[Pressemeldungen] Zitat - Heiko Maas zur Strafbarkeit von Kinderpornographie
Debatten über die Änderungen des Strafrechts sollten wir nicht mit Blick auf konkrete Einzelfälle führen. Klar ist: Wir werden den Kampf gegen Kinderpornographie mit der ganzen Härte des Rechts führen. Allerdings wollen wir nichts kriminalisieren, was zum Alltag vieler Eltern gehört, wie zum Beispiel das Fotografieren ihrer Kinder am Strand. Niemand darf jedoch mit dem Körper von Kindern und Jugendlichen Geschäfte machen. Wir wollen klären, wie wir das gewerbsmäßige Handeln mit Nacktbildern von Kindern oder Jugendlichen unter Strafe stellen können. Solche Fotos finden sich oft jahrelang im Internet und haben schwere Folgen für die betroffenen Kinder und Jugendlichen. Wir werden noch vor Ostern einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-RL zum Schutz von Kindern gegen sexuelle Ausbeutung auf den Weg bringen. Zur besseren Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet werden wir den veralteten Schriftenbegriff im Strafrecht dem digitalen Zeitalter anpassen. Wir wollen den Begriff der Schriften um den Begriff Informations- und Kommunikationstechnologie ergänzen. Damit werden wir sicherstellen, dass sog. Grooming umfassend unter Strafe gestellt wird. Auch das sog. Posing ist nach der Rechtsprechung in Deutschland bereits strafbar, sofern das abgebildete Kind oder der Jugendliche eine geschlechtsbetonte Pose einnimmt. Wir prüfen derzeit, ob wir hierzu auch eine klarstellende Regelung in die betreffenden Tatbestände aufnehmen. Dr. Steffen Rülke Leiter Leitungseinheit Kommunikation/ Leiter Pressestelle Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Mohrenstraße 37, D 10117 Berlin Telefon: +49 30 18 580-9030 Fax: +49 30 18 10 580-9046 E-Mail: ruelke...@bmjv.bund.de Internet: www.bmjv.de ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJV: Korruptionsbekämpfungsbericht der EU-Kommission gibt wichtige Impulse
Korruptionsbekämpfungsbericht der EU-Kommission gibt wichtige Impulse Zum heute veröffentlichten Korruptionsbekämpfungsbericht der EU-Kommission erklärt der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz, Christian Lange: Der Berichtsmechanismus, den die EU-Kommission mit der heutigen Vorlage des ersten Korruptionsbekämpfungsberichts in die Wege geleitet hat, wird künftig ein wichtiger und wirksamer Beitrag in dem EU-weiten Bestreben für mehr Integrität sein. Der Bericht ist ein Beleg dafür, dass beim Kampf gegen Korruption in Deutschland schon viel erreicht wurde. Der Bericht weist zu Recht aber auch auf Defizite hin, die wir angehen müssen. Dazu gehört vor allem die Ratifizierung des VN-Übereinkommens gegen Korruption (UNCAC). Wir setzten uns dafür ein, dass Deutschland dieses Übereinkommen möglichst bald ratifizieren kann. Dem Übereinkommen aus dem Jahr 2003 gehören mittlerweile 170 Vertragsstaaten an und es hat damit nahezu universelle Geltung. Für die Ratifizierung ist eine Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung erforderlich. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu jetzt: Wir werden die Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung neu regeln. Ich hoffe, dass das Parlament, dieses Vorhaben möglichst bald angeht. Der Koalitionsvertrag sieht außerdem vor, Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheits-wesen unter Strafe zu stellen. Dem werden wir nachkommen. Wir werden im Zusammenhang damit auch die weiteren von der Kommission benannten Defizite beim Straftatbestand der Bestechung im geschäftlichen Verkehr angehen. Zum Hintergrund: Die EU-Kommission hat heute ihren ersten Korruptionsbekämpfungsbericht veröffentlicht. Der Bericht, der zukünftig alle zwei Jahre erscheinen soll, beschreibt und bewertet die Korruptionsbekämpfung in den EU-Mitgliedstaaten sowie in den EU-Institutionen. Die Kommission stellt Deutschland ein insgesamt gutes Zeugnis aus. Defizite sieht sie unter anderem beim Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung sowie beim Straftatbestand der Bestechung im geschäftlichen Verkehr. __ Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 18 580 9090 Fax: 030 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmjv.bund.de Internet: www.bmjv.de ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] PRESSEEINLADUNG
Presseeinladung Besuch von Bundesjustiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas sowie Staatssekretär Gerd Billen bei der Stiftung Warentest Am 4. Februar 2014 werden Bundesjustiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas sowie Staatssekretär Gerd Billen u.a. mit Hubertus Primus, Vorstand der Stiftung Warentest, zu einem Gespräch zusammenkommen. Neben der Vorstellung der Arbeit der Stiftung Warentest wird es dabei auch um aktuelle Themen gehen. Anlässlich dieses Besuchs bei der Stiftung Warenrest wird Bundesminister Maas im Anschluss ein Pressestatement abgeben. Stiftung Warentest Lützowplatz 11-13, 10785 Berlin 4. Februar 2014 um 11.30 Uhr Um Voranmeldung wird gebeten unter 030 18580-9090 oder per E-Mail unter pre...@bmjv.bund.de. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 - 18 580 9090 Telefax: 030 - 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmjv.bund.de Internet: www.bmjv.de PE Besuch Min StiWa - final (140203).pdf Description: PE Besuch Min StiWa - final (140203).pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] BM Heiko Maas zum ADAC
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte beachten Sie folgendes Zitat von BM Heiko Maas zu o.g. Thema Nur mit größtmöglicher Transparenz wird der ADAC verlorenes Vertrauen zurückgewinnen können. Deswegen ist es ein notwendiger erster Schritt, dass der ADAC nun grundlegende Reformen ankündigt und sich für eine Kontrolle von außen öffnet. Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass Produkttests und Umfragen nicht manipuliert werden. Die Tester sollten die Standards für Ihre Tests oder Umfragen offenlegen. Und es sollte zumindest das Vier-Augen-Prinzip eingehalten werden. Die Grundsätze der guten Unternehmensführung sollten auch für Organisationen wie den ADAC gelten. Darüber werden wir auch mit dem ADAC reden. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Dr. Steffen Rülke Leiter Kommunikation Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Mohrenstraße 37, D 10117 Berlin Telefon: +49 30 18 580-9030 Fax: +49 30 18 10 580-9046 E-Mail: ruelke...@bmjv.bund.de Internet: www.bmjv.de ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Heiko Maas zu Prokon
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte beachten Sie folgendes Zitat von Minister Heiko Maas zu o.g. Thema: Der Fall Prokon zeigt wieder einmal, dass es im grauen Kapitalmarkt Regulierungsbedarf gibt. Wo es Verbrauchern schwer fällt sich selbst zu schützen, müssen wir für mehr Transparenz sorgen. Insbesondere im Bereich des sogenannten grauen Kapitalmarktes ist ein funktionierender Anlegerschutz von großer Bedeutung. Wir sind uns mit dem BMF einig, dass die BaFin den kollektiven Schutz der Verbraucher als wichtiges Ziel ihrer Aufsichtstätigkeit erhält. Die Insolvenz ist für die vielen Anleger eine böse Nachricht, weil ungewiss ist, wie viele der von ihnen eingezahlten Mittel sie wieder erhalten werden und wie es mit dem Unternehmen weitergeht. __ Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 18 580 9090 Fax: 030 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmjv.bund.de Internet: www.bmj.de ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] Minister Heiko Maas zu ADAC
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, bitte beachten Sie folgendes Zitat von Minister Heiko Maas zu o.g. Thema: Das Vertrauen der Autofahrer hat durch die Manipulations-Vorwürfe gelitten. Die Mitglieder des ADAC haben einen Anspruch auf umfassende Aufklärung und Aufarbeitung. Dieser Verantwortung muss der ADAC jetzt gerecht werden. Wer mit seinen Bewertungen Einfluss auf das Kaufverhalten ausübt, hat eine besondere Verantwortung für Verbraucherinnen und Verbraucher. Herzlicher Dank und Gruß Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 18 580 9090 Fax: 030 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmjv.bund.de Internet: www.bmj.de ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] Presseeinladung BMJ: Einweihung des Saales Paulskirche im Beisein des Malers Johannes Grützke
Presseeinladung Bundesministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger lädt zur Einweihung des Saales Paulskirche im Beisein des Malers Johannes Grützke Zeit: Mittwoch, 11. Dezember 2013, 10 Uhr Ort:Bundesministerium der Justiz Der Name des Saales soll an die Frankfurter Paulskirche als die Wiege der Deutschen Demokratie und unserer freiheitlichen Verfassung erinnern. Dieser Widmung entsprechend ist der Saal mit einem Linolschnittzyklus des Berliner Malers Johannes Grützke ausgestattet, der unter dem Thema Blick auf Volksvertreter steht. Auf 10 großen Tafeln greift der Maler Ausschnitte aus seinem kolossalen Wandgemälde Der Zug der Volksvertreter in der Wandelhalle der Paulskirche auf. Durch die politischen Ereignisse hat das den Künstler bewegende Thema der repräsentativen Demokratie eine aktuelle Bedeutung gewonnen. Johannes Grützke hat jede der Tafeln im Saal Paulskirche exklusiv und individuell auf dem Blattrand mit einer handschriftlichen Kommentierung versehen. Er wird in dieser Veranstaltung auch auf einer der Wandflächen seine Unterschrift in Form eines Wandtattoos anbringen. Frau Bundesministerin Leutheusser-Schnarrenberger und Johannes Grützke werden jeweils eine kurze Ansprache halten. Im Anschluss daran lädt Frau Bundesministerin Leutheusser-Schnarrenberger zu einem kleinen Empfang im Beisein von Johannes Grützke in ihr Amts-zimmer ein. Wir bitte um Anmeldung unter 030 / 18580-9090 oder per E-Mail unter pre...@bmj.bund.de. __ Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichekeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 18 580 9090 Fax:030 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PE Einweihung Saal Paulskirche.pdf Description: PE Einweihung Saal Paulskirche.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] PM - Weg frei für Schlichtung im Luftverkehr
Weg frei für Schlichtung im Luftverkehr Zu dem heute in Kraft getretenen Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Die Schlichtung im Luftverkehr wird endlich Realität. Zum ersten Mal bekommen Passagiere das Recht auf eine effektive Schlichtung von Fluggastansprüchen im Luftverkehr. Leutheusser-Schnarrenberger: Ich bin zuversichtlich, dass Fluggäste und Airlines gleichermaßen von der neuen Schlichtung profitieren werden. Die Schlichtungsstelle wird sich schnell und für den Fluggast grundsätzlich kostenlos um eine einvernehmliche Streitbeilegung mit dem Luftfahrtunternehmen bemühen. Die Luftfahrtunternehmen sparen nicht nur Zeit und Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Die neue Schlichtung ermöglicht in vielen Fällen die Bindung zum Kunden zu erhalten. Passagiere dürfen sich einen wirklichen Mehrwert von der Einrichtung der Schlichtung versprechen, denn die beiden großen Airline-Verbände haben ihre freiwillige Teilnahme an der Schlichtung zugesagt. Durch die freiwillige Teilnahme erhöht sich die Akzeptanz der Schlichtungsergebnisse für die Airlines. Die Freiwilligkeit ist damit ein Erfolgsgarant für das neue Schlichtungsverfahren im Luftverkehr. Ansprüche von Fluggästen, die ab dem 1. November 2013 entstehen, werden - sofern sie von den Airlines nicht binnen zwei Monaten erfüllt werden - im Rahmen der neuen Schlichtung reguliert werden können. Die Schlichtungen werden grundsätzlich durch privatrechtlich organisierte, von den Unternehmen getragene Schlichtungsstellen durchgeführt. Unternehmen, die sich an der freiwilligen privaten Schlichtung nicht beteiligen, werden einer subsidiären behördlichen Schlichtung beim Bundesamt für Justiz unterliegen. Zum Hintergrund: Gerade zur Reisezeit passiert es häufiger, dass Flüge überbucht sind, annulliert werden oder sich verspäten. Auch ist es nicht selten, dass Reisegepäck verloren geht oder beschädigt bzw. verspätet abgeliefert wird. In all diesen Fällen haben Fluggäste aus dem internationalen, europäischen und nationalen Recht umfangreiche Ansprüche gegen die Fluggesellschaft. Diese Ansprüche nutzen in der Praxis aber nur wenig, wenn sie nicht auch tatsächlich schnell, kostengünstig und unbürokratisch durchgesetzt werden können. Dies sollen die Neuregelungen gewährleisten, wonach künftig Zahlungsansprüche bis zu 5.000 Euro mit Hilfe der Schlichtungsstelle durchgesetzt werden können. Voraussetzung für das Funktionieren der Schlichtung ist ihre Akzeptanz durch die Luftfahrtunternehmen. Die Luftfahrtunternehmen können allerdings gesetzlich nicht zur Anerkennung der Schlichtungsvorschläge gezwungen werden. Deshalb setzt das Gesetz zunächst auf eine freiwillige Schlichtung durch privatrechtlich, d. h. durch die Luftfahrtunternehmen organisierte Schlichtungsstellen. Erfüllen sie die gesetzlich festgelegten Anforderungen, insbesondere an die Unparteilichkeit der Stelle und die Fairness des Verfahrens, können sie von der Bundesregierung anerkannt werden (§ 57 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)). Unternehmen, die sich nicht freiwillig an der Schlichtung beteiligen, werden einer behördlichen Schlichtung beim Bundesamt für Justiz unterliegen (§ 57a LuftVG). Das Verfahren ist für den Fluggast - abgesehen von Missbrauchsfällen - zunächst kostenlos. Das Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr enthält nur grundlegende Regelungen zu den Schlichtungsstellen und zum Schlichtungsverfahren. Mit dem Gesetz wurde daher eine neue Vorschrift in § 57c LuftVG eingefügt, die es erlaubt, durch Rechtsverordnung weitere Anforderungen an die privatrechtlich organisierten Schlichtungsstellen und das von ihnen zu gewährleistende Verfahren sowie an das Verfahren der behördlichen Schlichtungsstelle zu stellen. Diese Rechtsverordnung ist am 11. Oktober 2013 erlassen worden und tritt gemeinsam mit der gesetzlichen Regelung am 1. November 2013 in Kraft. Die Rechtsverordnung regelt im Wesentlichen die Organisation der privatrechtlich organisierten Schlichtungsstelle, die Anforderungen an die Schlichter in der privatrechtlich organisierten Schlichtungsstelle und das Schlichtungsverfahren für privatrechtlich organisierte und behördliche Schlichtungsstelle: Zur Sicherung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Schlichter der privatrechtlich organisierten Schlichtungsstelle soll ein Beirat eingerichtet werden, der paritätisch mit Vertretern der Verbraucher und Unternehmen besetzt werden soll. Hauptaufgabe des Beirats soll die Zustimmung zur Bestellung der Schlichter sein. Das Schlichtungsverfahren wird sowohl bei der privatrechtlich organisierten als auch bei der behördlichen Schlichtungsstelle schriftlich geführt, d. h. grundsätzlich auch in elektronischer Form, und folgt dem zivilprozessualen Beibringungsgrundsatz. Eine Amtsermittlung findet nicht statt. Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.bmj.de/passagierrechte Bundesministerium der Justiz
[Pressemeldungen] PM - Max-Alsberg-Preis für Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger
