauen, sondern müssen grundsätzlich davon 
ausgehen, dass sie sich vor einem zentralen, überparteilichen Gericht für ihr 
Handeln verantworten müssen. Menschenrechte können schließlich mit Mitteln des 
Rechtsstaats Zähne zeigen. Das Völkerstrafrecht verfügt über ein ständig 
wachsendes Instrumentarium gegen Despoten in vermeintlich rechtsfreien Räumen. 

Trotz des nationalen Engagements und der Fortschritte in Deutschland dürfen die 
weltweiten Rückschritte und Probleme nicht unerwähnt bleiben. Der 
Friedensnobelpreis für die Europäische Union muss uns erinnern und mahnen. 
Europäische Politiker müssen selbstbewusst außerhalb Europas für die 
Menschenrechte eintreten. Ich habe bei meinen Reisen nach China und in die 
Türkei darauf gedrungen, dass Verfahrensrechte beachtet und Haftbedingungen 
verbessert werden. Die Verteidiger der Menschenrechte brauchen unsere 
Unterstützung. Ende November konnte ich dem inhaftierten türkischen 
Menschenrechtler und Anwalt Muharrem Erbey den Ludovic-Trarieux-Preis nur in 
Abwesenheit verleihen. Ich werde weiter darauf dringen, dass Muharrem Erbey in 
Freiheit kommt und die Untersuchungshaft  Drei Jahre Untersuchungshaft sind 
rechtsstaatlich nicht hinnehmbar.



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[Pressemeldungen] PM - Grenzüberschreitende Forderungsdurchsetzung in Europa wird erleichtert

2012-12-07 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
Grenzüberschreitende Forderungsdurchsetzung in Europa wird erleichtert 

Zu der heute von den EU-Justizministerinnen und -Ministern angenommenen Reform 
der Brüssel I-Verordnung erklärt Bundesjustizministerin Sabine 
Leutheusser-Schnarrenberger:

Mit der Reform der Brüssel I-Verordnung wird die grenzüberschreitende 
Vollstreckung in Europa erleichtert. Bürger und Unternehmen sparen künftig Zeit 
und Geld, wenn sie eine Forderung in einem anderen EU-Mitgliedstaat durchsetzen 
wollen. 

In Zukunft kann zum Beispiel ein deutsches Urteil über eine Kaufpreisforderung 
auch in Finnland unmittelbar vollstreckt werden, ohne dass dort zuvor ein 
gerichtliches Zwischenverfahren durchgeführt werden muss. Das bislang 
erforderliche Vollstreckbarerklärungsverfahren entfällt. Dadurch können 
erhebliche Kosten eingespart werden. Das Recht leistet so seinen Beitrag zur 
Stärkung der europäischen Wirtschaft. 

Der notwendige Schuldnerschutz bleibt gewahrt. Verletzt die ausländische 
Entscheidung wesentliche Rechtsgrundsätze wie zum Beispiel den Anspruch auf 
rechtliches Gehör,  kann ein deutscher Schuldner auch künftig eine Versagung 
der Vollstreckung beantragen. Zur Wahrung seiner Verteidigungsrechte kann der 
Schuldner zudem eine Übersetzung der Entscheidung verlangen. 

Zum Hintergrund: 

Die Brüssel I-Verordnung zählt zu den wichtigsten europäischen 
Rechtsinstrumenten im Bereich des Zivil- und Handelsrechts. Sie legt zum einen 
fest, welche Gerichte bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten zuständig sind. 
Zum anderen regelt sie die  grenzüberschreitende Anerkennung und Vollstreckung 
von Entscheidungen in Europa. 

Mit der am 7. Dezember 2012 beschlossenen Reform wird die Verordnung verbessert 
und der Rechtsschutz in Europa effizienter gestaltet. 

Die Reform sieht neben den genannten Änderungen auch eine Verbesserung des 
Rechtsschutzes im Vorfeld der Vollstreckung vor. Davon profitieren Verbraucher 
und Arbeitnehmer, die künftig bei Rechtsstreitigkeiten mit Personen außerhalb 
der Europäischen Union besser geschützt werden. So kann beispielsweise ein 
deutscher Verbraucher, der über das Internet Waren bei einem Unternehmen mit 
Sitz in den USA bestellt hat, seine Rechte aus dem Vertrag künftig wahlweise 
statt vor US-amerikanischen Gerichten auch vor deutschen Gerichten geltend 
machen. Eine Vollstreckung des Urteils ist - jedenfalls bei europäischem 
Schuldnervermögen - sichergestellt. 

Schließlich enthält die Reform auch ergänzende Bestimmungen zu 
Gerichtsstandsvereinbarungen und zur Schiedsgerichtsbarkeit vor. Dadurch soll 
die Rechtssicherheit im internationalen Geschäftsverkehr erhöht werden. Dort 
ist es üblich, bereits im Vorfeld einer Streitigkeit zu vereinbaren, dass diese 
entweder durch ein privates Schiedsgericht oder ein bestimmtes staatliches 
Gericht beigelegt werden soll. Probleme können allerdings auftreten, wenn eine 
Partei sich später nicht an diese Vereinbarung hält und aus prozesstaktischen 
Gründen ein nicht vereinbartes Gericht anruft (sog. Torpedotaktik). Dadurch 
kann für die andere Partei die Anspruchsdurchsetzung vor dem vereinbarten 
Gericht erschwert werden. Die Reform beseitigt derartige 
Missbrauchsmöglichkeiten, indem sichergestellt wird, dass das vereinbarte 
Gericht das Verfahren auch dann führen kann, wenn zuvor bereits ein anderes 
Gericht mit der Sache befasst worden ist.

Die Änderungen werden erstmals zu Beginn des Jahres 2015 wirksam werden. Sie 
gelten in 26 EU-Mitgliedstaaten unmittelbar und sollen mittelbar auch im 
Verhältnis zu Dänemark umgesetzt werden. 


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[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ: Sicherungsverwahrung: Guter Tag für die Sicherheit in Deutschland

2012-11-23 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
 PM Sicherungsverwahrung.pdf  
Sicherungsverwahrung: Guter Tag für die Sicherheit in Deutschland

Zu dem heutigen Beschluss des Bundesrates erklärt Bundesjustizministerin 
Leutheusser-Schnarrenberger:

Der heutige Beschluss des Bundesrates macht den Weg für eine bestandsfeste und 
dauerhafte Regelung der Sicherungsverwahrung frei. Der Beschluss des 
Bundesrates ist ein guter Tag für die Sicherheit in Deutschland. 

Die umfassende Reform der Sicherungsverwahrung, die die Bundesregierung 
vorgelegt hat, zieht die richtigen Lehren aus der Rechtsprechung des 
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und der des 
Bundesverfassungsgerichts. Sicherheit entsteht auch dann, wenn ein Gesetz vor 
dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof 
Bestand hat. 

Diese umfassende Reform ist mit den Ländern zusammen erarbeitet worden und gibt 
ihnen jetzt die sichere Grundlage für die Ausgestaltung der 
Sicherungsverwahrung. 

Die Sicherungsverwahrung sieht künftig vor, dass durch intensive Betreuung die 
Gefährlichkeit des Untergebrachten für die Allgemeinheit so weit wie möglich zu 
mindern ist. Die Gerichte werden künftig überprüfen, ob die therapeutische 
Betreuung auch in dem Maß angeboten wird, wie das Verfassungsgericht es 
fordert. Niemand soll freigelassen werden müssen, nur weil er nicht therapiert 
werden will oder therapiert werden kann. Die größte Sicherheit geht von 
Menschen aus, die nicht gefährlich sind. 

Die nachträgliche Sicherungsverwahrung hat insbesondere der Europäische 
Menschenrechtsgerichtshof für menschenrechtswidrig erachtet. 

Die nachträgliche Sicherungsverwahrung wird in ihrer Wirkung überschätzt. Sie 
wurde von ihrer Einführung bis zu ihrer Abschaffung äußerst selten angeordnet 
und von den Gerichten in der überwiegenden Zahl der Fälle abgelehnt. Es war 
richtig, durch den Systemwechsel hin zum Ausbau der primären und vorbehaltenen 
Sicherungsverwahrung die praktisch kaum handhabbare nachträgliche 
Sicherungsverwahrung abzuschaffen.



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[Pressemeldungen] PM Betreuungsrecht

2012-11-07 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
Betreuungsrecht: Neuregelung hilft psychisch Kranken

Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf einer Formulierungshilfe 
zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche 
Zwangsmaßnahme erklärt Bundesjustizministerin Sabine 
Leutheusser-Schnarrenberger:

Mit dem heute vorgelegten Entwurf wird Betroffenen konkret geholfen. Wenn 
jemand wegen einer Krankheit seinen freien Willen verliert, muss der Staat zum 
Wohle des Patienten helfend eingreifen können. Die Neuregelungen knüpfen an die 
bisherige Rechtsprechung an. Künftig können psychisch Kranke unter engen 
Voraussetzungen auch dann ärztlich behandelt werden, wenn ihnen die Fähigkeit 
zur freien Willensbildung fehlt. 

Die derzeitige schwierige Situation für Betroffene und Ärzte ist entstanden, 
weil der Bundesgerichtshof in zwei Entscheidungen im Juni 2012 Ärzten auch 
solche Behandlungen untersagt hat, die notwendig für den Patienten sind. Mit 
den Neuregelungen sorgen wir dafür, dass Ärzte künftig nicht mehr sehenden 
Auges eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Patienten hinnehmen 
müssen. 

Gleichzeitig werden die Belange des Betreuten gestärkt. Die Einwilligung des 
rechtlichen Betreuers in eine ärztliche Zwangsmaßnahme - wie auch die 
Unterbringung - muss ein Richter genehmigen. Eine ärztliche Zwangsmaßnahme ist 
nur im Rahmen der stationären Unterbringung zulässig und nicht ambulant. Der 
richterliche Beschluss zur Genehmigung einer Einwilligung in die ärztliche 
Zwangsmaßnahme muss konkrete Angaben zur Durchführung der Maßnahme und zu ihrer 
Dokumentation enthalten. Die Dauer für die richterliche Genehmigung einer 
Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme ist jeweils auf sechs Wochen 
begrenzt.


Zum Hintergrund:

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung 
am 20. Juni 2012 entschieden, dass es an einer hinreichend bestimmten 
Rechtsgrundlage für eine Einwilligung des rechtlichen Betreuers in eine 
zwangsweise medizinische Behandlung des Betreuten fehlt. Der BGH hat darauf 
hingewiesen, dass ein unter Betreuung stehender Mensch gegen seinen natürlichen 
Willen nur auf der Grundlage eines - derzeit fehlenden - Gesetzes und unter 
eingeschränkten Voraussetzungen medizinisch behandelt werden darf. Dazu gehört 
insbesondere die Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und bestimmter 
verfahrensrechtlicher Sicherungen. Wegen der derzeit fehlenden rechtlichen 
Grundlage können Menschen, denen krankheitsbedingt die Einsicht in die 
Behandlungsnotwendigkeit fehlt, häufig medizinisch nicht ausreichend versorgt 
werden. Dies kann unter Umständen zu erheblichen gesundheitlichen Schäden 
führen. So kann beispielweise bei einem psychisch Kranken eine akute 
Krankheitsepisode bei einer Nichtbehandlung einen schwereren und längeren 
Verlauf nehmen. Dies kann für den Betroffenen mit einem extremen Leiden 
verbunden sein. Zugleich führt eine fehlende Behandlung unter Umständen auch zu 
einer deutlichen Verlängerung der Unterbringungszeit einschließlich 
zusätzlicher unterbringungsähnlicher Maßnahmen wie z.B. Fixierungen. 

Mit dem heute beschlossenen Entwurf soll durch Änderungen in § 1906 
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), den der BGH bis dahin als hinreichende 
Rechtsgrundlage angesehen hatte, eine hinreichend bestimmte Regelung zur 
Einwilligung des Betreuers in die Behandlung des Betreuten getroffen werden. 
Die Änderungen werden durch verfahrensrechtliche Regelungen flankiert. Die 
ärztliche Zwangsmaßnahme soll näher bezeichnet werden. 

Die Einwilligung des Betreuers in eine ärztliche Zwangsmaßnahme ist nur unter 
folgenden engen Voraussetzungen möglich:

*   Die Einwilligung des Betreuers kommt nur bei einem krankheitsbedingt 
einwilligungsunfähigen Betreuten in Betracht;
*   die Einwilligung des Betreuers muss zur Abwendung eines dem Betreuten 
drohenden erheblichen gesundheitlichen Schadens erforderlich sein;
*   der erhebliche gesundheitlichen Schaden darf nicht durch eine andere 
zumutbare Maßnahme abgewendet werden können:
*   der zu erwartende Nutzen der ärztlichen Zwangsmaßnahme muss die zu 
erwartenden Beeinträchtigungen deutlich überwiegen.

Der Entwurf einer Formulierungshilfe bildet die bis zu den jüngsten Beschlüssen 
des Bundesgerichtshofs bestehende Rechtslage möglichst nah ab. Eine 
Zwangsbehandlung darf nur im Rahmen einer stationären Unterbringung nach § 1906 
Absatz 1 BGB erfolgen, eine ambulante Zwangsbehandlung bleibt weiterhin 
unzulässig. Wie die Unterbringung selbst, bedarf auch die Einwilligung in die 
ärztliche Zwangsmaßnahme der gerichtlichen Genehmigung und unterliegt denselben 
strengen verfahrensrechtlichen Anforderungen. Dazu zählen Regelungen zur 
Einholung eines Sachverständigengutachtens und zur Bestellung eines 
Verfahrenspflegers. Zusätzlich sehen die verfahrensrechtlichen Änderungen 
Mindestanforderungen an den Beschluss über die Genehmigung der Einwilligung 
einer ärztlichen Zwangsmaßnahme vor. 
 
Den Gesetzentwurf 

[Pressemeldungen] Pressemitteilung Längere Schutzfristen für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller

2012-10-31 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
Längere Schutzfristen für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller 

Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Achten Gesetzes zur 
Änderung des Urheberrechtsgesetzes erklärt der Parlamentarische Staatssekretär, 
Dr. Max Stadler:

Auch wenn ausübende Künstler älter werden, sollen sie an den Werken verdienen 
können, die sie in jungen Jahren geschaffen haben. Das bezweckt das Achte 
Urheberrechtsänderungsgesetz. Die Dauer des rechtlichen Schutzes für ausübende 
Künstler und Tonträgerhersteller wird von 50 auf 70 Jahre verlängert. Zugleich 
wird sichergestellt, dass die Künstler an den Mehreinnahmen der 
Tonträgerhersteller beteiligt werden.


Zum Hintergrund: 


Mit dem Gesetzentwurf soll die Richtlinie 2011/77/EU in nationales Recht 
umgesetzt werden. Die Umsetzung muss nach den Vorgaben der Richtlinie bis zum 
1. November 2013 erfolgen. Die im Regierungsentwurf vorgeschlagenen Änderungen 
des Urheberrechtsgesetzes beschränken sich auf die zwingenden Vorgaben der 
Richtlinie. Diese sieht im Wesentlichen die Verlängerung der Schutzdauer von 
Rechten des ausübenden Künstlers und des Tonträgerherstellers von 50 auf 
nunmehr 70 Jahre vor. 

Von der Verlängerung der Schutzdauer werden Aufzeichnungen von Darbietungen 
ausübender Künstler und Tonträger erfasst, deren Schutzdauer am 1. November 
2013 noch nicht erloschen ist und die nach dem 1. November 2013 entstehen. 

Ein Tonträgerhersteller wird wegen der verlängerten Schutzdauer mehr Einnahmen 
durch die Verwertung des Tonträgers erzielen können. Damit der ausübende 
Künstler, der seine Rechte gegen eine Pauschalvergütung dem Tonträgerhersteller 
eingeräumt oder übertragen hat, an diesen Mehreinnahmen beteiligt wird, erhält 
er für den Zeitraum der verlängerten Schutzdauer (d.h. für die Jahre 51 bis 70) 
einen neuen zusätzlichen Vergütungsanspruch in Höhe von 20 Prozent der 
Einnahmen des Tonträgerherstellers. Dieser Vergütungsanspruch ist unverzichtbar 
und kann nur über eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden. Von der 
Vergütung des ausübenden Künstlers, dessen Übertragungsvertrag eine laufende 
Beteiligung an den mit der Verwertung des Tonträgers erzielten Einnahmen 
vorsieht, darf der Tonträgerhersteller für den Zeitraum der verlängerten 
Schutzdauer (d.h. für die Jahre 51 bis 70) weder Vorschüsse noch vertraglich 
festgelegte Abzüge abziehen.

Wenn ein Tonträgerhersteller die Aufzeichnung einer Darbietung, die ohne die 
Verlängerung der Schutzdauer gemeinfrei wäre, nicht in einer ausreichenden 
Anzahl von Kopien zum Verkauf anbietet oder der Öffentlichkeit zugänglich 
macht, so hat der ausübende Künstler nach Ablauf des 50. Schutzjahres künftig 
ein Kündigungsrecht gegenüber dem Tonträgerhersteller. In diesem Fall fallen 
die Rechte an den ausübenden Künstler zurück. .

Entsprechend der Richtlinienvorgaben wird daneben die Schutzdauer für 
Musikkompositionen mit Text, die eigens für die gemeinsame Verwendung 
geschaffen wurden, auf einheitlich 70 Jahre nach dem Tode des längstlebenden 
Urhebers, des Texturhebers oder des Musikkomponisten festgelegt. Erfasst sind 
Musikkompositionen mit Text, von denen die Musikkomposition oder der Text in 
mindestens einem Mitgliedstaat am 1. November 2013 geschützt sind und 
Musikkompositionen mit Text, die nach dem 1. November 2013 entstehen.


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[Pressemeldungen] PM Berufsbetreuervergütung

2012-10-19 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
Berufsbetreuervergütung künftig umsatzsteuerfrei 

Im Rahmen der Verhandlungen zum Jahressteuergesetz 2013 konnte auf Betreiben 
des  Bundesjustizministeriums eine Einigung zur Umsatzsteuerfreiheit der 
Berufsbetreuervergütung erzielt werden. Hierzu erklärt Bundesjustizministerin 
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Die Befreiung von der Umsatzsteuer für Berufsbetreuer ist eine verdiente 
Anerkennung für die von ihnen geleistete anspruchsvolle und schwierige Arbeit. 
Für eine angemessene Verbesserung der Vergütung habe ich mich lange eingesetzt.

Berufsbetreuer sind eine wichtige Stütze unseres Betreuungswesens. Eine gute 
rechtliche Betreuung ist Voraussetzung für das Wohl und die Teilhabe der 
betreuten Menschen am Leben in der Gesellschaft. Betreuer, die hilfsbedürftigen 
Menschen zur Seite stehen, verdienen für ihre Arbeit Respekt und Anerkennung, 
auch finanzielle. 

Hintergrund: 

Berufsbetreuer erhalten eine Vergütung nach dem Gesetz über die Vergütung von 
Vormündern und Betreuern. Bislang unterliegt diese Vergütung in der Regel der 
Umsatzsteuerpflicht. Im Jahr 2005 wurde eine Pauschalvergütung eingeführt. In 
diese Pauschale wurde auch die gesetzliche Umsatzsteuer rechnerisch mit 
einbezogen. Denn es sollte nicht jede (steuer-)gesetzliche Änderung zugleich 
die Abrechnungsgrundlage verändern. 

Die nunmehr gefundene Einigung der Koalition zur Änderung im Jahressteuergesetz 
2013 hat zur Folge, dass sämtliche Betreuungsleistungen von Berufsbetreuern 
außerhalb ihres sonstigen Berufs oder Gewerbes (beispielsweise als Rechtsanwalt 
oder Steuerberater für den Betreuten) von der Umsatzsteuer befreit werden. 
Diese Umsatzsteuerbefreiung führt faktisch zu einer deutlichen Erhöhung der 
Vergütung der Berufsbetreuer. Denn die Pauschalvergütung, von der bislang die 
Umsatzsteuer abgeführt werden muss, steht künftig netto zur Verfügung. Als 
Beispiel: Der Einkommenszuwachs beträgt künftig in der höchsten Vergütungsstufe 
(Stundensatz von 44 €) 7,02 € pro Stunde. 

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[Pressemeldungen] PM Umgangsrecht

2012-10-17 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
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Umgangsrecht: Mehr Rechte für leibliche Väter

Zum heutigen Kabinettbeschluss über den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der 
Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters erklärt Bundesjustizministerin 
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Der Gesetzentwurf stärkt die Rechte leiblicher Väter, die bei nachhaltigem 
Interesse den Umgang mit ihren Kindern wünschen. Künftig kommt es für das 
Umgangsrecht des leiblichen Vaters nicht mehr darauf an, dass bereits eine enge 
Beziehung zu dem Kind besteht. Entscheidend soll künftig sein, ob der leibliche 
Vater nachhaltiges Interesse an seinem Kind gezeigt hat und ob der Umgang mit 
dem leiblichen Vater dem Kindeswohl dient. Leibliche Väter erhalten künftig 
auch das Recht, Auskunft über die persönlichen Verhältnisses des Kindes zu 
verlangen, soweit das dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. In diesem 
Zusammenhang kann in strittigen Fällen die Vaterschaft eindeutig geklärt 
werden. 

Leibliche Väter haben künftig eingeschränkt Rechte, wenn sie nicht mit der 
Mutter verheiratet sind und somit auch rechtlich nicht als Vater gelten. Im 
Mittelpunkt steht dabei stets das Kindeswohl.

Das Familienrecht orientiert sich bislang stark an einer intakten Ehe mit 
Kindern. Der Ehemann gilt als Vater, auch wenn in der Ehe geborene Kinder nicht 
von ihm stammen. Diese soziale Familie, in der die Kinder aufwachsen, soll 
möglichst nicht durch den biologischen Vater gefährdet werden. Nach geltendem 
Recht kann dem leiblichen Vater eines Kindes ein Umgangsrecht nur zustehen, 
wenn er eine enge Bezugsperson des Kindes ist, d.h. wenn ihn mit seinem Kind 
bereits eine enge persönliche Beziehung verbindet. Das ist aber nicht immer der 
Fall, z.B. wenn die rechtlichen Eltern einen Kontakt mit dem leiblichen Vater 
nicht zulassen. 

Zum Hintergrund:

Dem leiblichen Vater eines Kindes, der mit der Mutter des Kindes nicht 
verheiratet ist und auch nicht die Vaterschaft anerkannt hat, steht nach der 
geltenden Regelung ein Umgangsrecht gemäß § 1685 Absatz 2 in Verbindung mit 
Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) nur zu, wenn er eine enge 
Bezugsperson des Kindes ist, für das Kind tatsächlich Verantwortung trägt oder 
getragen hat (sozial-familiäre Beziehung) und der Umgang dem Kindeswohl dient. 
Konnte der leibliche Vater zu seinem Kind keine Beziehung aufbauen, so bleibt 
ihm der Kontakt zum Kind bisher verwehrt. 

Dies gilt unabhängig davon, aus welchen Gründen keine Beziehung zum Kind 
aufgebaut wurde, also auch dann, wenn der leibliche Vater bereit war, für das 
Kind Verantwortung zu übernehmen, und ihm dies allein aufgrund der Weigerung 
der rechtlichen Eltern nicht möglich war. Zudem bleibt der Kontakt zum Kind 
ohne Rücksicht darauf verwehrt, ob der Umgang mit dem leiblichen Vater dem Wohl 
des Kindes dient. 

Ein leiblicher, nicht rechtlicher Vater hat darüber hinaus derzeit auch kein 
Recht, Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes zu verlangen. 
Nach § 1686 Satz 1 BGB kann jeder Elternteil vom anderen Elternteil bei 
berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes 
verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Der 
Auskunftsanspruch nach § 1686 BGB steht jedoch nur den Eltern im rechtlichen 
Sinne zu, nicht aber dem nur leiblichen Vater.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in zwei Entscheidungen 
beanstandet, dass dem leiblichen Vater eines Kindes ein Umgangs- und 
Auskunftsrecht ohne Prüfung des Kindeswohlinteresses im Einzelfall vorenthalten 
wird. Die Rechtsposition der leiblichen, nicht rechtlichen Väter soll daher 
gestärkt werden. Der Entwurf sieht zu diesem Zweck Folgendes vor: 

*   Hat der leibliche Vater nachhaltiges Interesse an dem Kind gezeigt, 
erhält er ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn der Umgang dem Kindeswohl 
dient. Das gilt unabhängig davon, ob zum Kind bereits eine sozial-familiäre 
Beziehung besteht. 
*   Zudem wird dem leiblichen Vater bei berechtigtem Interesse ein Recht 
auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes eingeräumt, soweit 
dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. 

· Voraussetzung des Umgangs- und Auskunftsrechts ist, dass der 
Anspruchsteller auch wirklich der leibliche Vater ist. Die leibliche 
Vaterschaft des Antragstellers ist dabei im Rahmen des Umgangs- oder 
Auskunftsverfahrens zu prüfen und gegebenenfalls im Rahmen einer Beweiserhebung 
zu klären. Um die Feststellung der biologischen Vaterschaft in streitigen 
Fällen zu ermöglichen, stellt der Gesetzentwurf eine verfahrensrechtliche 
Flankierung zur Verfügung. Nach dieser müssen unter bestimmten Voraussetzungen 
Untersuchungen zur Klärung der Vorfrage nach der biologischen Abstammung 
geduldet werden. Dies soll verhindern, dass die Mutter des Kindes oder eine 
sonstige Person den Anspruch des biologischen Vaters vereiteln kann, indem sie 
die erforderliche Untersuchung verweigert.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier 

[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ: Beschneidung bleibt künftig möglich

2012-10-10 Diskussionsfäden PressestelleBMJ

Beschneidung bleibt künftig möglich

Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes über den 
Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes erklärt 
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: 

Das Bundeskabinett hat heute eine Regelung verabschiedet, die die 
unterschiedlichen Interessen in einen angemessenen Ausgleich bringt. Der 
ausgewogene Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums eröffnet die große 
Chance, die durch das Urteil des Landgerichts Kölns entstandene rechtliche 
Verunsicherung zu beseitigen. Die Regelung ist das Ergebnis intensiver Arbeit 
und Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteure, die in Expertengesprächen wie 
in der Ressortbefassung ihr Wissen und ihre Erfahrung eingebracht haben. Der 
Gesetzentwurf der Bundesregierung orientiert sich auf der Grundlage des 
Beschlusses des Deutschen Bundestages auch weitgehend an den Überlegungen des 
Deutschen Ethikrates. 