Max-Alsberg-Preis für Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger Am heutigen 18. Oktober 2013 hat der Verein Deutsche Strafverteidiger e.V. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger den bedeutenden Max-Alsberg-Preis verliehen. Die Vereinigung begründete ihre Entscheidung mit dem vorbildlichen politischen Wirken von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger gegen die Wohnraumüberwachung im Rahmen des Großen Lauschangriffs, gegen eine überbordende Vorratsdatenspeicherung und ihrem jüngsten Eintreten gegen die Überwachung der Tele- und Datenkommunikation durch ausländische staatliche Dienste. Das Wirken Leutheusser-Schnarrenbergers würdigte der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Winfried Hassemer in seiner von Rechtsanwalt Prof. Dr. Rainer Hamm vorgetragenen Laudatio, als vorbildlich für eine moderne Kriminalpolitik. In ihrer Dankesrede mahnte die Bundesjustizministerin an, dass jede Fortentwicklung des Strafrechts mit einem Ausbau der Rechte der Verteidigung einhergehen und dem gegenwärtigen Ruf nach einem ausgeprägten Präventions- und Schutzstaat entschlossen entgegengetreten werden müsse. Diese grundsätzlichen, rechtstaatlichen Erwägungen hätten sie auch beim Vorgehen gegen die Vorratsdatenspeicherung motiviert, so die Bundesjustizministerin. In der Frage des Datenschutzes sieht Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eine der zukünftig wichtigsten Aufgaben im Bereich der Innen- und Rechtspolitik. Leutheusser-Schnarrenberger nahm die Gelegenheit zur Dankesrede zum Anlass, die Errichtung gemeinsamer europäischer Fundamente des Rechts und der Freiheit einzufordern. Nur auf einer solch festen Basis könne der geplante Ausbau der justiziellen Zusammenarbeit in der EU gründen, so die Ministerin. Auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit dem Europäischen Haftbefehl mahnte sie die Einrichtung grundrechtsorientierter Verfahrensgrundsätze und eine angemessene gerichtliche Kontrolle europäischer Maßnahmen an. Zum Hintergrund: Die diesjährige Alsbergtagung findet am 18. Oktober 2013 im Kammergericht in Berlin statt. Der Max-Alsberg-Preis wird seit 1997 verliehen. Zum Verein Deutsche Strafverteidiger e.V.: Der Verein Deutsche Strafverteidiger e.V. verfolgt seit der Gründung im Jahr 1974 das Ziel, die Grundlagen für eine selbstbewusste, professionelle und der Sache der Mandanten ver-pflichtete Verteidigung zu legen. Dem Verein Deutsche Strafverteidiger e.V. gehören etwa 500 Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger aus der ganzen Bundesrepublik an. Auf zahl-reichen Fachtagungen werden aktuelle Themen des Strafrechts, des Strafprozessrechts und der Strafverteidigung behandelt. Besonders verpflichtet sieht sich der Verein dem Andenken an den legendären Strafverteidiger und Literaten Max Alsberg. Dies kommt auch durch die alle zwei Jahre stattfindende Verleihung des Max-Alsberg-Preises an Persönlichkeiten zum Ausdruck, die sich durch ihren Einsatz am Rechtsstaat verdient gemacht haben. Preisträger waren bislang u. a. der Rechtsanwalt Heinrich Hannover (1997), der Richter am Bundesgerichtshof a. D. Gerhard Herdegen (1999), die Redaktion der juristischen Fachzeitschrift Strafverteidiger in Persona Klaus Lüderssen, Reinhold Schlothauer und Hans-Joachim Weider (2001), die Journalistin und Gerichtsreporterin Sabine Rückert (2007) sowie der Rechtsanwalt Rainer Hamm und der Richter am Bundesgerichtshof a. D. Gerhard Schäfer (2011).[8] Weitere Informationen zum Verein Deutsche Strafverteidiger e.V. finden Sie unter folgendem Link: http://www.deutsche-strafverteidiger.de/ Zu Max Alsberg (1877-1933) Er hat wie kaum ein anderer, eine selbstbewusste, engagierte und auf Rechtsstaatlichkeit beharrende Strafverteidigung etabliert, an deren Tradition die Strafverteidigung in der Bundesrepublik anknüpfen konnte. Sein Lebensweg steht auch für die Zeitgeschichte des ausgehenden Kaiserreichs und der Weimarer Republik. Alsberg wurde Opfer der Nationalsozialisten, Opfer des Berufsverbots, mit dem jüdische Juristen 1933 aus ihren Berufen vertrieben wurden. Seiner bürgerlichen Existenz beraubt und ohne Zukunftsperspektive, setzte Alsberg am 11. September 1933 in der Schweiz seinem Leben ein Ende. Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 - 18 580 9090 Telefax: 030 - 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PM_Verleihung_Max-Alsberg-Preis.pdf Description: PM_Verleihung_Max-Alsberg-Preis.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ: Weitere Entlastungen für den Mittelstand im Bereich des Bilanzrechts
Weitere Entlastungen für den Mittelstand im Bereich des Bilanzrechts Zur Entscheidung des Bundesrates vom 20. September 2013, keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuchs zu stellen, erklärt die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Kleine und mittelständische Unternehmen werden von der Bundesregierung von Bürokratie-kosten entlastet. Künftig können Unternehmen damit kalkulieren, dass Ordnungsgelder wegen versäumter Offenlegung von Jahresabschlüssen nach ihrer Größe gestuft werden. Mit dem neuen Gesetz werden die Mindestordnungsgelder von bisher 2.500 Euro auf 500 Euro für kleinste Unternehmen und auf 1.000 Euro für kleine Unternehmen gesenkt, wenn die Jahresabschlüsse verspätet, aber noch vor der Entscheidung über die Festsetzung eines Ordnungsgeldes offengelegt werden. Das Gesetz stärkt zudem den Rechtsschutz, indem eine neue Gerichtsinstanz geschaffen wird. Außerdem können Unternehmen besser als bisher die unverschuldete Fristversäumnis gegenüber dem Bundesamt für Justiz geltend machen. Mehr Flexibilität im Ordnungsgeldverfahren entlastet die Wirtschaft, ohne die inzwischen hohe Offenlegungsquote der Unternehmen von 90 Prozent zu gefährden. Mit seiner heutigen Entscheidung hat der Bundesrat wichtige von Bundesregierung und Bundestag beschlossene Entlastungen für den Mittelstand mitgetragen. Damit werden die in dieser Legislaturperiode erreichten Entlastungen im Bereich des Bilanz-rechts abgerundet. Das Bilanzrecht bildet ein unverzichtbares Element der Wirtschaftsordnung. Für Unternehmen mit geringen Betriebsgrößen ist der bürokratische Aufwand der Rechnungslegung ungleich schwerer zu leisten als für mittlere und große Unternehmen, die auf Bilanzspezialisten zurückgreifen können. Bereits mit dem 2012 beschlossenen Microbilanzgesetz (MicroBilG) hat die Bundesregierung Entlastungen für kleinste Unternehmen auf den Weg gebracht. Zudem hat die Bundesregierung für kleine Unternehmen im Rahmen der Verhandlungen auf EU-Ebene über eine neue Bilanzrichtlinie unter anderem erreicht, dass die Schwellenwerte um 20% angehoben werden können. Damit können künftig mehr Unter-nehmen von Erleichterungen profitieren, wenn wir diese Möglichkeit in deutsches Recht um-setzen. Hintergrund: Am 20. September 2013 hat der Bundesrat entschieden, zu dem vom Deutschen Bundestag am 27. Juni 2013 beschlossenen Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuchs keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses. Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt zu Entlastungen insbesondere kleinerer Unternehmen auf dem Gebiet des Bilanzrechts geschafft. Das Gesetz sieht im Anschluss an bereits Ende 2012 geschaffene Entlastungen für Kleinst-kapitalgesellschaften (MicroBilG - s. Pressemitteilung vom 28. Dezember 2012) nunmehr auch Änderungen im Verfahren vor dem Bundesamt für Justiz vor, insbesondere wenn kleinste und kleine Kapitalgesellschaften zwar ihren handelsrechtlichen Publizitätspflichten nachkommen, dabei aber Fristen versäumen. Das Bundesamt für Justiz leitet seit 2006 Ordnungsgeldverfahren gegen alle Kapitalgesellschaften ein, die ihre Jahresabschlussunterlagen nicht rechtzeitig offenlegen. Es bleibt auch künftig dabei, dass die Unternehmen nach Androhung eines Ordnungsgeldes noch einmal sechs Wochen Zeit erhalten, um ihre gesetzlichen Pflichten zur Offenlegung oder Hinterlegung des Jahresabschlusses zu erfüllen, bevor das Ordnungsgeld festgesetzt wird. Reagiert ein Unternehmen nicht, setzt das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld fest, das nach bisherigem Recht mindestens 2.500 Euro beträgt. Nunmehr wird das Mindestordnungsgeld von 2.500 Euro für Kleinstkapitalgesellschaften auf 500 Euro und für kleine Kapitalgesellschaften auf 1.000 Euro gesenkt, wenn das Unternehmen auf die Ordnungsgeldandrohung des Bundesamtes reagiert und die Offenlegung, wenn auch verspätet, nachgeholt hat, bevor das Bundesamt weitere Schritte einleitet. Gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes durch das Bundesamt kann das Unternehmen Beschwerde beim Landgericht Bonn einlegen. Bislang entscheidet das Landgericht Bonn als einzige Instanz. Nach der Neuregelung gibt es künftig eine Rechtsbeschwerde gegen Beschwerdeentscheidungen des Landgerichts Bonn in Ordnungsgeldsachen zum zuständigen Oberlandesgericht. Damit wird sichergestellt, dass grundsätzliche Rechtsfragen einheitlich entschieden werden und die Rechtssicherheit für die Beteiligten erhöht wird. Zugleich stellt das Gesetz sicher, dass Deutschland auch künftig seinen europäischen Verpflichtungen vollumfänglich nachkommt, Verstöße von Kapitalgesellschaften gegen ihre Publizitätspflichten wirksam durchzusetzen. PM_Bilanzrecht.pdf Description: PM_Bilanzrecht.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] PM - Kodex-Kommission erhält neuen Vorsitzenden – Das Deutsche Aktieninstitut e.V übernimmt Back-Office
Kodex-Kommission erhält neuen Vorsitzenden – Das Deutsche Aktieninstitut e.V übernimmt Back-Office Zur Ernennung von Manfred Gentz zum neuen Vorsitzenden der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, zur Berufung weiterer Mitglieder in das Gremium und zur Neuregelung der Kostentragung und organisatorischen Unterstützung der Kommission erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Mit Manfred Gentz hat die Deutsche Wirtschaft eine herausragende Persönlichkeit für die Nachfolge im Vorsitz der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gefunden. Dr. Joachim Faber (Aufsichtsratsvorsitzender Deutsche Börse AG), Dr. Thomas Kremer (Vorstand Datenschutz, Recht und Compliance, Deutsche Telekom AG) und Dr.-Ing. Michael Mertin, Vorstandsvorsitzender der Jenoptik AG werden das Gremium würdig verstärken. Die Finanzierung über das Deutsche Aktieninstitut wird die Unabhängigkeit der Kommission stärken. Mein herzlicher Dank gilt Klaus-Peter Müller für die vielen Jahre seines unermüdlichen Ein-satzes. Manfred Gentz wünsche ich eine glückliche Hand bei der Übernahme des Vorsitzes und den berufenen Mitgliedern viel Erfolg bei der Arbeit. Manfred Gentz verfügt als ehemaliges Vorstandsmitglied der DaimlerChrysler AG und ehemaliger Aufsichtsratsvorsitzender der Deutschen Börse sowie Verwaltungsratsvorsitzender der Schweizer Zurich Financial Services über große Erfahrung auf dem Gebiet der Unternehmensleitung und -kontrolle. Als Mitglied der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat er sich vor allem um den wichtigen Komplex der Vorstandsvergütung sehr verdient gemacht. Joachim Faber wird als Aufsichtsratsvorsitzender der Deutschen Börse diese gute Tradition fortführen, dass in der Kommission stets ein Vertreter der Börsen mitwirkt. Er ist als ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Allianz Global Investors AG und Konzernvorstand der Allianz SE ein ausgewiesener Kenner der Kapitalmärkte, deren Vertrauen in das deutsche Corporate Governance System der Kodex fördern will. Er genießt großes Ansehen bei den institutionellen Anlegern weltweit. Mit Thomas Kremer rückt außerdem ein im Aktienrecht und in Sachen Corporate Governance besonders ausgewiesener Industrievertreter in die Kommission ein und mit Herrn Mertin der Vorstandsvorsitzende eines mittelgroßen Unternehmens aus dem Technologiesektor. Die Kommission erhält damit zusätzliche operative Expertise und Erfahrung. Diese personellen Veränderungen und die Kostentragungsregelung und organisatorische Sicherung der Kommission beweisen: Die deutsche Wirtschaft steht zu ihrer Kommission, sie bekennt sich zu dem Modell der Selbstregulierung und die Kommission wird mit neuem Schwung und exzellenter Besetzung die Zukunftsfragen der deutschen Corporate Governance angehen können. Hintergrund: Die Bundesministerin der Justiz hat mit Wirkung zum 30. September 2013 Herrn Dr. Dr. h.c. Manfred Gentz zum neuen Vorsitzenden der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex ernannt sowie die Herren Dr. Joachim Faber (Aufsichtsratsvorsitzender Deutsche Börse AG), Dr. Thomas Kremer (Vorstand Datenschutz, Recht und Compliance, Deutsche Telekom AG) und Dr.-Ing. Michael Mertin, Vorstandsvorsitzender der Jenoptik AG, zu einfachen Kommissionsmitgliedern berufen. Zugleich hat sie den derzeitigen Vorsitzenden, Herrn Klaus-Peter Müller, wunschgemäß aus der Kommission entlassen. Mit Manfred Gentz wird ein langjähriges Kommissionsmitglied den Stab von Klaus-Peter Müller übernehmen. Voraussetzung für dieses Revirement war eine Neuregelung der Kostentragung und organisatorischen Unterstützung der Kommission. Heute hat die Mitgliederversammlung des Deutschen Aktieninstituts beschlossen, diese Aufgabe zu übernehmen. Die Bundesministerin der Justiz hat im September 2001 die Regierungskommission Deut-scher Corporate Governance Kodex eingesetzt, die im Februar 2002 den Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet und seitdem fortentwickelt hat. Der Deutscher Corporate Governance Kodex stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher kapitalmarktorientierter Gesellschaften dar und enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Der Kodex soll das deutsche Corporate Governance System transparent und nachvollziehbar machen. Er will das Vertrauen der internationalen und nationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher kapitalmarktorientierter Gesellschaften fördern. Auch Gesellschaften ohne Kapitalmarktzugang wird die Beachtung des Kodex empfohlen. Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 - 18 580 9090 Telefax: 030 - 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de 130917 PM_Kodex-Kommission.pdf Description: 130917
[Pressemeldungen] PM - Regulierungspraxis in der Versicherungswirtschaft
Regulierungspraxis in der Versicherungswirtschaft Ergebnisse einer Anhörung im Bundesjustizministerium Am gestrigen 3. September 2013 - fand im Bundesministerium der Justiz, Berlin, eine Anhörung zum Thema Schadensregulierung durch Versicherer statt. Die Anhörung wurde im Anschluss an eine Befragung der Landesjustizverwaltungen durchgeführt. Teilgenommen haben neben mehreren Landesjustizverwaltungen und Bundesressorts folgende Verbände: Bund der Versicherten, Verbraucherzentrale Bundesverband, subvenio e.V., Verkehrsunfall-Opferhilfe, Deutscher Anwaltsverein, Bund der Versicherungsberater, ADAC, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Verband der privaten Krankenversicherung. Die Teilnehmer gaben teilweise übereinstimmende, teilweise sich widersprechende Schilderungen zur Regulierungspraxis ab. Den Schwerpunkt der Anhörung bildete - in Ergänzung der aus den Prozessverfahren vermittelten Eindrücke - das vor- bzw. außergerichtliche Regulierungsverhalten. Berichtet wurde u. a., dass viele Verbraucher sich davor scheuten, einen Prozess zu führen; für viele Verbraucher sei auch nicht selbstverständlich, einen Rechtsanwalt aufzusuchen bzw. zu beauftragen. Die Hemmnis Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, führe dazu, dass Ansprüche gegen Versicherer nicht verfolgt würden. Besondere Probleme bereite die Berufsunfähigkeitsversicherung; ohne fachkundige Beratung sei es einem Betroffenen oft schon nicht möglich, seinen Anspruch in richtiger Weise anzumelden, so dass der Anspruch schon deswegen scheitern könne. Die Verbände der Verbraucherseite schilderten - auch unter Hinweis auf Einzelfälle - ihren Eindruck einer verzögerten Regulierung. Von vielen Teilnehmern - sowohl von Verbraucherseite als auch von Versicherungsseite - wurde darauf hingewiesen, dass sich dann, wenn Gutachten eingeholt werden müssten, längere Verfahrensdauern ergäben; es könne auch schwierig sein, geeignete Gutachter zu finden. Der Kritik eines kleinlichen Regulierungsverhaltens, insbesondere bei der Abwicklung von Verkehrsunfallschäden, wurde entgegengehalten, dass die sorgfältige Prüfung von Ansprüchen auch im Interesse der Versichertengemeinschaft sei, da sich die erbrachten Versicherungsleistungen auch auf die Beitragsentwicklung auswirke; die Qualität des Schadenmanagements sei außerdem ein wichtiger Wettbewerbsfaktor, so dass den Unternehmen an einer zügigen Bearbeitung gelegen sei. Die Versicherungswirtschaft hat auch darauf hingewiesen, dass die ganz überwiegende Zahl der Fälle schnell abgewickelt werde; nur problematische Fälle würden an die Verbraucherverbände und Anwaltschaft her-angetragen; dieser Eindruck wurde von diesen Verbänden auch bestätigt. Problematische Fälle würden dann auch oft von den Medien aufgegriffen, ohne dass sich sagen lasse, ob die Ansprüche gegeben seien. Thematisiert wurde auch die Frage der Spezialisierung der Gerichte und der Anwaltschaft; Spezialisierung könne Verfahren beschleunigen. In einem weiteren Teil der Anhörung wurde erörtert, ob bzw. welche Gesetzesänderungen in Betracht kämen, um Verfahren zu beschleunigen. Angesprochen wurden u. a.: Bearbeitungsfristen, Beweislastumkehr nach Ablauf einer gewissen Frist, höheres Schmerzensgeld, Einrichtung von Clearingstellen im Zusammenhang mit Personenschäden, Einrichten eines Gutachterpools, Haftungsgrundentscheidungen, wenn noch nicht über die Höhe entschieden werden kann, erneute Prüfung einer Regelung über eine vorläufige Zahlungsanordnung. Mehrere Teilnehmer haben darauf hingewiesen, dass weitere Diskussionen erforderlich seien und keine Schnellschüsse erfolgen sollten. Die Erfahrungen des Bundesministeriums der Justiz zeigen überdies, dass nicht jedes Problem durch den Gesetzgeber gelöst werden könne und effiziente Gesetzgebung einer umfassenden Vorbereitung bedarf. Das Bundesministerium der Justiz wird die Anhörung und die Stellungnahmen der Verbände und der Landesjustizverwaltungen deshalb weiter auswerten und prüfen, ob bzw. welche Gesetzesänderungen empfohlen werden können. Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 - 18 580 9090 Telefax: 030 - 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PM- Regulierungspraxis.pdf Description: PM- Regulierungspraxis.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] PM - „Mach dich nicht nackig“ – Auszeichnung der Preisträger steht fest
„Mach dich nicht nackig“ – Auszeichnung der Preisträger steht fest Zur Preisverleihung an die Gewinner des Kreativwettbewerbs „Mach dich nicht nackig – wirb für deine Grundrechte“ erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Die Ausspähaffäre hat eines bewirkt: Weltweit wird über den Schutz der digitalen Privatsphäre diskutiert und zwar gerade nicht nur in der Politik. Das Bundesjustizministerium hatte im Frühjahr einen Studierendenwettbewerb ausgelobt, der das Werben für die Privatsphäre in der digitalen Welt auszeichnen sollte. Dass Privatheit keine altmodische Idee aus der Stummfilmzeit ist, haben Studierende aus der ganzen Republik mit ihrer Teilnahme bewiesen. Die Bürgerinnen und Bürger wollen die Kontrolle über ihre Daten behalten und selbst entscheiden, was sie preisgeben. Die Beiträge zu unserem Wettbewerb sehe ich daher auch als einen Aufruf, den Schutz der Privatsphäre in der digitalen Welt ernst zu nehmen. Dafna Hadad und Denise Gahn auf dem ersten Platz ist dies besonders gut gelungen, denn ihr Beitrag zeigt eindringlich die Privatheit des Einzelnen als ein verwundbares Paket, an dem viele Hände zerren, bis im Kern das Ich zerreißt und regt den Zuschauer so zum Nach- und Umdenken an. Die neun Gewinnerbeiträge finden Sie ab heute auf www.bmj.de. Zum Hintergrund: Bei dem am 15. Januar 2013 gestarteten Kreativwettbewerb unter dem Motto „Mach dich nicht nackig – wirb für deine Grundrechte“ (www.bmj.de/nichtnackig) konnten Studierende aller Fachrichtungen teilnehmen, einzeln oder als Team mit bis zu fünf Teilnehmern. Eingereicht werden konnten Filme, Websites, Web 2.0-Projekte, Präsentationen oder Fotostorys. Der Wettbewerb sollte ein breites Spektrum an Themenbereichen transportieren, die im weitesten Sinne für die Grundrechte sensibilisieren, die das Private konstituieren und schützen. Dazu können z.B. folgende Fragestellungen gehören: Wie können private Daten geschützt werden? Welche Bedeutung haben die Grundrechte heute für das Private in der digitalen Welt? Wandelt sich unser Verständnis der Grundrechte in der digitalen Welt? Gefährdet der neue Kommunikationsraum Internet die Grundrechte, mittelbar oder unmittelbar? Welche Folgen entwickeln neue technische Errungenschaften, z.B. wenn Handys durch Funkzellen- und GPS-Ortungen jedermann zu potentiellen Adressaten von Bewegungsüberwachung werden lassen? Die besten drei Einsendungen wurden mit Geldpreisen in Höhe von je 3.000 Euro, 2.000 Euro und 1.000 Euro prämiert. Bei Gruppenarbeiten wurde der Preis geteilt. Weiterhin wird für die Plätze vier bis zehn ein professionelles Medientraining in Berlin vergeben. Die Platzierungen: Platz 9:Teresa Brügmann, von der BEST-Sabel-Hochschule Berlin Platz 8:Triinu Podramagi und Katre Haav von der Humboldt-Universität zu Berlin und der Bauhaus-Universität Weimar Platz 7:Martin Kießling, Georg-Simon-Ohm-Hochschule, Nürnberg Platz 6:Matthias Andreas Wolf und Stefanie Misch von der LMU München und der Akademie der Bildenden Künste München Platz 5:Julian Öffler von der Hochschule für Künste Bremen Platz 4: Nico Häffner von der Furtwangen University Platz 3:Michael Morgenstern von der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Platz 2:Jannik Ost und Alexander Skipka von der Universität Bremen Platz 1:Dafna Hadad und Denise Gahn von der Hochschule Mannheim Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 - 18 580 9090 Telefax: 030 - 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PM mach dich nicht nackig.pdf Description: PM mach dich nicht nackig.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ: Unterzeichnung der „Charta der Vielfalt“
Unterzeichnung der „Charta der Vielfalt“ Zur Unterzeichnung der „Charta der Vielfalt“ heute, 10:30 Uhr, im Bundeskanzleramt erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Vielfalt ist nicht nur ein wohlklingender Begriff, sondern handfester Wirtschaftsfaktor. Wir dürfen nicht vergessen, dass die Offenheit einer Gesellschaft, Toleranz und Freiheit gerade für kreative Talente entscheidende Faktoren sind, wenn es um die Wahl des Lebensmittelpunktes geht. Wir sehen dies in Berlin. Hier gibt es viele kreative Köpfe, weil das tägliche Leben von Vielfalt geprägt ist. Zugleich erreichen uns alarmierende Befunde, dass viele Menschen Angst davor haben, aufgrund ihrer sexuellen Identität diskriminiert zu werden. Deutschland hat sich einer aktuellen Studie der Europäischen Grundrechteagentur zufolge sogar negativ hervorgetan: 27 Prozent der befragten Werktätigen halten ihre sexuelle Orientierung oder Gender-Identität stets verborgen. Der EU-Durchschnitt liegt bei – gleichfalls zu hohen! – 23 Prozent. Ein Zeichen der Wertschätzung für jede Form der Vielfalt zu setzen, ist daher ein menschlich-soziales, aber auch ein wirtschaftliches Gebot. Zum Hintergrund: Die „Charta der Vielfalt“ ist vor fünf Jahren als Initiative von Unternehmen gegründet worden. Vorbild ist die französische Charte de la diversité. Das Ziel ist, vorurteilsfreie Arbeitsumfelder zu schaffen – und zwar im Hinblick auf sichtbare und unsichtbare Vielfalt. Am Mittwoch, dem 28. August, wird die Bundesjustizministerin die Charta im Bundeskanzleramt unterzeichnen. Das Bundesjustizministerium wird im Rahmen der Charta: 1. eine Organisationskultur pflegen, die von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung jeder und jedes Einzelnen geprägt ist. Das BMJ schafft die Voraussetzungen dafür, dass Vorgesetzte wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese Werte erkennen, teilen und leben. Dabei kommt den Führungskräften bzw. Vorgesetzten eine besondere Verpflichtung zu. 2. Personalprozesse überprüfen und sicherstellen, dass diese den vielfältigen Fähigkeiten und Talenten aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie unserem Leistungsanspruch gerecht werden. 3. die Vielfalt der Gesellschaft innerhalb und außerhalb der Behörde anerkennen, die darin liegenden Potenziale wertschätzen und für die Institution gewinnbringend einsetzen. 4. die Umsetzung der Charta zum Thema des internen und externen Dialogs machen. 5. über die Aktivitäten und den Fortschritt bei der Förderung der Vielfalt und Wertschätzung jährlich öffentlich Auskunft geben. 6. die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Diversity informieren und sie bei der Umsetzung der Charta einbeziehen. Den ganzen Wortlaut der Charta sowie weitere Hintergrundinformationen finden Sie unter www.charta-der-vielfalt.de ___ Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichekeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 18 580 9090 Fax:030 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PM Charta der Vielfalt.pdf Description: PM Charta der Vielfalt.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] Presseeinladung BMJ: Podiumsdiskussion und Bürgerdialog, Thema: „Grundrechtsschutz in der Digitalen Welt“
Presseeinladung zu Podiumsdiskussion und Bürgerdialog, Thema: „Grundrechtsschutz in der Digitalen Welt“ Die Bundesjustizministerin diskutiert am Tag der offenen Tür mit Jugendlichen auf einem Podium sowie Bürgerinnen und Bürgern vor Ort und im Internet über den Grundrechtsschutz in der digitalen Welt. Die Debatte wird live im Internet übertragen. Zuschauer können direkt oder über den Twitter Hashtag #slsdialog Fragen stellen und mitdiskutieren. Dazu erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Wir leben im digitalen Zeitalter. Zugleich beschäftigen uns drängende Fragen zum alltäglichen Umgang mit der digitalen Welt. Gerade erleben wir etwa mit der Ausspäh-Affäre einen globalen Weckruf, der sogar die US-Administration dazu bewegt hat, neu über Privatsphäre nachzudenken. Was erwarten gerade die jüngeren Bürgerinnen und Bürger von der Politik und wie gehen sie selbst künftig um mit einer Welt wachsender Datenströme und Datenseen? Ferner erleben wir ein zunehmendes Engagement von Rechtsextremisten im Internet. Wie reagiert gerade die junge Generation, wenn sie mit Neonazis im Netz konfrontiert werden? Und schließlich erleben wir immer wieder ein Aufleben der Debatte um Filterprogramme gegen Pornografie und illegale Inhalte. Befürworter von Sperren und Filtern machen sich für ein sauberes Netz stark, aber welchen Preis zahlt die Öffentlichkeit, wenn der Staat ins Internet eingreift? Ich freue mich darauf, am Tag der offenen Tür mit Bürgerinnen und Bürgern sowie den Internet-Nutzern direkt ins Gespräch zu kommen. Auf dem Podium diskutieren mit der Bundesjustizministerin Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines vom Bundesjustizministerium veranstalteten Schülerwettbewerbs. Zuschauer können sich unmittelbar beteiligen, aus dem Internet können sich Nutzer mit dem Hashtag #slsdialog oder via E-Mail zu Wort melden. Beginn der Podiumsdiskussion: Samstag, den 24. August 2013, 12.00 Uhr, im Bundesministeriums der Justiz, Mohrenstraße 37, 10117 Berlin Um Voranmeldung wird gebeten unter 030 18580 9090 oder per E-Mail unter pre...@bmj.bund.de. Diskutieren Sie auf twitter mit: #slsdialog Verfolgen Sie die Diskussion im Livestream auf: www.bmj.de/dialog Schreiben Sie uns Ihre Fragen an: dia...@bmj.bund.de __ PM TdoT 2013.pdf Description: PM TdoT 2013.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ: Treffen von Frau Minister im Rahmen des „Law – Made in Germany“ am 10. Juli 2013
Treffen von Frau Minister im Rahmen des „Law – Made in Germany“ am 10. Juli 2013 „Law - Made in Germany“ – Deutsche Rechtstraditionen exportieren – Rechtsstaat in Schwellenländern aufbauen – Wettbewerbsvorteile für deutsche Wirtschaft schaffen Das Bundesjustizministerium hat heute zu einem Spitzentreffen zur Förderung der Initiative „Law - Made in Germany“ geladen. Der Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Professor Dr. Walter Ewer, der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Rechtsanwalt Axel C. Filges, der Staatsminister im Auswärtigen Amt Michael Link, MdB, sowie die Staatsekretärin im Bundesministerium der Justiz Dr. Birgit Grundmann nehmen an dem Gespräch teil. Hierzu erklärt die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: „Wir wollen rechtstaatliches Denken weltweit exportieren. Die Unabhängigkeit der Justiz und eine funktionsfähige Anwaltschaft sind Wesensmerkmale von Rechtsstaaten. Deutsche Rechtstraditionen stehen aber auch im internationalen Wettbewerb. Im Rahmen der Initiative „Law - Made in Germany“ weiß die Bundesregierung die juristischen Berufsorganisationen an ihrer Seite, wenn es darum geht, den Prinzipien des kontinentaleuropäischen Rechts den Weg zu bahnen. Ein Umfeld, das sich an Normen des deutschen Rechts orientiert, hat Vorteile für alle Seiten. Kontinentaleuropäische Normen bieten eine ausgewogene Handhabe, um mehr als den Einzelfall zu lösen und sie erleichtern die Handelsbeziehungen deutscher Unternehmen. Es ist deshalb nicht nur ein Gebot der Rechtsstaatlichkeit, sondern auch der wirtschaftlichen Vernunft, den Export deutschen Rechts zu stärken und zu fördern.“ Der Staatsminister im Auswärtigen Amt Michael Link, MdB, ergänzt: „Rechtsstaatsförderung ist ein wichtiges Instrument für unsere Außenpolitik aus einem Guss. Die deutschen Auslandsvertretungen sind dabei wie die juristischen Berufsorganisationen wichtige Partner der Initiative „Law – Made in Germany“. Hintergrund: „Law - Made in Germany“ ist eine Initiative im Rahmen des Bündnisses für das deutsche Recht. Dieses Bündnis hat das Bundesministerium der Justiz zusammen mit den Justizorganisationen im Oktober 2008 ins Leben gerufen. Heute sind neben dem Deutschen Anwaltverein und der Bundesrechtsanwaltskammer auch die Bundesnotarkammer, der Deutscher Juristinnenbund, der Deutsche Notarverein, der Deutsche Richterbund sowie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag Bündnispartner. Das Bündnis soll durch gemeinsame Anstrengungen der Justizpartner die Position des deutschen Rechts als Teil des kontinentaleuropäischen Rechts im internationalen Wettbewerb der Rechtsordnungen entscheidend verbessern. Die Verbreitung von Werten der deutschen Rechtsordnung dient der Verbreitung von menschenrechtlichen Standards und rechtstaatlichen Strukturen, wobei auch die Interessen der deutschen Wirtschaft, die sehr international aufgestellt ist, beachtet werden. Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichekeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 18 580 9090 Fax:030 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PM Law made in Germany.pdf Description: PM Law made in Germany.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] PM - Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage
Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage Am 08. Juli 2013 übernimmt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Patenschaft für das Adolf-Weber-Gymnasium in München für das Projekt Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage. Hierzu erklärt Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Wir müssen gemeinsam und dauerhaft die Demokratie und die auf ihr ruhenden Freiheits-rechte verteidigen. Dafür müssen wir mit Schülerinnen und Schülern darüber diskutieren, was uns in diesem Land zusammenhält, jenseits von Herkunft, Glauben oder lebensweltli-chem Hintergrund. Ich unterstütze Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage, weil die-ses Projekt ein Zeichen der Demokratie ist. Wir müssen gemeinsam und dauerhaft die De-mokratie und die auf ihr ruhenden Freiheitsrechte verteidigen. Zu der Schirmherrschaft von Frau Bundesjustizministerin erklärt die Vorsitzende des Träger-vereins Aktion Courage und Leiterin der Bundeskoordination von Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage Frau Sanem Kleff: Mit der Selbstverpflichtung und der Titelverleihung beginnt die nachhaltige Arbeit für einen Klimawechsel an der Schule. Ich freue mich sehr darüber, dass unser Netzwerk durch die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eine wertvolle Unterstützung aus der Politik gegen alle Ideologien der Un-gleichwertigkeit und für ein tolerantes Miteinander in einer vielfältigen Gesellschaft erhält. Die Bundesjustizministerin hat im Rahmen des Schülernetzwerkes bereits die Schirmherr-schaft für die Heimschule Lender in Sasbach, Baden-Württemberg übernommen wird nun auch Patin für das Adolf-Weber-Gymnasium in München. Beide Schulen waren Preisträger bei dem vom Bundesjustizministerium veranstalteten Schülerwettbewerb gegen Rechtsex-tremismus im Jahr 2011. Am 8. Juli ab 11.00 Uhr überreicht die Bundesjustizministerin den Titel im Namen von Aktion Courage e.V. gemeinsam mit der Landeskoordinatorin von Schule ohne Rassismus - Schu-le mit Courage Frau Irmak an das Städtische Adolf Weber-Gymnasium, Kapschstraße 4 in 80636 München. Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 - 18 580 9090 Telefax: 030 - 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.defile://www.bmj.de PM-Schule ohne Rassismus .pdf Description: PM-Schule ohne Rassismus .pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] PM - Weg frei für modernes Kostenrecht
Weg frei für modernes Kostenrecht Am 5. Juli 2013 hat der Bundesrat das Vermittlungsergebnis zum 2. Kostenrechtsmoderni¬sierungsgesetz bestätigt. Hierzu erklärt Bundesjustizministe-rin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Es ist ein gutes Signal, dass der Bundesrat die Änderungsvorschläge des Vermittlungsaus-schusses bestätigt hat. Die Änderungsvorschläge werden von einem breiten Konsens getra-gen. Auf Vorschlag der Länder sind einzelne Festgebühren im Bereich der freiwilligen Gerichts-barkeit mit Augenmaß erhöht worden. Des Weiteren sollen die Gerichtsgebühren geringfügig über das vom Bundestag beschlos-sene Maß hinaus erhöht werden. Dadurch sollen die Einnahmen der Länder angemessen steigen. Die ausgewogenen Gebührenerhöhungen sollen zu einer Verbesserung der Kos-tendeckungsquote in der Justiz führen. Eine Verteuerung der Berufungsinstanz wird es auch künftig nicht geben. Auch in Zukunft bleibt der hohe Standard der Rechtsprechung in Deutschland gewahrt. Allen Bürgerinnen und Bürger steht auch weiterhin der Zugang zum Recht offen. Zum Hintergrund: Das Gesetz ist ein wesentlicher Teil der Kostenstrukturreform. Nach der Neugestaltung des Gerichtskostengesetzes, des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz von 2004 wird mit dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz nunmehr die Kostenordnung von einem moder-nen Gerichts- und Notarkostengesetz und die Justizverwaltungskostenordnung von einem modernen Justizverwaltungskostengesetz abgelöst werden. Wichtigstes Ziel der Kostenstrukturreform ist die Vereinfachung des Kostenrechts. Hierdurch sollen die Gerichte so weit wie möglich von der sehr umfangreich gewordenen Kostenrecht-sprechung entlastet werden. Ein Schwerpunkt des Gesetzes ist das neue Gerichts- und Notarkostengesetz. Die seit dem Inkrafttreten der (Reichs-)Kostenordnung am 1. April 1936 in ihrer Struktur unverändert ge-bliebene Kostenordnung bedarf einer grundlegenden Neugestaltung, um den Anforderungen der heutigen Zeit noch zu genügen. Das Zusammenwachsen Europas und die mit der Ein-führung der elektronischen Datenverarbeitung veränderten Arbeitsabläufe müssen auch im Kostenrecht Berücksichtigung finden. Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 - 18 580 9090 Telefax: 030 - 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.defile://www.bmj.de PM - KostRModG 05.07.13.pdf Description: PM - KostRModG 05.07.13.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] PM - Partnerschaftsgesellschaft