Der neue § 1631d BGB stellt klar, dass die Beschneidung in Deutschland auch 
künftig möglich ist. Die rechtssystematische Einordnung in das 
Personensorgerecht des Bürgerlichen Gesetzbuches stellt klar, dass eine 
Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen Jungen im Rahmen des 
elterlichen Sorgerechts unter  Voraussetzungen möglich ist. Dem 
Gesundheitsschutz des Kindes wird durch die Bindung an die Regeln der 
ärztlichen Kunst, die davon umfasste effektive Schmerzbehandlung und das 
Erfordernis umfassender Aufklärung Rechnung getragen. Die Regelung zwingt die 
Gerichte nicht zu einer Erforschung religiös motivierter Beschneidung.

Der heutige Beschluss des Kabinetts ist bereits ein wichtiges Signal, um die 
entstandene Verunsicherung zu beseitigen. Die parlamentarischen Beratungen 
können jetzt intensiv aufgenommen werden. 



Zum Hintergrund: 

Nach dem Grundgesetz haben Eltern das Recht auf Erziehung. Die Erziehung liegt 
primär in der Verantwortung der Eltern. Dazu gehört auch, dass sie sämtliche 
Fragen, die ihre Kinder betreffen, entscheiden können - auch eine Beschneidung 
des Jungen nach Regeln der ärztlichen Kunst. Der Staat hat dann ein Wächteramt, 
wenn im Einzelfall eine Kindeswohlgefährdung droht. Das Bundesjustizministerium 
hat eine Regelung vorgelegt, die nur auf die Beschneidung von Jungen beschränkt 
ist, die noch nicht selbst entscheiden können.

In einem Urteil vom 7. Mai 2012 hat eine kleine Strafkammer des Landgerichts 
Köln die Auffassung vertreten, bei einer an einem vierjährigen Jungen ohne 
medizinische Indikation vorgenommenen Beschneidung handele es sich trotz 
Einwilligung der Eltern um eine rechtswidrige Körperverletzung. Die 
Einwilligung der Eltern sei unbeachtlich, weil die Beschneidung entgegen den 
Anforderungen des Kindschaftsrechts nicht dem Kindeswohl diene.

Durch die Entscheidung des Landgerichts Köln ist erhebliche Rechtsunsicherheit 
entstanden, denn bis zu deren Bekanntwerden Ende Juni 2012 war in der 
Rechtspraxis unbestritten, dass Eltern grundsätzlich auch in eine nicht 
medizinisch indizierte, zum Beispiel religiös motivierte, Beschneidung 
einwilligen können. Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung deshalb am 
19. Juli 2012 aufgefordert, im Herbst 2012 ... einen Gesetzentwurf vorzulegen, 
der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen 
ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist.

Mit dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf hat die 
Bundesregierung den Auftrag des Deutschen Bundestages erfüllt. Nach dem 
Regelungsvorschlag soll im Recht der elterlichen Sorge klargestellt werden, 
dass die Personensorge der Eltern grundsätzlich auch das Recht umfasst, bei 
Einhaltung bestimmter Anforderungen in eine nicht medizinisch indizierte 
Beschneidung ihres nicht einsichts- und urteilsfähigen Sohnes einzuwilligen. 
Voraussetzungen, unter denen die Eltern in eine Beschneidung ihres Sohnes 
einwilligen können, sind danach:
Erstens: Die Beschneidung muss fachgerecht und deshalb möglichst schonend und 
mit einer möglichst effektiven Schmerzbehandlung durchgeführt werden.

Zweitens: Die Beschneidung darf nur nach einer vorherigen umfassenden 
Aufklärung erfolgen.
Drittens: Eltern müssen den Kindeswillen bei dieser Frage entsprechend mit 
einbeziehen.
Viertens: Eine Ausnahmeregelung greift, wenn im Einzelfall das Kindeswohl 
gefährdet wird, z.B. bei gesundheitlichen Risiken.


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[Pressemeldungen] Terminankündigung

2012-09-28 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
Terminankündigung 
Gespräch zwischen Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Charlotte Knobloch:
Mit Recht für Zivilcourage Zivilcourage - was muss gegen Antisemitismus und 
Fremdenfeindlichkeit getan werden?
Am 03. Oktober 2012 diskutieren Bundesjustizministerin Sabine 
Leutheusser-Schnarrenberger, MdB, mit Dr. h.c. Charlotte Knobloch, Präsidentin 
der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Vizepräsidentin des 
Europäischen Jüdischen Kongresses (EJC) und 2005 Vizepräsidentin des Jüdischen 
Weltkongresses (WJC) zum Thema Mit Recht für Zivilcourage - was muss gegen 
Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit getan werden? im Rahmen der 
Festveranstaltung der Bundesregierung zum Tag der Deutschen Einheit.
Wo: Im Zelt der Bundesregierung im Hofgarten der Residenz München beim Tag 
der Deutschen Einheit 2012 in Bayern
Wann:   15:00 Uhr

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[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ: Vereinfachte Bilanzvorschriften entlasten Kleinstunternehmen

2012-09-19 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
 
Vereinfachte Bilanzvorschriften entlasten Kleinstunternehmen


Zu dem heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf des Gesetzes zur 
Erleichterung für Kleinstkapitalgesellschaften (MicroBilG) erklärt 
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:


Die Bundesregierung entlastet die deutsche Wirtschaft durch Erleichterungen bei 
den Bilanzvorschriften. Kleinstkapitalgesellschaften unterliegen künftig nicht 
den strengen Veröffentlichungspflichten der Rechnungslegung, wie sie sonst für 
Großunternehmen gelten. Die Neuregelung soll schnell greifen. Die Erleichterung 
betrifft rund 500.000 Unternehmen und wird für alle Geschäftsjahre gelten, 
deren Abschlussstichtag nach dem 30. Dezember 2012 liegt. 

Der Umfang der Daten, die in den Jahresabschluss aufgenommen werden müssen, 
wird durch das Gesetz erheblich reduziert. Zudem muss der Jahresabschluss nicht 
mehr im Bundesanzeiger veröffentlicht, sondern lediglich beim Bundesanzeiger 
hinterlegt und dann nur auf Anfrage Dritter zur Verfügung gestellt werden. 

Die Entlastung war durch die erst im April in Kraft getretene 
EU-Micro-Richtlinie möglich geworden. Der Gesetzentwurf schafft für Unternehmen 
rasch Rechtssicherheit bei der Erstellung ihrer Jahresabschlüsse. Die 
Erleichterung belegt, dass es die Bundesregierung mit dem Bürokratieabbau für 
Unternehmen ernst meint. 

Zum Hintergrund:

Die EU-Micro-Richtlinie 2012/6/EU gewährt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, 
für bestimmte Kleinstunternehmen Bilanzierungs- und Offenlegungserleichterungen 
in der Rechnungslegung zu schaffen. Kleinstbetriebe, die in der Rechtsform 
einer Kapitalgesellschaft oder einer Personenhandelsgesellschaft ohne voll 
haftende natürliche Personen (z.B. GmbH  Co KG) organisiert sind, unterliegen 
derzeit umfangreichen Vorgaben für die Rechnungslegung. Bei Unternehmen mit 
sehr geringen Umsätzen und Vermögenswerten werden diese Vorgaben oft als 
Belastung wahrgenommen; gleichzeitig konzentriert sich das Interesse von 
Personen, die die Jahresabschlüsse nutzen, häufig auf die Nachfrage weniger 
Kennzahlen. 

Mit der Gesetzesänderung sollen nunmehr im Anschluss an frühere Entlastungen 
durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz die Vorgaben für die 
Rechnungslegung für solche Kleinstkapitalgesellschaften maßvoll weiter 
reduziert werden. Grundlage ist die vor Kurzem in Kraft getretene 
Micro-Richtlinie (2012/6/EU), die es den EU-Mitgliedstaaten erstmals erlaubt, 
für Kleinstkapitalgesellschaften Erleichterungen im Bereich der 
Rechnungslegungs- und Offenlegungsvorschriften zu gewähren. 

Der Gesetzentwurf nutzt bei der Festlegung des Kreises der erfassten 
Unternehmen die in der Richtlinie vorgegebenen Spielräume vollständig aus. 
Daher werden alle Kleinstkapitalgesellschaften erfasst, die an zwei aufeinander 
folgenden Abschlussstichtagen zwei der drei nachfolgenden Merkmale nicht 
überschreiten: Umsatzerlöse bis 700 000 Euro, Bilanzsumme bis 350 000 Euro und 
eine durchschnittliche Zahl von zehn beschäftigten Arbeitnehmern. Insgesamt 
können mehr als 500 000 Untenehmen in Deutschland von den Erleichterungen 
profitieren.

Inhaltlich sieht der Gesetzentwurf folgende wesentlichen Erleichterungen im 
Bereich der Rechnungslegung und Offenlegung vor:

*   Kleinstunternehmen können auf die Erstellung eines Anhangs zur Bilanz 
vollständig verzichten, wenn sie bestimmte Angaben (unter anderem zu 
Haftungsverhältnissen) unter der Bilanz ausweisen.

*   Darüber hinaus werden weitere Optionen zur Verringerung der 
Darstellungstiefe im Jahresabschluss eingeräumt (z. B. vereinfachte 
Gliederungsschemata).

*   Kleinstkapitalgesellschaften können künftig wählen, ob sie die 
Offenlegungspflicht durch Veröffentlichung (Bekanntmachung der 
Rechnungslegungsunterlagen) oder durch Hinterlegung der Bilanz erfüllen. Zur 
Sicherung eines einheitlichen Verfahrens erfolgt die elektronische Einreichung 
der Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers auch für die Hinterlegung. Im 
Fall der Hinterlegung können Dritte - wie in der Richtlinie vorgegeben - auf 
Antrag (kostenpflichtig) eine Kopie der Bilanz erhalten. 


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[Pressemeldungen] Pressemitteilung ESM-Entscheidung

2012-09-12 Diskussionsfäden PressestelleBMJ



ESM-Entscheidung: Vorrang des Politischen bestätigt 

Zu der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den 
europäischen Rettungsmechanismus und den Fiskalpakt erklärt 
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Das Bundesverfassungsgericht hat den Vorrang des Politischen in der Euro-Krise 
bestätigt und ist seiner Aufgabe als Hüter der Verfassung gerecht geworden. Das 
Grundgesetz gilt auch in der Krise. Die Euro-Politik der Bundesregierung führt 
gerade nicht in eine Haftungsunion.

Das Urteil stärkt den Deutschen Bundestag und damit die parlamentarische 
Demokratie. 

Politisch gilt: Die Debatte über den Zusammenhalt des Euro darf nicht weiter 
instrumentalisiert werden. Wer den europäischen Rettungsmechanismus kritisiert, 
ohne Alternativen vorzulegen, entzieht sich seiner politischen Verantwortung. 
Wer mit dem Zerfall des Euro spielt, gefährdet den Wohlstand in Deutschland. 

 

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[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ: Zukunftsforum Urheberrecht im Bundesjustizministerium

2012-09-07 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
 
Zukunftsforum Urheberrecht im Bundesjustizministerium

Zum Zukunftsforum Urheberrecht, das am 19. September 2012 in der Akademie der 
Künste stattfindet, erklärt Bundesjustizministerin Sabine 
Leutheusser-Schnarrenberger:

Das Urheberrecht ist die Wirtschaftsordnung des Internetzeitalters. Die 
digitale Revolution dauert an und verlangt nach langfristigen Lösungsansätzen. 
Es hat etliche urheberrechtliche Anpassungen auf europäischer und nationaler 
Ebene gegeben. Wir müssen den Blick aber auch aufs Übermorgen richten. Es 
braucht Regeln, die auch mit unerwarteten technischen Neuerungen Schritt halten 
können. Die dazu notwendige Diskussion muss transparent und mit allen Gruppen 
geführt werden.

Hintergrund:

Die ganztägige Veranstaltung findet am 19. September 2012 in der Akademie der 
Künste statt. Es diskutieren im Rahmen von vier aufeinanderfolgenden Debatten: 

Markus Beckedahl, Digitale Gesellschaft e.V.
Prof. Dr. Fred Breinersdorfer - Filmproduzent, Autor und Rechtsanwalt Mark 
Chung, freibank music publishing Dr. Arnd Haller, Google - Leiter Recht 
Nordeuropa Joerg Heidrich, Heise Zeitschriftenverlag - Fachautor und Justitiar 
Thomas Mosch, Bitkom - Mitglied der Geschäftsleitung Tim Renner, Motor 
Entertainment - Musikproduzent und Autor Frank Rieger, Chaos Computer Club - 
Sprecher und Autor Prof. Dr. Robert Schweizer - Vorstand bei Burda (vorläufig 
zugesagt) Christian Solmecke, Kanzlei WBS in Köln - Rechtsanwalt Matthias 
Spielkamp, iRights.info - Journalist, Referent und Berater Cornelia Tausch, 
VZBV - Leiterin Fachbereich Wirtschaft im vzbv Peter Weber, ZDF - Justitiar 
Prof. Dr. Stephan Wernicke, DIHK - Chefjustitiar C. Cay Wesnigk, OnlineFilm AG 
- Vorstand Alexander Wolf, GEMA/CELAS - Chefsyndikus/Geschäftsführer Stefan 
Zilch, Spotify - Country Manager DACH

Das Programm gliedert sich wie folgt: 

1. Neue Geschäftsmodelle - wofür zahlt der Kunde der Zukunft?

Die Informationstechnologie verlangt nach neuen Ansätzen, damit Kreative mit 
ihrer Kunst Geld verdienen können. Einige neue Modelle etablieren sich gerade. 
Wo stecken die großen Chancen, was sind die wesentlichen Trends und wie kann 
das Urheberrecht den Prozess fördern?

2. Schutz des geistigen Eigentums durch stärkere Rechtsdurchsetzung?

Der Gesetzgeber wird geistiges Eigentum auch in Zeiten digitaler Umwälzungen 
schützen. Welche Maßnahmen stehen zur Verfügung? Wie wirksam sind sie? Wie 
lassen sich Rechtsdurchsetzung und Freiheiten im Netz dauerhaft in Einklang 
bringen?

3. Einfach und verständlich - ein modernes Urheberrecht?

Das Urheberrecht ist eine komplexe Materie. Es ist aber zugleich mehr als ein 
Spezialgebiet der Juristerei sondern schafft den Ordnungsrahmen für 
Wirtschaftsakteure und die Nutzer im Internet. Wie muss sich das 
Urheberrechtsgesetz wandeln, um dieser Verantwortung gerecht zu werden? 

4. Schlussdebatte

Zum Schluss der Veranstaltung wird Bundesjustizministerin Sabine 
Leutheusser-Schnarrenberger die im Rahmen der einzelnen Podien aufgezeigten 
Perspektiven diskutieren.

Die Diskussion wird live im Internet übertragen. Weitere Informationen unter: 
bmj.de/zufo


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[Pressemeldungen] Bundeswehr wird kein Hilfspolizist

2012-08-17 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
Pressemitteilung: Bundeswehr wird kein Hilfspolizist 


Zum heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 
2012 sagt die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: 

 Die Bundesrepublik ist mit dem Grundsatz groß geworden, dass die Bundeswehr 
kein Hilfspolizist ist. Für die FDP in Regierungsverantwortung bleibt das 
handlungsleitend. Die Trennung von innerer und äußerer Sicherheit ist und 
bleibt richtig. Nicht alles, was verfassungsrechtlich möglich ist, ist 
politisch richtig.



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[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ: Gesetz gegen Kostenfallen tritt am 1. August in Kraft

2012-08-01 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
 
Gesetz gegen Kostenfallen tritt am 1. August in Kraft

Zum heutigen Inkrafttreten des Gesetzes gegen Kostenfallen am 1. August erklärt 
die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: 

Verbraucher müssen ihre Rechte im Netz kennen. Der Button macht deutlich: Wenn 
ich jetzt klicke, kostet es! Die Industrie sollte den Verbraucherschutz als ihr 
eigenes Anliegen begreifen. Transparenz im Netz ist auch ein 
Wettbewerbsvorteil. Durch Kostenfallen ist viel Vertrauen verspielt worden. 
Daher führen wir die Buttonlösung schon jetzt ein und nutzen nicht die 
Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie.

Zum Hintergrund: 

Die Produkte werden als gratis, free oder kostenlos angepriesen und im 
Kleingedruckten verstecken sich horrende Preise. Das böse Erwachen kommt dann 
mit der Rechnung. Aber auch wenn bei solchen Kostenfallen oft kein 
rechtswirksamer Vertrag zustande kommt oder ein entstandener Vertrag noch 
angefochten oder widerrufen werden könnte, zahlen viele Verbraucher aus 
Unkenntnis. Oft fühlen sie sich auch unter Druck gesetzt durch die scharf 
formulierten Briefe von Inkassounternehmen und Rechtsanwälten, die die 
vermeintlichen Ansprüche der Firmen durchsetzen sollen.

Das neue Gesetz (Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren 
Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen 
Geschäftsverkehr) stellt mit der Buttonlösung nun sicher, dass 
Internetnutzerinnen und -nutzer nur zahlen müssen, wenn sie ihre 
Zahlungspflicht wirklich kennen. Ein Vertrag mit einem Verbraucher im 
elektronischen Geschäftsverkehr soll nur zu Stande kommen, wenn der Verbraucher 
mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt hat, dass er sich zu einer Zahlung 
verpflichtet. Bei Bestellungen auf Online-Plattformen im Internet, die über 
Schaltflächen erfolgen, ist hierzu erforderlich, dass die Bestellschaltfläche 
gut lesbar mit den Wörtern zahlungspflichtig bestellen oder einer 
entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.

Sehen Sie zu einigen möglichen Gestaltungen des Buttons eine Animation des BMJ 
unter:

http://www.youtube.com/watch?v=MgvLn8dZC1A


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[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ: Man braucht einen langen Atem - Bilanz des 12. Deutsch-Chinesischen Rechtsstaatssymposiums

2012-07-18 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
 
Man braucht einen langen Atem - Bilanz des 12. Deutsch-Chinesischen 
Rechtsstaatssymposiums


Nach Abschluss des diesjährigen 12. Symposiums im Rahmen des 
Deutsch-Chinesischen Rechtsstaatsdialogs mit dem Thema Bürgerrechte und 
staatliche Gesetzgebung im digitalen Zeitalter, das am 16. und 17. Juli 2012 
in München stattfand, zieht Bundesjustizministerin Sabine 
Leutheusser-Schnarrenberger Bilanz: 

Der Deutsch-Chinesische Rechtsstaatsdialog bietet immer wieder die Möglichkeit, 
in intensiven, konstruktiven, aber auch kritischen Gesprächen die Rolle des 
Staates im Bereich der Bürgerrechte sowie den Schutz des Individuums zu 
erörtern. Die Gespräche verändern die gegenseitige Wahrnehmung und stärken das 
gegenseitige Verständnis. Man braucht allerdings einen langen Atem. Die 
Bedeutung des Investitionsschutzes im Bereich des Patent- und Markenrechts 
spielt bereits seit langem eine Rolle und war auch dieses Mal ein Thema. Auch 
wenn das rule by law, also die gesetzlichen Grundlagen, besser geworden ist, 
so ist auch nicht von der Hand zu weisen, dass es bei dem rule of law, der 
Durchsetzung der Gesetze, noch immer Verbesserungsbedarf gibt.

Sehr kontroverse Diskussionen wurden insbesondere zu der Frage geführt, 
inwieweit staatliche Behörden den Zugang zum Internet - wie dies in China zum 
Beispiel durch die Vergabe von Lizenzen nach einem Punktesystem bei Erfüllung 
gewisser Kriterien - einschränken dürfen. Die deutsche Seite hat sehr deutlich 
gemacht, dass die Freiheit des Internets in Deutschland einen hohen Stellenwert 
hat und Voraussetzung für die freie Entfaltung der Bürger in der 
digitalisierten Welt ist. Unsere Position zu Sperren im Internet, die 
ausführlich diskutiert wurde, ist eindeutig: Allein die Löschung von 
rechtswidrigen Inhalten wie Missbrauchsdarstellungen an der Quelle 
gewährleistet einen effektiven Opferschutz und vermeidet 
Grundrechtsbeeinträchtigungen, wie sie durch Internetsperren entstehen. 

Neben dem fachlichen Austausch unter den Experten haben auch die direkten 
Begegnungen und das sehr gute Klima der informellen Gespräche am Rande dazu 
beigetragen, dass die Basis für die weitere enge und vertrauensvolle 
Kooperation weiter gestärkt wurde. 

Zum Hintergrund:

Das zum 12. Mal durchgeführte Symposium bildet einen Schwerpunkt des 
Rechtsstaatsdialogs zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der 
Volksrepublik China. An der zweitägigen Veranstaltung in München nahmen rund 
100 hochrangigen Rechtsexperten und Praktikern beider Länder, darunter ein 
Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, die Präsidentin des Deutschen 
Patent- und Markenamtes, namhafte Vertreter der Anwaltschaft, Professoren 
verschiedenster Universitäten sowie Abgeordnete des Deutschen Bundestags, teil. 
In drei Arbeitsgruppen wurden die Themen Rechtsverletzungen und 
Rechtsdurchsetzung im Internet, Schutz personenbezogener Daten im Internet 
und Bürgerbeteiligung an der Gesetzgebung im Internet behandelt. Es fand ein 
reger und intensiver Austausch unter den Experten statt. 

Besonders kontrovers wurde darüber diskutiert, ob der Zugang zum Internet und 
speziellen Angeboten generell durch den Staat kontrolliert werden darf. 
Internetangebote in Deutschland sind grundsätzlich zulassungsfrei. Die 
gesetzlich grundsätzlich garantierte Möglichkeit, Internetdienste anonymisiert 
und pseudonymisiert nutzen zu können, ist ein hohes Gut. Ein Klarnamenzwang 
wäre verfassungsrechtlich bedenklich. In China stellt sich die Situation ganz 
anders dar: Internetangebote müssen angemeldet und lizensiert werden, der 
Klarnamenzwang wurde erst kürzlich eingeführt. 
Auch über grundsätzliche Fragen des Datenschutzes im Internet wurde intensiv 
gesprochen. Viele grundsätzliche Aspekte, die bereits seit längerem in 
Deutschland und auf EU-Ebene über eine zeitgemäße Ausgestaltung des 
internetbezogenen Datenschutzes erörtert werden, spielen derzeit auch in China 
eine große Rolle. Dies betrifft insbesondere die Frage, welche rechtlichen 
Maßstäbe und Schutzkonzepte gesetzlich für die Datenverarbeitung durch 
öffentliche Stellen und durch private Akteure aufgestellt werden sollten. 

Die Ministerdelegation wurde außerdem von dem Ministerpräsidenten des 
Freistaats Bayern, Horst Seehofer, in der Bayrischen Staatskanzlei empfangen 
und besuchte einen weltweit führenden Hersteller von Bremssystemen für 
Schienen- und Nutzfahrzeuge, der seine Produkte insbesondere auch nach China 
exportiert.

Das 13. Symposium im Rahmen des Deutsch-Chinesischen Rechtsstaatsdialogs findet 
im nächsten Jahr wieder in China statt. Das neue Drei-Jahresprogramm für den 
Zeitraum 2013-2015 ist derzeit in Arbeit. 


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[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ: Bundeskabinett beschließt Schlichtung im Luftverkehr

2012-07-04 Diskussionsfäden PressestelleBMJ

Bundeskabinett beschließt Schlichtung im Luftverkehr

Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Schlichtung im 
Luftverkehr erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Gerade zur Reisezeit passiert es häufiger, dass Flüge überbucht sind, 
annulliert werden oder sich verspäten. Auch ist es nicht selten, dass 
Reisegepäck verloren geht oder beschädigt bzw. verspätet abgeliefert wird. In 
all diesen Fällen haben Fluggäste umfangreiche Ansprüche gegen die 
Fluggesellschaften. Diese Ansprüche nutzen in der Praxis aber nur wenig, wenn 
sie nicht auch tatsächlich schnell, kostengünstig und unbürokratisch 
durchgesetzt werden können. Hier setzt das neue Gesetz an. Es sorgt dafür, dass 
sich künftig jeder Fluggast an eine Schlichtungsstelle wenden kann, um seine 
Ansprüche außergerichtlich geltend zu machen. Von dem Schlichtungsverfahren 
profitieren auch die Luftfahrtunternehmen. Die Vermeidung eines 
Gerichtsverfahrens ist oft auch für sie die kostengünstigere Lösung und dient 
dem Erhalt der Kundenbeziehungen. In anderen Wirtschaftszweigen, etwa bei den 
Versicherungen, ist Schlichtung bereits ein Erfolgsmodell. 

Vor einigen Monaten konnte mit den Verbänden der deutschen und der 
ausländischen Fluggesellschaften eine Einigung auf eine freiwillige Teilnahme 
an einer Schlichtung erzielt werden. Die Freiwilligkeit der Teilnahme lässt 
erwarten, dass auch die Schlichtung im Luftverkehr ein Erfolgsmodell wird. Eine 
gesetzlich verordnete Schlichtung gegen den Willen der Unternehmen wäre zum 
Scheitern verurteilt gewesen, weil niemand gesetzlich gezwungen werden kann, 
Schlichtungsvorschläge zu akzeptieren. 

Zum Hintergrund:

Fluggäste haben aus dem internationalen, europäischen und nationalen Recht 
umfangreiche Ansprüche gegen die Fluggesellschaft in Fällen der 
Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung von Flügen sowie der Beschädigung 
oder des Verlustes von Gepäck. Hieraus erwachsende Zahlungsansprüche bis zu 
5.000 Euro schnell, kostengünstig und durch eine unabhängige Stelle schlichten 
zu können, ist das Ziel des heute vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurfs. Da 
Voraussetzung für das Funktionieren der Schlichtung ihre Akzeptanz durch die 
Luftfahrtunternehmen ist, hat die Bundesregierung intensive Gespräche mit den 
Luftfahrtunternehmen und ihren Verbänden geführt. Dabei ist es letztlich 
gelungen, sich auf gemeinsame Eckpunkte für eine Schlichtung im Luftverkehr zu 
verständigen. 