Eine Alternative für die Freien Berufe - eine Lücke im System wird geschlossen Der Bundesrat hat am 5. Juli 2013 das Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung unbeanstandet passieren lassen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärt dazu: Die deutsche Alternative zur britischen Limited Liability Partnership (LLP) kommt: Das neue Gesetz macht die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung möglich. Es handelt sich nicht um eine neue Rechtsform, sondern um eine Variante der gut eingeführten Partnerschaftsgesellschaft für die Freien Berufe. Diese Variante vereint steuerliche Transparenz (also: Besteuerung alleine auf der Ebene der Gesellschafter) mit einer Haftungsbeschränkung, wenn es zu beruflichen Fehlern kommt. Damit passt die neue Gesellschaftsform besonders zu Kanzleien und anderen freiberuflichen Zusammenschlüssen, in denen die Partner in Teams zusammen arbeiten. Das Gesetz wirkt dem Trend von Anwaltskanzleien, sich in Form der LLP zusammenzuschließen, entgegen und gibt den kleineren Freiberuflergesellschaften eine lange erwartete Alternative. Im Deutschen System der Rechtsformen für Unternehmen wird damit eine ungerechtfertigte Lücke endlich geschlossen: Wo das Gewerbe die GmbHCo KG hat, bekommen die Freiberufler die PartG mbB. Voraussetzung für die Haftungsbeschränkung ist, dass die Partnerschaft eine Haftpflichtversicherung abschließt und bei der Eintragung in das Partnerschaftsregister nachweist. Diese Haftpflichtversicherung dient dem Schutz des Vertragspartners. Durch die Bezeichnung mit beschränkter Berufshaftung ist auf die Haftungsbeschränkung aufmerksam zu machen. Zum Hintergrund: Das Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte und Steuerberater sieht die Möglichkeit einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung vor. Damit wird die Haftung für berufliche Fehler auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, die Haftung für andere Schulden wie Mieten und Löhne bleibt unbeschränkt bestehen. Im Gegenzug wird ein angemessener, berufsrechtlich geregelter Versicherungsschutz eingeführt und die Partnerschaft wird einen entsprechenden Namenszusatz führen, der auch in das Partnerschaftsregister einzutragen ist. Als Beispiel einer zulässigen Abkürzung ist u.a. das Kürzel mbB ausdrücklich gesetzlich vorgesehen. Für eine aus Anwälten (Rechtsanwälte und Patentanwälte) bestehende Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung sind als Mindestversicherungssumme 2,5 Millionen Euro vorgesehen. Eine aus Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern bestehende Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung muss mit einer Millionen Euro versichert sein. Weitere Freie Berufe mit gesetzlichem Berufsrecht können jederzeit durch eine entsprechende Regelung in ihrem Berufsrecht hinzutreten und die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung für sich nutzen. Die PartG mbB ist eine offene Plattform. Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 - 18 580 9090 Telefax: 030 - 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.defile://www.bmj.de PM PartG.pdf Description: PM PartG.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ: Modernes Datenbankgrundbuch - Arbeit in den Grundbuchämtern wird effizienter
Modernes Datenbankgrundbuch: Arbeit in den Grundbuchämtern wird effizienter Zu dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Datenbankgrundbuchs erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Das neue Gesetz steigert die Effizienz der Arbeit in den Grundbuchämtern. Die Neuregelungen sorgen dafür, dass Grundbuchinhalte künftig maschinenlesbar sind. Grundbuchinhalte werden strukturiert und logisch verknüpft, so dass sie in einer Datenbank gespeichert werden können. Das Datenbankgrundbuch wird den jeweiligen Bedürfnissen der Nutzer besser gerecht. Es ermöglicht eine übersichtlichere Darstellung von Grundbucheintragungen. Das Grundbuch bleibt in seiner Zuverlässigkeit und in seiner gewohnten Darstellungsform erhalten. Durch den technischen Fortschritt im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie sind auch die Anforderungen an das Grundbuchverfahren gestiegen. Wir machen das Grundbuchrecht zukunftssicher und sorgen gleichzeitig dafür, dass der hohe Qualitätsstandard des Grundbuchverfahrens und die Rechtssicherheit im Grundstücksverkehr uneingeschränkt erhalten bleiben. Ich freue mich über die beschlossene Vereinfachung der Genehmigungsverfahren bei der Veräußerung eines Grundstücks, die nach der Grundstücksverkehrsordnung in den neuen Bundesländern noch immer erforderlich sind. Ab dem Jahr 2017 wird die Genehmigung nur noch erforderlich sein, wenn für das Grundstück ein Antrag auf Rückübertragung nach dem Vermögensgesetz vorliegt. Hintergrund: Nachdem im Jahr 2009 die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren geschaffen wurden, wird die Modernisierung des Grundbuchrechts jetzt fortgesetzt. Die Einführung eines bundeseinheitlichen Datenbankgrundbuches ist das Ziel eines IT-Projekts aller 16 Länder. Dazu müssen rund 36 Millionen Grundbücher mit einem Gesamtbestand von mehr als 400 Millionen Seiten in die Datenbankstruktur überführt werden. Zwar werden die meisten Grundbücher in Deutschland bereits heute in elektronischer Form geführt. Die Art der Darstellung hat sich jedoch gegenüber dem früheren papiergebundenen Grundbuch nicht verändert. Neben dieser gewohnten Darstellungsform, die erhalten bleibt, wird der Grundbuchinhalt künftig auch anders aufbereitet werden können. Im Rahmen der datenschutzrechtlichen Grenzen werden zudem neue Recherche- und Auskunftsmöglichkeiten entstehen. So wird es beispielsweise möglich sein, schnell Informationen über Dienstbarkeiten (z.B. Leitungsrechte) zu erlangen, die sich über viele Grundstücke erstrecken. Außerdem wird die strukturierte Datenhaltung eine wesentlich effizientere Einbindung des Grundbuchs in den elektronischen Rechtsverkehr ermöglichen. Mit Rücksicht auf den enormen Aufwand, der insbesondere mit der Übertragung der vorhandenen Grundbücher in eine datenbankgeeignete Form verbunden ist, sollen die Länder den Zeitpunkt der tatsächlichen Einführung des Datenbankgrundbuchs jeweils selbst bestimmen können. _ Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichekeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 18 580 9090 Fax:030 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PM DaBaGG.pdf Description: PM DaBaGG.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] PM - Verwaiste Werke
Digitale Nutzung verwaister und vergriffener Werke wird verbessert Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke und einer weiteren Änderung des Urheberrechtsgesetzes verabschiedet. Aus diesem Anlass erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Die digitale Welt hat das Potenzial, jedem den Zugang zu Kultur zu ermöglichen. Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir die Chance nutzen, noch viel mehr Werke einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Bei verwaisten Werken ist der Urheber unauffindbar und eine Nutzung deshalb bislang unmöglich. Zukünftig können verwaiste Werke in Bibliotheken, Archiven und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten digitalisiert und ins Internet gestellt werden. Auch vergriffene Werke können künftig leichter digitalisiert und in gemeinnützigen Einrichtungen über das Internet verfügbar gemacht werden. Mit einem Zweitverwertungsrecht für Wissenschaftler bringen wir Autoren und Nutzer näher zueinander und stärken die Wissenschaft. Wenn die Öffentlichkeit eine Forschungsarbeit fördert, ist es nur gerecht, wenn diese nach Fertigstellung ins Internet gestellt werden kann. Um die Verlagsinteressen zu berücksichtigen, haben wir hier eine Karenzzeit von 12 Monaten geregelt. Hintergrund: Der Gesetzentwurf dient zunächst der Umsetzung der EU-Richtlinie 2012/28 vom 25. Oktober 2012 über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke in deutsches Recht. Bei verwaisten Werken handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Werke, deren Rechtsinhaber auch durch eine sorgfältige Suche nicht festgestellt oder ausfindig gemacht werden können. Die Richtlinie muss bis zum 29. Oktober 2014 umgesetzt werden. Sie schafft die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass öffentlich zugängliche und im Gemeinwohl errichtete Institutionen, insbesondere Bibliotheken, Archiven und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, Print-, Musik- und Filmwerke, so genannte verwaiste Werke digitalisieren und online verfügbar machen können. Diese Nutzung von verwaisten Werken war bislang nicht möglich, weil urheberrechtlich geschützte Inhalte grundsätzlich nur mit Zustimmung des Rechtsinhabers genutzt werden dürfen, diese Zustimmung aber bei verwaisten Werken gerade nicht eingeholt werden kann, weil die Rechtsinhaber nicht bekannt sind oder nicht ermittelt werden können. Der Gesetzentwurf schlägt nunmehr Regeln vor, die im Einklang mit den Vorgaben der Richtlinie eine Nutzung verwaister Werke gesetzlich für zulässig erklären. Auch die Nutzung von vergriffenen Printwerken soll im Rahmen von Digitalisierungsvorhaben erleichtert werden. Dies soll wiederum nur für öffentlich zugängliche und im Gemeinwohl errichtete Institutionen gelten, insbesondere Bibliotheken, Archiven und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Sie sollen auch vergriffene Werke online zugänglich machen. Die einschränkenden Voraussetzungen wahren dabei die Rechte der Rechtsinhaber. Diese Regelung kann wegen der Vorgaben des europäischen Rechts nicht als neue Schrankenregelung im Urheberrechtsgesetz ausgestaltet werden. Vielmehr sind Regelungen in das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWG) einzufügen, das die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften gestaltet. Darüber hinaus wird ein unabdingbares Zweitverwertungsrecht für Autoren von wissenschaftlichen Beiträgen in Periodika eingeführt. Dies gilt für Beiträge, die im Rahmen der öffentlichen Förderung von Forschungsprojekten oder an einer institutionell geförderten außer-universitären Forschungseinrichtung entstanden sind. Der Autor der Beiträge erhält danach das Recht, seinen Beitrag nach einer Frist von zwölf Monaten seit der Erstveröffentlichung zu nicht gewerblichen Zwecken erneut im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 - 18 580 9090 Telefax: 030 - 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.defile://www.bmj.de PM Veraiste Werke.pdf Description: PM Veraiste Werke.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] PM Grundsatzreform der Sicherungsverwahrung tritt in Kraft
Grundsatzreform der Sicherungsverwahrung tritt in Kraft Zum Inkrafttreten des Gesetzes zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebots im Recht der Sicherungsverwahrung am 1. Juni 2013 erklärt die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Von nun an gilt ein neues, grundsätzlich reformiertes Recht der Sicherungsverwahrung. Die Sicherungsverwahrung ist in wenigen Fällen unverzichtbar, wenn Verurteilte auch nach Verbüßung ihrer Strafe für andere Menschen sehr gefährlich sind. Sie unterliegt den strengen Anforderungen aus Europäischer Menschenrechtskonvention und deutscher Verfassung und das muss sich auch in ihrem Vollzug zeigen. Die umfassende Reform der Sicherungsverwahrung, die jetzt in Kraft tritt, zieht die richtigen Lehren aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts. Auch die Länder sind auf dem besten Weg, den Vollzug der Sicherungsverwahrung nach den Vorgaben von Verfassung und EMRK auszugestalten. Dann hat die umfassende bundesgesetzliche Reform ihr Ziel erreicht, nach langen Jahren eines gesetzlichen Flickenteppichs die Regelungen über die Sicherungsverwahrung auf ein solides und dauerhaftes Fundament zu stellen. Kern der gemeinsamen Anstrengungen von Bund und Ländern ist eine Therapie der Untergebrachten mit dem Ziel, ihre Gefährlichkeit für die Allgemeinheit so weit wie möglich zu mindern. Die Gerichte werden künftig überprüfen, ob die therapeutische Betreuung auch in dem Maß angeboten wird, wie das Verfassungsgericht es fordert. Niemand soll freigelassen werden müssen, nur weil er nicht therapiert werden will oder therapiert werden kann. Unverändert gilt: Die größte Sicherheit geht von Menschen aus, die nicht gefährlich sind. Zum Hintergrund: Am 1. Juni 2013 tritt das Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebots im Recht der Sicherungsverwahrung in Kraft. Es enthält vor allem Leitlinien, die sicherstellen, dass der Vollzug der Sicherungsverwahrung den Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention und des Grundgesetzes entspricht. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung vom 4. Mai 2011 für eine Übergangszeit die Anwendung des bislang geltenden Rechts mit bestimmten einschränkenden Maßgaben erlaubt. Diese Übergangszeit endet am 31. Mai 2013. Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 - 18 580 9090 Telefax: 030 - 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.defile://www.bmj.de PM Sicherungsverwahrung Abstandsgebot Inkrafttreten.pdf Description: PM Sicherungsverwahrung Abstandsgebot Inkrafttreten.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ: Etappensieg für das VW-Gesetz vor dem EuGH
Etappensieg für das VW-Gesetz vor dem EuGH Zu den Schlussanträgen des Generalanwalts in dem Zwangsgeldverfahren gegen Deutschland in Sachen VW-Gesetz (C-95/12) erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Der Generalanwalt hat sich der Rechtsauffassung der Bundesregierung angeschlossen. Dieser Etappensieg zeigt, dass es richtig ist, für unseren Standpunkt vor dem Europäischen Gerichtshof zu kämpfen. Das VW-Gesetz in seiner jetzigen Form sichert den Erfolg des Unternehmens Volkswagen mit ab. Ich bin zuversichtlich, dass die besseren Argumente am Ende auch die Richter des Europäischen Gerichtshofs überzeugen werden. Zum Hintergrund Das VW-Gesetz beinhaltet gesellschaftsrechtliche Regelungen für die Volkswagen AG. Mit dem Gesetz aus dem Jahr 1960 wurde die Privatisierung des aus dem VW-Werk hervorgegangen Unternehmens realisiert. Hierbei wurden zur Sicherung eines starken Einflusses der öffentlichen Hand und der Arbeitnehmervertreter Sonderregelungen gegenüber dem allgemeinen Gesellschaftsrecht zur Besetzung des Aufsichtsrates sowie zu Stimmerfordernissen in Aufsichtsrat und Hauptversammlung vorgesehen. Zum Vorlauf der Zwangsgeldklage Zwischen EU-Kommission und Bundesregierung bestehen seit mehreren Jahren unterschiedliche Auffassungen über das VW-Gesetz. Im Rahmen eines von der Kommission im Jahr 2001 gegen Deutschland eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) im Oktober 2007 entschieden, dass ein Teil der Regelungen des VW-Gesetzes gegen die Kapitalverkehrsfreiheit nach Artikel 63 AEUV verstoßen (Rechtssache C-112/05). Das Urteil betraf folgende Vorschriften des VW-Gesetzes: . § 4 Abs. 1 (Entsenderecht der öffentlichen Hand): Vertretung des Landes Niedersachsen mit zwei Vertretern im Aufsichtsrat, unabhängig von der Höhe der Beteiligung . § 2 Abs. 1 (Stimmrechtsbeschränkung): Beschränkung des Stimmgewichts der Anteilseigner in der Hauptversammlung auf maximal 20 %, auch bei höherer Beteiligung . § 4 Abs. 3 (erhöhte Sperrminorität): Wichtige Beschlüsse der Hauptversammlung erfordern eine Zustimmung von 80 % + 1 Aktie, in Abweichung vom Aktiengesetz (75 %). Der Gerichtshof sah in der Begrenzung der Stimmrechtsausübung auf 20% des Grundkapitals in Verbindung mit der Erhöhung der Mehrheit für Beschlüsse der Aktionärsversammlung auf 80 % und im Entsenderecht des Bundes und des Landes Niedersachsen für je zwei Aufsichtsratsmitglieder eine Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit nach Artikel 63 AEUV (damals Artikel 56 EG). Die von der Kommission ebenfalls gerügte Verletzung der Niederlassungsfreiheit nach Artikel 49 AEUV (damals Artikel 43 EG) wies der EuGH dagegen ab. Infolge des EuGH-Urteils wurde das VW-Gesetz im Dezember 2008 geändert. Das Entsenderecht der öffentlichen Hand und die Stimmrechtsbeschränkung wurden aufgehoben. Die erhöhte Sperrminorität blieb hingegen unverändert, da der Gerichtshof vor allem das Zusammenspiel von Stimmrechtsbeschränkung und Sperrminorität (in Verbindung mit) für europarechtswidrig erklärt hatte. Daneben beschloss die Hauptversammlung von VW in der Folgezeit die Einfügung einer dem § 4 Abs. 3 VW-Gesetz (erhöhte Sperrminorität) entsprechende Regelung in die Satzung von VW. Die Bundesregierung ist der Ansicht ist, dass die vorgenommenen Gesetzesänderungen das Urteil des EuGH umsetzen. Diese Ansicht hat sich jetzt auch der Generalanwalt angeschlossen. Auf dieser Grundlage stellt sich die Frage möglicher finanzieller Sanktionen nicht. Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichekeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 18 580 9090 Fax:030 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PM VW_Gesetz.pdf Description: PM VW_Gesetz.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] PM - Bundestag verabschiedet modernes Kostenrecht
Bundestag verabschiedet modernes Kostenrecht Zu dem am 16. Mai 2013 vom Deutschen Bundestag beschlossenen 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Mit dem Gesetz wird die für die freiwillige Gerichtsbarkeit und für die Notare geltende Kostenordnung durch ein modernes Gerichts- und Notarkostengesetz abgelöst. Dies ist ein längst überfälliger Schritt, denn die Kostenordnung ist seit dem Inkrafttreten der (Reichs-)Kostenordnung am 1. April 1936 in ihrer Struktur unverändert geblieben. An die Stelle Justizverwaltungskostenordnung soll ein Justizverwaltungskostengesetz treten. Die Gebühren der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sollen an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden. Die Honorare der Sachverständigen, Dolmetscher und Übersetzer werden ebenfalls erhöht. Sie orientieren sich künftig grundsätzlich an den aktuellen Marktpreisen. Zudem werden die Entschädigungen der ehrenamtlichen Richter und der Zeugen an die allgemeine Gehaltsentwicklung seit 2004 angepasst. Schließlich werden die Gerichtsgebühren mit Augenmaß erhöht. Dadurch sollen zum einen die Mehrausgaben der Länder durch die Erhöhung der Rechtsanwaltsanwaltsgebühren und der Honorare, die zu höheren Aufwendungen der Länder im Bereich der Beratungshilfe sowie bei der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe führen, ausgeglichen werden. Auch sollen die Gebührenerhöhungen zu einer spürbaren Verbesserung der Kostendeckungsquote in der Justiz führen, um auch in Zukunft den hohen Standard der Rechtsprechung in Deutschland zu sichern. Zum Hintergrund: Das Gesetz ist ein wesentlicher Teil der Kostenstrukturreform. Nach der Neugestaltung des Gerichtskostengesetzes, des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz von 2004 wird mit dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz nunmehr die Kostenordnung von einem modernen Gerichts- und Notarkostengesetz und die Justizverwaltungskostenordnung von einem modernen Justizverwaltungskostengesetz abgelöst werden. Wichtigstes Ziel der Kostenstrukturreform ist die Vereinfachung des Kostenrechts. Hierdurch sollen die Gerichte so weit wie möglich von der sehr umfangreich gewordenen Kostenrechtsprechung entlastet werden. Ein Schwerpunkt des Gesetzes ist das neue Gerichts- und Notarkostengesetz. Die seit dem Inkrafttreten der (Reichs-)Kostenordnung am 1. April 1936 in ihrer Struktur unverändert gebliebene Kostenordnung bedarf einer grundlegenden Neugestaltung, um den Anforderungen der heutigen Zeit noch zu genügen. Das Zusammenwachsen Europas und die mit der Einführung der elektronischen Datenverarbeitung veränderten Arbeitsabläufe müssen auch im Kostenrecht Berücksichtigung finden. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren und kann dann am 1. Juli 2013 in Kraft treten. Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 - 18 580 9090 Telefax: 030 - 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.defile://www.bmj.de KostRModG PM 2.-3. Lesung.pdf Description: KostRModG PM 2.-3. Lesung.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ: Bundestag beschließt sozial ausgewogene Änderungen des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts
Bundestag beschließt sozial ausgewogene Änderungen des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts Zu der 2. und 3. Lesung des Bundestags zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Es ist ein gutes Signal, dass nach intensiven Beratungen ein sozial ausgewogenes Ergebnis erzielt worden ist, das für alle Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu den Gerichten sowie zu fachkundiger rechtlicher Beratung uneingeschränkt sicherstellt. Mit den heute vom Bundestag beschlossenen Neuregelungen werden die Prozesskostenhilfe und die Beratungshilfe behutsam und sozialverträglich fortentwickelt. Finanziell ungleich starke Parteien können sich weiter auf Augenhöhe vor Gericht begegnen. Mir war es ein wichtiges Anliegen, die von den Sachverständigen geäußerten Bedenken aufzugreifen und soziale Einschnitte weitestgehend zu verhindern. Das Gesetz stellt nunmehr einen ausbalancierten und guten Kompromiss dar. Auf die Absenkung der Freibeträge für Erwerbstätige und für Ehegatten oder Lebenspartner wurde verzichtet. Die Ratenzahlungspflicht für Geringverdiener wurde nicht ausgeweitet. Auf diese Weise werden die Bemühungen von Geringverdienern um ein eigenes Erwerbseinkommen stärker honoriert. Die Prozesskostenhilfe orientiert sich auch zukünftig nicht am verfassungsrechtlichen Minimum, sondern lässt den Empfängern einen angemessenen finanziellen Spielraum. Ich freue mich über dieses gute Ergebnis. Zum Hintergrund: Bereits seit mehreren Jahren fordern die Länder Maßnahmen zur Eindämmung des Ausgabenanstiegs im Bereich der Prozesskosten- und Beratungshilfe. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat bereits im Jahr 2010 den Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe (BT-Drs. 17/1216) beschlossen, der weitgehende Einschnitte im Bereich der Prozesskostenhilfe vorsah. Im selben Jahr hat der Bundesrat auch den Gesetzentwurf zur Änderung des Beratungshilferechts (BT-Drs. 17/2164) beschlossen, der zu erheblichen Einschränkungen im Bereich der Beratungshilfe führen würde. In dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts (BT-Drs. 17/11472) hat die Bundesregierung die Forderungen der Länder aus Gründen der Sozialverträglichkeit nur teilweise aufgegriffen. So wurden die Unterhaltsfreibeträge für die Partei und unterhaltsberechtigte Kinder nicht angetastet. Lediglich die zusätzlichen Freibeträge für Erwerbstätige und Ehegatten oder Lebenspartner sollten im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gesenkt werden. Die Ratenhöchstzahlungsdauer sollte nicht ganz abgeschafft, sondern lediglich auf 72 Monate erhöht werden. Schließlich stellte der Regierungsentwurf sicher, dass erstrittener Unterhalt nicht zur Rückzahlung von Prozesskostenhilfe benutzt werden muss. Im Bereich der Beratungshilfe sah der Regierungsentwurf unter anderem in Abweichung vom Entwurf des Bundesrats vor, eine nachträgliche Antragstellung in Eilfällen zuzulassen. Die in den parlamentarischen Beratungen geäußerten Befürchtungen wurden aufgegriffen. Die Neuregelungen wurden unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich insbesondere durch die Sachverständigenanhörung gewonnenen Erkenntnisse überprüft und auf Initiative der Koalitionsfraktionen neu ausbalanciert. Der Beschluss des Deutschen Bundestages sieht nunmehr vor, dass die im Rahmen der Prozesskostenhilfe zu berücksichtigenden Freibeträge und die geltende Ratenzahlungshöchstdauer von 48 Monaten unangetastet bleiben. Die Beiordnung eines Rechtsanwalts in familiengerichtlichen Verfahren wird ebenfalls nicht eingeschränkt. Die Möglichkeit der nachträglichen Antragstellung im Beratungshilferecht bleibt unter Einführung einer Frist von vier Wochen erhalten. Ein Rechtsmittel für die Staatskasse gegen Bewilligungsentscheidungen wird es wie bisher nicht geben. Die Beschlussempfehlungen des Rechtsausschusses finden Sie hier http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Beschlussempfehlung_und_Bericht_des_Rechtsausschusses_Drucksachen_17_13538.html?nn=1470376 . ___ Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichekeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 18 580 9090 Fax:030 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PM PKH.pdf Description: PM PKH.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] PM - Übergabe des Jahresberichts 2012 der Nationa-len Stelle zur Verhütung von Folter
Zur heutigen Übergabe des Jahresberichts 2012 der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter durch den Leiter der Bundesstelle zur Verhütung von Folter, Herrn Klaus Lange-Lehngut, erklärt die Staatssekretärin des Bundesministeriums der Justiz Dr. Birgit Grundmann: Ein zentraler Prüfstein für die menschenrechtliche Situation eines Landes ist immer der Umgang mit Menschen, die sich in Gewahrsam befinden. Der Staat muss diesen Menschen den besonderen Schutz gewähren, dessen sie in dieser Lage bedürfen. Auch in einem Rechtsstaat bedarf es ständiger Aufmerksamkeit und Kontrolle, damit keine Missstände ent-stehen. Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter widmet sich dieser Aufgabe mit großem Enga-gement. Der aktuelle Jahresbericht bietet einen eindrucksvollen Überblick über die Besuche, die die Nationale Stelle im Laufe des vergangenen Jahres durchgeführt hat, sowie über die vorgefundenen Mängel und die zur Abhilfe getroffenen Maßnahmen. Den Mitarbeitern der Nationalen Stelle gebührt für ihren Einsatz Dank und Anerkennung. Zum Hintergrund: Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter wurde in der Folge der Ratifikation des Fakul-tativprotokolls zur VN-Antifolterkonvention eingerichtet. Hierzu sind alle Mitgliedstaaten ver-pflichtet. Die Nationale Stelle hat die Aufgabe, Einrichtungen aufzusuchen, in denen Men-schen in Gewahrsam gehalten werden. Sie soll auf vorgefundene Missstände aufmerksam machen und Verbesserungsvorschläge unterbreiten. Über ihre Tätigkeit berichtet sie jährlich an die Bundesregierung, die Landesregierungen, den Deutschen Bundestag und die Parla-mente der Länder. Die Nationale Stelle besteht aus zwei Einrichtungen, einer Länderkommission für den Zu-ständigkeitsbereich der Länder und einer Bundesstelle für den Zuständigkeitsbereich des Bundes. Der Länderkommission gehören vier ehrenamtlich tätige Mitglieder an; den Vorsitz führt derzeit Herr Staatssekretär a. D. Rainer Dopp. Die Bundesstelle wird ebenfalls ehren-amtlich von Herrn LRD a. D. Klaus Lange-Lehngut geleitet, der im Dezember 2012 für eine zweite Amtszeit von vier Jahren eingesetzt worden ist. In dem Bericht, der das Jahr 2012 abdeckt, dokumentieren die Bundesstelle und Länder-kommission zur Verhütung von Folter die von ihnen unternommenen Besuche in Einrichtun-gen der Freiheitsentziehung. In keiner Einrichtung wurden Anzeichen für die Anwendung von Folter oder für die Misshandlung von Insassen festgestellt; es gab jedoch eine Reihe von Beanstandungen. Dazu zählten etwa die Verwendung von Metallfesseln zur Fixierung von Gefangenen oder das Fehlen von Abtrennungen im Toilettenbereich. In einer Vielzahl von Fällen wurde den Beanstandungen bereits abgeholfen. Weitere Informationen zur Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter finden Sie unter www.antifolterstelle.defile://www.antifolterstelle.de. Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 - 18 580 9090 Telefax: 030 - 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.defile://www.bmj.de PM-Übergabe Folterbericht.pdf Description: PM-Übergabe Folterbericht.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ: Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr passiert den Bundesrat
Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr passiert den Bundesrat Zu der heutigen Befassung des Bundesrates mit dem Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Die Schlichtung im Luftverkehr wird endlich Realität. Zum ersten Mal bekommen Passagiere das Recht auf eine schnelle, kostenlose und effektive Schlichtung im Luftverkehr. Wenn Airlines die Ansprüche ihrer Kunden bei Verspätung, Annullierung oder Überbuchung und bei Gepäckschäden nicht erfüllen, wird die Schlichtungsstelle sich schnell und für den Fluggast grundsätzlich kostenlos um eine einvernehmliche Streitbeilegung bemühen. Passagiere dürfen sich einen wirklichen Mehrwert von der Einrichtung der Schlichtung versprechen, denn die beiden großen Airline-Verbände haben ihre freiwillige Teilnahme an der Schlichtung zugesagt. Durch die freiwillige Teilnahme erhöht sich die Akzeptanz der Schlichtungsergebnisse für die Airlines. Die Freiwilligkeit ist damit ein Erfolgsgarant für das neue Schlichtungsverfahren im Luftverkehr. Auch die Luftfahrtunternehmen haben Vorteile: Sie sparen durch das Schlichtungsverfahren Zeit und Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung und können eher als bei einer streitigen Zivilverfahren, die Kundenbindung erhalten. Die Schlichtungen werden grundsätzlich durch privatrechtlich organisierte, von den Unternehmen getragene Schlichtungsstellen durchgeführt. Unternehmen, die sich an der freiwilligen privaten Schlichtung nicht beteiligen, werden einer subsidiären behördlichen Schlichtung beim Bundesamt für Justiz überantwortet werden. Zum Hintergrund: Gerade zur Reisezeit passiert es häufiger, dass Flüge überbucht sind, annulliert werden oder sich verspäten. Auch ist es nicht selten, dass Reisegepäck verloren geht oder beschädigt bzw. verspätet abgeliefert wird. In all diesen Fällen haben Fluggäste aus dem internationalen, europäischen und nationalen Recht umfangreiche Ansprüche gegen die Fluggesellschaft. Diese Ansprüche nutzen in der Praxis aber nur wenig, wenn sie nicht auch tatsächlich schnell, kostengünstig und unbürokratisch durchgesetzt werden können. Dies sollen die Neuregelungen gewährleisten, wonach künftig Zahlungsansprüche bis zu 5.000 Euro mit Hilfe der Schlichtungsstelle durchgesetzt werden können. Voraussetzung für das Funktionieren der Schlichtung ist ihre Akzeptanz durch die Luftfahrtunternehmen. Die Luftfahrtunternehmen können allerdings gesetzlich nicht zur Akzeptanz der Schlichtungsvorschläge gezwungen werden. Deshalb setzt das Gesetz zunächst auf eine freiwillige Schlichtung durch privatrechtlich, d. h. durch die Luftfahrtunternehmen organisierte Schlichtungsstellen. Erfüllen sie die gesetzlich festgelegten Anforderungen, insbesondere an die Unparteilichkeit der Stelle und die Fairness des Verfahrens, können sie von der Bundesregierung anerkannt werden (§ 57 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)). Unternehmen, die sich nicht freiwillig an der Schlichtung beteiligen, werden einer behördlichen Schlichtung beim Bundesamt für Justiz überantwortet (§ 57a LuftVG). Das Verfahren ist für den Fluggast - abgesehen von Missbrauchsfällen - zunächst kostenlos. Die im Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. (BDL) zusammengeschlossenen deutschen und die in dem Board of Airline Representatives in Germany e.V. (BARIG) organisierten ausländischen Fluggesellschaften haben sich zur freiwilligen Teilnahme an einer Schlichtung bereit erklärt. Auch von den großen, nicht in einem Verband organisierten ausländischen Airlines gibt es sehr positive Signale, dass sie teilnehmen werden. Die irische Airline Ryanair ist seit dem 20. März 2013 Mitglied im Trägerverein der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. (söp) und ist damit das erste Luftfahrtunternehmen, das sich an einer privatrechtlich organisierten Schlichtungsstelle freiwillig beteiligt. Streitigkeiten zwischen Fluggästen und Ryanair können somit bereits jetzt von der söp geschlichtet werden. Dies ist ein sehr positives Signal. Das Gesetz wird am 1. November 2013 in Kraft treten. Alle ab diesem Zeitpunkt entstehenden Fluggastansprüche werden dann geschlichtet werden können. Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichekeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 18 580 9090 Fax:030 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PM Schlichtung im Luftverkehr.pdf Description: PM Schlichtung im Luftverkehr.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] PM Antiterrordatei
Antiterrordatei: Bundesverfassungsgericht zieht klare Grenzen Zu der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Antiterrordatei erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Die heutige Entscheidung reiht sich in die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein, die seit dem 11. September 2001 immer wieder die Balance von Freiheit und Sicherheit austarieren musste und zieht wieder einmal klare Grenzen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung unter Berufung auf das informationelle Trennungsprinzip den Ausnahmecharakter des Austausches von Daten zwischen Polizeien und Diensten betont. Auch im Zeichen der Terrorbekämpfung darf es keine automatische Vermengung der Tätigkeiten von Polizeien und Diensten geben. Vor dem Hintergrund der Reichweite der erfassten Personenkreise - weit im Vorfeld von terroristischen Handlungen - wurde die Antiterrordatei für teilweise verfassungswidrig erklärt. Alleine die Tatsache, dass seit Einführung der Antiterrordatei rund 18000 Personen erfasst werden, zeigt wie notwendig rechtsstaatliche Korrekturen sind. Darauf hat das Bundesverfassungsgericht mit Nachdruck hingewiesen, indem es den Umfang der in der Datenbank erfassten Personenkreise für verfassungswidrig erklärt hat. Außerdem ist die Vielzahl der Behörden, die Zugriff auf die gemeinsamen Dateien haben, in der vorliegenden Form verfassungswidrig. Die Vorgaben für die Erfassung in die Antiterrordatei müssen künftig so ausgestaltet werden, dass nicht auch Personen in der Datei landen, denen man wirklich nicht vorwerfen kann, sie hätten etwas mit islamistischem Terrorismus zu tun. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich eine effektive Datenschutzkontrolle und Benachrichtigungspflichten angemahnt. Diese Vorgabe ebnet den Weg, der Anti-Terror-Bekämpfung insgesamt andere Maßstäbe der Transparenz anzulegen. Ein Vorbild findet sich in der Regelung zum sog. Lauschangriff in Art. 13 Grundgesetz. Der Gesetzgeber ist gefordert, die Zeit bis Ende 2014 für eine sorgfältige Überprüfung der Antiterrordatei und zur Umsetzung der eindeutigen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu nutzen. Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 - 18 580 9090 Telefax: 030 - 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.defile://www.bmj.de PM-Antiterrordatei.pdf Description: PM-Antiterrordatei.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] PM - Bundesrichterwahl