Inhaltlich basiert der Gesetzentwurf auf den Eckpunkten und setzt diese um, 
soweit dies durch Gesetz erfolgen muss. Dabei setzt die Bundesregierung 
zunächst auf eine freiwillige Schlichtung durch privatrechtlich, d. h. durch 
die Luftfahrtunternehmen organisierte Schlichtungsstellen. Erfüllen sie die 
gesetzlich festgelegten Anforderungen, insbesondere an die Unparteilichkeit der 
Stelle und die Fairness des Verfahrens, können sie von der Bundesregierung 
anerkannt werden (§ 57 Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Unternehmen, die sich nicht 
freiwillig an der Schlichtung beteiligen, werden einer behördlichen Schlichtung 
überantwortet (§ 57a LuftVG). Das Verfahren ist für den Fluggast - abgesehen 
von Missbrauchsfällen - kostenlos.



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[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ: Bundesgesetze kostenlos und jetzt auch im XML-Format

2012-06-29 Diskussionsfäden PressestelleBMJ

Bundesgesetze kostenlos und jetzt auch im XML-Format

Ab sofort stellt Ihnen das Bundesjustizministerium zusammen mit der juris GmbH 
nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos auch als  XML-Variante zur 
Verfügung. Wir haben das bisherige Angebot an Gesetzen und Verordnungen in html 
und pdf um das maschinenlesbare und plattform- und implementationsunabhängige 
XML-Format erweitert. Das Angebot steht ab dem 29. Juni 2012 zur Verfügung. 

Der kostenfreien Bürgerservice Gesetze im Internet ist direkt unter 
http://www.gesetze-im-internet.de/ oder verlinkt über unsere Homepage 
www.bmj.de erreichbar. Die juris GmbH sichert als technischer Dienstleister den 
Betrieb.


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[Pressemeldungen] Pressestelle BMJ: Rechtsschutz für Kapitalanleger wird gestärkt

2012-06-29 Diskussionsfäden PressestelleBMJ

Rechtsschutz für Kapitalanleger wird gestärkt

Zu dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Reform des 
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes erklärt Bundesjustizministerin Sabine 
Leutheusser-Schnarrenberger: 

Rechtsstreitigkeiten wegen Kapitalanlagen haben in den letzten Jahren an Zahl 
und insbesondere auch an Bedeutung zugenommen. Viele Anleger geraten durch den 
Verlust ihrer Kapitalanlage in finanzielle Schwierigkeiten. Dieser Trend wird 
auch in Zukunft Bestand haben. Das neue  Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz 
(KapMuG) wird dazu beitragen, Kapitalanlegern effizienteren Rechtsschutz zu 
gewähren, die Wirksamkeit der kapitalmarktrechtlichen Regeln sicherzustellen 
und dadurch das Vertrauen der Anleger in den Finanzmarktstandort Deutschland zu 
erhöhen.

Zum Hintergrund: 

Das KapMuG wurde im Jahr 2005 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Es hat zur 
effektiven gerichtlichen Handhabung von Massenklagen mit 
kapitalmarktrechtlichem Bezug ein neuartiges Musterverfahren eingeführt. Wegen 
der zahlreichen zivilprozessualen Neuerungen befristete der Gesetzgeber die 
Geltungsdauer des Gesetzes zunächst auf fünf Jahre, um in dieser Zeit zu 
evaluieren, ob sich das Gesetz in der Praxis bewährt. Nach einer Verlängerung 
der Geltungsdauer um zwei Jahre tritt das Gesetz nunmehr am 31. Oktober 2012 
außer Kraft.

Das KapMuG ist von Prof. Dr. Axel Halfmeier von der Frankfurt School of Finance 
 Management evaluiert worden. Der Abschlussbericht wurde im Oktober 2009 
vorgelegt und im April 2010 veröffentlicht. Die Evaluation hat ergeben, dass 
das Kapitalanleger-Musterverfahren ein taugliches Instrument zur Bewältigung 
von Massenklagen im Bereich des Kapitalmarktrechts ist, jedoch in einigen 
Punkten der Überarbeitung bedarf. Das Gesetz greift einige 
Verbesserungsvorschläge aus dem Abschlussbericht zur Evaluation auf, so zum 
Beispiel die neuen Regeln zum Vergleichsabschluss im Musterverfahren und einige 
Maßnahmen zur Beschleunigung der Verfahren. 

Das nun beschlossene Gesetz erweitert den Anwendungsbereich gegenüber dem 
bisherigen Recht moderat auf Rechtsstreitigkeiten mit nur mittelbarem Bezug zu 
einer öffentlichen Kapitalmarktinformation. Dadurch kann zukünftig auch die 
Haftung wegen fehlerhafter Anlagevermittlung oder -beratung, in der eine 
öffentliche Kapitalmarktinformation, etwa ein Prospekt, verwendet wurde, 
Gegenstand eines Musterverfahrens sein. Daneben wird ein einfacher Zugang zum 
Musterverfahren eröffnet: Künftig können Kapitalanleger einen Anspruch zum 
Musterverfahren anmelden und dadurch bewirken, dass die Verjährung ihres 
Anspruchs gehemmt wird. Auf diese Weise können sie den Ausgang des 
Musterverfahrens abwarten und erst danach entscheiden, ob sie Klage erheben. 
Darüber hinaus wird der Vergleichsabschluss im Musterverfahren vereinfacht, um 
eine gebündelte gütliche Beilegung der Rechtsstreitigkeiten im Musterverfahren 
zu fördern. Zudem werden die Eröffnung des Musterverfahrens und seine 
Erledigung durch eine Reihe von Einzelmaßnahmen, wie etwa durch die Einführung 
einer Frist, innerhalb derer ein zulässiger Musterverfahrensantrag 
bekanntzumachen ist, und durch die Verlagerung der Zuständigkeit für 
Erweiterungen des Musterverfahrens vom Landgericht auf das Oberlandesgericht, 
beschleunigt. Schließlich wird die Zulässigkeit der gerichtlichen Trennung von 
streitgenössischen Klagen in Einzelverfahren begrenzt, um ein gemeinsames 
gerichtliches Vorgehen der Kapitalanleger bereits in der ersten Instanz zu 
fördern. 

Das neue KapMuG wird erneut befristet, diesmal auf acht Jahre. In dieser Zeit 
sollen die Erfahrungen mit dem neuen Musterverfahren ausgewertet werden, damit 
der Gesetzgeber abschließend entscheiden kann, ob das Musterverfahren dauerhaft 
in das Zivilverfahrensrecht aufgenommen werden soll.

Nun wird der Bundesrat über das Gesetz beschließen. Seine Zustimmung ist nicht 
erforderlich.


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[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ: Stiftung Datenschutz bis zum Oktober

2012-06-29 Diskussionsfäden PressestelleBMJ

Stiftung Datenschutz bis zum Oktober

Zum Beschluss des Bundestages vom Donnerstag zur Errichtung einer Stiftung 
Datenschutz bis zum Oktober erläutert die Bundesjustizministerin Sabine 
Leutheusser-Schnarrenberger: 

Heute hat der Bundestag die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Stiftung 
Datenschutz ihr Geschäft in Leipzig aufnehmen kann. Der Auftrag zur Errichtung 
der Stiftung ist ein großer Erfolg für den Datenschutz. Die Stiftung soll 
helfen, bei den Bürgerinnen und Bürger ein Bewusstsein dafür schaffen, wie 
wertvoll ihre Daten im Internet sind. Daten sind die Währung in der digitalen 
Welt. Bildung und Aufklärung der Nutzer werden in diesem sensiblen Bereich des 
Internets gestärkt. Damit werden wir auch das Vertrauen in die IT-Wirtschaft 
stärken. Mit der Entwicklung eines Datenschutzgütesiegels wird die Stiftung 
zudem deutlich machen, dass der Datenschutz ein wertvoller Wettbewerbsfaktor 
ist. Nun sollte zügig das Eintragungsverfahren durchgeführt werden.


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[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger neue Präsidentin des Deutschen Forums für Kriminalprävention

2012-06-26 Diskussionsfäden PressestelleBMJ

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger neue Präsidentin des Deutschen Forums für 
Kriminalprävention


Das Kuratorium der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) hat in 
seiner gestrigen Sitzung in Berlin die Bundesministerin der Justiz Sabine 
Leutheusser-Schnarrenberger zu seiner neuen Präsidentin gewählt. Sie übernimmt 
die Geschäfte von ihrem Amtsvorgänger, Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter 
Friedrich.


Das Deutsche Forum Kriminalprävention ist der richtige Ort, um die bestehenden 
wirksamen und erfolgreichen, langfristigen und nachhaltigen Methoden im Umgang 
mit kriminellem Verhalten zu bündeln, darüber zu forschen und sich zwischen den 
im Forum verbundenen Akteuren auszutauschen. Die Übernahme der Präsidentschaft 
gibt die Möglichkeit dafür zu werben, dass Prävention die möglicherweise 
unauffälligere, dafür aber gegenüber der Repression durch gesetzgeberische und 
sicherheitsbehördliche Maßnahmen die nachhaltigere und wirksamere Methode der 
Kriminalitätsbekämpfung ist. Dies gilt sogar für so besorgniserregende und 
gleichzeitig hoch komplexe Kriminalitätsphänomene wie die Entwicklung des 
gewalttätigen Rechtsextremismus. 

Ohne den essentiellen Gedanken der Prävention läuft die politische 
Auseinandersetzung mit der Kriminalität Gefahr, reflexartig in Wellen 
stattzufinden: Nach einer Straftat folgt die öffentliche Verurteilung, der sich 
bald politische Forderungen nach Verschärfungen im Strafrecht anschließen, die 
kurz danach aber dem medialen Vergessen anheim fallen. Dieses oft geübte 
Verhaltensmuster wird der Komplexität von Kriminalität und den bestehenden 
Möglichkeiten zu ihrer Bekämpfung nicht gerecht. Es nützt weder den 
berechtigten Anliegen der Opfer von Straftaten, noch sind solche 
Aufregungswellen geeignet, eine Abschreckungswirkung zu entfalten. 


Hintergrund

Das DFK wurde im Jahre 2001 als gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts 
mit Sitz in Bonn gegründet. Dem gesamtgesellschaftlich zusammengesetzten 
Kuratorium gehören neben der Bundesregierung und den Bundesländern Vertreter 
der Wirtschaft sowie Verbände, Gewerkschaften, Religionsgemeinschaften und 
kommunale Spitzenverbände an. Aufgabe der Stiftung ist die Förderung der 
Kriminalprävention in allen Aspekten. Sie reicht von der Vernetzung staatlicher 
wie zivilgesellschaftlicher Instanzen und Verantwortungsträger über 
Präventionsforschung, Wissenstransfer und Unterstützung konkreter 
Präventionsprojekte bis hin zur Fort- und Ausbildung von Fachpersonal. 

Ein besonderer thematischer Schwerpunkt des DFK liegt in der Prävention von 
Gewalt. So hatte die Stiftung beispielsweise mithilfe eines Teams von 
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in den Jahren 2001 bis 2006 im 
Auftrag des Bundesministeriums der Justiz das Konzept der international so 
bezeichneten Hate-Crimes im Hinblick auf die deutsche Situation untersucht. Die 
Studie ergab, dass das Ziel einer Absenkung der Straftaten in diesem Bereich 
vor allem mit einer langfristigen Ausbildung bzw. Änderung der inneren 
Einstellung zum Umgang mit dem Anders-Sein zu erreichen ist. Weniger die 
Erhöhung von Strafnormen als die ständige Thematisierung, Isolierung und 
Sanktionierung von Gewalthandlungen, aber auch die Entwicklung von Mitgefühl 
sind in der Lage, Hassgewalt effektiv vorzubeugen. Diese Erkenntnisse sind auch 
auf andere Gewaltdelikte übertragbar. 

Nähere Informationen unter: www.kriminalpraevention.de 


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[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ: Elektronischer Rechtsverkehr soll die Kommunikation zwischen Justiz und Bürgern weiter fördern

2012-06-13 Diskussionsfäden PressestelleBMJ

Elektronischer Rechtsverkehr soll die Kommunikation zwischen Justiz und Bürgern 
weiter fördern

Zu den anlässlich der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister 
(JuMiKo) am 13./14. Juni 2012 in Wiesbaden vorgestellten Diskussionsentwürfen 
eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs bei den 
Gerichten sowie eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in 
Strafsachen erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

In vielen Bereichen, wie etwa dem online-Shopping oder dem online-Banking, ist 
der Rechtsverkehr auf elektronischem Weg bereits eine Selbstverständlichkeit. 
Bei der Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten gibt es 
jedoch noch Aufholbedarf. Oftmals sind es rein praktische Gründe sowie 
unterschiedliche Standards in den einzelnen Bundesländern, die dazu führen, 
dass die bereits heute möglichen elektronischen Übermittlungsformen nicht 
genutzt werden. Durch die Regelungen in den Diskussionsentwürfen des 
Bundesjustizministeriums soll der elektronische Rechtsverkehr zwischen Bürgern 
und der Justiz weiter gefördert werden. In einigen Jahren sollen deshalb alle 
Gerichte bundesweit für elektronische Eingänge geöffnet werden. Neben der schon 
heute möglichen Übermittlung mit qualifizierter elektronischer Signatur sollen 
dann auch weitere sichere Übermittlungswege wie De-Mail oder das kostenlose 
Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) zulässig sein. Künftig 
sollen bundesweit einheitliche und technikneutrale Standards für die 
elektronische Kommunikation mit der Justiz gelten. Damit korrespondierend soll 
für Rechtsanwälte die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr verpflichtend 
sein.

In Strafsachen soll parallel dazu eine umfassende elektronische Aktenführung 
eingeführt werden. Es werden Ressourcen sowohl bei den Justizbehörden, aber 
auch bei den Rechtsanwälten geschont und hierdurch eine effektivere und 
schnellere Arbeitsweise ermöglicht. Dies kommt allen Beteiligten zugute. Alle 
Dokumente im Strafverfahren sollen nach dem Stand der Technik mit hohem 
Beweiswert eingescannt und dem Verfahren in elektronischer Form zugrunde gelegt 
werden.

Auch die Bundesländer wollen mit dem Gesetzentwurf der E-Justice 
Bundesratsinititive die Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs erreichen. 
Wir werden die mit den Bundesländern bereits in der Vergangenheit konstruktive 
und offene Diskussion zu diesem wichtigen gemeinsamen Vorhaben fortsetzen.



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[Pressemeldungen] PM BMJ: EU-Erbrechtsverordnung trägt den Bedürfnissen gesteigerter Mobilität Rechnung

2012-06-08 Diskussionsfäden PressestelleBMJ

EU-Erbrechtsverordnung trägt den Bedürfnissen gesteigerter Mobilität Rechnung 

Zu der heute vom Rat der EU-Justizminister angenommenen EU-Erbrechtsverordnung 
erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Erben und Vererben betrifft so ziemlich alle Bürgerinnen und Bürger im Laufe 
ihres Lebens irgendwann einmal. Bislang bestimmt jeder EU- Mitgliedstaat in 
seinem nationalen Erbrecht, wer Erbe wird, welche Höhe Erbteile oder 
Pflichtteile haben, welche Formvorschriften für Testamente gelten und auf 
welche Weise Erben ihre Rechte nachweisen können. Die nationalen Regelungen der 
EU-Mitgliedstaaten sind dabei ganz unterschiedlich ausgestaltet. Diese 
unterschiedlichen Regelungen können dazu führen, dass derselbe Erbfall in 
unterschiedlichen Staaten unterschiedlich beurteilt und behandelt wird. Auch 
werden Erbnachweise aus einem Mitgliedstaat der EU in den anderen 
Mitgliedstaaten häufig nicht anerkannt. Dadurch müssen Erben unter Umständen in 
verschiedenen Staaten parallel Erbnachweise beantragen.
 
Die neue EU-Verordnung schafft durch einfache und unbürokratische Regelungen 
Abhilfe. In der Regel wird in Zukunft das Erbrecht des Staates angewendet, in 
dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Rechtsunsicherheit und bürokratischer Aufwand werden durch die neue 
EU-Erbrechtsverordnung minimiert. Die Neuregelungen werden künftig die 
grenzüberschreitende Nachlassplanung und die Durchführung von Erbsachen mit 
EU-Bezug erleichtern. Der zunehmenden Mobilität vieler Menschen wird Rechnung 
getragen, denn für viele gehört es heute zum Alltag, sich in einem anderen 
EU-Staat niederzulassen und dort eine Familie zu gründen, ein Haus zu kaufen 
oder Geld anzulegen. Durch diese gesteigerte Mobilität mehren sich auch die 
Erbfälle mit Bezug ins EU-Ausland. Die Zahlen sprechen für sich: Bereits heute 
haben 10% aller Erbfälle in Europa einen grenzüberschreitenden Bezug, das sind 
etwa 450.000 Erbfälle mit einem Nachlasswert von ca. 120 Milliarden Euro.

Zum Hintergrund:

Die Verordnung legt einheitliche Regeln darüber fest, welches Erbrecht auf 
einen internationalen Erbfall anzuwenden ist (Vereinheitlichung des 
internationalen Privatrechts). Dadurch, dass in allen Mitgliedstaaten der EU 
(außer Dänemark, Irland und Großbritannien) das anwendbare Erbrecht nach 
denselben Regeln bestimmt wird, wird die derzeitige Rechtszersplitterung bei 
der Beurteilung grenzüberschreitender Erbsachen künftig beseitigt.

Die allgemeine Regel besagt: Es wird das Erbrecht des Staates angewendet, in 
dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Für alle 
Menschen, die auf Dauer in Deutschland leben und dann versterben, gilt also 
künftig deutsches Erbrecht, gleichgültig welche Staatsangehörigkeit sie 
besitzen.

Durch ein Testament oder einen Erbvertrag kann der Erblasser stattdessen auch 
das Erbecht des Staates wählen, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt. Zum 
Beispiel kann ein dauerhaft auf Mallorca lebender Deutscher deutsches Erbrecht 
wählen. Dann wird er nach deutschem Recht beerbt. Wenn er dagegen keine 
Rechtswahl trifft, kommt künftig spanisches Erbrecht zur Anwendung, wenn der 
letzte gewöhnliche Aufenthalt Mallorca war. 

Die neue Verordnung führt außerdem ein Europäisches Nachlasszeugnis ein, das 
in allen Mitgliedstaaten der Verordnung einheitlich gilt. Damit können Erben 
und Testamentsvollstrecker in allen Mitgliedstaaten, in denen die Verordnung 
gilt, ihre Rechtsstellung einheitlich nachweisen. Darüber hinaus werden die 
nationalen Erbnachweise der Mitgliedstaaten, zum Beispiel der deutsche 
Erbschein, in den anderen Mitgliedstaaten nach den Regeln der Verordnung 
anerkannt. Erben müssen also künftig nicht mehr in jedem Mitgliedstaat einen 
neuen Erbnachweis beantragen.

Dagegen ändert die Verordnung das nationale Erbrecht der Mitgliedstaaten nicht.

Die Verordnung wird im Laufe des Jahres 2015 zur Anwendung kommen. Diese 
Übergangsfrist soll es allen Betroffenen ermöglichen, sich auf die neue 
Rechtslage einzustellen. Die Verordnung gilt in allen EU-Mitgliedstaaten mit 
Ausnahme von Dänemark, Irland und Großbritannien.

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[Pressemeldungen] Presseeinladung: Preisverleihung BMJ-Schülerwettbewerb gegen Rechtsextremismus

2012-05-29 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
 PE_Preisverleihung_Schülerwettbewerb_gegen_Rechtsextremismus.pdf 
Presseeinladung

Preisverleihung BMJ-Schülerwettbewerb gegen Rechtsextremismus

Das Bundesjustizministerium lädt 240 Schülerinnen und Schüler zu der 
Preisverleihung des Schülerwettbewerbs gegen Rechtsextremismus nach Berlin ein. 
Stellvertretend für alle, die es verdient hätten ausgezeichnet zu werden, 
vergibt das Bundesjustizministerium unter den in die engere Wahl gekommenen 
Schülerinnen und Schüler die ersten drei Preise für Gruppen- und 
Einzelbeiträgen. Die Gewinner werden an diesem Abend erstmals öffentlich 
bekannt gegeben und es werden Sonderpreise für Kreativität und Zivilcourage 
vergeben. 

Große Preisverleihung
mit Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Sanem Kleff, 
Vorsitzende des Projekts Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage
Moderation: VIVA-Moderator Jan Köppen und anschließender After-Show-Party

am

30. Mai 2012. 19 Uhr (Einlass 18.30 Uhr). Ende 23.00 Uhr im Radial-System 
Berlin, Holzmarktstraße 33, 10243 Berlin

Um Voranmeldung wird gebeten unter 030 18580-9090 oder per E-Mail unter 
pre...@bmj.bund.de.

Der BMJ-Schülerwettbewerb unter dem Motto Mit Recht gegen Rechtsextremismus 
sollte Ideen gegen Rechtsextremismus sammeln, fördern und auszeichnen. Ziel des 
Wettbewerbes ist, das zivilgesellschaftliche Engagement von Schülerinnen und 
Schülern gegen Rechtsextremismus zu stärken. 

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[Pressemeldungen] Presseeinladung BMJ - Preisverleihung BMJ-Schülerwettbewerb gegen Rechtsextremismus

2012-05-25 Diskussionsfäden PressestelleBMJ

Presseeinladung

Preisverleihung BMJ-Schülerwettbewerb gegen Rechtsextremismus

Das Bundesjustizministerium lädt 240 Schülerinnen und Schüler zu der 
Preisverleihung des Schülerwettbewerbs gegen Rechtsextremismus nach Berlin ein. 
Stellvertretend für alle, die es verdient hätten ausgezeichnet zu werden, 
vergibt das Bundesjustizministerium unter den in die engere Wahl gekommenen 
Schülerinnen und Schüler die ersten drei Preise für Gruppen- und 
Einzelbeiträgen. Die Gewinner werden an diesem Abend erstmals öffentlich 
bekannt gegeben und es werden Sonderpreise für Kreativität und Zivilcourage 
vergeben. 

Große Preisverleihung
mit Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Sanem Kleff, 
Vorsitzende des Projekts Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage
Moderation: VIVA-Moderator Jan Köppen und anschließender After-Show-Party

am

30. Mai 2012. 19 Uhr (Einlass 18.30 Uhr). Ende 23.00 Uhr im Radial-System 
Berlin, Holzmarktstraße 33, 10243 Berlin

Um Voranmeldung wird gebeten unter 030 18580-9090 oder per E-Mail unter 
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Der BMJ-Schülerwettbewerb unter dem Motto Mit Recht gegen Rechtsextremismus 
sollte Ideen gegen Rechtsextremismus sammeln, fördern und auszeichnen. Ziel des 
Wettbewerbes ist, das zivilgesellschaftliche Engagement von Schülerinnen und 
Schülern gegen Rechtsextremismus zu stärken. 


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[Pressemeldungen] PM BMJ: Gesetzentwurf erleichtert Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen außerhalb der EU

2012-05-23 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
 PM_Haager_Übereinkommen_Kabinett.pdf Gesetzentwurf erleichtert 
Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen außerhalb der EU

Zu dem heute im Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur 
Durchführung des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die 
internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen 
Familienangehörigen und zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des 
internationalen Unterhaltsverfahrensrechts erklärt Bundesjustizministerin 
Leutheusser-Schnarrenberger: 

Das neue internationale Unterhaltsverfahrensrecht erleichtert die Durchsetzung 
von Unterhaltsansprüchen insbesondere von Kindern im Ausland. Kinder brauchen 
die bestmögliche Unterstützung, um den Unterhalt durchsetzen zu können, der 
ihnen zusteht. Der Gesetzentwurf ist ein weiterer Baustein, der absichert, dass 
die Durchsetzbarkeit der Ansprüche nicht an Grenzen Halt macht - auch nicht an 
den Grenzen der Europäischen Union. Wer Unterhalt schuldet, muss ihn zahlen, 
auch wenn er nicht mehr im Land seines Kindes lebt.
Das neue Recht erweitert das bereits bestehende System der effektiven 
Zusammenarbeit staatlicher zentraler Behörden. Die Regelungen straffen das 
Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren. Unterhaltsentscheidungen aus anderen 
Vertragsstaaten werden grundsätzlich anerkannt oder für vollstreckbar erklärt, 
wenn sich der Schuldner nicht dagegen wehrt.
Erweitert wird der kostenfreie Bezug von Verfahrenskostenhilfe. Kinder sollen 
nicht durch hohe Gerichtskosten von ihrem Recht auf Unterhalt abgeschnitten 
werden.
Wenn im nächsten Jahr die USA und mittelfristig auch andere Staaten dem 
Übereinkommen beitreten, kommen wir einem globalen System der Durchsetzung von 
Unterhaltsansprüchen ein Stück näher.

Zum Hintergrund:
Die Bundesregierung hat den vom Bundesjustizministerium vorgelegten Entwurf 
eines Gesetzes zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 
über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und 
anderen Familienangehörigen und zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet 
des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts beschlossen. Das Übereinkommen 
ist aufgrund der Genehmigung durch den Rat der Europäischen Union vom 9. Juni 
2011 für Deutschland im Verhältnis zu anderen Vertragsstaaten auch ohne eine 
eigenständige Ratifikation verbindlich. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält 
die für die Durchführung dieses Übereinkommens erforderlichen Anpassungen des 
Auslandsunterhaltsgesetzes. Mit diesem Gesetz ist bereits die 
EG-Unterhaltsverordnung durchgeführt worden.