17 neue Bundesrichter gewählt Zu der heutigen Wahl der neuen Bundesrichterinnen und -richter erklärt Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger: Der Richterwahlausschuss hat in seiner heutigen Sitzung 17 neue Bundesrichterinnen und Bundesrichter gewählt. Für den Bundesgerichtshof sind sechs Richterinnen und zwei Richter, für das Bundesverwaltungsgericht zwei, und für den Bundesfinanzhof sieben Richterinnen und Richter gewählt worden. Ich gratuliere allen Gewählten sehr herzlich und freue mich sehr darüber, dass für den Bundesgerichtshof so viele Frauen gewählt wurden. Die neuen Bundesrichterinnen und -richter sind: Bundesgerichtshof: Dr. Eva-Maria Derstadt Dr. Renate Fischer Christiane Graßnack Hartmut Guhling Dr. Helga Kober-Dehm Dr. Christiane Oehler Thomas Offenloch Dr. Martina Schwonke Bundesverwaltungsgericht: Franz Wilhelm Dollinger Dr. Christoph Külpmann Bundesfinanzhof: Ulrike Köhler Dr. Christian Levedag Ellen Siegers Hendrik Stutzmann Andreas Treiber Dr. Nils Trossen Dr. Sven-Christian Witt Wahlvorschläge konnten von den Mitgliedern des Bundesrichterwahlausschusses und der Bundesministerin der Justiz gemacht werden. Der Bundesrichterwahlausschuss entscheidet in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Er setzt sich aus den 16 jeweils zuständigen Landesministerinnen und Landesministern sowie 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen. Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 - 18 580 9090 Telefax: 030 - 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.defile://www.bmj.de PM_Wahl_Bundesrichter.pdf Description: PM_Wahl_Bundesrichter.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] PM - Mehr Kostenhilfe für Verfahren in Straßburg
Mehr Kostenhilfe für Verfahren in Straßburg Zur Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung von Kostenhilfe für Drittbetroffene in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Bundestag erklärt die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ist eine wichtige Säule für die Bürgerrechte. Zusammen mit dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof bildet das Gericht drei glänzende Sterne am verfassungsrechtlichen Himmel, wie die Verfassungsrechtlerin Renate Jäger einmal formulierte. Wie wichtig Straßburg ist, zeigen auch die vielen Verfahren in Straßburg, die sich manchmal auch gegen Deutschland richten. Mit den Neuregelungen stärken wir die Menschen, die von den Urteilen betroffen sein können. Künftig werden Drittbetroffene mit Kostenhilfe unterstützt, etwa Kinder in Umgangsfragen. Endlich wird es auch finanzielle Hilfe für die Durchführung des Verfahrens geben. Es darf nicht vom Geld abhängen, ob man sich in den eigenen Angelegenheiten in Straßburg Gehör verschaffen kann. Hintergrund: Der Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg steht auch deutschen Bürgerinnen und Bürgern offen. Allerdings können nur die Beschwerdeführer beim Gerichtshof Prozesskostenhilfe beantragen, wenn sie selbst nicht genug Geld haben. Das ist aus rechts- und sozialstaatlichen Gesichtspunkten unbefriedigend, denn in manchen Fällen sind Dritte unmittelbar betroffen, auch wenn sie nicht selbst klagen. Diese Drittbetroffenen können sich gemäß Artikel 36 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) an dem Verfahren beteiligen. Damit sie nicht aus finanziellen Gründen davon absehen müssen, erhalten sie künftig Kostenhilfe aus der Bundeskasse. Die Kostenhilfe umfasst die Fahrt- und Aufenthaltskosten und andere notwendige Auslagen, des Drittbetroffenen selbst und seinem Rechtsbeistand. Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 - 18 580 9090 Telefax: 030 - 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.defile://www.bmj.de PM EGMR Kostenhilfe.pdf Description: PM EGMR Kostenhilfe.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ: Startschuss für das neue Europäische Patentgericht – 24 EU-Staaten zeichnen Übereinkommen in Brüssel
Startschuss für das neue Europäische Patentgericht – 24 EU-Staaten zeichnen Übereinkommen in Brüssel Zur Unterzeichnung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht durch 24 Mitgliedstaaten der Europäischen Union erklärt Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Mit den heutigen Unterschriften wird eines der Großprojekte für die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union besiegelt. Gerade als die für das Patentwesen zuständige Bundesministerin habe ich die Unterschrift besonders gerne geleistet. Vor dem neuen EU-Gericht können Patentinhaber bald Streitverfahren mit einheitlicher Wirkung der Entscheidung für alle vom Europäischen Patentamt erteilten Patente und für alle am Gerichtssystem teilnehmenden EU-Staaten führen. Das Europäische Patentgerichtsübereinkommen orientiert sich an dem bewährten und international geachteten deutschen Patentgerichtssystem. Dies ist auch gerade für deutsche Firmen wichtig, die im Vergleich mit den anderen EU-Ländern die weitaus meisten Patente halten. Die deutsche innovative Industrie wird also besonders davon profitieren, dass Patente künftig zügig grenzüberschreitend erteilt und einheitlich kostengünstig durchgesetzt werden können. Es gilt die Weisheit eines langjährigen deutschen Patentamtspräsidenten: „Wer nicht erfindet, verschwindet. Wer nicht patentiert, verliert.“ Dies gilt erst recht in der globalisierten Welt. Hintergrund: Die Schaffung einer europäischen Patentgerichtsbarkeit („Einheitliches Patentgericht“) ist Teil einer umfassenden europäischen Patentreform, mit der für die innovative Wirtschaft ein zügiger grenzüberschreitender Patentschutz in Europa eingerichtet werden soll. Vor dem Einheitlichen Patentgericht können Patenstreitverfahren mit einheitlicher Wirkung der Entscheidung über die vom Europäischen Patentamt für einzelne europäische Staaten erteilten Bündelpatente und über die neuen für alle teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten geltenden EU-Patente geführt werden. Die heutige Zeichnung haben 24 Mitgliedstaaten einschließlich Italiens vollzogen. In Polen und der Tschechischen Republik liegen die innerstaatlich erforderlichen Voraussetzungen für die Zeichnung (noch) nicht vor. Diese Staaten können später beitreten. Bulgarien hat seine Zeichnung für morgen (20.02.2013) angekündigt. Das neue Gericht kann seine Tätigkeit starten, wenn 13 Mitgliedstaaten das Übereinkommen ratifiziert haben. Diese Zahl könnte bis 2015 erreicht sein. Der Deutsche Bundestag und die anderen einzelstaatlichen Parlamente müssen das Gerichtsübereinkommen jetzt ratifizieren. Außerdem sind umfangreiche Vorarbeiten für das Verfahren zur Erteilung und Verwaltung von EU-Patenten durch das Europäische Patentamt in München sowie für die Errichtung des Einheitlichen Patentgerichts erforderlich. Mit dem Start des neuen Systems ist in rund zwei Jahren zu rechnen. Mit der Zeichnung des Gerichtsübereinkommens kann ein jahrzehntelang angestrebtes Reformprojekt erfolgreich abgeschlossen werden. Es wird nachhaltige Verbesserungen für die innovative Industrie in Europa hinsichtlich Kosten und Durchsetzung des Schutzes technischer Erfindungen geben. Insbesondere Deutschland, aus dem gut 40% der auf EU-Länder entfallenden europäischen Patente stammen, wird von der Reform profitieren. Das Europäische Parlament und der Rat haben im Dezember 2012 im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit von 25 EU-Mitgliedstaaten (ohne Spanien und Italien) die Verordnungen (EU) Nr. 1257/2012 und Nr. 1260/2012 verabschiedet, mit denen ein einheitliches EU-Patent geschaffen wird, das zu seiner Wirksamkeit nach der Erteilung durch das Europäische Patentamt keinerlei Übersetzungen mehr bedarf. Diese Verordnungen sind am 20. Januar 2013 in Kraft getreten. An der Erarbeitung des Gerichtsübereinkommens haben sich 25 Staaten beteiligt, d.h. alle EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Italien und Spanien. Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichekeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 18 580 9090 Fax:030 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PM_EU_Patent.pdf Description: PM_EU_Patent.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] Bundeskabinett macht Weg für EU-Patentgericht frei
Bundeskabinett macht Weg für EU-Patentgericht frei Zur Bevollmächtigung des Bundesjustizministeriums durch das Bundeskabinett zur Zeichnung des EU-Patentübereinkommens erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Das Bundeskabinett hat heute der Zeichnung des Übereinkommens für ein Einheitliches Patentgericht zugestimmt. Damit und mit einer Vollmacht des Bundespräsidenten kann die Bundesjustizministerin nun das Übereinkommen für ein Einheitliches Patentgericht voraussichtlich am 19. Februar in Brüssel zeichnen und eine gleichmäßige Durchsetzbarkeit von EU-Patenten und Bündelpatenten in den 25 teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten in Gang setzen. Dieser Kabinettsbeschluss ist ein starkes Signal an die beteiligten 25 Mitgliedstaaten, dass Deutschland die Schaffung dieses neuen Einheitlichen Patentgerichts mit Nachdruck unterstützt. Die deutsche Wirtschaft - insbesondere der innovative Mittelstand - werden ihre Patente in einem gemeinsamen Patentraum grenzüberschreitend und kostengünstig durchsetzen können. In 25 EU-Mitgliedstaaten wird damit die derzeitige Zersplitterung der Patentjustiz in Europa beendet. Hintergrund: Die Schaffung einer europäischen Patentgerichtsbarkeit ist Teil einer umfassenden europäischen Patentreform, mit der für die innovative Wirtschaft kostengünstiger einheitlicher Patentschutz in Europa geschaffen werden soll. Vor diesem Gericht können Patenstreitverfahren mit einheitlicher Wirkung der Entscheidung über die vom Europäischen Patentamt bisher für einzelne europäische Staaten bereits erteilten europäischen Bündelpatente und über die neuen für alle teilnehmenden 25 EU-Mitgliedstaaten geltenden EU-Patente geführt werden. Das Europäische Parlament und der Rat haben im Dezember 2012 im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit von 25 EU-Mitgliedstaaten (bisher ohne Spanien und Italien) die Verordnungen (EU) Nr. 1257/2012 und Nr. 1260/2012 verabschiedet, mit denen ein einheitliches EU-Patent geschaffen wird, das zu seiner Wirksamkeit nach der Erteilung durch das Europäische Patentamt keinerlei Übersetzungen mehr bedarf. Mit dem Abschluss des Gerichtsübereinkommens kann ein jahrzehntelang angestrebtes Reformprojekt erfolgreich abgeschlossen werden, das nachhaltige Verbesserungen für die innovative Industrie in Europa bringen wird. Insbesondere Deutschland, aus dem gut 40 % der europäischen Patente stammen, wird von der Reform profitieren. Es sind nun noch weitere Vorarbeiten für die Einrichtung des Verfahrens zur Erteilung und Verwaltung von EU-Patenten durch das Europäische Patentamt in München sowie die Errichtung des Einheitlichen Europäischen Patentgerichts erforderlich. Mit dem Start des neuen Systems ist in rund zwei Jahren zu rechnen. Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 3 10117 Berlin Telefon: 030 - 18 580 9090 Telefax: 030 - 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de file://www.bmj.de PM_EU_Patentgericht.pdf Description: PM_EU_Patentgericht.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ: Safer Internet Day: Keine Klarnamenpflicht – Netz nicht unter Generalverdacht stellen
Safer Internet Day: Keine Klarnamenpflicht – Netz nicht unter Generalverdacht stellen Zum 10. Internationalen Safer Internet Day erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Die Abschaffung der Internetsperren durch diese Bundesregierung und die Absage an jedwede Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen haben ein Mehr an Freiheit in der digitalen Welt geschaffen. Die netzpolitische Agenda dieser Bundesregierung ist ein Erfolg. Auf Erfolgen darf man sich nicht ausruhen. Leider wird der rasante Wandel der digitalen Welt immer wieder für politische Forderungen instrumentalisiert, die das Netz unter Generalverdacht stellen. Anonyme Kommunikation sei gefährlich, sie erschwere eine effektive Rechtsdurchsetzung, senke Hemmschwellen und fördere die Verrohung der Gesellschaft. Auch soziale Netzwerke fordern aus kommerziellen Interessen eine Klarnamenpflicht. Ihr Geschäftsmodell ist darauf ausgerichtet, möglichst viele private Daten zu sammeln, um Details über Interessen, Kauf- und Surfverhalten der Menschen zu erfahren und entsprechende Profile anzulegen, die wiederum attraktiv für Werbekunde der Netzwerke sind. Zur Stärkung der Selbstbestimmung der Nutzer muss die Möglichkeit einer pseudonymen Nutzung von sozialen Netzwerken und Plattformen weiter erhalten bleiben. Außerdem muss der User künftig wieder stärker entscheiden können, welche Daten er preisgibt und was er an Privatem mitteilt. Der User soll auch entscheiden können, was mit seinen Daten passiert. Dazu muss jeder Bürger auch wissen, was mit den von ihnen zur Verfügung gestellten Informationen passieren soll. Dieser Ruf nach umfangreicher Aufklärung und Transparenz wird immer lauter - er wird auch immer mehr von den betroffenen Unternehmen erhört. Die Europäisierung des Datenschutzes durch die Europäische Kommission ist trotz Kritik im Detail ein Schritt in die richtige Richtung. Die Sensibilisierung für das Private in der digitalen Welt ist jenseits von Gesetzgebung jeden Tag notwendig. Deswegen hat das BMJ einen Studierendenwettbewerb ins Leben gerufen. Unter dem Motto „Mach Dich nicht nackig“ können Studentinnen und Studenten für ihre Grundrechte werben und kreativ zeigen, wie wichtig die Grundrechte für das Private in der digitalen Welt sind. Einsendeschluss ist der 15. März 2013. Weitere Informationen finden Sie unter: bmj.de/nichtnackig Hintergrund: Am 5. Februar 2013 findet zum 10. Mal der internationale Safer Internet Day statt. Im Jubiläums-Jahr liegt der Schwerpunkt auf „Online Rights and Responsibilities“. Das Motto lautet: „Connect with respect!“ Die Europäische Kommission regt den jährlichen Aktionstag im Rahmen des Safer Internet Programms an. Weltweit beteiligen sich bereits über 70 Länder am Safer Internet Day, um auf einen sicheren Umgang mit dem Internet aufmerksam zu machen. In Deutschland koordiniert die EU-Initiative klicksafe (www.klicksafe.de) die vielfältigen Maßnahmen zu dem internationalen Aktionstag. In diesem Jahr geht es zentral um Online-Rechte und Verantwortung. Klicksafe rückt das Thema Rechtsextremismus im Netz in den Fokus. _ Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichekeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 18 580 9090 Fax:030 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PM_Safer_Internet_Day.pdf Description: PM_Safer_Internet_Day.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ: Europa braucht ein faires und gleiches Datenschutzniveau
Europa braucht ein faires und gleiches Datenschutzniveau Zum 7. Europäischen Datenschutztag erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Wir brauchen einen europäisierten Datenschutz, der mit großen Schritten das Netz für alle Europäer auf ein faires und gleiches Datenschutzniveau stellt. Künftig muss der Grundsatz gelten, dass der User weiß, welches Recht für ihn gilt. Der Vorschlag der EU-Kommission zur Datenschutzgrundverordnung geht in die richtige Richtung, auch wenn noch viel Beratungsbedarf besteht. Unternehmen und Verbraucher verlangen nach einem passenden Rechtsrahmen für das 21. Jahrhundert. Der neue europäisierte Datenschutz darf das deutsche Datenschutzniveau nicht unterschreiten. Am Ende des Gesetzgebungsprozesses muss der User in Berlin, Paris und Helsinki das Internet unter gleichen Bedingungen nutzen können. Die Sensibilisierung für den Datenschutz ist über die anstehenden Gesetzesänderungen hinaus jeden Tag wichtig. Deswegen hat das BMJ einen Studentenwettbewerb ins Leben gerufen. Unter dem Motto Mach Dich nicht nackig können Studentinnen und Studenten für ihre Grundrechte werben und kreativ zeigen, wie wichtig die Grundrechte für das Private in der digitalen Welt sind. Einsendeschluss ist der 15. März 2013. Hintergrund: Der Europäische Datenschutztag wird auf Initiative des Europarats hin zum siebten Mal veranstaltet. Der 28. Januar wurde vom Europarat als Datum gewählt, weil an diesem Datum die Europaratskonvention 108 zum Datenschutz unterzeichnet wurde. In der Konvention verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten, bei der automatisierten Datenverarbeitung die Rechte und Grundfreiheiten und insbesondere das Persönlichkeitsrecht zu wahren. 2008 haben sich die USA und Kanada der Initiative angeschlossen. Seitdem begehen diese Staaten zeitgleich mit dem Europäischen Datenschutztag den Data Privacy Day. Weiterführende Informationen zum BMJ-Studierendenwettbewerb finden Sie unter www.bmj.de/nichtnackig. _ Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichekeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 18 580 9090 Fax:030 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PM_Europaeischer_Datenschutztag.pdf Description: PM_Europaeischer_Datenschutztag.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ: Auftaktveranstaltung der Regierungskommission Sicherheitsgesetzgebung am 28. Januar 2013