Im Bereich der Europäischen Union hat die EG-Unterhaltsverordnung Vorrang, die 
seit ihrem Wirksamwerden am 18. Juni 2011 die Durchsetzung von 
Unterhaltsansprüchen im EU-Ausland wesentlich erleichtert. Das Übereinkommen 
und der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf haben daher vor allem außerhalb der 
Europäischen Union Relevanz. Der Geltungsbereich wird sich absehbar vergrößern. 
Für 2013 ist mit einem Wirksamwerden des Übereinkommens gegenüber den USA zu 
rechnen; mittelfristig ist mit weiteren Beitritten zu rechnen. Perspektivisch 
wird das Übereinkommen außerdem mehrere völkerrechtliche Übereinkommen über die 
Anerkennung oder Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, die heute bei der 
Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen in Drittstaaten beachtet werden müssen, 
nämlich zwei Haager Übereinkommen von 1958 und 1973 und ein UN-Übereinkommen 
von 1956, ersetzen und allein dadurch dem Rechtssuchenden die Durchsetzung von 
Unterhaltsansprüchen in Drittstaaten erleichtern. 

Die EG-Unterhaltsverordnung, die in ihrer Struktur wiederum sehr eng an das 
Haager Übereinkommen vom 23. November 2007 geknüpft ist, ist im 
Auslandsunterhaltsgesetz (AUG) durchgeführt worden. Der vorliegende 
Gesetzentwurf enthält technische Anpassungen des AUG an das Wirksamwerden des 
Haager Unterhaltsübereinkommens vom 23. November 2007. So wird das Bundesamt 
für Justiz als zentrale Behörde auch für dieses Übereinkommen bestimmt und der 
kostenfreie Bezug von Verfahrenskostenhilfe, wie es bisher schon nach der 
EG-Unterhaltsverordnung der Fall war, auf die Fälle nach dieser Konvention 
erstreckt. Gerichtliche Entscheidungen über den Unterhalt aus anderen 
Vertragsstaaten werden grundsätzlich anerkannt oder für vollstreckbar erklärt, 
wenn der Schuldner nicht dagegen vorgeht.

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[Pressemeldungen] PM BMJ: Internet-Button gegen Kostenfallen: Gesetz tritt in Kraft

2012-05-16 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
 PM_Inkrafttreten_Kostenfallen.pdf Internet-Button gegen Kostenfallen: 
Gesetz tritt in Kraft

Heute wurde das Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren 
Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen 
Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes im 
Bundesgesetzblatt verkündet. Damit können die neuen Regelungen zum Schutz der 
Verbraucherinnen und Verbraucher am 1. August 2012 in Kraft treten. Hierzu 
erklärt Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger:

Kostenfallen im Internet haben sich in den vergangenen Jahren zu einer 
regelrechten Plage entwickelt. Die Zahlen sprechen für sich: Über 5 Millionen 
Verbraucher sind in den vergangenen Jahren in solche Fallen getappt und bekamen 
nach scheinbar kostenlosen Angeboten im Netz scharf formulierte Mahnschreiben. 
Monatlich beschweren sich über 20.000 Verbraucher bei den Verbraucherzentralen 
über Kostenfallen und derartige Maschen. Mit dem neuen Internetbutton setzen 
wir diesen Machenschaften ein Ende.
Bis das neue Gesetz am 1. August 2012 in Kraft tritt, müssen sich die Anbieter 
beeilen und ihre Bestellformulare auf den aktuellen Stand bringen. 

Mit Inkrafttreten muss künftig bei online-Bestellungen zwingend eine 
Schaltfläche mit der Aufschrift zahlungspflichtig bestellen oder einer 
entsprechend eindeutigen Formulierung vorgesehen sein. Der neue Bestell-Button 
muss dem Verbraucher sofort und unmissverständlich klarmachen, auf was er sich 
einlässt. Kosten dürfen nicht mehr im Kleingedruckten versteckt werden. Alle 
wichtigen Angaben wie zum Beispiel auch die Mindestlaufzeit des Vertrages 
müssen dem Verbraucher vor Augen geführt werden, unmittelbar bevor er seine 
Bestellung abgibt. Beschriftet der Unternehmer den Button nicht in der 
vorgeschriebenen Weise, kommt kein Vertrag zustande und der Verbraucher ist 
nicht zur Zahlung verpflichtet. Der Schutz greift immer dann, wenn Waren oder 
Dienstleistungen online bestellt werden - ob per Computer, Smartphone oder 
Tablet. 

Zum Hintergrund:
Immer häufiger verschleiern unseriöse Geschäftemacher die Kosten von 
Onlineangeboten. Bestimmte Internetleistungen werden beispielsweise als 
gratis angepriesen, als unverbindliche Gewinnspiele bezeichnet oder als 
Möglichkeit zum Herunterladen von Freeware getarnt. Erst wenn die Rechnung 
kommt, folgt das böse Erwachen. Häufig zahlen die Internetnutzer aus Unkenntnis 
oder weil sie sich durch eine aggressive Verfolgung der vermeintlichen 
Zahlungsansprüche unter Druck gesetzt fühlen.

Die Buttonlösung schafft Abhilfe. Bei kostenpflichtigen Onlineangeboten müssen 
Unternehmer künftig Preis, Lieferkosten, Mindestlaufzeiten sowie wesentliche 
Merkmale der Ware oder Dienstleistung unmittelbar vor der Bestellung klar und 
verständlich anzeigen. Ein Vertrag kommt nur zu Stande, wenn der Verbraucher 
mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung 
verpflichtet. Die Schaltfläche für die Bestellung muss unmissverständlich und 
gut lesbar auf die Zahlungspflicht hinweisen. Diese Neuregelung gilt für alle 
Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen auf Online-Plattformen im Internet 
- sei es über den heimischen Computer, das Smartphone oder einen Tablet-PC.
Am 2. März 2012 hat das Gesetz den Deutschen Bundestag und am 30. März 2012 den 
Bundesrat passiert. Durch die Verkündung im Bundesgesetzblatt am heutigen Tag 
kann die Buttonlösung am 1. August 2012 in Kraft treten.

Parallel zu dem deutschen Gesetzgebungsverfahren hat sich die 
Bundesjustizministerin erfolgreich für die Aufnahme einer Buttonlösung in die 
europäische Verbraucherrechterichtlinie eingesetzt. Die Richtlinie ist am 12. 
Dezember 2011 in Kraft getreten; allerdings haben die Mitgliedstaaten bis zum 
13. Dezember 2013 Zeit, die neuen EU-Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. 
Da Kostenfallen ein drängendes Problem sind, hat die Bundesregierung frühzeitig 
das Startsignal für eine vorzeitige innerstaatliche Regelung gegeben.

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[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ - Eine Alternative für die Freien Berufe

2012-05-16 Diskussionsfäden PressestelleBMJ

Eine Alternative für die Freien Berufe

Zu dem im Kabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer 
Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung erklärt 
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Die deutsche Alternative zur britischen Limited Liablity Partnership (LLP) 
kommt: Das neue Gesetz macht die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter 
Berufshaftung möglich. Diese Rechtsformvariante der Partnerschaftsgesellschaft 
für die Freien Berufe vereint steuerliche Transparenz mit einer 
Haftungsbeschränkung, wenn es zu beruflichen Fehlern kommt. Damit passt die 
neue Gesellschaftsform besonders zu Kanzleien und anderen freiberuflichen 
Zusammenschlüssen, in denen die Partner hoch spezialisiert in Teams zusammen 
arbeiten. Das Gesetz wirkt dem Trend größerer Anwaltskanzleien, sich in Form 
der LLP zusammenzuschließen, entgegen.

Voraussetzung für die Haftungsbeschränkung ist, dass die Vertragspartner eine 
Haftpflichtversicherung abschließen. Diese Haftpflichtversicherung dient dem 
Schutz des Vertragspartners. Durch die Bezeichnung mit beschränkter 
Berufshaftung ist auf die Haftungsbeschränkung aufmerksam zu machen.


Zum Hintergrund:

Der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit 
beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) und zur Änderung des Berufsrechts der 
Rechtsanwälte, Patentanwälte und Steuerberater war im Februar 2012 an die 
betroffenen Kreise versandt worden. Nachdem das Bundeskabinett dem Entwurf 
jetzt zugestimmt hat, geht er nunmehr ins Gesetzgebungsverfahren. Mit einem 
Inkrafttreten kann Anfang 2013 gerechnet werden. 

Der Entwurf sieht  neben der herkömmlichen Partnerschaftsgesellschaft mit 
Haftungskonzentration auf den Handelnden auch die Möglichkeit einer 
Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung vor. Damit wird die 
Haftung für berufliche Fehler auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, die 
Haftung für andere Schulden wie Mieten und Löhne bleibt bestehen. Im Gegenzug 
wird ein angemessener, berufsrechtlich geregelter Versicherungsschutz 
eingeführt und die Partnerschaft wird einen entsprechenden Namenszusatz führen, 
der auch in das Partnerschaftsregister einzutragen ist. Als Beispiel einer 
zulässigen Abkürzung wird das Kürzel mbB ausdrücklich gesetzlich vorzusehen.


Für eine aus Anwälten (Rechtsanwälte und Patentanwälte) bestehende 
Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung sind als 
Mindestversicherungssumme 2,5 Millionen Euro vorgesehen. Eine aus 
Steuerberatern bestehende Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter 
Berufshaftung muss angemessen versichert sein. Wirtschaftsprüfer müssen mit 
einer Millionen Euro versichert sein. Weitere Freie Berufe mit gesetzlichem 
Berufsrecht können jederzeit durch eine entsprechende Regelung in ihrem 
Berufsrecht hinzutreten und die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter 
Berufshaftung für sich nutzen. 
Im Übrigen werden in dem Gesetzesentwurf Einzelgesetze angepasst, um die 
kürzlich erfolgte Neuregelung des Patentanwaltsberufs in der Schweiz sowie das 
Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union vom 21. 
Juni 1999 (BGBl. II 2001 S. 810), das am 1. Juni 2002 in Kraft getreten ist 
(BGBl. II 2002 S. 16092) nachzuvollziehen.


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[Pressemeldungen] PM BMJ: Modernisierung des Seehandelsrechts

2012-05-09 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
 PM_Seehandelsrecht.pdf Modernisierung des Seehandelsrechts

Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Reform des 
Seehandelsrechts erklärt Bundesjustizministerin Sabine 
Leutheusser-Schnarrenberger:

Mit dem neuen Seehandelsrecht werden auch die Rechte von Passagieren deutlich 
verbessert. Das deutsche Seehandelsrecht wird insgesamt modernisiert und für 
den internationalen Wettbewerb fit gemacht. Unnötiger gesetzlicher Ballast wird 
von Bord geworfen und das noch aus dem 19. Jahrhundert stammende 
Seehandelsrecht wird insgesamt deutlich entbürokratisiert. Die Zahl der 
seehandelsrechtlichen Vorschriften wird auf etwa die Hälfte reduziert.
 
Unglücksfälle wie der des Kreuzfahrtschiffs Costa Concordia haben gezeigt, wie 
wichtig unbürokratische Entschädigungszahlungen an Passagiere sind. Das Gesetz 
trifft Vorsorge dafür, dass Entschädigungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes 
künftig verschuldensunabhängig gezahlt werden. Die neuen Rahmenbedingungen für 
Seebeförderungen werden auch für die Wirtschaft zu mehr Rechtssicherheit führen 
und den Handels- und Rechtsstandort Deutschland stärken. Weil für den Transport 
auf dem Seeweg vor allem internationale Regelungen große Bedeutung haben, 
orientieren sich die Neuregelungen im innerstaatlichen Seehandelsrecht 
weiterhin am Vorbild der geltenden internationalen Übereinkommen. Es ist 
beabsichtigt, die Reform noch in diesem Jahr abzuschließen.

Zum Hintergrund:
Der Entwurf führt erstmals eine verschuldensunabhängige Haftung des Beförderers 
für Personenschäden ein und hebt den Haftungshöchstbetrag für die darüber 
hinaus fortbestehende verschuldensabhängige Haftung des Beförderers deutlich 
an, nämlich von bisher rund 164 000 Euro auf 468 000 Euro. Passagiere werden 
also künftig deutlich besser geschützt. Für die Schifffahrt ergibt sich daraus 
kein Nachteil. Schiffsbeförderungen sind ausgesprochen sichere Beförderungen. 
die Zahl der Unfälle in der Schifffahrt ist sehr gering, was sich bei der 
Berechnung von Versicherungsprämien auswirkt. 

Das Seehandelsrecht ist im Handelsgesetzbuch geregelt und enthält bisher noch 
eine Reihe überkommener Rechtsinstitute, wie die aus dem Mittelalter stammende 
Partenreederei und das Verklarungsverfahren. Diese Institute sind heute 
weitgehend überflüssig geworden. Sie werden den Anforderungen der modernen 
maritimen Wirtschaft nicht mehr gerecht und werden daher gestrichen.

Für die Reform wird das Fünfte Buch des Handelsgesetzbuchs insgesamt neu 
gegliedert und damit übersichtlicher gestaltet. Zentrale Regelungen über die 
Personen der Schifffahrt - also Reeder, Ausrüster und Schiffsbesatzung - werden 
an den Beginn des Fünften Buches gestellt. Unmittelbar im Anschluss folgen die 
Regelungen über Beförderungsverträge. Zu diesen zählt der Entwurf zum einen die 
Seefrachtverträge, zum anderen die Personenbeförderungsverträge. Die heute in 
einer Anlage zum Handelsgesetzbuch enthaltenen Bestimmungen über die 
Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See werden aufgehoben. Soweit 
Seefrachtverträge betroffen sind, differenziert der Entwurf klar zwischen dem 
Stückgutfrachtvertrag und dem Reisefrachtvertrag. Gleichrangig neben dem 
Zweiten Abschnitt über Beförderungsverträge steht der Dritte Abschnitt über 
Schiffsüberlassungsverträge. Durch diese Struktur wird deutlich gemacht, dass 
Schiffsüberlassungsverträge, also die Schiffsmiete (Bareboat-Charter) und der 
Zeitchartervertrag, nicht als Beförderungsverträge anzusehen sind.

Der Entwurf berücksichtigt bei der Regelung der Rechtsstellung des Kapitäns, 
dass sich dessen ursprünglich unternehmerähnliche Stellung inzwischen in eine 
arbeitnehmerähnliche Stellung gewandelt hat und dementsprechend nicht mehr 
gerechtfertigt ist, den Kapitän gegenüber allen Reiseinteressenten für die 
Ausführung der vom Reeder abgeschlossenen Verträge haften zu lassen.
 
Bei der Neuregelung des Seefrachtrechts werden die Vorschriften über den 
Stückgutfrachtvertrag stärker angelehnt an die bereits modernisierten 
Vorschriften im Vierten Buch des Handelsgesetzbuchs über das Frachtgeschäft 
sowie an die allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften im Bürgerlichen 
Gesetzbuch. Sonderregelungen für die Seebeförderung berücksichtigen vor allem 
die veränderte Schifffahrtspraxis und die elektronische Abwicklung des 
Geschäftsverkehrs. Dementsprechend gestattet der Entwurf, dass der Verfrachter 
Container, die auf einem Containerschiff befördert werden, ohne Zustimmung des 
Befrachters auf Deck verladen und umladen darf. Außerdem regelt er erstmalig 
den Seefrachtbrief und schafft eine gesetzliche Grundlage für die Verwendung 
elektronischer Beförderungsdokumente.

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[Pressemeldungen] PM BMJ: Flexiblere Patentverfahren, bessere Zahlungsmoral und eine neue Rechtsbehelfsbelehrung

2012-05-09 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
 PM_Patentverfahren_Zahlungsmoral_Rechtsbehelfsbelehrung.pdf Flexiblere 
Patentverfahren, bessere Zahlungsmoral und eine neue Rechtsbehelfsbelehrung

Die Bundesregierung hat heute Gesetzentwürfe beschlossen, die das 
Patentverfahren, die Zahlung im Geschäftsverkehr und das Zivilprozessrecht 
betreffen. Der Entwurf zum Patentnovellierungsgesetz sorgt dafür, dass Patente 
und Gebrauchsmuster künftig leichter beantragt und geprüft werden können. Der 
Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr soll die 
Zahlungsmoral von Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern verbessern. Und 
schließlich wird durch die Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im 
Zivilprozess den Bürgerinnen und Bürgern die Orientierung im gerichtlichen 
Instanzenzug erleichtert.

1. Patentnovellierungsgesetz
Vor dem Hintergrund, dass allein für Patente jährlich etwa 60.000 Anmeldungen 
eingehen, soll der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf eines 
Patentnovellierungsgesetzes die Verfahren vor dem Deutschen Patent- und 
Markenamt (DPMA) flexibler und kostengünstiger ausgestalten. Der 
Recherchebericht des DPMA enthält künftig nicht nur eine Auskunft dazu, ob 
die angemeldete Erfindung neu ist, sondern auch eine vorläufige Bewertung der 
übrigen Voraussetzungen einer Patentierung.
 
Das Patentnovellierungsgesetz führt ferner die elektronische Akteneinsicht über 
das Internet ein. Nicht abrufbar sind personenbezogene Angaben, bei denen 
schutzwürdige Datenschutzinteressen der Einsicht im Netz entgegenstehen.

Der Gesetzentwurf reagiert auf geänderte Erfordernisse der Praxis und 
entsprechende Vorschläge für Innovationen aus der Wirtschaft.
 
2. Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr Ziel des Gesetzentwurfs 
zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr ist die Verbesserung der 
Zahlungsmoral von Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern. Insbesondere ist 
es für kleine und mittlere Unternehmen mit finanziellen Gefährdungen verbunden, 
wenn Schuldner die Begleichung offener Forderungen über Gebühr hinauszögern 
oder sich durch vertragliche Zahlungs- oder Überprüfungsfristen praktisch einen 
kostenlosen Gläubiger- oder Lieferantenkredit einräumen lassen. Für einige 
Unternehmen kann dies zu einer wirtschaftlich ernsten oder gar existentiellen 
Gefahr werden. Der Gesetzentwurf soll diesem Problem entgegenwirken. Es bleibt 
beim Grundsatz, dass Forderungen sofort fällig sind. Wenn es zu Vereinbarungen 
kommt, werden zu lange Fristen zum Nachteil der Handwerker aus dem Baugewerbe 
gedeckelt.

Vorgesehen sind demnach vor allem folgende gesetzgeberische Maßnahmen: 

1.  Einschränkung der Möglichkeit, durch eine Vereinbarung von Zahlungs-, 
Abnahme- und Überprüfungsfristen die an sich bestehende Pflicht zur sofortigen 
Begleichung einer Forderung hinauszuschieben;
2.  Erhöhung der gesetzlichen Verzugszinsen;
3.  Anspruch auf eine zusätzliche Pauschale bei Zahlungsverzug.
3. Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer 
Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess beschlossen. Während in den übrigen 
Verfahrensordnungen Belehrungen über die Rechtsbehelfe gegen die Entscheidungen 
der Gerichte bereits vorgeschrieben sind, ist dies in der Zivilprozessordnung 
bisher nicht der Fall. Die Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung auch im 
Zivilprozess schließt diese Lücke.
 
Die Rechtsbehelfsbelehrung erleichtert den Bürgerinnen und Bürgern die 
Orientierung im gerichtlichen Instanzenzug und soll unzulässige Rechtsmittel 
vermeiden. Die Bürgerinnen und Bürger werden über Form, Frist und zuständiges 
Gericht für das Rechtsmittel unterrichtet. Auf diese Weise wird der 
Rechtsschutz des Einzelnen im gesamten Zivilprozess verbessert.
 
Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist allerdings nur in Verfahren notwendig, in denen 
die Bürgerinnen und Bürger ihre Sachen selbst vertreten können. Ist anwaltliche 
Vertretung vorgeschrieben, gilt das nicht, weil der Anwalt seinen Mandant über 
die Anfechtungsmöglichkeiten unterrichten wird.

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[Pressemeldungen] PM BMJ: BMJ-Schülerwettbewerb: Über 310 Beiträge gegen Rechtsextremismus

2012-05-08 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
 PM_Schülerwettbewerb.pdf BMJ-Schülerwettbewerb: Über 310 Beiträge gegen 
Rechtsextremismus

Zum Schülerwettbewerb gegen Rechtsextremismus und der anstehenden 
Preisverleihung am 30. Mai 2012 in Berlin erklärt Bundesjustizministerin Sabine 
Leutheusser-Schnarrenberger:

Der Schülerwettbewerb gegen Rechtsextremismus des Bundesministeriums der Justiz 
hat einen Nerv getroffen: Fast 4.000 Schülerinnen und Schüler aus beinahe allen 
Bundesländern haben über 310 kreative, bunte und spannende Beiträge 
eingereicht. Das Engagement gegen Rechtsextremismus lebt, wie das tolle 
Engagement der Schülerinnen und Schüler zeigt. Die starke Beteiligung an dem 
Wettbewerb ist ein starkes Signal gegen Rechtsextremismus, Intoleranz und 
Fremdenfeindlichkeit.

Die Spannbreite der eingereichten Ideen reicht von selbstkomponierten Liedern, 
über Videospots, Geschichten, Gedichten, Plakaten, Präsentationen, 
Theaterstücken, Stickern bis zu eigenen Homepages und Blogs.

Die Wettbewerbsjury trifft bis zum 11. Mai 2012 die Entscheidungen, wer 
ausgezeichnet wird. Die Gewinner werden dann zu der Preisverleihung nach Berlin 
eingeladen, die am 30. Mai 2012 in Berlin stattfindet und u.a. von 
VIVA-Moderator Jan Köppen moderiert werden wird.

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[Pressemeldungen] PM BMJ: ACTA befördert Debatte über Urheberrecht

2012-04-25 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
Sperrfrist 25.04.2012, 24 Uhr:

ACTA befördert Debatte über Urheberrecht

Zum Tag des geistigen Eigentums erklärt Bundesjustizministerin Sabine 
Leutheusser-Schnarrenberger, MdB:

Heute wird der federführende Ausschuss für internationalen Handel (INTA) des 
Europäischen Parlaments über ACTA debattieren und Ende Mai seine Empfehlung an 
das Plenum abgeben. Die Kritik an ACTA in vielen Mitgliedstaaten bezieht sich 
vor allem auf die unbestimmten urheberrechtlichen Regelungen. Die Diskussion um 
die politischen Folgen von ACTA zeigt, dass das Urheberrecht on- wie offline 
diskutiert werden muss. Um Raum für die politische Folgenabschätzung im 
Europäischen Parlament und für den Europäischen Gerichtshof zu schaffen, hat 
die Bundesregierung wie auch andere Regierungen in den Mitgliedstaaten die 
Zeichnung des Abkommes ausgesetzt. Das Übereinkommen ACTA enthält gerade für 
den Patent- und Markenrechtsschutz keine weiteren Regelungen, die nicht bereits 
in Deutschland gesetzlich geregelt wären. 

Die neue digitale Welt ersetzt nicht die Kreativität einzelner, sie schafft 
Netzwerke für Ideen in neuem Ausmaß. Die digitale Nutzung urheberrechtlich 
geschützter Lieder, Filme und Texte hat die Durchsetzung von Rechten am 
geistigen Eigentum vor neue Herausforderungen gestellt. Neben dem Gesetzgeber 
ist auch die Wirtschaft gefordert, Geschäftsmodelle für morgen zu entwickeln, 
die die legale Nutzung von Kulturangeboten im Internet ermöglichen. 

Die neueste BITKOM-Studie geht davon aus, dass die bestehenden legalen Angebote 
an Beliebtheit gewinnen. Die Kreativen brauchen einen angemessenen Ertrag aus 
ihren künstlerischen Produkten; die Nutzer einen bequemen und sicheren Zugang 
zu fairen Konditionen.
Unsere Gesellschaft lebt von der Kreativität und dem Erfindungsreichtum unserer 
Bürgerinnen und Bürger. Die Möglichkeit, individuelle geistige Schöpfungen 
durch Urheberrechte, Patente oder Marken sichern zu können, entzündet einen 
spannenden Wettbewerb um die besten Ideen. Das geistige Eigentum vor Piraterie 
und Fälschungen zu schützen, ist auch in der digitalen Welt eine wichtige 
Aufgabe. Deutschland als Exportnation verfügt über ein effektives System zur 
Verfolgung von Produkt- und Markenpiraterie. 

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PM_ACTA_befoerdert_Debatte_ueber_Urheberrecht.pdf
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[Pressemeldungen] Presseerklärung BMJ - Konferenz in Brighton: Reformen zur Entlastung des EGMR

2012-04-18 Diskussionsfäden PressestelleBMJ

Konferenz in Brighton: Reformen zur Entlastung des EGMR

Am 19. und 20. April richtet das Vereinigte Königreich als derzeitiges 
Vorsitzland des Europarates in Brighton eine hochrangige Konferenz zur Reform 
des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus. Die Konferenz baut auf 
den vorangegangenen Treffen in Interlaken 2010 und Izmir 2011 auf, auf denen 
bereits einige Maßnahmen beschlossen wurden. 

Hintergrund der Reformen ist die Tatsache, dass der Europäische Gerichtshof für 
Menschenrechte vor einer kaum zu bewältigenden Zahl von Beschwerden steht. 
Derzeit beträgt der Rückstau etwa 150.000 Verfahren, von denen allerdings die 
Mehrzahl voraussichtlich unzulässig ist. Seit dem letzten Jahr geht die Zahl 
der Beschwerden leicht zurück; dennoch müssen Maßnahmen getroffen werden, um 
die die Situation zu verbessern. 

Im Vorfeld der Konferenz wurde eine Erklärung erarbeitet, die besonders die 
Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Einhaltung der Europäischen 
Menschenrechtskonvention betont. Nur dann, wenn die Mitgliedstaaten ihre 
Verpflichtungen aus der Konvention besser erfüllen und die Urteile des 
Gerichtshofs konsequent umsetzen, kann die Zahl der Beschwerden in Straßburg 
nachhaltig reduziert werden. 

Weitergehende Vorschläge, die in den letzten Wochen vor allem aus dem 
Vereinigten Königreich ins Gespräch gebracht worden waren und die die Rolle des 
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte deutlich verändert hätten, finden 
sich nicht in der Erklärung. Insbesondere  wird die Konferenz keine neuen 
Zulässigkeitskriterien für Beschwerden vorschlagen, die die nationalen Gerichte 
der Kontrolle des EGMR entziehen würden. Die Anregung, das vom Gerichtshof 
stets anerkannte Prinzip der Subsidiarität in die Präambel der Europäischen 
Menschenrechtskonvention aufzunehmen, fand dagegen Unterstützung. Zudem kann 
der EGMR künftig Beschwerden in Bagatellfällen leichter zurückweisen, wenn der 
zugrundeliegende Verstoß keine eingehende Behandlung erfordert. 

Damit bleibt das Recht auf individuelle Beschwerde beim EGMR im gesamten 
Rechtsraum des Europarats erhalten. 

Zur Bewältigung der derzeitigen Situation wird auch geprüft, ob für einen 
begrenzten Zeitraum zusätzliche Richter an den Gerichtshof entsandt werden 
sollen. 

Die Bundesregierung ist durch den Parlamentarischen Staatssekretär im 
Bundesministerium der Justiz, Dr. Max Stadler, auf der Konferenz vertreten. 



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[Pressemeldungen] Presseeinladung BMJ - Aufarbeitung der NS-Vergangenheit im Bundesministerium der Justiz durch die Unabhängige Wissenschaftliche Kommission unter Leitung der Professoren Manfred Gör

2012-04-16 Diskussionsfäden PressestelleBMJ

Presseeinladung

Aufarbeitung der NS-Vergangenheit im Bundesministerium der Justiz durch die 
Unabhängige Wissenschaftliche Kommission unter Leitung der Professoren 
Manfred Görtemaker und Christoph Safferling

Vor dem Hintergrund der NS-Aufarbeitung im Bundesministerium der Justiz lädt 
die Pressestelle des Bundesjustizministeriums Sie ein zu dem Symposium Die 
Rosenburg - Das Bundesministerium der Justiz und sein Umgang mit der 
NS-Vergangenheit am

Donnerstag, 26.04.2012, von 11:00 Uhr bis 18:45 Uhr , im Kammergericht Berlin - 
Plenarsaal - Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin

Im Anschluss findet von 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr eine Podiumsdiskussion u.a. mit 
den Bundesministern a.D. Dr. Klaus Kinkel und Dr. Hans-Jochen Vogel sowie dem 
Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts a.D. Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier 
statt. 

Bereits am 11. Januar 2012 hat Bundesjustizministerin Sabine 
Leutheusser-Schnarrenberger die Unabhängige Wissenschaftliche Kommission beim 
Bundesministerium der Justiz zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit 
eingerichtet. Mit dem Symposium, das eine Bestandsaufnahme der bisherigen 
Forschungen zur deutschen Justiz im Übergang vom Dritten Reich zur 
Bundesrepublik Deutschland bieten soll, nimmt die Kommission ihre Tätigkeit 
auf. Dabei sollen bereits bekannte Ergebnisse zusammengetragen und mit der 
bislang wenig erforschten Tätigkeit des Bundesministeriums der Justiz in den 
1950er und 1960er Jahren in Bezug gesetzt werden. Namhafte Professoren werden 
sich in Vorträgen dem Thema aus unterschiedlichen Blickwinkeln widmen.

Wie wichtig und aktuell die inhaltliche Auseinandersetzung mit diesem Thema 
ist, betont die Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Wie die verabscheuungswürdigen Taten der sich Nationalsozialistischer 
Untergrund nen¬nenden terroristischen Vereinigung zeigen, ist die NS-Ideologie 
nicht mit dem NS-Regime untergegangen, sondern wirkt fort. Wir können den Kampf 
gegen den Rechtsextremismus aber nicht glaubwürdig führen und die Debatte über 
neue nationalsozialistische und antisemitische Handlungsmuster und Gefahren 
bestehen, wenn staatliche Institutionen nicht zugleich bereit sind, sich dem 
Umgang mit ihrer eigenen Vergangenheit zu stellen, zu erschließen und kritisch 
aufzuarbeiten.

Um Voranmeldung wird gebeten unter 030 18580-9090 oder per E-Mail unter 
pre...@bmj.bund.de.



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[Pressemeldungen] Presseeinladung BMJ - Aufarbeitung der NS-Vergangenheit im Bundesministerium der Justiz durch die Unabhängige Wissenschaftliche Kommission unter Leitung der Professoren Manfred Gör

2012-04-16 Diskussionsfäden PressestelleBMJ

Presseeinladung

Aufarbeitung der NS-Vergangenheit im Bundesministerium der Justiz durch die 
Unabhängige Wissenschaftliche Kommission unter Leitung der Professoren 
Manfred Görtemaker und Christoph Safferling

Vor dem Hintergrund der NS-Aufarbeitung im Bundesministerium der Justiz lädt 
die Pressestelle des Bundesjustizministeriums Sie ein zu dem Symposium Die 
Rosenburg - Das Bundesministerium der Justiz und sein Umgang mit der 
NS-Vergangenheit am

Donnerstag, 26.04.2012, von 11:00 Uhr bis 18:45 Uhr , im Kammergericht Berlin - 
Plenarsaal - Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin

Im Anschluss findet von 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr eine Podiumsdiskussion u.a. mit 
den Bundesministern a.D. Dr. Klaus Kinkel und Dr. Hans-Jochen Vogel sowie dem 
Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts a.D. Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier 
statt. 

Bereits am 11. Januar 2012 hat Bundesjustizministerin Sabine 
Leutheusser-Schnarrenberger die Unabhängige Wissenschaftliche Kommission beim 
Bundesministerium der Justiz zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit 
eingerichtet. Mit dem Symposium, das eine Bestandsaufnahme der bisherigen 
Forschungen zur deutschen Justiz im Übergang vom Dritten Reich zur 
Bundesrepublik Deutschland bieten soll, nimmt die Kommission ihre Tätigkeit 
auf. Dabei sollen bereits bekannte Ergebnisse zusammengetragen und mit der 
bislang wenig erforschten Tätigkeit des Bundesministeriums der Justiz in den 
1950er und 1960er Jahren in Bezug gesetzt werden. Namhafte Professoren werden 
sich in Vorträgen dem Thema aus unterschiedlichen Blickwinkeln widmen.

Wie wichtig und aktuell die inhaltliche Auseinandersetzung mit diesem Thema 
ist, betont die Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Wie die verabscheuungswürdigen Taten der sich Nationalsozialistischer 
Untergrund nen¬nenden terroristischen Vereinigung zeigen, ist die NS-Ideologie 
nicht mit dem NS-Regime untergegangen, sondern wirkt fort. Wir können den Kampf 
gegen den Rechtsextremismus aber nicht glaubwürdig führen und die Debatte über 
neue nationalsozialistische und antisemitische Handlungsmuster und Gefahren 
bestehen, wenn staatliche Institutionen nicht zugleich bereit sind, sich dem 
Umgang mit ihrer eigenen Vergangenheit zu stellen, zu erschließen und kritisch 
aufzuarbeiten.

Um Voranmeldung wird gebeten unter 030 18580-9090 oder per E-Mail unter 
pre...@bmj.bund.de.



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[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ - Durch neues Sorgerecht unverheirateter Eltern einfache und unbürokratische Verfahren fördern

2012-04-02 Diskussionsfäden PressestelleBMJ

Durch neues Sorgerecht unverheirateter Eltern einfache und unbürokratische 
Verfahren fördern

Zur heutigen Versendung des Referentenentwurfs zur Neuregelung des Sorgerechts 
von nicht miteinander verheirateten Eltern an die Länder und Verbände erklärt 
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Die Neuregelung ermöglicht das gemeinsame Sorgerecht für Unverheiratete, wenn 
nicht ausnahmsweise das Kindeswohl entgegensteht. Die Regierungskoalition hat 
sich damit nach intensiven Gesprächen auf eine Lösung verständigt, die auf 
einer  Linie liegt mit dem Ziel, für das ich von Anfang an geworben habe: Ein 
einfaches und unbürokratisches Verfahren für unproblematische Fälle zu finden.

Nach altem Recht wurden unverheiratete Väter grundsätzlich nur an der Sorge 
beteiligt, wenn die Mutter einverstanden war. Das neue Recht schafft nun die 
Möglichkeit, dass der Vater die Mitsorge auch dann erlangen kann, wenn die 
Mutter dem nicht zustimmt. Es führt auf einfachem Wege in einem beschleunigten 
Verfahren zur gemeinsamen Sorge. 

Wenn die Mutter mit der gemeinsamen Sorge nicht einverstanden ist, kann der 
Vater künftig wählen, ob er zunächst zum Jugendamt geht, um doch noch eine 
Einigung zu erreichen. Auch der Weg zum Familiengericht steht jederzeit offen, 
egal ob der Gang zum Jugendamt erfolglos bleibt oder von vornherein unsinnig 
erscheint. 

Vor dem Familiengericht ist künftig zusätzlich ein vereinfachtes Verfahren für 
alle unproblematischen Fälle möglich, wenn sich die Mutter entweder gar nicht 
äußert oder ihre Ablehnung auf Gründe stützt, die erkennbar nichts mit dem 
Kindeswohl zu tun haben. In dem vereinfachten Verfahren entscheiden die Richter 
schriftlich ohne persönliche Anhörung der Eltern. 
Das normale Familiengerichtsverfahren ist künftig nur noch notwendig, wenn 
wirklich Kindeswohlfragen zu klären sind, und die gemeinsame Sorge ist nur dann 
zu versagen, wenn ihr das Kindeswohl entgegensteht. Die Neuregelung ist damit 
auch ein Signal an alle nicht miteinander verheiratete Eltern, verstärkt über 
die einvernehmliche gemeinsame Sorge nachzudenken.


Zum Hintergrund:

Nach altem Recht erhielten Eltern, die nicht miteinander verheiratet waren, das 
gemeinsame Sorgerecht nur, wenn sie heirateten oder sich übereinstimmend für 
die gemeinsame Sorge entschieden. Der Europäische Gerichtshof für 
Menschenrechte sah darin einen Verstoß gegen die Europäische 
Menschenrechtskonvention, das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen 
Grundrechte. 
Die geplante Neuregelung ermöglicht die gemeinsame Sorge immer dann, wenn das 
Wohl des Kindes nicht entgegensteht. Um zügig Klarheit über die 
Sorgerechtsfrage zu ermöglichen, findet das normale familiengerichtliche 
Verfahren nur statt, wenn tatsächlich Kindeswohlfragen zu klären sind. Geplant 
ist folgendes abgestufte Verfahren: 

*   Erklärt die Mutter nicht von selbst ihr Einverständnis mit der 
gemeinsamen Sorge, hat der Vater die Möglichkeit, zunächst  zum Jugendamt zu 
gehen, um doch noch eine Einigung mit der Mutter zu erreichen. 

*   Der Vater kann aber auch jederzeit das Familiengericht anrufen, 
entweder direkt oder dann, wenn sich herausstellt, dass die Mutter sich beim 
Jugendamt nicht mit einer gemeinsamen Sorge einverstanden erklärt oder sich 
nicht äußert. 

*   Im gerichtlichen Verfahren erhält die Mutter Gelegenheit zur 
Stellungnahme, zum Antrag des Vaters. Die Frist dafür endet frühestens sechs 
Wochen nach der Geburt.

*   Das Familiengericht entscheidet in einem beschleunigten und im 
schriftlichen Verfahren - ohne persönliche Anhörung der Eltern -, wenn die 
Mutter entweder gar nicht Stellung nimmt oder sich zwar äußert, aber keine 
potenziell kindeswohlrelevanten Gründe vorträgt und wenn derartige Gründe dem 
Gericht auch sonst nicht bekannt geworden sind. 
Diese Vorschrift trägt gleichzeitig einer rechtstatsächlichen Untersuchung  
Rechnung, wonach es in vielen Fällen gar nicht um das Kindeswohl geht, wenn 
Mütter die gemeinsame Sorge ablehnen. So wünschen sich Mütter beispielsweise, 
bei Konflikten weiterhin alleine entscheiden zu können, andere sind nicht 
ausreichend über die gemeinsame Sorge informiert oder wollen Bürokratie 
vermeiden.

*   Das Familiengericht spricht dem Vater das Sorgerecht zu, wenn die 
Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht (negative Kindeswohlprüfung).
Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums wurde heute an Länder und 
Verbände verschickt, die jetzt Gelegenheit zur Stellungnahme haben. 


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[Pressemeldungen] PM BMJ: Gesetz für einen besseren Schutz von Journalisten beschlossen

2012-03-30 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
 PM_Pressefreiheit.pdf Gesetz für einen besseren Schutz von Journalisten 
beschlossen

Zum gestern im Bundestag beschlossenen Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit 
erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: 

Nach fast anderthalb Jahren parlamentarischer Beratungen hat der Bundestag 
gestern beschlossen, die vierte Gewalt in unserem Staat zu stärken. Das vom 
Bundesjustizministerium vorgeschlagene Gesetz stärkt den Quellen- und 
Informantenschutz und damit die Möglichkeit, investigativ zu recherchieren, die 
für unsere Demokratie so wichtig ist.

Die bisherige Gesetzeslage war für die Ermittlungsbehörden ein Einfallstor zum 
Beispiel für Beschlagnahmen und Durchsuchungen. Obwohl die Medienangehörigen 
selbst keiner Pflicht zur Geheimhaltung unterliegen, waren sie in der 
Vergangenheit oft strafrechtlichen Ermittlungen ausgesetzt. 

Auch wenn Journalisten nicht das eigentliche Ziel der Strafverfolgung waren, 
sondern nur Mittel zum Zweck, um über den Journalisten an die undichten Stellen 
im Staatsapparat heranzukommen, hat dies die freie Presse beeinträchtigt. Mit 
solchen Behinderungen der Presse ist nun Schluss.

Das Gesetz schützt Journalisten außerdem besser vor Beschlagnahmen. Dem Zugriff 
des Staates auf Journalisten werden durch höhere gesetzliche Anforderungen 
engere Grenzen gesetzt.

Zum Hintergrund:

Der Deutsche Bundestag hat gestern den von der Bundesregierung eingebrachten 
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und 
Strafprozessrecht (PrStG) in 2. und 3. Lesung verabschiedet, mit dem die im 
Koalitionsvertrag vereinbarte Stärkung der Pressefreiheit umgesetzt wird. 

Medienangehörige sind wiederholt der Ermittlungstätigkeit der 
Strafverfolgungsbehörden wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat ausgesetzt gewesen, 
wenn sie Dienstgeheimnisse, die ihnen zugeleitet worden sind, veröffentlicht 
haben. So stützte sich etwa in dem bekannten, vom Bundesverfassungsgericht 
entschiedenen (BVerfGE 117, S.244ff.) Fall Cicero der Tatverdacht, der Anlass 
für die Anordnung der Durchsuchung der Redaktionsräume des Ma¬gazins sowie 
nachfolgender Beschlagnahmebeschlüsse war, allein auf die Veröffentlichung von 
Inhalten eines als Verschlusssache eingestuften Auswerteberichts und Hinweisen 
dar¬auf, dass der Verfasser des Artikels im Besitz des Papiers gewesen sein 
muss. Solche Ma߬nahmen erschweren es den Medien, staatliches Handeln zu 
kontrollieren und Missstände aufzudecken. Der freiheitliche Rechtsstaat sollte 
aber nicht einmal den Anschein erwecken, er würde mit den Mitteln des 
Strafrechts Journalisten von kritischer Recherche und Berichter¬stattung 
abhalten. 

Mit dem Gesetz wird deshalb zweierlei geregelt: Für Medienangehörige wird in § 
353b StGB die Rechtswidrigkeit der Beihilfe zum Geheimnisverrat ausgeschlossen, 
wenn sie sich darauf beschränken, geheimes Material entgegenzunehmen, 
auszuwerten oder zu veröffentlichen. Auf diese Weise werden solche Handlungen 
von einem strafrechtlichen Unwerturteil befreit und zugleich der Quellen- und 
Informantenschutz gestärkt. Ferner wird sichergestellt, dass das 
strafprozessuale Eingriffsinstrumentarium nicht allein an die Entgegennahme, 
Auswertung oder Veröffentlichung von Inhalten, die als Geheimnis bewertet 
werden, geknüpft werden darf.

Außerdem wird durch das Gesetz ein besserer Schutz vor Beschlagnahmen geregelt. 
Schon heute darf Material grundsätzlich nicht beschlagnahmt werden, das 
Medienangehörige von Informanten erhalten haben und über deren Herkunft sie die 
Aussage verweigern dürfen. Unter engen Voraussetzungen und nach Abwägung mit 
der Pressfreiheit ist eine Beschlagnahme ausnahmsweise dennoch möglich. Diese 
Ausnahmen ist nun weiter eingeschränkt worden. Künftig reicht insoweit nicht 
mehr ein nur einfacher Tatverdacht gegen den Medienangehörigen aus, sondern es 
bedarf eines dringenden Tatverdachts. Indem damit die Schwelle für solche 
Beschlagnahmen höher gelegt wird, werden die Gewichte zwischen dem Interesse 
des Staates an der Strafverfolgung einerseits sowie der Pressefreiheit und dem 
Informantenschutz andererseits zu Gunsten der Freiheit der Presse verschoben.

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[Pressemeldungen] PM BMJ: Übergabe des Jahresberichts der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter

2012-03-30 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
Übergabe des Jahresberichts der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter

Zur heutigen Übergabe des ersten gemeinsamen Jahresberichts der Nationalen 
Stelle zur Verhütung von Folter durch den Leiter der Bundesstelle zur Verhütung 
von Folter, Herrn Klaus Lange-Lehngut, und den Vorsitzenden der 
Länderkommission zur Verhütung von Folter, Herrn Staatssekretär a. D. Professor 
Dr. Hansjörg Geiger, erklärt Bundesjustizministerin Sabine 
Leutheusser-Schnarrenberger: 

Auf die Menschenrechte von Personen, die in Gewahrsam genommen sind, muss 
besonders genau geachtet werden. Wer in Gewahrsam ist, kann sich weniger selbst 
schützen. Auch in einem Rechtsstaat wie in Deutschland ist es wichtig, sich 
immer wieder zu vergewissern, dass es nicht zu Missständen kommt. Die 
Beanstandungen der Nationalen Stelle müssen ernst genommen werden. Missständen 
muss schnellstmöglich abgeholfen werden.

Die ehrenamtlichen Mitarbeiter der Bundesstelle und der Länderkommission 
engagieren sich in herausragender Weise dafür, dass dies möglich ist und 
stärken so die Menschenrechte. Der Jahresbericht belegt das in eindrucksvoller 
Weise. Seine Empfehlungen haben bereits zu einer ganzen Reihe von 
Verbesserungen geführt. Dafür ist den Mitarbeitern zu danken.


Zum Hintergrund:

In dem Bericht, der den Zeitraum von Mai 2010 bis Dezember 2011 abdeckt, 
dokumentieren die Bundesstelle und die Länderkommission zur Verhütung von 
Folter die von ihnen unternommenen Besuche in Gewahrsamseinrichtungen von Bund 
und Ländern. Während keinerlei Anzeichen von Folter oder Misshandlungen 
festgestellt wurden, haben die Besuche dennoch Anlass zu Beanstandungen 
gegeben. Die daraus folgenden Empfehlungen und Verbesserungsvorschläge sind zu 
einem großen Teil bereits umgesetzt worden und haben zu einer Verbesserung der 
Gewahrsamsbedingungen geführt. So wurden etwa Vorrichtungen zur Fixierung im 
Gewahrsam, zur Überwachung von Toiletten durch Weitwinkelspione auf Empfehlung 
der Bundesstelle entfernt oder neue Möglichkeiten geschaffen, in 
Gewahrsamsräumen einen Alarm auszulösen. Auf Empfehlung der Länderkommission 
ist zum Beispiel Mobiliar angeschafft. In einem Fall beanstandete hygienische 
Mängel wurden beseitig. 

Die Nationale Stelle besteht aus der Bundesstelle und einer Länderkommission. 
Sie wird von ehrenamtlichen Mitgliedern geleitet. Der Leiter der Bundesstelle, 
Herr Ltd. Regierungsdirektor a.D. Klaus Lange-Lehngut, wurde vom 
Bundesministerium der Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des 
Innern und dem Bundesministerium der Verteidigung für eine Amtszeit von vier 
Jahren ernannt.
Die Nationale Stelle hat die Aufgabe, zur Verhütung von Folter und Misshandlung 
regelmäßig Orte der Freiheitsentziehung im Sinne des Zusatzprotokolls zur 
UN-Antifolterkonvention aufzusuchen. Sie soll auf vorgefundene Missstände 
aufmerksam machen und den betroffenen Behörden gegebenenfalls 
Verbesserungsvorschläge unterbreiten. Sie berichtet jährlich über ihre 
Tätigkeit an die Bundesregierung, die Landesregierungen, den Bundestag und die 
Länderparlamente. Darüber hinaus kann die Nationale Stelle auch Empfehlungen zu 
bestehenden oder im Entwurf befindlichen Rechtsvorschriften aussprechen.

Weitere Informationen zur Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter finden Sie 
unter: www.antifolterstelle.de.

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[Pressemeldungen] PM BMJ: Einschränkung der Kronzeugenregelung stärkt den Rechtsstaat

2012-03-28 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
Einschränkung der Kronzeugenregelung stärkt den Rechtsstaat

Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf der Bundesregierung 
für ein Strafrechtsänderungsgesetz - Beschränkung der Möglichkeit zur
Strafmilderung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe - erklärt 
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Nach vielfältiger Kritik an der von der Vorgängerregierung wieder eingeführten 
Kronzeugenregelung, wird die Straferleichterung nunmehr wieder auf ein 
rechtsstaatlich vertretbares Maß reduziert. Der Entwurf ist ein erster Schritt 
zur Stärkung des Rechtsstaats und des Gerechtigkeitsempfindens.

Die Strafe muss der Schuld des Täters entsprechen und darf nicht Gegenstand 
eines unangemessenen Handels sein. Ein Straftäter, der eine schwere 
Körperverletzung begangen hat, wird in Zukunft nicht mehr auf einen 
Strafnachlass nach der Kronzeugenregelung hoffen können, nur weil er zum 
Beispiel Angaben zu einem gewerbsmäßigen Betrug machen kann, der mit seiner 
eigenen Tat überhaupt nichts zu tun hat. Die Kronzeugenregelung fällt damit für 
bestimmte Konstellationen in Zukunft weg. Der Grundsatz, dass auch Kronzeugen 
schuldangemessen zu bestrafen sind, wird dadurch gestärkt.


Zum Hintergrund: 
Der Gesetzentwurf setzt mit einer Änderung des § 46b Absatz 1 des 
Strafgesetzbuches die Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag eins zu eins um. Die 
Regelung zur Aufklärungs- und Präventionshilfe soll nur noch dann anwendbar 
sein, wenn sich die Angaben des Kronzeugen auf eine Tat beziehen, die mit 
seiner Tat im Zusammenhang steht.Diese Einengung stellt damit einen 
Gleichklang zu der kleinen Kronzeugenregelung im Betäubungsmittelgesetz her, 
wo die Rechtsprechung einen solchen Zusammenhang fordert und für ausreichend 
hält.

Die Kronzeugenregelung ist demnach nur noch anwendbar, wenn zwischen der 
offenbarten Tat und der Tat, für die der Kronzeuge angeklagt ist, ein 
Zusammenhang besteht, weil beide Teil eines kriminellen Gesamtgeschehens sind. 
Erforderlich ist also, dass ein innerer oder inhaltlicher Bezug zwischen beiden 
Taten besteht. Dieser kann gegeben sein, wenn die eine Tat die andere 
unterstützt, sie also zum Beispiel vorbereitet oder deren Ertrag absichert - 
zum Beispiel, wenn ein Hehler die Täter einer seit langem agierenden 
Diebstahlsbande aufdeckt, von der er Waren bezogen hat. Bei Straftaten 
innerhalb einer kriminellen Bande oder sonstigen Gruppe wird es darauf 
ankommen, dass beide Taten sich in die von der Gruppe geplanten Delikte 
einfügen.

Kein ausreichender Zusammenhang zwischen der offenbarten und der angeklagten 
Tat wird nach der Änderung des Gesetzes hingegen immer dann anzunehmen sein, 
wenn beide Taten überhaupt nichts miteinander zu tun haben. Aber auch, wenn sie 
- zufällig - zeitlich oder örtlich zusammentreffen oder eine lediglich 
persönliche Beziehung zwischen zwei Tätern besteht, wird dies nicht genügen, 
ebenso wenig wie der Umstand, dass beide Taten aus einer Bande oder sonstigen 
Gruppe heraus begangen wurden, ohne dass diese zugleich in dem dargestellten 
inneren Zusammenhang stehen.

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[Pressemeldungen] PM BMJ: Kempten wird Gerichtsstand für Straftaten von Soldaten im Ausland

2012-03-28 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
Kempten wird Gerichtsstand für Straftaten von Soldaten im Ausland

Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes für einen 
Gerichtsstand bei besonderer Auslandsverwendung der Bundeswehr erklärt 
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Bei den jetzt bundesweit zuständigen Richtern und Staatsanwälten wird Erfahrung 
gebündelt. In Zukunft werden bei Straftaten von Soldaten nur noch die Juristen 
entscheiden, die sich mit den speziellen Abläufen von Auslandseinsätzen und 
Auslandsermittlungen auskennen. Durch die neue Regelung werden langwierige 
Zuständigkeitsprobleme beendet.

Kempten ist hervorragend geeignet, die in den neuen Gerichtsstand gesetzten 
Erwartungen zu erfüllen. Dort sitzt schon heute die bayerische 
Schwerpunktstaatsanwaltschaft, die bislang aber nur bayernweit zuständig ist 
für Straftaten, die Soldaten im Auslandseinsatz zur Last gelegt werden. Die 
bayerischen Spezialisten werden ihre Erfahrungen bundesweit einbringen.

Zum Hintergrund:
Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr unterliegen auch bei besonderer 
Auslandsverwendung (§ 62 Absatz 1 des Soldatengesetzes) dem deutschen 
Strafrecht, das gemäß § 1a Absatz 2 des Wehrstrafgesetzes für Straftaten gilt, 
die von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr während eines dienstlichen 
Aufenthalts oder in Beziehung auf den Dienst im Ausland begangen werden.

Für entsprechende Sachverhalte besteht derzeit kein besonderer Gerichtsstand. 
Dies führte bisher dazu, dass nach den allgemeinen Gerichtsstandsregelungen der 
Strafprozessordnung Gerichte und Staatsanwaltschaften an verschiedenen Orten 
für solche Verfahren zuständig sein können. Das kann zu Zuständigkeitsproblemen 
führen mit der Folge, dass sich Verfahren verzögern. Mit dem neuen besonderen 
Gerichtsstand wird diesen Problemen begegnet.