Auftaktveranstaltung der Regierungskommission Sicherheitsgesetzgebung am 28. Januar 2013 Morgen, am 28. Januar 2013, nimmt die Regierungskommission zur Überprüfung der Sicherheitsgesetzgebung in Deutschland nach dem 11. September 2001 ihre Arbeit auf. Die Auftaktveranstaltung in der Bundesakademie für Sicherheitspolitik (BAKS) wird vom Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, und der Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, geleitet werden. Die Kommission hat die Aufgabe, die Entwicklung der Gesetzgebung zur Terrorismusbekämpfung in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere seit dem 11. September 2001 aus rechtsstaatlicher Sicht rechtlich und rechtspolitisch zu bewerten. Dabei soll sie ermitteln, welche Schlussfolgerungen sich daraus für eine künftige gesetzliche Ausgestaltung und Absicherung der Aufgaben und Befugnisse der Sicherheitsbehörden auf Bundesebene ergeben. Die Einrichtung der Regierungskommission war im August 2011 vom Bundeskabinett beschlossen worden. Auf Wunsch von Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel werden die aktuellen Erkenntnisse nach der Aufdeckung der rechtsterroristischen Mordserie der NSU mit einbezogen. Ein Vertreter der Bund-Länder-Kommission Rechtsextremismus ist daher bei den Sitzungen der Regierungskommission anwesend. Bundesminister Dr. Hans-Peter Friedrich betont zum Auftakt der Kommissionsarbeit: Die Regierungskommission hat die Aufgabe, die einschlägige Gesetzgebung losgelöst vom politischen Tagesgeschäft zu beleuchten. Wir erhoffen uns aus der Arbeit Hinweise darauf, welche zusätzlichen gesetzlichen Grundlagen und Werkzeuge unsere Sicherheitsbehörden im Kampf gegen jede Form des Terrorismus noch benötigen - rechtsstaatlich bedenkenlos, effizient und systematisch stimmig. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagte zur Einsetzung der Kommission: Fokus der Untersuchung soll eine kritische Gesamtschau der verschiedenen Behörden und ihres Zusammenwirkens sowie der Entwicklung ihrer Aufgaben und Befugnisse sein, insbesondere unter dem Gesichtspunkt von Überschneidungen und Mehrfachzuständigkeiten. Im Zentrum wird auch die Entwicklung der Gesetzgebung zur Bekämpfung des Terrorismus stehen. Die Erkenntnisse werden in Empfehlungen für die Gesetzgebung und für die weitere Entwicklung der Sicherheitsstruktur in Deutschland münden, sowohl bezogen auf den Aufgabenzuschnitt der Behörden als auch auf ihre materiellen Befugnisse. Die Kommission wird auf Grundlage die Entwicklung der Eingriffsbefugnisse und ihrer rechtsstaatlichen Absicherung unter Berücksichtigung der Eingriffstiefe und Streubreite analysieren und kritisch bewerten. Der Regierungskommission gehören neben dem Bundesminister des Innern und der Bundesministerin der Justiz als hochrangige Experten Frau Generalbundesanwältin a.D. Professor Monika Harms, Herr Vizepräsident des Deutschen Bundestages a.D. Dr. Burkhard Hirsch, Herr Professor Dr. Heinrich Amadeus Wolff (Europa-Universität Viadrina, Frankfurt/Oder) und Herr Professor Dr. Matthias Bäcker, LL.M (Universität Mannheim) als wissenschaftliche Sachverständige und zudem je ein fachlich ausgewiesener Vertreter des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums der Justiz an. Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichekeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 18 580 9090 Fax:030 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PM_Auftaktveranstaltung Regierungskommission Sicherheitsgesetzgebung.pdf Description: PM_Auftaktveranstaltung Regierungskommission Sicherheitsgesetzgebung.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] Presseeinlandung BMJ: Einladung für Medienvertreter: Konstituierende Sitzung der Regierungskommission zur Überprüfung der Sicherheitsgesetzgebung in Deutschland
Presseeinladung Einladung für Medienvertreter: Konstituierende Sitzung der Regierungskommission zur Überprüfung der Sicherheitsgesetzgebung in Deutschland Am 28. Januar tritt die Regierungskommission zur Überprüfung der Sicherheitsgesetzgebung in Deutschland zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen. Die Kommission hat die Aufgabe, die Entwicklung der Gesetzgebung zur Terrorismusbekämpfung in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere seit dem 11. September 2001 aus rechtsstaatlicher Sicht rechtlich und rechtspolitisch zu bewerten. Dabei soll sie ermitteln, welche Schlussfolgerungen sich daraus für eine künftige gesetzliche Ausgestaltung und Absicherung der Aufgaben und Befugnisse der Sicherheitsbehörden auf Bundesebene ergeben. Unter Vorsitz des Bundesministers des Innern und der Bundesministerin der Justiz werden als hochrangige Experten Frau Generalbundesanwältin a.D. Professor Monika Harms, Herr Vizepräsident des Deutschen Bundestages a.D. Dr. Burkhard Hirsch, Herr Professor Dr. Heinrich Amadeus Wolff (Europa-Universität Viadrina, Frankfurt/Oder) und Herr Professor Dr. Matthias Bäcker, LL.M (Universität Mannheim) beraten. Es besteht die Möglichkeit für Auftaktbilder. Zeit: Montag, 28. Januar 2013, ab 15:00 Uhr Ort:Bundesakademie für Sicherheitspolitik Nebeneingang (Zutritt für Pressevertreter), Ossietzkystr. 44-45, 13187 Berlin BITTE BEACHTEN SIE FOLGENDE HINWEISE: Für die Berichterstattung von dieser Veranstaltung ist eine vorhergehende namentliche Anmeldung bei der Pressestelle des Bundesministeriums des Innern zwingend erforderlich. Für den Einlass zum Veranstaltungsort am 28.Januar genügt die Jahresakkreditierungen des Bundespresseamtes. Journalistinnen und Journalisten, die nicht im Besitz einer Jahresakkreditierung sind, können für diese Veranstaltung einen Akkreditierungsantrag online unter http://www.bmi.bund.de (siehe Terminhinweise) oder mittels des beigefügten Rückmeldebogens stellen. Die namentlichen Anmeldungen und/oder Akkreditierungsanträge müssen der Pressestelle des BMI bis zum 24. Januar 2013, 12:00 Uhr vorliegen. Ohne Akkreditierung kann kein Zutritt gewährt werden - Nachakkreditierungen vor Ort sind nur in beschränktem Umfang möglich und in jedem Falle mit Wartezeiten verbunden. Die Einlassausweise werden gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises am 28. Januar 2013, ab 14:30 Uhr am Veranstaltungsort Bundesakademie für Sicherheitspolitik (Ossietkystr. 44-45, 13187 Berlin) an akkreditierte Pressevertreter ausgegeben. Pressearbeitsplätze sind nicht eingerichtet. Parkplätze stehen unmittelbar am Veranstaltungsort nur im öffentlichen Verkehrsraum zur Verfügung. Pressereferat Anlage Bundesministerium des Innern Tel: 030/18681 - 1022, -1023 Fax: 030/18681 - 1083 Akkreditierung Feierstunde Polizeiliche Auslandsmissionen 24. Januar 2013 Ende der Akkreditierungsfrist am 23. Januar 2013, 12:00 Uhr Nachakkreditierungen vor Ort sind nur sehr einschränkt möglich!!! Redaktion/Medium: Name: Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: Telefonnummer: Nummer des Presseausweises bzw. Personalausweises: Hinweise zum Datenschutz Zur Bearbeitung der Akkreditierung ist es erforderlich, Ihre personenbezogenen Daten automatisiert zu verarbeiten. Sie werden ausschließlich für diesen Zweck erhoben und zum Zweck der Überprüfung sicherheitsrelevanter Umstände an das Bundeskriminalamt (BKA) übersandt. Das BKA löscht im Rahmen von Akkreditierungsverfahren erhaltene personenbezogene Daten nach Abschluss der jeweiligen Veranstaltung. Einwilligungserklärung Mit der beschriebenen automatisierten Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten bin ich einverstanden. _ __ Ort, Datum Unterschrift Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichekeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 18 580 9090 Fax:030 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PE_Regierungskommission.pdf Description: PE_Regierungskommission.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ: BMJ startet Kreativwettbewerb für Studierende Mach dich nicht nackig - wirb für deine Grundrechte!
BMJ startet Kreativwettbewerb für Studierende Mach dich nicht nackig - wirb für deine Grundrechte! Zu dem heutigen Start des BMJ-Kreativwettbewerbs Mach dich nicht nackig - wirb für deine Grundrechte! erklärt Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger: Mach dich nicht nackig - wirb für deine Grundrechte! - unter diesem Motto hat das Bundesjustizministerium einen Studierendenwettbewerb gestartet, der Studierende für die Bedeutung der Grundrechte in der digitalen Welt sensibilisieren soll. Dazu sollen in digitaler Form Ideen ausgezeichnet werden, die die Bedeutung der Grundrechte für das Private und die Privatsphäre in der digitalen Welt kreativ bewerben. Die Bundesregierung hat mit der Abschaffung von Internetsperren und der Absage an jedwede Form von Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen bewiesen, dass sie die individuelle Freiheit in der digitalen Welt als einen zentralen Wert versteht. Die Politik insgesamt muss für die Bedeutung der Grundrechte in der digitalen Welt werben, in einem dauerhaften Prozess. Die Debatte selbst ist ein unverzichtbarer Beitrag zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den Chancen und Risiken der digitalen Welt. Politik und Netzgemeinde sollten diesen Diskussionsprozess vertiefen, damit nicht immer nur auf die Risiken der digitalen Welt hingewiesen wird. Je mehr Verantwortung wir alle für die digitale Welt übernehmen, desto weniger bedrohlich wirkt sie. Die Grundrechte garantieren ein Recht auf Privatsphäre und schützen vor staatlichen Eingriffen. Und auch hier muss die Politik die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass der Einzelne am Ende noch immer entscheiden kann, was er als das Private versteht und was nicht. Wenn wir uns in der digitalen Welt bewegen, sind die Grundrechte immer mit von der Partie. Das digitale Zeitalter lässt den Schutz der Grundrechte nicht hinter sich, sondern stellt ihn vor neue Herausforderungen. Das Radio und später das Fernsehen waren keine zusätzlichen Kommunikationsmittel, sondern veränderten die Gesellschaft. Zum Hintergrund: Bei dem am 15. Januar 2013 beginnenden Kreativwettbewerb unter dem Motto Mach dich nicht nackig - wir für deine Grundrechte können Studierende aller Fachrichtungen teilnehmen, einzeln oder als Team mit bis zu fünf Teilnehmern. Eingereicht werden können Filme, Websites, Web 2.0-Projekte, Präsentationen oder Fotostorys zu folgenden Fragestellungen: Der Wettbewerb soll ein breites Spektrum an Themenbereichen transportieren, die im weitesten Sinne für die Grundrechte sensibilisieren, die das Private konstituieren und schützen. Dazu können z.B. folgende Fragestellungen gehören: * Wie können private Daten geschützt werden? * Welche Bedeutung haben die Grundrechte heute für das Private in der digitalen Welt? * Wandelt sich unser Verständnis der Grundrechte in der digitalen Welt? * Gefährdet der neue Kommunikationsraum Internet die Grundrechte, mittelbar oder unmittelbar? * Welche Folgen entwickeln neue technische Errungenschaften, z.B. wenn Handys durch Funkzellen- und GPS-Ortungen jedermann zu potentiellen Adressaten von Bewegungsüberwachung werden lassen? Die besten drei Einsendungen werden mit Geldpreisen in Höhe von je 3.000 Euro, 2.000 Euro und 1.000 Euro prämiert. Bei Gruppenarbeiten wird der Preis geteilt. Weiterhin wird für die Plätze vier bis zehn ein professionelles Medientraining in Berlin vergeben. Weitere Informationen finden Sie unter: bmj.de/nichtnackig Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichekeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 18 580 9090 Fax:030 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PM_Studierendenwettbewerb.pdf Description: PM_Studierendenwettbewerb.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] Pressemitteilung: NPD-Verbot kann Rechtsex-tremismus nicht bekämpfen
Zu der Eröffnung der Ausstellungstournee des BMJ-Schülerwettbewerbs gegen Rechtsextremismus erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Die politische Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus muss aus der Mitte der Ge-sellschaft und auf Dauer geführt werden. In der Öffentlichkeit wird Rechtsextremismus leider oft nur punktuell wahrgenommen, etwa wenn rechtsextremistische Parteien einen Wahlerfolg verbuchen konnten oder es zu schwerwiegenden Gewaltexzessen kam. Nach einer kurzzeitigen Skandalisierung gerät das Thema schnell wieder in den Hintergrund. Die Demokratie hat aber einen Dauerauftrag für Demokratie und Toleranz. Die juristischen Hürden für ein Parteienverbot sind nach unserem Grundgesetz hoch. Der Beschluss der Länder für ein erneutes Verbotsverfahren hat die juristischen Zweifel, ob das Bundesverfassungsgericht die NPD verbieten würde, nicht aus dem Weg geräumt. Wenn wir wieder über die juristischen Hürden stolpern, hat die NPD gewonnen. Verbote von Vereinen und von Parteien mögen dazu führen, dass Organisationshüllen wegfallen - die Extremisten selbst hingegen werden sich neue Zusammenschlüsse suchen Den Rechtsextremismus bekämpft man nicht, wenn man die NPD verbietet. Keine juristische Auseinandersetzung kann politisches Engagement ersetzen. Gegen rechtsextreme Gewalt und gegen rechtsextremes Denken hilft nur eine demokrati-sche Kraftanstrengung der Zivilgesellschaft. Je mehr Menschen sich den Rechtsextremisten dauerhaft entgegenstellen, desto schneller verschwinden sie in der Bedeutungslosigkeit. Hintergrund: Die deutschlandweite Ausstellung des BMJ-Schülerwettbewerbs gegen Rechtsextremismus beginnt am 10.01.13 am Gymnasium in Starnberg. Bundesjustizministerin Sabine Leutheus-ser-Schnarrenberger wird als Initiatorin des Schülerwettbewerbes die Ausstellung in Starn-berg eröffnen. Danach werden die Beiträge an den Schulen am 24.1. in München, am 15.2. in Aachen, am 1.3.13 in Herzogenrath, am 8.3.13 in Sasbach, am 20.3.13 in Baruth, am 5.4.13 in Rathe-now, am 19.4.13 in Templin, am 3.5.13 in Neustadt-Glewe, am 17.5.13 in Cloppenburg, am 17.5.13 in Köln für die Dauer von je zwei Wochen zu sehen sein. Rund 4000 Schülerinnen und Schüler haben mit über 310 spannenden und kreativen Einsendungen am Schülerwettbewerb gegen Rechtsextremismus des Bundesministeriums der Justiz teilgenommen. Dieses beeindruckende zivilgesellschaftliche Engagement wird mit der Wanderausstellung des Bundesjustizministeriums auch für die Öffentlichkeit sichtbar gemacht. Das Bundesjustizministerium hat aus großartigen Beiträgen eine Ausstellung zusammenge-stellt, mit der die zehn erstplazierten Beiträge der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an ihren jeweiligen Schulen präsentiert werden. Mit dieser Ausstellung zeigt das Bundesministerium der Justiz an vielen Orten in ganz Deutschland, mit welchen Ideen sich so viele Jugendliche für eine Gesellschaft ohne Aus-grenzung und gegen Rechtsextremismus stark machen. http://www.gerechte-sache.de/wettbewerb http://www.gerechte-sache.de/wettbewerb Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 3 10117 Berlin Telefon: 030 - 18 580 9090 Telefax: 030 - 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PM-NPD-Verbot-Ausstellungseröffnung.pdf Description: PM-NPD-Verbot-Ausstellungseröffnung.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ: Menschenrechte: Wachsendes rechtsstaatliches Instrumentarium gegen Despoten
PM Menschenrechte.pdf Menschenrechte: Wachsendes rechtsstaatliches Instrumentarium gegen Despoten Zum Internationalen Tag der Menschenrechte erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Menschenrechte können sich nicht selbst schützen. Dem Recht des Stärkeren muss die Stärke des Rechts entgegengesetzt werden. Wirksamer Schutz gegen Folter, Gewalt, Vertreibung und Unterdrückung kann nur von der Gemeinschaft freier Rechtsstaaten geleistet werden. Daher ist Menschenrechtspolitik heute auch glücklicherweise nicht mehr innere Angelegenheit der Staaten, sondern sie ist zur Weltinnenpolitik geworden und ein nationales Querschnittsthema. Das ist ein beachtlicher Fortschritt, der zu verstärkter Wachsamkeit und zu größerem Engagement verpflichtet. 11 Jahre nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 befinden sich die Menschenrechte nicht mehr in der Defensive. Offene Forderungen nach sogenannten Menschenrechtsrabatten prägen nicht mehr die Debatte. Die Bundesregierung hat die Balance von Freiheit und Sicherheit wiederhergestellt und die Sicherheitsgesetzgebung der Vorgängerregierungen beendet. Diejenigen, die von der deutschen Politik nachhaltige Impulse für die Verbesserung der Menschenrechtssituation weltweit erwartet hatten, sind nicht enttäuscht worden. Erstmals nehmen Menschenrechte ein eigenes Kapitel im Koalitionsvertrag, auf dessen Grundlage die Bundesregierung arbeitet, ein. Mit den Änderungen im Rom-Statut und unserem Einsatz zur Reform des Europäischen Menschenrechtsgerichtshof wurden zentrale Ziele konkret umgesetzt. Der Bundestag den vor kurzem den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu den Änderungen des Römischen Statuts einstimmig angenommen. Deutschland ratifiziert damit als einer der ersten Staaten die Änderungen des Römischen Statuts, die auf der Überprüfungskonferenz in Kampala beschlossen wurden. Die Definition des Tatbestandes der Aggression markiert einen Meilenstein im internationalen Kampf gegen die Straflosigkeit. Die universelle Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofes ist eine bahnbrechende Errungenschaft des internationalen Menschenrechtsschutzes. Anknüpfend an das Vermächtnis der Nürnberger und Tokioter Prozesse leitete die Gründung des Internationalen Strafgerichtshofes eine neue Ära im Kampf gegen die Straflosigkeit ein. Die Täter grausamster Völkerrechtsverbrechen können nicht mehr auf ihre Immunität vertrauen, sondern müssen grundsätzlich davon ausgehen, dass sie sich vor einem zentralen, überparteilichen Gericht für ihr Handeln verantworten müssen. Menschenrechte können schließlich mit Mitteln des Rechtsstaats Zähne zeigen. Das Völkerstrafrecht verfügt über ein ständig wachsendes Instrumentarium gegen Despoten in vermeintlich rechtsfreien Räumen. Trotz des nationalen Engagements und der Fortschritte in Deutschland dürfen die weltweiten Rückschritte und Probleme nicht unerwähnt bleiben. Der Friedensnobelpreis für die Europäische Union muss uns erinnern und mahnen. Europäische Politiker müssen selbstbewusst außerhalb Europas für die Menschenrechte eintreten. Ich habe bei meinen Reisen nach China und in die Türkei darauf gedrungen, dass Verfahrensrechte beachtet und Haftbedingungen verbessert werden. Die Verteidiger der Menschenrechte brauchen unsere Unterstützung. Ende November konnte ich dem inhaftierten türkischen Menschenrechtler und Anwalt Muharrem Erbey den Ludovic-Trarieux-Preis nur in Abwesenheit verleihen. Ich werde weiter darauf dringen, dass Muharrem Erbey in Freiheit kommt und die Untersuchungshaft Drei Jahre Untersuchungshaft sind rechtsstaatlich nicht hinnehmbar. Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichekeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 18 580 9090 Fax:030 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PM Menschenrechte.pdf Description: Binary data ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] PM - Grenzüberschreitende Forderungsdurchsetzung in Europa wird erleichtert