Die Kenntnisse der militärischen Abläufe und Strukturen, der rechtlichen und 
tatsächlichen Rahmenbedingungen der Auslandsverwendung, die für die Bearbeitung 
der Verfahren notwendig sind, können durch einen besonderen Gerichtsstand und 
eine zentral zuständige Staatsanwaltschaft eher gewährleistet werden. Diese 
Spezialkenntnisse tragen zudem zu einer zügigen Bearbeitung bei.

Der vorliegende Gesetzentwurf begründet deshalb für Kempten einen besonderen 
Gerichtsstand für Straftaten, die von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr 
in besonderer Auslandsverwendung begangen wurden, jedoch keine 
Wehrstrafgerichtsbarkeit. Hieraus leitet sich auch die örtliche Zuständigkeit 
der Staatsanwaltschaft Kempten aus § 143 Absatz 1 des 
Gerichtsverfassungsgesetzes ab.

Grund für die örtliche Wahl des Gerichtsstandes Kempten ist, dass die 
Staatsanwaltschaft Kempten bereits jetzt als Schwerpunktstaatsanwaltschaft für 
den Bereich des Freistaates Bayern für die Verfolgung solcher Straftaten 
zuständig ist. Bei der Justiz in Kempten sind die erforderlichen Erfahrungen 
bereits vorhanden. Diese Erfahrungen werden bei der nun vorgesehenen Ausdehnung 
der örtlichen Zuständigkeit auf das gesamte Bundesgebiet  
PM_Gerichtsstand_Soldaten_im_Kabinett.pdf von Nutzen sein.

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[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ - Rassismus aus der Mitte der Gesellschaft bekämpfen

2012-03-20 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
 PM_Rassismus_aus_der_Mitte_der_Gesellschaft_bek-344mpfen.pdf  
Sperrfrist: 24 Uhr

Rassismus aus der Mitte der Gesellschaft bekämpfen

Anlässlich des Internationalen Tag zur Überwindung von Rassendiskriminierung 
der Vereinten Nationen erklärt Bundesjustizministerin Sabine 
Leutheusser-Schnarrenberger:

Rassismus darf nicht gesellschaftsfähig werden. Ich warne davor, Probleme von 
Ausgrenzung und Diskriminierung ausschließlich an den Rändern der Gesellschaft 
zu verorten. Wer meint, das Risiko eines NPD-Verbots eingehen zu wollen, darf 
nicht vergessen, dass der Rassismus leider tiefere Wurzeln hat. Mordende Nazis 
wie die Täter des Nationalsozialistischen Untergrunds sind genauso wie es der 
möglicherweise rassistisch motivierte Attentäter in Toulouse/Frankreich ist 
oder Anders Breivik in Norwegen war, die sichtbare Spitze eines Eisbergs. 
Extremistische Täter handeln zwar allein, werden aber durch ein weit größeres 
rassistisch denkendes Umfeld motiviert. 

Studien zeigen: Fremdenfeindlichkeit und Ressentiments kommen in allen 
Bevölkerungsschichten vor. Deutschland ist aber ein pluralistisches Land, in 
dem Menschen ganz unterschiedlicher Religionen und Ethnien verbunden durch das 
Grundgesetz miteinander leben. Die Menschen in unserem Land werden durch für 
alle geltende Rechte und Pflichten miteinander verbunden. Deswegen war der 
Satz, der Islam gehört zu Deutschland, richtig.


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[Pressemeldungen] PM BMJ: Weltverbrauchertag: Neuigkeiten zur Schlichtung im Luftverkehr und Transparenz durch Verbraucherschutzpaket

2012-03-15 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
Weltverbrauchertag: Neuigkeiten zur Schlichtung im Luftverkehr und Transparenz 
durch Verbraucherschutzpaket

Anlässlich des heutigen Weltverbrauchertages erklärt Bundesjustizministerin 
Leutheusser-Schnarrenberger zu aktuellen Verbraucherschutzinitiativen des 
Bundesjustizministeriums:

Der Weg ist frei für eine erfolgreiche Schlichtung im Flugverkehr. Jetzt hat 
sich auch der Verband der nationalen und internationalen Fluggesellschaften 
BARIG entschieden, unser Schlichtungsmodell zu unterstützen. Künftig kann sich 
jeder Fluggast bei Zahlungsansprüchen bis 5.000 Euro an eine Schlichtungsstelle 
wenden, egal ob es um Überbuchung, Annullierung, Verspätung oder Schäden am 
Reise- und Handgepäck geht. Durch die Einigung mit den großen Verbänden der 
deutschen und ausländischen Fluggesellschaften verspricht die Schlichtung ein 
echtes Erfolgsmodell zu werden. Eine gesetzlich verordnete Schlichtung gegen 
den Willen der Unternehmen wäre zum Scheitern verurteilt, weil niemand 
gesetzlich gezwungen werden kann, Schlichtersprüche zu akzeptieren. Das 
flankierende Gesetz ist auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf enthält auch 
eine Auffanglösung, falls sich Fluggesellschaften nicht freiwillig beteiligen. 
Die Schlichtung nützt Kunden wie Fluggesellschaften. Streitigkeiten werden 
unbürokratisch gelöst und teure Gerichtsverfahren verhindert.

Mein neues Verbraucherschutzpaket bündelt Maßnahmen gegen unseriöse 
Geschäftspraktiken. Wir setzen auf Transparenz, damit sich gut informierte 
Kunden bewusst und frei entscheiden können.

Bei sozialen Netzwerken und anderen Internetangeboten sollen die Nutzer den 
Preis kennen, den sie für ihre Teilnahme bezahlen. Auch wenn viele Nutzer es 
nicht wissen oder wahrhaben wollen: Sie bezahlen mit ihren persönlichen Daten. 
Ob Kunden mit der Datennutzung für vertragsfremde Zwecke einverstanden sind, 
darf künftig nicht mehr im Kleingedruckten verschwinden. Mit Änderungen im BGB 
stellen wir sicher, dass der Nutzer über notwendige Einwilligungen wirklich 
bewusst entscheidet, etwa durch Ankreuzen der entsprechenden Klausel.

Das Abmahnunwesen im Urheber- und Wettbewerbsrecht wird beendet. Die alte 
Gebührendeckelung für Erstabmahnungen bei Raubkopien oder Filesharing lief 
weitgehend leer. Mein Vorschlag verzichtet auf hohe Hürden, über die niemand 
herüberkommt. Für alle Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche gegen 
Privatpersonen soll es einen niedrigen Einheitsstreitwert geben, wenn ein 
Verletzer vom Rechtsinhaber erstmals berechtigt abgemahnt wird. Auch im 
Wettbewerbsrecht sorgen wir für angemessene Abmahnkosten. Unberechtigt 
Abgemahnte sollen im Urheber- und Wettbewerbsrecht einen Gegenanspruch für den 
Ersatz ihrer Rechtsverteidigungskosten bekommen. 

Beim Inkasso sorgen wir ebenfalls für Transparenz. Neue Darlegungs- und 
Informationspflichten stellen sicher, dass aus dem Inkassoschreiben eindeutig 
zu entnehmen ist, für wen das Inkassounternehmen arbeitet, worauf die geltend 
gemachte  Forderung beruht und wie sich die Inkassokosten berechnen. Damit 
unseriöse Unternehmen schneller vom Markt verschwinden, wird die Aufsicht 
gestärkt. Eine einfache und transparente Kostenerstattungsregelung soll 
verhindern, dass Verbraucher überzogene Inkassokosten zahlen.

Der Schutz gegen unerlaubte Telefonwerbung wird nachgebessert. Die meisten 
Beschwerden betreffen die Vermittlung angeblich kostenfreier Gewinnspiele, die 
oft mit drei- oder vierstelligen Beträgen in Rechnung gestellt werden. Für 
solche Gewinnspieldiensteverträge gilt in Zukunft Textform, sie können nicht 
mehr am Telefon geschlossen werden. Der Bußgeldrahmen für unerlaubte 
Telefonwerbung wird erhöht.

Der von mir vorgeschlagenen Button gegen Kostenfallen im Internet stellt 
sicher, dass bei Vertragsschlüssen im Internet nur noch zahlen muss, wer 
wirklich eine kostenpflichtige Leistung in Anspruch nehmen will.

Hintergrund:
1. Schlichtung im Luftverkehr
Erfahrungen aus anderen Bereichen zeigen: Schlichtungsmodelle werden immer dann 
zum Erfolg, wenn sie von breiter Akzeptanz der beteiligten Unternehmen getragen 
werden. Das Ziel einer schnellen und unbürokratischen Lösung wird nur erreicht, 
wenn die beteiligten Unternehmen bereit sind, die Schlichtersprüche 
anzuerkennen. Niemand kann gesetzlich gezwungen werden, die Vorschläge eines 
Schlichters zu akzeptieren. Mit den großen Verbänden der Fluggesellschaften 
wurde intensiv über ein effektives Schlichtungsverfahren verhandelt. Nach dem 
Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) hat sich jetzt auch 
der Verband der internationalen Fluggesellschaften (Board of Airline 
Representatives in Germany e.V.) für eine Unterstützung des vorgeschlagenen 
Schlichtungsmodells entschieden.
Die Schlichtung wird gesetzlich verankert. Der Gesetzentwurf liegt jetzt 
Ländern und Verbänden zur Stellungnahme vor. Vorgesehen ist eine freiwillige, 
privatrechtlich organisierte Schlichtungsstelle, die bei Erfüllung bestimmter 
Anforderungen durch die 

[Pressemeldungen] PM BMJ: Berliner Weltraumprotokoll verabschiedet

2012-03-09 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
 PM_Berliner_Weltraumprotokoll.pdf Berliner Weltraumprotokoll verabschiedet

Zu dem heute ausverhandelten Berliner Weltraumprotokoll, das ein 
internationales Sicherungsrecht für Satelliten und Raumstationen ermöglicht, 
erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Das Berliner Weltraumprotokoll wird der Raumfahrtindustrie ein neues 
innovatives Finanzierungsinstrument zur Verfügung stellen. Nationale 
Sicherungen wie Pfandrecht oder Eigentumsvorbehalt greifen oft zu kurz, weil 
sie in anderen Ländern nicht anerkannt werden. Das neue Sicherungsrecht wird in 
ein internationales Register eingetragen und gilt grenzüberschreitend. 
Finanzierer, Kreditnehmer und Hersteller profitieren. 

Bei Flugzeugen wird das internationale Sicherungsrecht bereits seit 2006 mit 
großem Erfolg genutzt. Das Berliner Protokoll weitet das internationale 
Sicherungsrecht auf Satelliten und Raumstationen aus. Ein Erfolgsmodell bekommt 
eine weitere Säule. Ich freue mich, dass die Bundesregierung Gastgeber dieser 
Diplomatischen Konferenz war.

Peter Hintze, der Koordinator der Bunderregierung für Luft- und Raumfahrt und 
Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und 
Technologie, unterstrich die wirtschaftliche Bedeutung: 

Wir sind stolz darauf, dass es gelungen ist, einem der erfolgreichsten 
Wirtschaftsübereinkommen der letzten Jahrzehnte, ein weiteres Protokoll 
beizufügen. Wir bringen damit zugleich unsere Unterstützung der 
zukunftsweisenden Raumfahrttechnologie zum Ausdruck.

Zum Hintergrund:
Zu dem Abschluss einer Diplomatischen Konferenz ist in Berlin heute das 
Berliner Weltraumprotokoll' zum Übereinkommen von Kapstadt verabschiedet 
worden. Seit dem 27. Februar 2012 haben über 200 Vertreter aus 40 Staaten, 
Vertreter internationaler Organisationen sowie der Weltraumindustrie auf 
Einladung der Bundesregierung das Protokoll verhandelt. Heute wird es zusammen 
mit der Schlussakte der Diplomatischen Konferenz zur Zeichnung aufgelegt. 

Das Berliner Weltraumprotokoll ist die weltweit erste internationale 
Privatrechtsübereinkunft im Bereich der kommerziellen Raumfahrt. Unter 
Federführung des Internationalen Institutes zur Vereinheitlichung des 
Privatrechts (UNIDROIT) hat die Staatengemeinschaft bereits seit 2003 an dem 
Protokolltext gearbeitet. In 5 Regierungsexpertenkonferenzen wurde der von der 
Weltraumindustrie entwickelte Protokollentwurf bis zu seiner endgültigen 
Annahme in Berlin weiterentwickelt. 

Das Berliner Weltraumprotokoll ist das dritte Protokoll zum Übereinkommen von 
Kapstadt. Mit diesem Übereinkommen wurde ein internationales Sicherungsrecht 
für hochwertige mobile Güter geschaffen, das - in ein internationales Register 
eingetragen - eine möglichst globale Sicherung verleiht. Nationale 
Sicherungsrechte, wie insbesondere Eigentumsvorbehalt, Sicherungseigentum oder 
Pfandrecht, werden in anderen Ländern oft nicht anerkannt. Diese Rechte können 
daher ihre Werthaltigkeit verlieren, sobald der Sicherungsgegenstand das 
nationale Rechtsanwendungsgebiet verlässt. Durch das Berliner Weltraumprotokoll 
können jetzt auch Satelliten und Raumstationen und ihre Bestandteile mit dem 
internationalen Sicherungsrecht belastet und als werthaltige Kreditsicherheit 
verwendet werden. Dies bringt Vorteile für Finanzierer, Kreditnehmer und 
Hersteller: Die Sicherheit der Kredite wird verbessert. Dadurch sinken die 
Finanzierungskosten, dies vermindert die Anschaffungskosten und steigert die 
Absatzchancen. Das Berliner Weltraumprotokoll tritt in Kraft, sobald es von 10 
Staaten ratifiziert und das internationale Register betriebsbereit ist. 

Seit 2006 sind das Basisübereinkommen von Kapstadt und das erste der 
Protokolle, das Luftfahrtprotokoll, bereits in Kraft und mittlerweile von 51 
bzw. 44 Staaten ratifiziert worden. Auch die deutsche Wirtschaft nutzt die 
Möglichkeit, mit dem internationalen Sicherungsrecht auf Flugzeuge ihre Kredite 
zu besichern. Das zweite Protokoll betrifft Eisenbahnen. Derzeit wird die 
Errichtung des internationalen Registers vorbereitet, so dass auch das 
Eisenbahnprotokoll bald in kraft treten kann.

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[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ - Nächste Wahl von Bundesrichterinnen und Bundesrichtern steht bevor

2012-02-28 Diskussionsfäden PressestelleBMJ

Nächste Wahl von Bundesrichterinnen und Bundesrichtern steht bevor

Am 29. März 2012 wird der Bundesrichterwahlausschuss über neue 
Bundesrichterinnen und Bundesrichter entscheiden. Beim Bundesgerichtshof sind 
zwölf Stellen, beim Bundesverwaltungsgericht drei Stellen und beim 
Bundesfinanzhof zwei Stellen zu besetzen. 

Für das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht werden in 2012 keine 
Wahlen durchgeführt.

Wahlvorschläge können von den Mitgliedern des Bundesrichterwahlausschusses und 
der Bundesministerin der Justiz gemacht werden. 

Der Bundesrichterwahlausschuss entscheidet in geheimer Abstimmung mit der 
Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Er setzt sich aus den 16 jeweils zuständigen 
Landesministerinnen und Landesministern sowie 16 vom Bundestag gewählten 
Mitgliedern zusammen.

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[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ - Mehr Rechte für Versicherte

2012-01-30 Diskussionsfäden PressestelleBMJ

Mehr Rechte für Versicherte 

Zum heute an Länder und Verbände versandten Gesetzentwurf zur Änderung 
versicherungsrechtlicher Vorschriften erklärt Bundesjustizministerin Sabine 
Leutheusser-Schnarrenberger:

Mit dem Gesetzentwurf werden die Rechte von Versicherten in der privaten 
Krankenversicherung und in der Kfz-Haftpflichtversicherung deutlich gestärkt 
und die Transparenz bei der Übernahme und Regulierung von Versicherungsfällen 
erhöht. Nach dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Patientenrechte ist dies ein 
weiterer Baustein zur Verbesserung der Rechte der Verbraucher. Der 
Gesetzentwurf reiht sich damit nahtlos ein in das umfassende 
Verbraucherschutzpaket, das 2012 ganz oben auf der Agenda steht.

Versicherte wissen oftmals nicht, ob ihre Krankenversicherung für 
Behandlungskosten tatsächlich aufkommt. Hier werden nun konkrete Verbesserungen 
vorgenommen. Nach dem neuen Gesetz kann ein Versicherter jetzt vor Beginn einer 
teuren Behandlung von seiner Versicherung Auskunft über die Kostenübernahme 
verlangen. In dringenden Fällen muss die Auskunft unverzüglich erfolgen.
 
Bei der Kfz-Haftpflicht werden Versicherte für den Fall besser geschützt, dass 
ihre Versicherung insolvent wird. Grundsätzlich tritt im Fall der Insolvenz 
einer Versicherung zwar die Verkehrsopferhilfe für entstandene Schäden ein. 
Unter Umständen müssen Versicherte, die den Verkehrsunfall verursacht haben, 
aber selbst zahlen, etwa wenn sie ein Verkehrsschild oder eine Ampel beschädigt 
haben. Zukünftig sollen Betroffene, die sich ja versichert haben, für solche 
Schäden nicht mehr allein aufkommen. Zum Schutz der Versicherten wird ihre 
Haftung daher auf 2500 Euro beschränkt.

Zum Hintergrund:
Das Bundesministerium der Justiz hat ein Gesetz zur Änderung 
versicherungsrechtlicher Vorschriften vorbereitet. Der Entwurf umfasst folgende 
Regelungsbereiche:
*   In der privaten Krankenversicherung erhält der Versicherungsnehmer 
einen Auskunftsanspruch gegen seinen Versicherer, ob dieser die Kosten einer 
Heilbehandlung übernimmt. Voraussetzung ist, dass die Heilbehandlung 
voraussichtlich mehr als 3000 Euro kosten wird. Die Auskunft ist verbindlich, 
soweit sie auf Grundlage eines Heil- und Kostenplans erteilt wird. Sie ist in 
dringenden Fällen unverzüglich, spätestens nach zwei Wochen zu erteilen. Für 
die Kündigung einer privaten Krankenversicherung wegen einer Erhöhung der 
Beiträge hat der Versicherungsnehmer nun zwei Monate Zeit statt wie bisher nur 
einen Monat. Hat der Versicherungsnehmer im Basistarif einen Selbstbehalt 
vereinbart, und führt dieser nicht dazu, dass sich die Prämie verringert, kann 
er den Selbstbehalt jederzeit kündigen.
*   An Zusatzverträge zu einem Versicherungsvertrag ist der 
Versicherungsnehmer nun nicht mehr gebunden, wenn er den Versicherungsvertrag 
widerruft.
*   In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung werden die 
Versicherungsnehmer für den Fall geschützt, dass ihr Versicherer insolvent 
wird. Zwar haftet gegenüber den meisten Unfallgeschädigten in derartigen Fällen 
die Verkehrsopferhilfe e.V.. Das gilt jedoch nicht für alle Ansprüche. 
Beispielsweise zahlt die Verkehrsopferhilfe nicht, wenn der Versicherungsnehmer 
Verkehrseinrichtungen wie etwa einen Verteilerkasten oder eine Ampel beschädigt 
hat. Hat der Versicherungsnehmer sich ordnungsgemäß versichert, ist es nicht 
angemessen, dass er für solche Schäden allein aufkommen muss. Deshalb ist 
geregelt, dass er nur einen Betrag von bis zu 2500 Euro zahlen muss.
Ab heute haben Länder, Verbände und andere am Versicherungsrecht Interessiert 
Gelegenheit, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Der Referentenentwurf steht 
unter www.bmj.de zur Verfügung.


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[Pressemeldungen] PM BMJ: Neue Mitglieder in Deutsche Corporate Governance Kodex Kommission berufen

2012-01-17 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
 PM_Neue_Mitglieder_Kodexkommission.pdf Neue Mitglieder in Deutsche 
Corporate Governance Kodex Kommission berufen

Zur Berufung von Frau Prof. Dr. Dr. Achleitner und Herrn Dr. Schulte in die 
Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex und zum 
gleichzeitigen Ausscheiden von Herrn Schatz erklärt Bundesjustizministerin 
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger anlässlich der heutigen Plenumssitzung der 
Kommission:

Frau Prof. Achleitner und Herrn Dr. Schulte haben sich bereit erklärt, in der 
Regierungskommission Corporate Governance Kodex mitzuwirken. Damit ist es 
gelungen, wieder zwei hochkarätige Experten für die wichtige Arbeit in der 
Kommission zu gewinnen.

Besonders freut mich, dass  mit Prof. Achleitner nach Frau Weber-Ray und der im 
Mai 2011 berufenen Frau Prof. Weder die Mauro nun eine dritte hervorragende, 
allgemein anerkannte Expertin in die Kommission einzieht. Ann-Kristin 
Achleitner ist eine exzellente  Wissenschaftlerin mit Erfahrung in praktischer 
Aufsichtsratstätigkeit in in- und ausländischen Unternehmen.
 
Herr Schulte ergänzt die Kommission mit seinen zahlreichen Erfahrungen im 
kaufmännischen Bereich, aber auch auf den Gebieten Personal und Recht sowie als 
Vorstandsvorsitzender eines bedeutenden Unternehmens auf höchstem Niveau. Es 
ist wichtig, dass auch die Vorstandserfahrungen aus Unternehmen, die nicht im 
Dax30 notiert sind, in die Kodex-Arbeit einfließen.
 
Bei Peer Michael Schatz bedanke ich mich nachdrücklich für seine 10-jährige 
ehrenamtliche Tätigkeit in der Kommission. Mit seiner Fachkenntnis und großem 
Engagement hat Herr Schatz wesentlich zum Erfolg des Deutschen Corporate 
Governance Kodex beigetragen.

Zum Hintergrund: 
Mit Prof. Ann-Kristin Achleitner zieht die dritte Frau in die 
Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex ein. Die promovierte 
Wirtschafts- und Rechtswissenschaftlerin ist seit vergangenem Jahr in den Dax30 
Aufsichtsräten der Linde AG und der Metro AG. Darüber hinaus ist sie Mitglied 
in den Verwaltungsräten der Vontobel Holding AG sowie der Bank Vontobel Bank. 
Zudem ist sie seit 2001 Inhaberin des KfW-Stiftungs-für Entrepreneurial Finance 
an der Technischen Universität München (TUM) und seit 2003 wissenschaftliche 
Direktorin des Center for Entrepreneurial and Financial Studies (CEFS) an der 
TUM.
Die Berufung von Frau Achleitner in die Kommission war schon seit längerem in 
Abstimmung mit dem Kommissionsvorsitzenden Müller geplant, jedoch sollte die 
Kommission zeitgleich noch um eine Persönlichkeit ergänzt werden, die die 
Sichtweise eines aktiven Vorstandsmitglieds und zugleich des börsennotierten 
großen Mittelstandes einbringen kann. Dies wird in Zukunft Herr Schulte 
übernehmen.

Mit Dr. Stefan Schulte tritt ein Vorstandsvorsitzender eines MDax-Unternehmens 
in die Kommission ein. Der gelernte Betriebswirt begann seine Karriere in der 
Konzernentwicklungsabteilung der Deutschen Bank und stieß 2003 von der Deutz AG 
als Finanzvorstand zur Fraport AG, in der er Ende 2009 den Vorstandsvorsitz 
übernahm. Darüber hinaus ist er Mitglied des Aufsichtsrats der Deutsche Post 
AG. Das Bundesjustizministerium hält es für besonders wichtig, in die 
Kodex-Arbeit auch Vorstandserfahrungen von nicht Dax30-Unternehmen einfließen 
zu lassen.
 
Peer Michael Schatz gehörte im Februar 2002 zu den Gründungsmitgliedern der 
Kodex-Kommission und hat vor allem die Sicht eines international tätigen, 
nicht-DAX30-Unternehmens in die Kodex-Arbeit einfließen lassen. Herr Schatz 
verlässt die Kommission nach 10-jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit.

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[Pressemeldungen] Presseinladung: Bildtermin aus Anlass der Einsetzung einer Kommission zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit des Bundesministeriums der Justiz

2012-01-11 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
Presseeinladung
 PE_Bildtermin_Komm_NS-Aufarbeitung.pdf 
Bildtermin aus Anlass der Einsetzung einer Kommission zur Aufarbeitung der 
NS-Vergangenheit des Bundesministeriums der Justiz

Die Pressestelle des Bundesjustizministeriums lädt Sie zu einem Fototermin ein. 
Anlass ist die Einsetzung einer unabhängigen wissenschaftlichen Kommission beim 
Bundesministerium der Justiz zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit. 
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wird heute die 
Professoren Manfred Görtemaker (Universität Potsdam) und Christoph Safferling 
(Universität Marburg) mit einer zeithistorischen Untersuchung des Ausmaßes des 
NS-Einflusses im Ministerium insbesondere in der Nachkriegszeit beauftragen.


Mittwoch, den 11. Januar 2012, 12:15 Uhr, im Bundesministerium der Justiz, 
Frankfurter Zimmer, Mohrenstraße 37, 10117 Berlin


Um Voranmeldung wird gebeten unter 030 18580 9090 oder per E-Mail unter 
pre...@bmj.bund.de.

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[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ - Kabinett beschließt Aktienrechtsreform

2011-12-20 Diskussionsfäden PressestelleBMJ

Kabinett beschließt Aktienrechtsreform

Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung des 
Aktiengesetzes erklärt Bundesjustizministerin Sabine 
Leutheusser-Schnarrenberger:

Der heute beschlossene Gesetzentwurf entwickelt das Aktienrecht weiter und 
stärkt das Vertrauen in den Finanzmarkt. Mit der Aktienrechtsreform werden auch 
Lehren aus der Finanzmarktkrise gezogen.

Aktiengesellschaften und insbesondere in Not geratenen Kreditinstituten wird 
eine Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital wesentlich erleichtert, indem ihnen 
die Herausgabe von umgekehrten Wandelschuldverschreibungen ermöglicht wird.

Künftig können die Unternehmen auch Vorzugsaktien ohne zwingenden 
Nachzahlungsanspruch auf ausgefallene Dividenden ausgeben. Das vereinfacht 
Kreditinstituten die Erfüllung aufsichtsrechtlicher Eigenkapitalvorgaben.

Die Beteiligungsstrukturen von nichtbörsennotierten Aktiengesellschaften werden 
erheblich transparenter. Die Ausgabe von Inhaberaktien wird dazu an besondere 
Voraussetzungen geknüpft.

Zum Hintergrund:

Die Aktienrechtsnovelle 2012 lässt den Unternehmen auch zukünftig die Wahl 
zwischen beiden Aktienrechtsgattungen Namens- und Inhaberaktie. Allerdings soll 
die Inhaberaktie von einer nichtbörsennotierten Aktiengesellschaft künftig nur 
noch verwendet werden, wenn die entsprechende Sammelurkunde dauerhaft bei einer 
Wertpapiersammelbank hinterlegt ist.
Dadurch ist sichergestellt, dass die zuständigen Behörden in Ermittlungsfällen 
auf wichtige Informationen zugreifen und die Identität des Aktionärs 
feststellen können. Der Befürchtung, die Inhaberaktie könnte als Instrument für 
Geldwäsche und Terrorfinanzierung genutzt werden, kann so entgegengetreten 
werden. Derzeit gibt es in Deutschland ca. 16 000 nichtbörsennotierte 
Aktiengesellschaften, davon haben weit mehr als die Hälfte bereits heute 
Namensaktien.

Ferner sieht der Gesetzentwurf vor, Wandelschuldverschreibungen zuzulassen, bei 
denen der Schuldner (also die Aktiengesellschaft) das Wandlungsrecht hat. 
Bisher sieht das Aktiengesetz nur Wandelanleihen vor, bei denen der Gläubiger 
einen Anspruch hat, statt Rückzahlung des Anleihebetrags Aktien zu erhalten. 
Künftig soll dies also auch den Gesellschaften möglich sein, wenn es anfangs 
vereinbart war. Diese umgekehrten Wandelschuldverschreibungen sind gerade für 
Unternehmen und Kreditinstitute in Krisensituationen zur Erleichterung der 
Bilanzen von Bedeutung.

Mit der Aktienrechtsnovelle 2012 soll zudem die Möglichkeit von Vorzugsaktien 
ohne einen zwingenden Nachzahlungsanspruch geschaffen werden. Bisher können 
nach deutschem Aktienrecht Vorzugsaktien ohne Stimmrecht ausgegeben werden, sie 
sind aber immer mit einem zwingenden Nachzahlungsanspruch auf ausgefallene 
Dividenden verknüpft. Die nun vorgesehene Schaffung von Vorzugsaktien auch ohne 
zwingenden Nachzahlungsanspruch ist gerade für Kreditinstitute von besonderer 
Bedeutung, da nach den internationalen Eigenkapitalanforderungen 
stimmrechtslose Vorzugsaktien mit einem Nachzahlungsanspruch nicht auf das 
Kernkapital angerechnet werden können.

Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus eine erhebliche Einschränkung der 
Möglichkeit sogenannter missbräuchlich nachgeschobener Nichtigkeitsklagen vor. 
Von derartigen Klagen wird gesprochen, wenn nach Erhebung einer 
Anfechtungsklage gegen einen Hauptversammlungsbeschluss in einem späten Stadium 
des Freigabeverfahrens noch Nichtigkeitsklagen aus taktischen Gründen 
nachgeschoben werden, um das Verfahren bewusst zweckwidrig weiter zu verzögern. 
Mit der im Entwurf vorgesehenen relativen Befristung von Nichtigkeitsklagen 
wird diesen missbräuchlich nachgeschobenen Nichtigkeitsklagen zukünftig 
begegnet, ohne aber andererseits das Klagerecht der überwiegenden Mehrheit 
nicht missbräuchlich agierender Aktionäre unangemessen einzuschränken.

Schließlich finden sich in dem Entwurf zahlreiche Klarstellungen und 
Korrekturen, die Rechtsunsicherheiten in der Aktienrechtspraxis beilegen und 
Unternehmen Zweifelsfragen ersparen. Dazu gehört etwa die Klarstellung, 
aufgrund welcher Rechtsgrundlage von den öffentlichen Eigentümern entsandte 
Aufsichtsräte einer Berichtspflicht unterliegen.

Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet.


Pressestelle
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PM_Aktienrechtsnovelle.pdf
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[Pressemeldungen] PM BMJ: Schülerwettbewerb gestartet: Mit Recht gegen Rechts

2011-12-15 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
Schülerwettbewerb gestartet: 
Mit Recht gegen Rechts

Zu dem heutigen Start des BMJ-Schülerwettbewerbs Mit Recht gegen Rechts 
erklärt Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger:

Mit Recht gegen Rechts - unter diesem Motto hat das Bundesjustizministerium 
einen Schülerwettbewerb gestartet, der Ideen gegen Rechtsextremismus fördern 
und auszeichnen will. Was können Schüler in ihrem Freundeskreis, an der Schule 
oder in ihrer Stadt gegen Fremdenfeindlichkeit, Intoleranz und Diskriminierung 
unternehmen? Welche Möglichkeiten gibt es im Internet, sich gegen 
Rechtsextremismus stark zu machen? Mit welchen Aktionen kann man im Alltag 
deutlich machen: Toleranz zeigt sich im Handeln?

Der Rechtsextremismus muss aus der Mitte der Gesellschaft bekämpft werden.
 
Weil der Rechtsextremismus auch Netzwerke bis in die Mitte der Gesellschaft 
aufzuspannen versucht, muss die Ursachenbekämpfung in der Gesellschaft 
ansetzen. Rechtsextreme können auf Strukturen aufbauen, die eine bürgerliche 
Fassade in der Mitte der Gesellschaft vortäuschen. Dagegen helfen keine 
Gesetze, sondern nur zivilgesellschaftliches Engagement.

Einzelheiten unter: www.gerechte-Sache.de

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[Pressemeldungen] PM BMJ: Bundestag berät über Gesetz gegen Internetabzocke

2011-12-15 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
Bundestag berät über Gesetz gegen Internetabzocke

Zur ersten Lesung des Gesetzes zum Vorgehen gegen Abo- und Kostenfallen im 
Internet erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Jetzt wird es eng für Internetabzocker. Der Deutsche Bundestag berät über den 
von mir vorgelegten Gesetzentwurf gegen Kostenfallen im Internet. Mehr als fünf 
Millionen Internetnutzer sind laut einer Umfrage schon in die Falle getappt. 
Die Angebote sehen kostenlos aus und sollen dann doch etwas kosten. Der neue 
Internetbutton schützt wirksam vor Kostenfallen. Verbraucher sind nur zur 
Zahlung verpflichtet, wenn der Bestellbutton eindeutig auf die Zahlungspflicht 
hinweist. Unseriöse Geschäftspraktiken laufen künftig ins Leere. Der Schutz 
greift immer, wenn Waren oder Dienstleistungen online bestellt werden - ob per 
Computer, Smartphone oder Tablet. Auch die Wirtschaft profitiert, weil das 
Vertrauen in den Online-Handel steigt. 
Der neue Internetbutton wird auch in der EU eingeführt, dafür habe ich mich 
erfolgreich in Brüssel eingesetzt. Die Ende November verkündete 
Verbraucherrechte-Richtlinie enthält ebenfalls eine Buttonlösung. Die 
Richtlinie gibt den Mitgliedstaaten zwei Jahre für die Umsetzung. So lange will 
ich nicht warten, darum habe ich die deutsche Umsetzung der Buttonlösung auf 
den Weg gebracht, sobald die Vorzeichen aus Brüssel klar waren. 

Zum Hintergrund:
Unseriöse Geschäftemacher verschleiern die Kosten ihrer Onlineangebote. 
Internetleistungen werden als gratis angepriesen, als unverbindliche 
Gewinnspiele bezeichnet oder als Möglichkeit zum Herunterladen von Freeware 
getarnt. Erst wenn die Rechnung kommt, folgt das böse Erwachen. Häufig zahlen 
die Internetnutzer aus Unkenntnis oder weil sie sich durch eine aggressive 
Verfolgung der vermeintlichen Zahlungsansprüche unter Druck gesetzt fühlen.
Das neue Gesetz gegen Internetabzocke schafft Abhilfe. Ein Vertrag kommt 
künftig nur zu Stande, wenn der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich 
bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Der Button für die 
Bestellung muss gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern 
zahlungspflichtig bestellen beschriftet sein oder - wenn dies wie bei einem 
Gebot bei eBay oder einer vergleichbaren Internetauktionsplattform nicht zum 
Geschäftsmodell passt - mit einer entsprechend eindeutigen Formulierung. Auch 
müssen Preis, Lieferkosten, Mindestlaufzeiten sowie wesentliche Merkmale der 
Ware oder Dienstleistung unmittelbar vor der Bestellung klar und verständlich 
angezeigt werden.
Auf Initiative der Bundesregierung ist eine entsprechende Regelung auch in die 
europäische Verbraucherrechte-Richtlinie aufgenommen worden, die am 22. 
November 2011 verkündet wurde. Die Richtlinie räumt den Mitgliedstaaten eine 
Umsetzungsfrist von zwei Jahren ein; die neuen Vorschriften sind ab dem 13. 
Juni 2014 anzuwenden. Das heute im Deutschen Bundestag in erster Lesung 
beratene Gesetz wird die europäische Buttonlösung vorab umsetzen.

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[Pressemeldungen] PM BMJ: Bundeskanzlerin und Bundesjustizministerin geben Startschuss für transparente, elektronische Patentverfahren

2011-12-06 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
Bundeskanzlerin und Bundesjustizministerin geben Startschuss für transparente, 
elektronische Patentverfahren

Zum heutigen 6. Nationalen IT-Gipfel in München erklärt Bundesjustizministerin 
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Innovation wird in Deutschland weiter beschleunigt. Gemeinsam mit der 
Bundeskanzlerin geben wir heute den Startschuss für eine völlig neue IT-Lösung 
für transparente Patentverfahren. Mit der elektronischen Schutzrechtsakte 
ELSA des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) wird schnell und zuverlässig 
geprüft, ob eine angemeldete Erfindung neu ist und patentiert werden kann. ELSA 
verkürzt den Weg von der Idee zum Patent, Bürokratie wird abgebaut. Das kommt 
vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen zugute. ELSA hat darüber 
hinaus Vorbildcharakter für eine moderne, effiziente und bürgernahe Verwaltung 
und Justiz. 

Ein moderner Rechtsstaat muss modern arbeiten. Bürgerinnen und Bürger erwarten 
mit Recht, dass die Behörden und die Justiz auf der Höhe der Zeit sind und zur 
Verwirklichung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger die besten Mittel 
einsetzen. Online-Kommunikation, elektronischer Rechtsverkehr und elektronische 
Aktenführung werden in der Justizverwaltung wie in der gerichtlichen Praxis 
zunehmend erwartet, implementiert und erfolgreich genutzt.


Zum Hintergrund:
Das Projekt ELSA wird von der Arbeitsgruppe Verantwortung und Schutz in der 
vernetzten Gesellschaft des 6. Nationalen IT-Gipfels vorgestellt. Daneben hat 
die Arbeitsgruppe Lösungen für neuartige Verschlüsselungsmechanismen für 
bessere Datensicherheit im Netz sowie Tipps zum sicheren Umgang mit sozialen 
Netzwerken erarbeitet. Bundesjustizministerin Sabine 
Leutheusser-Schnarrenberger hat diese Arbeitsgruppe des diesjährigen IT-Gipfels 
gemeinsam mit IBM-Chefin Martina Koederitz geleitet.

Die Einführung der innovativen, komplett elektronischen Verfahrensbearbeitung 
beim DPMA war aus technischer Sicht eine große Herausforderung und ist ein 
wichtiger Meilenstein auf dem Weg in das digitale Zeitalter des Deutschen 
Patent- und Markenamts. Die elektronische Schutzrechtsakte ELSA, die das DPMA 
und IBM in mehrjähriger Entwicklungsarbeit gemeinsam entwickelt haben, ist 
eines der größten IT-Vorhaben der Bundesverwaltung und setzt neue Maßstäbe für 
das E-Government mit hochmodernen Technologien. 

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[Pressemeldungen] PM BMJ: IT-Gipfel 2011 - Impuls für E-Justice

2011-12-06 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
IT-Gipfel 2011 - Impuls für E-Justice

Eine anwenderfreundliche Kommunikation mit der Justiz soll sowohl per De-Mail 
als auch über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) 
bundeseinheitlich möglich werden. Die Bundesministerien des Innern und der 
Justiz verständigen sich auf eine enge Zusammenarbeit in den Bereichen  
E-Government und E-Justice. 

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Justiz und 
Verwaltung müssen sich an die moderne Lebenswirklichkeit anpassen. Der 
elektronische Rechtsverkehr und eine elektronische Aktenführung machen die 
Kommunikation zwischen Bürgern und Behörden einfacher, effektiver und 
langfristig kostengünstiger. Dies ist der richtige und wichtige Schritt in die 
Zukunft.

In der Justiz basiert die Kommunikation zwischen Bürgern, Rechtsanwälten und 
Gerichten bisher fast ausschließlich auf Papier. Ein Grund hierfür ist die 
fehlende Akzeptanz der - für den formgerechten Zugang notwendigen - 
qualifizierten elektronischen Signatur. Außerdem können elektronische Dokumente 
bei Gericht noch immer nicht flächendeckend über das EGVP eingereicht werden. 
Das neu eingeführte De-Mail-System kann einen zusätzlichen sicheren 
Kommunikationsweg für E-Justice bieten.

Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich: De-Mail ist eine leicht zu 
nutzende Technologie, mit der man im Internet sicher, vertraulich und 
verlässlich Nachrichten austauschen kann. Das gilt sowohl zwischen Privaten als 
auch für die Kommunikation mit Gerichten und Behörden.

Durch die Zusammenarbeit im Bereich der E-Justice wird der elektronische Zugang 
zu den Gerichten grundlegend modernisiert. Außerdem soll die Justiz künftig 
Urteile, Beschlüsse, Schriftsätze und Ladungen rechtssicher und deutlich 
kostengünstiger elektronisch zustellen können.

Begleitende Änderungen der Verfahrensordnungen, die erforderlich sind, um die 
Zugangshürden für eine elektronische Kommunikation mit der Justiz bedeutend zu 
senken, werden derzeit durch das Bundesministerium der Justiz geprüft.

Darüber hinaus erarbeitet das Bundesministerium des Innern derzeit den Entwurf 
für ein E-Government-Gesetz des Bundes mit dem Ziel, für die Bürgerinnen und 
Bürger sowie für die Wirtschaft die elektronische Kommunikation mit der 
Verwaltung zu erleichtern. Auch hierbei wird De-Mail neben der eID-Funktion des 
neuen Personalausweises eine wichtige Rol 
PM_IT-Gipfel_Impuls_fuer_E-Jusitice.pdf le spielen. 


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[Pressemeldungen] PM BMJ: Auf Verjährung zum Jahresende achten

2011-12-02 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
Auf Verjährung zum Jahresende achten

Das Bundesministerium der Justiz weist auf die Bedeutung des Jahreswechsels 
2011/2012 für die Verjährung von Ansprüchen hin PM_Verjährung 
SachenRBerG.pdf .  

Mit der Schuldrechtsreform im Jahr 2002 wurde auch das Verjährungsrecht 
geändert. Für Ansprüche auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück sowie 
auf Begründung, Übertragung oder Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück 
oder auf Änderung des Inhalts eines solchen Rechts sowie die Ansprüche auf die 
Gegenleistung wurde eine Verjährungsfrist von 10 Jahren (§ 196 BGB) eingeführt. 
Nach den zur Schuldrechtsreform getroffenen Übergangsvorschriften kann die 
10-jährige Verjährungsfrist auch für  Ansprüche, die am 1. Januar 2002 schon 
bestanden, aber noch nicht verjährt waren, gelten. Die 10-jährige 
Verjährungsfrist begann für solche Ansprüche am 1. Januar 2002, so dass sie mit 
Ablauf des 31. Dezember 2011 verjähren können.

Die 10-jährige Verjährungsfrist gilt insbesondere auch für die Ansprüche nach 
dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz (SachenRBerG). Dieses Gesetz hat Bedeutung 
für die in den östlichen Bundesländern notwendige Überleitung von 
Eigentumsrechten an Grundstücken und Gebäuden in das System den Bürgerlichen 
Rechts. Es erlaubt die Zusammenführung der getrennten Eigentumsrechte und 
gewährt dem Nutzer des Grundstücks das Recht zu wählen, ob er den Ankauf des 
Grundstücks (§ 32 SachenRBerG) oder die Bestellung eines Erbbaurechts am 
Grundstück (§ 61 SachenRBerG) verlangt. Darüber hinaus gewährt das Gesetz 
Ansprüche auf Bestellung von Dienstbarkeiten (§ 116 SachenRBerG).

Den Beteiligten stehen verschiedene Wege offen, den Eintritt der Verjährung zu 
verhindern. Die Verjährung kann insbesondere durch Rechtsverfolgungsmaßnahmen 
gehemmt (§ 204 BGB) werden. Solange die Verjährung gehemmt ist, läuft die 
Verjährungsfrist nicht. Gläubiger von Ansprüchen nach dem 
Sachenrechtsbereinigungsgesetz können die Verjährung insbesondere durch einen 
Antrag auf Einleitung eines notariellen Vermittlungsverfahrens (§§ 97 f. 
SachenRBerG) sowie mit einer Klage nach den §§ 103 f. SachenRBerG 
(Bereinigungsklage) hemmen. Die Verjährung der Ansprüche ist auch gehemmt, 
solange zwischen den Beteiligten Verhandlungen über die Bereinigung der 
Rechtsverhältnisse schweben (§ 203 BGB). Schließlich verjähren Ansprüche auch 
dann nicht, wenn sie vom Anspruchsgegner anerkannt werden (§ 212 BGB).

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[Pressemeldungen] PM BMJ: Bundesstiftung Magnus Hirschfeld errichtet

2011-11-10 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
Bundesstiftung Magnus Hirschfeld errichtet

Zur Errichtung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld erklärt 
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Mit Jörg Litwinschuh hat die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld heute ein Gesicht 
bekommen. Die Stiftung kann jetzt ihre Arbeit aufnehmen. Das Forschungs- und 
Bildungsprogramm der neuen Stiftung wird einen wichtigen Beitrag für die 
Offenheit der Gesellschaft leisten. In einer offenen Gesellschaft darf es keine 
Diskriminierung von Menschen mit unterschiedlichen Lebensentwürfen geben. Auf 
dem Weg des Abbaus von Diskriminierungen bis zur gleichberechtigten Teilhabe 
von gleichgeschlechtlichen Lebensentwürfen setzt die Bundesregierung auch auf 
die jetzt konkret beginnende Arbeit der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld.

Zum Hintergrund:

Heute hat Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger den 
Kommunikationsberater Jörg Litwinschuh zum Vorstand der neuen Bundesstiftung 
Magnus Hirschfeld bestellt. Der ehemalige Geschäftsführer des Lesben- und 
Schwulenverbandes in Deutschland LSVD Berlin-Brandenburg e.V. und ehemalige 
Leiter von dessen Integrations- und Migrationszentrum stammt aus dem Saarland. 

Die Bundesstiftung Magnus Hirsc PM_Bundesstiftung Magnus Hirschfeld 
Stiftung.pdf hfeld ist  damit als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen 
Rechts mit Sitz in Berlin errichtet. Sie ist mit einem Stiftungsvermögen von 10 
Mio. Euro ausgestattet. Die Satzung sieht für den Vorstand eine feste Amtszeit 
von fünf Jahren vor. Für das Kuratorium der Stiftung benennen der Deutsche 
Bundestag, fünf Bundesministerien sowie weitere zivilgesellschaftliche 
Organisationen Mitglieder. 

Mit einem Bildungs- und Forschungsprogramm soll die neue Stiftung der 
gesellschaftlichen Diskriminierung homosexueller Männer und Frauen in 
Deutschland entgegenwirken. Das von den Nationalsozialisten an Homosexuellen 
verübte Unrecht soll historisch aufgearbeitet und dokumentiert werden. Darüber 
hinaus sollen Leben und Werk des Namensgebers Dr. 
Magnus Hirschfeld (1868-1935) wissenschaftlich erforscht und dargestellt 
werden. Der Berliner Arzt und Sexualwissenschaftler war Vorreiter der 
Homosexuellenbewegung und beschäftigte sich auch mit Fragen der Trans- und 
Intersexualität.

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[Pressemeldungen] PM BMJ: Sicherungsverwahrung verfassungsfest

2011-11-09 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
Sicherungsverwahrung verfassungsfest

Zu dem heute auf der Justizministerkonferenz in Berlin vorgestellten 
Diskussionsentwurf erklärt Bundesjustizministerin Sabine 
Leutheusser-Schnarrenberger:

Sechs Monate nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts habe ich einen 
Gesetzentwurf vorgelegt, der die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eins zu 
eins umsetzt. Der Entwurf ist weitestgehend mit den Ländern abgestimmt. Mein 
Gesetzentwurf wird dafür sorgen, dass die Sicherungsverwahrung künftig als 
wirksames Instrument erhalten bleibt. Ich warne davor, die gemeinsam erzielten 
Erfolge von Bund und Ländern zu zerreden. 

Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts legt der Gesetzentwurf 
stärkeres Gewicht auf die therapeutische Arbeit mit den Gefangenen, ohne die 
berechtigten Sicherheitsbelange der Bevölkerung aus den Augen zu verlieren.

Die jetzt neu entfachte Debatte über die nachträgliche Sicherungsverwahrung hat 
mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nichts zu tun. Vor weniger als 
einem Jahr bestand Einigkeit über die Parteigrenzen hinweg, dass für das 
Instrument der nachträglichen Sicherungsverwahrung kein Bedarf besteht. Mit 
breiter Mehrheit haben Bundestag und Bundesrat durch die Reform den Abschied 
von der nachträglichen Sicherungsverwahrung beschlossen. An den Gründen hat 
sich nichts geändert. Eine Sicherheitslücke gibt es nicht.


Zum Hintergrund: 

Das Bundesverfassungsgericht hat am 4. Mai 2011 die Regelungen zur 
Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber in einer 
zweijährigen Übergangsfrist aufgegeben, neue Regelungen zu erlassen. 

Schwerpunkt der Gerichtsentscheidung war die unzureichende Beachtung des 
Abstands zwischen Strafhaft und Sicherungsverwahrung. Sicherungsverwahrte 
müssen anders behandelt werden als Strafgefangene, weil sie ihre Strafe bereits 
vollständig abgesessen haben. Die Verfassungsrichter haben den 
Bundesgesetzgeber in die Pflicht genommen, Leitlinien für den Vollzug der 
Sicherungsverwahrung in das Gesetz zu schreiben. In enger Abstimmung mit den 
Ländern sind die Forderungen der Verfassungsrichter mit dem Gesetzentwurf eins 
zu eins umgesetzt worden. Künftig gibt es klare Vorgaben zu Therapie und 
anderen Maßnahmen, die die Gefährlichkeit der Verurteilten reduzieren können. 
Auch künftig wird niemand auf freien Fuß kommen, weil er ein Therapieangebot 
nicht angenommen hat. 

Der Gesetzentwurf ermöglicht auch einen verantwortungsvollen Umgang mit 
Altfällen, die noch nicht unter das reformierte Recht der Sicherungsverwahrung 
fallen. Hochgefährliche Täter, die nach der Übergangsregelung des 
Bundesverfassungsgerichts vorläufig in Sicherungsverwahrung bleiben, können 
auch über 2013 hinaus untergebracht werden.

Die Reform der Sicherungsverwahrung bleibt richtig. Die Neuregelung vom 1. 
Januar 2011, die mit einer breiten Mehrheit in Bundestag und Bundesrat 
beschlossen wurde, hat wesentliche Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts 
bereits vorweg genommen: Die Einschränkung der Sicherungsverwahrung durch eine 
engere Fassung der Anlass- und Vortaten, die Abkehr von der nachträglichen 
Sicherungsverwahrung und das Therapieunterbringungsgesetz stimmen mit der 
Zielrichtung des Bundesverfassungsgerichts überein. 

Die nachträgliche Sicherungsverwahrung, deren Wiedereinführung nun einige 
Bundesländer fordern, war wenig praxisrelevant, rechtlich kaum handhabbar und 
hatte negative Auswirkungen auf den Vollzug insgesamt. Ihre Wiedereinführung 
birgt das Risiko, dass das deutsche Recht vor dem Bundesverfassungsgericht oder 
dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte abermals nicht besteht. Das 
kann dazu führen, dass erneut Sicherungsverwahrte entlassen werden müssten. 
Dieses Risiko sollte gerade angesichts des äußerst geringen Anwendungsbereichs 
der nachträglichen Sicherungsverwahrung unbedingt vermieden werden.

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[Pressemeldungen] PM BMJ: Harald Range wird neuer Generalbundesanwalt

2011-11-04 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
Harald Range wird neuer Generalbundesanwalt

Heute hat der Bundesrat der Ernennung von Harald Range zum Generalbundesanwalt 
zugestimmt. Die Amtseinführung durch Bundesjustizministerin Sabine 
Leutheusser-Schnarrenberger wird am 17. November 2011 in Karlsruhe stattfinden.

Harald Range war nach seinem Referendariat ab 1975 Richter in Niedersachsen, 
unter anderem in Lüneburg, Northeim und Osterode. Von 1978 bis 1986 war er 
Staatsanwalt in Göttingen, bearbeitete dort Wirtschafts- und Umweltsachen und 
war als Pressesprecher tätig. Von 1986 bis 1989 war Range als Oberstaatsanwalt 
bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle eingesetzt. Von 1989 bis Ende 2000 
arbeitete er im niedersächsischen Justizministerium und leitete dort ab 1991 
das Referat für Strafverfahrensrecht, zuletzt die gesamte Abteilung für 
Strafrecht und Strafverfahrensrecht. Seit Anfang Januar 2001 ist Harald Range 
Generalstaatsanwalt in Celle und damit Leiter der größten 
Generalstaatsanwaltschaft in Niedersachsen, die neben ihren regionalen 
Zuständigkeiten auch zentrale Aufgaben wahrnimmt, unter anderem im Bereich der 
Organisierte Kriminalität und Korruption sowie des Europäischen Justiziellen 
Netzes (EJN). 

Harald Range war von 2004 bis 2006 Präsident der Europäischen 
Generalstaatsanwaltskonferenz, von 2006 bis 2008 Präsident des Consultative 
Council of European Prosecutors (CCPE), eines beratenden Gremiums des 
Europarates. Bis heute ist er Mitglied der Arbeitsgruppe des CCPE und 
offizieller Vertreter Deutschlands in diesem Gremium. Harald Range war als 
sachverständiger Berater für verschiedene internationale Einrichtungen tätig, 
vor allem in den mittel- und osteuropäischen Staaten.

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[Pressemeldungen] PM BMJ: Präsident des Bundesfinanzhofs ernannt: Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff

2011-10-31 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
Präsident des Bundesfinanzhofs ernannt: 
Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff 

Der Bundespräsident hat heute Herrn Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff als 
Richter des Bundesverfassungsgerichts verabschiedet und ihn zum Präsidenten des 
Bundesfinanzhofes ernannt.

Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff war seit dem Jahr 2001 Mitglied des Zweiten 
Senats des Bundesverfassungsgerichts. Zuvor war er mehrere Jahre als Richter am 
Bundesfinanzhof (Mitglied des IX. Senats), davor als stellvertretendes Mitglied 
des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern, als Richter am 
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern sowie als Richter und später als 
Vorsitzender Richter am Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern tätig. Nach dem 
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster und dem 
Referendariat in Baden-Württemberg war Mellinghoff zunächst wissenschaftlicher 
Mitarbeiter am Institut für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg, 
von 1987 bis 1991 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht. 
Rudolf Mellinghoff wurde 2006 die Ehrendoktorwürde der Ernst Moritz Arndt 
Universität Greifswald verliehen. Seit 2007 ist er Honorarprofessor der 
Eberhard Karls Universität Tübingen, an der er seit 2001 als Lehrbeauftragter 
tätig ist.

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[Pressemeldungen] PM BMJ: Ab morgen besserer Rechtsschutz

2011-10-26 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
Ab morgen besserer Rechtsschutz 

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zu den ab morgen 
geltenden Rechtsschutzverbesserungen im Zivilprozess:

Der Rechtsschutz in Deutschland wird noch besser. Die Zivilgerichte werden 
häufiger mündlich verhandeln. Die mündliche Verhandlung ist der Dreh- und 
Angelpunkt im Prozess. Hier können die Parteien ihren Standpunkt offen mit den 
Richtern diskutieren. Gerade in zweiter Instanz wurden bislang viele Fälle im 
schriftlichen Verfahren entschieden. Das neue Gesetz stellt sicher, dass die 
Richter über alle wichtigen Fälle mit den Beteiligten persönlich reden. Die 
Richter dürfen nur noch im schriftlichen Verfahren entscheiden, wenn die 
Berufung offensichtlich aussichtslos ist.

Ab morgen gibt es auch ein neues Rechtsmittel. Bisher wurde in der zweiten 
Instanz häufig durch unanfechtbaren Beschluss entschieden. Dann war der Prozess 
beendet, ohne dass es weitere Rechtsmittel gab, selbst wenn es um große Summen 
ging. Damit ist jetzt Schluss. Die Rechtsprechung der Berufungsgerichte steht 
für Streitwerte über 20.000 Euro jetzt immer unter höchstrichterlicher 
Kontrolle.

Zum Hintergrund:
Berufungsgerichte waren bislang nach § 522 Absatz 2 ZPO verpflichtet, die 
Berufung in klaren Fällen ohne mündliche Verhandlung und ohne weitere 
Anfechtungsmöglichkeiten zurückweisen. Die von Bundesjustizministerin Sabine 
Leutheusser-Schnarrenberger vorgeschlagene Neuregelung stärkt die mündliche 
Verhandlung und baut den Rechtsschutz aus:

*   Auch im Berufungsverfahren muss jetzt immer mündlich verhandelt werden, 
wenn eine mündliche Erörterung des Rechtsstreits geboten ist - zum Beispiel 
wegen der existenziellen Bedeutung des Rechtsstreits für eine Partei -, selbst 
wenn die Sache aussichtslos erscheint und keine Grundsatzbedeutung hat. 
*   Die Schwelle für eine Prozessbeendigung durch unanfechtbaren Beschluss 
wird heraufgesetzt. Künftig kann dies nur noch geschehen, wenn die Berufung 
offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, während bislang 
Offensichtlichkeit nicht gefordert wurde. 

*   Das Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde wird eingeführt. Selbst 
wenn eine Berufung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen 
wird, kann dagegen künftig ab einer Beschwer von 20.000 Euro 
Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden. Damit werden 
Zurückweisungsbeschlüsse unter den gleichen Voraussetzungen wie heute schon 
Berufungsurteile anfechtbar. Damit werden zugleich regionale Unterschiede im 
Rechtsschutz beseitigt. 

Die Gesetzesänderung beseitigt zugleich regionale Unterschiede im Rechtsschutz. 
Bisher wurde von Gericht zu Gericht sehr unterschiedlich von der Vorschrift 
Gebrauch gemacht, Berufungen durch unanfechtbaren Beschluss zurückzuweisen. 
Während in bestimmten Gerichtsbezirken mehr als jede vierte Berufung durch 
unanfechtbaren Beschluss zurückgewiesen wurde, war es in anderen Regionen nicht 
einmal jede zehnte. Mit dem neuen Gesetz wirken sich die regionalen 
Unterschiede nicht mehr aus. Es gibt die gleichen Rechtsmittel, egal ob die 
Entscheidung durch Urteil oder Beschluss ergeht. Der Gerichtsort entscheidet 
nicht mehr über die Qualität des Rechtsschutzes.

Das Gesetz wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt morgen in Kraft.

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[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ - Bundesjustizministerium mit dem Preis für gute Gesetzgebung ausgezeichnet

2011-10-26 Diskussionsfäden PressestelleBMJ

Bundesjustizministerium mit dem Preis für gute Gesetzgebung ausgezeichnet

Das Bundesministerium der Justiz ist heute von der Deutschen Gesellschaft für 
Gesetzge-bung mit dem 1. Preis für gute Gesetzgebung 2011 ausgezeichnet 
worden. Gewürdigt wird das Gesetz über den Versorgungsausgleich (VersAusglG). 
In Zusammenarbeit mit der Stif-tung Apfelbaum soll der Preis hervorragende Akte 
auf dem Gebiet der Gesetzgebung sowohl dem Fachpublikum als auch einer 
möglichst breiten Öffentlichkeit vorstellen und dadurch die Qualität der 
Gesetzgebung insgesamt fördern. Der Preis wird in diesem Jahr bereits zum 
dritten Mal vergeben.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hob in ihrem 
Festvortrag die hohen Maßstäbe hervor, die das Bundesverfassungsgericht an die 
Verständlichkeit der Ge-setzgebung stellt. Es fordert, dass Bürgerinnen und 
Bürger in zumutbarer Weise die Rechts-lage im Einzelfall erkennen und ihr 
Verhalten danach einrichten können. Wer den Inhalt ei-nes Gesetzes nicht 
verstehe, werde es schlecht befolgen können, so Leutheusser-Schnarrenberger. 

Sie wies auf den Redaktionsstab Rechtssprache des Bundesjustizministeriums 
hin, ein Instrument, dessen sich andere Häuser bei der Abfassung von Gesetzen 
schon früh bedie-nen sollten. Hier wird juristisch und übrigens auch politisch 
neutral das Gesetz auf seine Normklarheit hin geprüft. Die besten Ergebnisse 
gibt es, wenn der Redaktionsstab in einem frühen Entwurfsstadium zu Rate 
gezogen wird.  



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[Pressemeldungen] PM:Arbeitsgruppe im Bundesministerium der Justiz schließt mit Vorschlägen zu konkreten Hilfen für Betroffene ab

2011-10-04 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
 PM Arbeitsgruppe Runder Tisch.pdf 
Zu der heutigen letzten BMJ-Arbeitsgruppensitzung „Sexueller Kindesmissbrauch 
in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen 
Einrichtungen und im familiären Bereich“ erklärt Bundesjustizministerin Sabine 
Leutheusser-Schnarrenberger:

 

Eineinhalb Jahre nach Einsetzung des Runden Tisches hat heute die Arbeitsgruppe 
ihre Arbeiten abgeschlossen. Ein erster wichtiger Schritt ist damit zur Hilfe 
für Missbrauchopfer getan. Nach der Stärkung der Opfer, die mit dem bereits vom 
Bundesjustizministerium vorgelegten Gesetzentwurf im Bundestag beraten wird, 
und nach der Verabschiedung der Leitlinien zur zügigen Einschaltung der 
Staatsanwaltschaft standen in dieser Sitzung die Hilfen für Betroffene im 
Zentrum. Die Vorschläge, die heute beschlossen wurden, entsprechen in weiten 
Bereichen den Empfehlungen der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des 
sexuellen Kindesmissbrauchs, Dr. Christine Bergmann. Sie sehen in Bezug auf die 
Missbrauchsfälle der Vergangenheit primär die Täter bzw. die Institutionen in 
der Verantwortung, besonders wenn es Schmerzensgeldleistungen geht.

 

Die Vorschläge gliedern sich in drei Teile:

1)  Erstens geht es um eine Verbesserung der bestehenden sozialrechtlichen 
Systeme. Diese Systeme ermöglichen bereits jetzt weitreichende Hilfsleistungen. 
Die Diskussion am Runden Tisch hat allerdings deutlich gemacht, dass die 
Betroffenen einen „Lotsen“ benötigen, der sie durch das Dickicht des 
Regelungswerks mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Leistungen führt. 
Außerdem berichteten die Betroffenen über Defizite in der Anwendung der Systeme 
der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Opferentschädigung nach dem 
Opferentschädigungsgesetz. Zur Behebung oder zumindest Milderung dieser 
Defizite hat die Arbeitsgruppe mit Unterstützung der fachlich zuständigen 
Bundesministerien für Gesundheit (BMG) und für Arbeit und Soziales (BMAS) 
zahlreiche Vorschläge erarbeitet.

2)  Zweitens hat die Arbeitsgruppe Vorschläge für ein ergänzendes 
Hilfesystem zur Abmilderung von Folgeschäden unterbreitet. Dieses Hilfesystem 
bezieht sich auf Missbrauchsfälle aus der Vergangenheit, da dort 
zivilrechtliche Entschädigungsansprüche verjährt sind, und soll zeitlich 
begrenzt sein. 

Sozialrechtliche Ansprüche sind grundsätzlich vorrangig geltend zu machen, 
allerdings kann das Hilfesystem im Einzelfall Überbrückungshilfe leisten. 
Voraussetzung für Hilfsmaßnahmen ist immer, dass die beantragten Hilfen zur 
Rehabilitation der Betroffenen geeignet sind. Betroffene sollen aus einem 
Katalog von Leistungen die für sie geeignete(n) auswählen können. 

Die Arbeitsgruppe hat sich mit deutlicher Mehrheit dafür ausgesprochen, den 
Kreis der berechtigten Antragsteller möglichst weit zu fassen (also auch Opfer 
von sexuellem Missbrauch aus dem familiären Bereich einzubeziehen) und die 
Sachleistungen pro Antragsteller auf einen Betrag von maximal 10.000 € zu 
begrenzen. Diese Gelder dienen der Finanzierung der Träger, die Leistungen 
erbringen. Unmittelbare Barauszahlungen an die Betroffenen werden von dem 
Hilfesystem nicht vorgenommen. Derartige Zahlungen, die der Genugtuung der 
Betroffenen dienen, also Schmerzensgeld, obliegen den Tätern und ggf. den 
Institutionen, in deren Verantwortungsbereich das Unrecht geschehen ist.

Ausnahmen von der finanziellen Begrenzung sollen möglich sein. 

Generell soll auch der Mehrbedarf behinderter Menschen abgedeckt werden. Bei 
der Umsetzung der Vorschläge der Arbeitsgruppe soll das Hilfesystem des „Runden 
Tisches Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“, dessen Details derzeit 
erarbeitet werden, vergleichend berücksichtigt werden.

3)  Drittens schlägt die Arbeitsgruppe Standards für die 
Schmerzensgeld-Verfahren von Institutionen vor. Die Teilnehmer der 
Arbeitsgruppe waren ganz überwiegend der Ansicht, dass Zahlungen aus einem 
gemeinsamen Fonds insoweit nicht angemessen sind, da dies die 
Verantwortlichkeit der jeweils betroffenen Organisation verschleiern würde. Die 
Arbeitsgruppe hat Maßstäbe für diese Verfahren entwickelt, die die 
Gleichbehandlung der Betroffenen und eine bessere Akzeptanz der getroffenen 
Entscheidungen bezwecken sollen.



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PM Arbeitsgruppe Runder Tisch.pdf
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[Pressemeldungen] PM BMJ: Bundestag beschließt Rechtsschutz gegen überlange Gerichtsverfahren

2011-09-30 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
 PM_Überlange_Verfahren.pdf Zum Beschluss des Deutschen Bundestages zum 
verbesserten Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren erklärt 
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Der von mir vorgeschlagene Rechtsschutz gegen überlange Gerichtsverfahren ist 
heute mit breiter Mehrheit vom Deutschen Bundestag beschlossen worden. 
Betroffene sollen eine angemessene Entschädigung erhalten, wenn ein Prozess zu 
lange dauert. Wir stärken den Rechtsschutz und verhindern unangemessen lange 
Verfahren. 

In den letzten zehn Jahren wurde immer wieder ergebnislos über den Rechtsschutz 
bei überlangen Verfahren diskutiert. Vor meiner Amtszeit gab es mehrere Anläufe 
der Länder, der Anwaltschaft und meiner Amtsvorgängerin, die alle ohne Erfolg 
blieben. Jetzt können endlich die Versprechen eingelöst werden, die Grundgesetz 
und Menschenrechtskonvention schon lange geben. Jeder hat Anspruch auf 
Rechtsschutz in angemessener Zeit - dieser Satz kann jetzt mit Leben gefüllt 
werden.
Die zwei Stufen meines Vorschlags verhindern, dass die Justiz unnötig belastet 
wird. Betroffene müssen immer erst auf die drohende Verzögerung hinweisen, 
damit das Verfahren möglichst doch noch rechtzeitig abgeschlossen wird. Erst 
wenn die Rüge ungehört bleibt und es wirklich zu lange dauert, gibt es auf der 
zweiten Stufe eine angemessene Entschädigung. 
Ich bin zuversichtlich, dass der Bundesrat dem Gesetz zustimmen wird, nachdem 
viele Anregungen der Länder in das Gesetz aufgenommen wurden. Die Mahnungen des 
EGMR müssen endlich gesetzgeberische Folgen haben. 

Zum Hintergrund:
Das neue Gesetz sieht eine angemessene Entschädigung vor, wenn gerichtliche 
Verfahren zu lange dauern.
 
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) beanstandet seit vielen Jahren 
das Fehlen eines besonderen Rechtsschutzes bei unangemessen langen Verfahren in 
Deutschland. Die erste Verurteilung Deutschlands durch den EGMR erfolgte im 
Jahr 2006. Da der Rechtsschutz in Deutschland trotz zahlreicher weiterer 
EGMR-Urteile nicht verbessert wurde, hat der EGMR ein sogenanntes Piloturteil 
gegen Deutschland erlassen und eine Frist bis Dezember 2011 zur Schließung der 
Rechtsschutzlücke gesetzt.

Die Bundesjustizministerin hat daher unmittelbar nach Amtsantritt einen 
Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der Betroffenen die Möglichkeit gibt, sich 
in zwei Stufen gegen überlange Gerichtsverfahren zu wehren. 

* Auf der ersten Stufe müssen die Betroffenen das Gericht, das nach ihrer 
Ansicht zu langsam arbeitet, mit einer Rüge auf die Verzögerung hinweisen. Das 
hilft, überlange Verfahren von vornherein zu vermeiden. Die Richter erhalten 
durch die Verzögerungsrüge die Möglichkeit, Abhilfe zu schaffen. Das bedeutet: 
Man kann einem Verfahren nicht einfach seinen langen Lauf lassen und später 
eine Entschädigung fordern. 

* Wenn sich das Verfahren trotz der Rüge weiter verzögert, kann auf der zweiten 
Stufe eine Entschädigungsklage erhoben werden. In diesem 
Entschädigungsverfahren bekommen die betroffenen Bürgerinnen und Bürger für die 
sog. immateriellen Nachteile - zum Beispiel für seelische und körperliche 
Belastungen durch das lange Verfahren - in der Regel 1200 Euro für jedes Jahr, 
soweit eine Wiedergutmachung auf andere Weise nicht ausreichend ist. Neben dem 
Ausgleich für die immateriellen Nachteile ist zusätzlich eine angemessene 
Entschädigung für materielle Nachteile vorgesehen, etwa wenn die unangemessene 
Verfahrensdauer zur Insolvenz eines Unternehmens führt.

Der neue Entschädigungsanspruch hängt nicht von einem Verschulden ab. Es kommt 
also nicht darauf an, ob den Richtern ein Vorwurf zu machen ist. Neben der 
neuen Entschädigung sind zusätzlich - wie bisher schon - Amtshaftungsansprüche 
denkbar, wenn die Verzögerung auf einer schuldhaften Amtspflichtverletzung 
beruht. Dann kann umfassend Schadensersatz verlangt werden, etwa auch der 
Ersatz von entgangenem Gewinn. 
Der Schutz vor überlangen Verfahren wird positive Effekte für die Justiz 
insgesamt bringen. Wo viele berechtigte Klagen wegen der Verfahrensdauer 
erfolgen, werden die Verantwortlichen über Verbesserung bei Ausstattung, 
Geschäftsverteilung und Organisation nachdenken müssen. Der Gesetzentwurf 
stärkt somit nicht nur den Rechtschutz vor deutschen Gerichten, sondern auch 
die deutschen Gerichte selbst.

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 29. September 2011 beschlossen. Es 
bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

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Magnus-Hirschfeld-Stiftung vom Kabinett beschlossen

Zu der Zustimmung des Bundeskabinetts zur Einrichtung der Bundesstiftung Magnus 
Hirschfeld erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld wird einen entscheidenden Beitrag dazu 
leisten, die Diskriminierung von Lesben, Schwulen und Transgender in 
Deutschland abzubauen. Die Stiftung soll Anerkennung und Aufklärung für 
gleichgeschlechtliche Lebensweisen bewirken und so für mehr Respekt und 
Verständnis sorgen. Das ist ein wichtiger Schritt, um eine offene Gesellschaft 
zu fördern, damit das Schubladendenken morgen der Vergangenheit angehört. 
Eine offene Gesellschaft setzt auf die individuelle Freiheit und auf die 
Möglichkeit, persönliche Entscheidungen zur eigenen Lebensführung eigenständig 
treffen zu können.

Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Stiftung soll mit Bildungsangeboten und 
gezielter Forschung homosexuelles Leben in Deutschland ergründen und erklären 
und in der Öffentlichkeit für mehr Achtung und Interesse werben. Die 
Bundesstiftung Magnus Hirschfeld soll Ausgrenzung und Gewalt gegenüber Lesben, 
Schwulen und Transgender verhindern und das von den Nationalsozialisten an den 
Homosexuellen verübte Unrecht erforschen. Diese Ziele werden nicht nur die 
Stiftungsarbeit prägen. Sie eröffnen auch die Möglichkeit, den 
wissenschaftlichen Diskurs genauso wie die politische Bildungsarbeit nachhaltig 
zu beeinflussen. 

Darüber hinaus soll die Erinnerung an das sexualwissenschaftliche Werk des 
Namensgebers Dr. Magnus Hirschfeld (1868-1935) gepflegt werden. Der Berliner 
Arzt und Sexualwissenschaftler war Vorreiter der Homosexuellenbewegung. Magnus 
Hirschfeld war für die Nationalsozialisten ein Feindbild; in Zukunft wird die 
Stiftung mit seinem Namen an die Entrechtung und Verfolgung von Homosexuellen 
im nationalsozialistischen Deutschland erinnern. 

Auch wenn die Gesellschaft heute offener und liberaler geworden ist, bleibt die 
Diskriminierung von Lesben, Schwulen und Transgender ein drängendes Problem. 
Der Weg vom Abbau von Diskriminierung bis zur Beseitigung der 
gesellschaftlichen Benachteiligung für Schwule und Lesben und ihre Teilhabe in 
allen Bereichen ist in Deutschland nicht vollendet.


Zum Hintergrund:

Die Magnus Hirschfeld Stiftung soll als bundesunmittelbare rechtsfähige 
Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin errichtet und mit einem 
Stiftungsvermögen von 10 Mio. Euro ausgestattet werden. Die Haushaltsmittel 
sind bereits eingestellt. Der Bund richtet damit eine Stiftung ein, wie sie 
auch vom Deutschen Bundestag gefordert und wie sie im Koalitionsvertrag von 
Union und FDP verabredet wurde.

Das Kuratorium der Stiftung wird mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages, 
Vertretern verschiedener Bundesministerien sowie Vertretern von Interessen- und 
Fachverbänden besetzt sein.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bundesstiftungmagnushirschfeld.de.

___
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Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 37
10117 Berlin

Telefon: (030) 18 580 - 9090
Fax:  (030) 18 580 - 9046
E-Mail: pre...@bmj.bund.de
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[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ

2011-08-24 Diskussionsfäden PressestelleBMJ

Abo- und Kostenfallen erfolgreich bekämpfen

Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Regierungsentwurf zur Bekämpfung 
von Abo- und Kostenfallen im Internet erklärt Bundesjustizministerin Sabine 
Leutheusser-Schnarrenberger:

Mehr als fünf Millionen Internetnutzer sind laut einer Umfrage bereits in 
Kostenfallen getappt. Internetabzocke wird künftig ein Riegel vorgeschoben, und 
die Verbraucherrechte werden gestärkt. In den vergangenen Jahren haben dubiose 
Geschäftsmodelle im Internet zugenommen, die Internetnutzer in Kostenfallen 
lockten, obwohl die Angebote kostenfrei aussahen. Beschwerden zu scheinbaren 
Gratisangeboten, bei denen dann doch eine Rechnung kam, rissen nicht ab. Viele 
Verbraucher fallen auf solche Angebote im Internet herein - und sollen dann für 
etwas zahlen, was erst kostenlos erschien.

Der neue Internetbutton schützt wirksam vor Kostenfallen im Internet. 
Rechnungen für scheinbare Gratisleistungen laufen künftig ins Leere. 
Verbraucher sind nur zur Zahlung verpflichtet, wenn sie bei der Bestellung 
ausdrücklich bestätigen, dass sie die Kostenpflicht kennen. Der Bestellbutton 
muss unmissverständlich und gut lesbar auf die Zahlungspflicht hinweisen. Der 
Schutz vor Kostenfallen gilt immer, wenn Waren oder Dienstleistungen online 
bestellt werden, ob mit Computer, Smartphone oder Tablet. Die Neuregelung 
stärkt das Vertrauen der Verbraucher in den Online-Handel und liegt damit auch 
im Interesse der Wirtschaft. 

Die Buttonlösung muss europaweit gelten, weil Internetabzocke nicht an der 
Grenze Halt macht. In Brüssel habe ich mich erfolgreich dafür eingesetzt, dass 
die Buttonlösung auch in eine neue europäische Richtlinie aufgenommen wird. 

Zum Hintergrund:
Immer häufiger verschleiern unseriöse Geschäftemacher die Kosten von 
Onlineangeboten. Bestimmte Internetleistungen werden beispielsweise als 
gratis angepriesen, als unverbindliche Gewinnspiele bezeichnet oder als 
Möglichkeit zum Herunterladen von Freeware getarnt. Erst wenn die Rechnung 
kommt, folgt das böse Erwachen. Häufig zahlen die Internetnutzer aus Unkenntnis 
oder weil sie sich durch eine aggressive Verfolgung der vermeintlichen 
Zahlungsansprüche unter Druck gesetzt fühlen.

Die Buttonlösung schafft Abhilfe. Bei kostenpflichtigen Onlineangeboten müssen 
Unternehmer künftig Preis, Lieferkosten, Mindestlaufzeiten sowie wesentliche 
Merkmale der Ware oder Dienstleistung unmittelbar vor der Bestellung klar und 
verständlich anzeigen. Ein Vertrag kommt nur zu Stande, wenn der Verbraucher 
mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung 
verpflichtet. Die Schaltfläche für die Bestellung muss unmissverständlich und 
gut lesbar auf die Zahlungspflicht hinweisen. Diese Neuregelung gilt für alle 
Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen auf Online-Plattformen im Internet 
- sei es über den heimischen Computer, das Smartphone oder einen Tablet-PC. 

Heute hat das Bundeskabinett den von der Bundesjustizministerin vorgeschlagenen 
Gesetzentwurf beschlossen. Dieser Regierungsentwurf wird nun über den Bundesrat 
dem Deutschen Bundestag zur Beratung zugeleitet. 

Parallel zu dem deutschen Gesetzgebungsverfahren hat sich die 
Bundesjustizministerin erfolgreich für die Aufnahme einer Buttonlösung in die 
künftige europäische Verbraucherrechterichtlinie eingesetzt. Das Europäische 
Parlament hat die Richtlinie am 23. Juni 2011 in erster Lesung beschlossen. Die 
erforderliche Zustimmung des Rates im Herbst des Jahres gilt als sicher. Es 
wird jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen, bis die Mitgliedstaaten diese 
Richtlinie in ihr innerstaatliches Recht umgesetzt haben. Die Richtlinie räumt 
den Mitgliedstaaten dafür eine Frist von zwei Jahren ein. Da Kostenfallen ein 
drängendes Problem sind, hat die Bundesregierung bereits jetzt das Startsignal 
für eine vorzeitige innerstaatliche Regelung gegeben.


Pressestelle
Bundesjustizministerium der Justiz
Mohrenstraße 37
10117 Berlin


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