Grenzüberschreitende Forderungsdurchsetzung in Europa wird erleichtert Zu der heute von den EU-Justizministerinnen und -Ministern angenommenen Reform der Brüssel I-Verordnung erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Mit der Reform der Brüssel I-Verordnung wird die grenzüberschreitende Vollstreckung in Europa erleichtert. Bürger und Unternehmen sparen künftig Zeit und Geld, wenn sie eine Forderung in einem anderen EU-Mitgliedstaat durchsetzen wollen. In Zukunft kann zum Beispiel ein deutsches Urteil über eine Kaufpreisforderung auch in Finnland unmittelbar vollstreckt werden, ohne dass dort zuvor ein gerichtliches Zwischenverfahren durchgeführt werden muss. Das bislang erforderliche Vollstreckbarerklärungsverfahren entfällt. Dadurch können erhebliche Kosten eingespart werden. Das Recht leistet so seinen Beitrag zur Stärkung der europäischen Wirtschaft. Der notwendige Schuldnerschutz bleibt gewahrt. Verletzt die ausländische Entscheidung wesentliche Rechtsgrundsätze wie zum Beispiel den Anspruch auf rechtliches Gehör, kann ein deutscher Schuldner auch künftig eine Versagung der Vollstreckung beantragen. Zur Wahrung seiner Verteidigungsrechte kann der Schuldner zudem eine Übersetzung der Entscheidung verlangen. Zum Hintergrund: Die Brüssel I-Verordnung zählt zu den wichtigsten europäischen Rechtsinstrumenten im Bereich des Zivil- und Handelsrechts. Sie legt zum einen fest, welche Gerichte bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten zuständig sind. Zum anderen regelt sie die grenzüberschreitende Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Europa. Mit der am 7. Dezember 2012 beschlossenen Reform wird die Verordnung verbessert und der Rechtsschutz in Europa effizienter gestaltet. Die Reform sieht neben den genannten Änderungen auch eine Verbesserung des Rechtsschutzes im Vorfeld der Vollstreckung vor. Davon profitieren Verbraucher und Arbeitnehmer, die künftig bei Rechtsstreitigkeiten mit Personen außerhalb der Europäischen Union besser geschützt werden. So kann beispielsweise ein deutscher Verbraucher, der über das Internet Waren bei einem Unternehmen mit Sitz in den USA bestellt hat, seine Rechte aus dem Vertrag künftig wahlweise statt vor US-amerikanischen Gerichten auch vor deutschen Gerichten geltend machen. Eine Vollstreckung des Urteils ist - jedenfalls bei europäischem Schuldnervermögen - sichergestellt. Schließlich enthält die Reform auch ergänzende Bestimmungen zu Gerichtsstandsvereinbarungen und zur Schiedsgerichtsbarkeit vor. Dadurch soll die Rechtssicherheit im internationalen Geschäftsverkehr erhöht werden. Dort ist es üblich, bereits im Vorfeld einer Streitigkeit zu vereinbaren, dass diese entweder durch ein privates Schiedsgericht oder ein bestimmtes staatliches Gericht beigelegt werden soll. Probleme können allerdings auftreten, wenn eine Partei sich später nicht an diese Vereinbarung hält und aus prozesstaktischen Gründen ein nicht vereinbartes Gericht anruft (sog. Torpedotaktik). Dadurch kann für die andere Partei die Anspruchsdurchsetzung vor dem vereinbarten Gericht erschwert werden. Die Reform beseitigt derartige Missbrauchsmöglichkeiten, indem sichergestellt wird, dass das vereinbarte Gericht das Verfahren auch dann führen kann, wenn zuvor bereits ein anderes Gericht mit der Sache befasst worden ist. Die Änderungen werden erstmals zu Beginn des Jahres 2015 wirksam werden. Sie gelten in 26 EU-Mitgliedstaaten unmittelbar und sollen mittelbar auch im Verhältnis zu Dänemark umgesetzt werden. Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 3 10117 Berlin Telefon: 030 - 18 580 9090 Telefax: 030 - 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de file://www.bmj.de PM -Grenzüberschreitende Forderungsdurchsetzung.pdf Description: PM -Grenzüberschreitende Forderungsdurchsetzung.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ: Sicherungsverwahrung: Guter Tag für die Sicherheit in Deutschland
PM Sicherungsverwahrung.pdf Sicherungsverwahrung: Guter Tag für die Sicherheit in Deutschland Zu dem heutigen Beschluss des Bundesrates erklärt Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger: Der heutige Beschluss des Bundesrates macht den Weg für eine bestandsfeste und dauerhafte Regelung der Sicherungsverwahrung frei. Der Beschluss des Bundesrates ist ein guter Tag für die Sicherheit in Deutschland. Die umfassende Reform der Sicherungsverwahrung, die die Bundesregierung vorgelegt hat, zieht die richtigen Lehren aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und der des Bundesverfassungsgerichts. Sicherheit entsteht auch dann, wenn ein Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof Bestand hat. Diese umfassende Reform ist mit den Ländern zusammen erarbeitet worden und gibt ihnen jetzt die sichere Grundlage für die Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung. Die Sicherungsverwahrung sieht künftig vor, dass durch intensive Betreuung die Gefährlichkeit des Untergebrachten für die Allgemeinheit so weit wie möglich zu mindern ist. Die Gerichte werden künftig überprüfen, ob die therapeutische Betreuung auch in dem Maß angeboten wird, wie das Verfassungsgericht es fordert. Niemand soll freigelassen werden müssen, nur weil er nicht therapiert werden will oder therapiert werden kann. Die größte Sicherheit geht von Menschen aus, die nicht gefährlich sind. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung hat insbesondere der Europäische Menschenrechtsgerichtshof für menschenrechtswidrig erachtet. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung wird in ihrer Wirkung überschätzt. Sie wurde von ihrer Einführung bis zu ihrer Abschaffung äußerst selten angeordnet und von den Gerichten in der überwiegenden Zahl der Fälle abgelehnt. Es war richtig, durch den Systemwechsel hin zum Ausbau der primären und vorbehaltenen Sicherungsverwahrung die praktisch kaum handhabbare nachträgliche Sicherungsverwahrung abzuschaffen. Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichekeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 18 580 9090 Fax:030 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PM Sicherungsverwahrung.pdf Description: Binary data ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] PM Betreuungsrecht
Betreuungsrecht: Neuregelung hilft psychisch Kranken Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf einer Formulierungshilfe zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Mit dem heute vorgelegten Entwurf wird Betroffenen konkret geholfen. Wenn jemand wegen einer Krankheit seinen freien Willen verliert, muss der Staat zum Wohle des Patienten helfend eingreifen können. Die Neuregelungen knüpfen an die bisherige Rechtsprechung an. Künftig können psychisch Kranke unter engen Voraussetzungen auch dann ärztlich behandelt werden, wenn ihnen die Fähigkeit zur freien Willensbildung fehlt. Die derzeitige schwierige Situation für Betroffene und Ärzte ist entstanden, weil der Bundesgerichtshof in zwei Entscheidungen im Juni 2012 Ärzten auch solche Behandlungen untersagt hat, die notwendig für den Patienten sind. Mit den Neuregelungen sorgen wir dafür, dass Ärzte künftig nicht mehr sehenden Auges eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Patienten hinnehmen müssen. Gleichzeitig werden die Belange des Betreuten gestärkt. Die Einwilligung des rechtlichen Betreuers in eine ärztliche Zwangsmaßnahme - wie auch die Unterbringung - muss ein Richter genehmigen. Eine ärztliche Zwangsmaßnahme ist nur im Rahmen der stationären Unterbringung zulässig und nicht ambulant. Der richterliche Beschluss zur Genehmigung einer Einwilligung in die ärztliche Zwangsmaßnahme muss konkrete Angaben zur Durchführung der Maßnahme und zu ihrer Dokumentation enthalten. Die Dauer für die richterliche Genehmigung einer Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme ist jeweils auf sechs Wochen begrenzt. Zum Hintergrund: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung am 20. Juni 2012 entschieden, dass es an einer hinreichend bestimmten Rechtsgrundlage für eine Einwilligung des rechtlichen Betreuers in eine zwangsweise medizinische Behandlung des Betreuten fehlt. Der BGH hat darauf hingewiesen, dass ein unter Betreuung stehender Mensch gegen seinen natürlichen Willen nur auf der Grundlage eines - derzeit fehlenden - Gesetzes und unter eingeschränkten Voraussetzungen medizinisch behandelt werden darf. Dazu gehört insbesondere die Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und bestimmter verfahrensrechtlicher Sicherungen. Wegen der derzeit fehlenden rechtlichen Grundlage können Menschen, denen krankheitsbedingt die Einsicht in die Behandlungsnotwendigkeit fehlt, häufig medizinisch nicht ausreichend versorgt werden. Dies kann unter Umständen zu erheblichen gesundheitlichen Schäden führen. So kann beispielweise bei einem psychisch Kranken eine akute Krankheitsepisode bei einer Nichtbehandlung einen schwereren und längeren Verlauf nehmen. Dies kann für den Betroffenen mit einem extremen Leiden verbunden sein. Zugleich führt eine fehlende Behandlung unter Umständen auch zu einer deutlichen Verlängerung der Unterbringungszeit einschließlich zusätzlicher unterbringungsähnlicher Maßnahmen wie z.B. Fixierungen. Mit dem heute beschlossenen Entwurf soll durch Änderungen in § 1906 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), den der BGH bis dahin als hinreichende Rechtsgrundlage angesehen hatte, eine hinreichend bestimmte Regelung zur Einwilligung des Betreuers in die Behandlung des Betreuten getroffen werden. Die Änderungen werden durch verfahrensrechtliche Regelungen flankiert. Die ärztliche Zwangsmaßnahme soll näher bezeichnet werden. Die Einwilligung des Betreuers in eine ärztliche Zwangsmaßnahme ist nur unter folgenden engen Voraussetzungen möglich: * Die Einwilligung des Betreuers kommt nur bei einem krankheitsbedingt einwilligungsunfähigen Betreuten in Betracht; * die Einwilligung des Betreuers muss zur Abwendung eines dem Betreuten drohenden erheblichen gesundheitlichen Schadens erforderlich sein; * der erhebliche gesundheitlichen Schaden darf nicht durch eine andere zumutbare Maßnahme abgewendet werden können: * der zu erwartende Nutzen der ärztlichen Zwangsmaßnahme muss die zu erwartenden Beeinträchtigungen deutlich überwiegen. Der Entwurf einer Formulierungshilfe bildet die bis zu den jüngsten Beschlüssen des Bundesgerichtshofs bestehende Rechtslage möglichst nah ab. Eine Zwangsbehandlung darf nur im Rahmen einer stationären Unterbringung nach § 1906 Absatz 1 BGB erfolgen, eine ambulante Zwangsbehandlung bleibt weiterhin unzulässig. Wie die Unterbringung selbst, bedarf auch die Einwilligung in die ärztliche Zwangsmaßnahme der gerichtlichen Genehmigung und unterliegt denselben strengen verfahrensrechtlichen Anforderungen. Dazu zählen Regelungen zur Einholung eines Sachverständigengutachtens und zur Bestellung eines Verfahrenspflegers. Zusätzlich sehen die verfahrensrechtlichen Änderungen Mindestanforderungen an den Beschluss über die Genehmigung der Einwilligung einer ärztlichen Zwangsmaßnahme vor. Den Gesetzentwurf
[Pressemeldungen] Pressemitteilung Längere Schutzfristen für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller
Längere Schutzfristen für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes erklärt der Parlamentarische Staatssekretär, Dr. Max Stadler: Auch wenn ausübende Künstler älter werden, sollen sie an den Werken verdienen können, die sie in jungen Jahren geschaffen haben. Das bezweckt das Achte Urheberrechtsänderungsgesetz. Die Dauer des rechtlichen Schutzes für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller wird von 50 auf 70 Jahre verlängert. Zugleich wird sichergestellt, dass die Künstler an den Mehreinnahmen der Tonträgerhersteller beteiligt werden. Zum Hintergrund: Mit dem Gesetzentwurf soll die Richtlinie 2011/77/EU in nationales Recht umgesetzt werden. Die Umsetzung muss nach den Vorgaben der Richtlinie bis zum 1. November 2013 erfolgen. Die im Regierungsentwurf vorgeschlagenen Änderungen des Urheberrechtsgesetzes beschränken sich auf die zwingenden Vorgaben der Richtlinie. Diese sieht im Wesentlichen die Verlängerung der Schutzdauer von Rechten des ausübenden Künstlers und des Tonträgerherstellers von 50 auf nunmehr 70 Jahre vor. Von der Verlängerung der Schutzdauer werden Aufzeichnungen von Darbietungen ausübender Künstler und Tonträger erfasst, deren Schutzdauer am 1. November 2013 noch nicht erloschen ist und die nach dem 1. November 2013 entstehen. Ein Tonträgerhersteller wird wegen der verlängerten Schutzdauer mehr Einnahmen durch die Verwertung des Tonträgers erzielen können. Damit der ausübende Künstler, der seine Rechte gegen eine Pauschalvergütung dem Tonträgerhersteller eingeräumt oder übertragen hat, an diesen Mehreinnahmen beteiligt wird, erhält er für den Zeitraum der verlängerten Schutzdauer (d.h. für die Jahre 51 bis 70) einen neuen zusätzlichen Vergütungsanspruch in Höhe von 20 Prozent der Einnahmen des Tonträgerherstellers. Dieser Vergütungsanspruch ist unverzichtbar und kann nur über eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden. Von der Vergütung des ausübenden Künstlers, dessen Übertragungsvertrag eine laufende Beteiligung an den mit der Verwertung des Tonträgers erzielten Einnahmen vorsieht, darf der Tonträgerhersteller für den Zeitraum der verlängerten Schutzdauer (d.h. für die Jahre 51 bis 70) weder Vorschüsse noch vertraglich festgelegte Abzüge abziehen. Wenn ein Tonträgerhersteller die Aufzeichnung einer Darbietung, die ohne die Verlängerung der Schutzdauer gemeinfrei wäre, nicht in einer ausreichenden Anzahl von Kopien zum Verkauf anbietet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht, so hat der ausübende Künstler nach Ablauf des 50. Schutzjahres künftig ein Kündigungsrecht gegenüber dem Tonträgerhersteller. In diesem Fall fallen die Rechte an den ausübenden Künstler zurück. . Entsprechend der Richtlinienvorgaben wird daneben die Schutzdauer für Musikkompositionen mit Text, die eigens für die gemeinsame Verwendung geschaffen wurden, auf einheitlich 70 Jahre nach dem Tode des längstlebenden Urhebers, des Texturhebers oder des Musikkomponisten festgelegt. Erfasst sind Musikkompositionen mit Text, von denen die Musikkomposition oder der Text in mindestens einem Mitgliedstaat am 1. November 2013 geschützt sind und Musikkompositionen mit Text, die nach dem 1. November 2013 entstehen. Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 3 10117 Berlin Telefon: 030 - 18 580 9090 Telefax: 030 - 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de file://www.bmj.de PM.pdf Description: PM.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] PM Berufsbetreuervergütung
Berufsbetreuervergütung künftig umsatzsteuerfrei Im Rahmen der Verhandlungen zum Jahressteuergesetz 2013 konnte auf Betreiben des Bundesjustizministeriums eine Einigung zur Umsatzsteuerfreiheit der Berufsbetreuervergütung erzielt werden. Hierzu erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Die Befreiung von der Umsatzsteuer für Berufsbetreuer ist eine verdiente Anerkennung für die von ihnen geleistete anspruchsvolle und schwierige Arbeit. Für eine angemessene Verbesserung der Vergütung habe ich mich lange eingesetzt. Berufsbetreuer sind eine wichtige Stütze unseres Betreuungswesens. Eine gute rechtliche Betreuung ist Voraussetzung für das Wohl und die Teilhabe der betreuten Menschen am Leben in der Gesellschaft. Betreuer, die hilfsbedürftigen Menschen zur Seite stehen, verdienen für ihre Arbeit Respekt und Anerkennung, auch finanzielle. Hintergrund: Berufsbetreuer erhalten eine Vergütung nach dem Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern. Bislang unterliegt diese Vergütung in der Regel der Umsatzsteuerpflicht. Im Jahr 2005 wurde eine Pauschalvergütung eingeführt. In diese Pauschale wurde auch die gesetzliche Umsatzsteuer rechnerisch mit einbezogen. Denn es sollte nicht jede (steuer-)gesetzliche Änderung zugleich die Abrechnungsgrundlage verändern. Die nunmehr gefundene Einigung der Koalition zur Änderung im Jahressteuergesetz 2013 hat zur Folge, dass sämtliche Betreuungsleistungen von Berufsbetreuern außerhalb ihres sonstigen Berufs oder Gewerbes (beispielsweise als Rechtsanwalt oder Steuerberater für den Betreuten) von der Umsatzsteuer befreit werden. Diese Umsatzsteuerbefreiung führt faktisch zu einer deutlichen Erhöhung der Vergütung der Berufsbetreuer. Denn die Pauschalvergütung, von der bislang die Umsatzsteuer abgeführt werden muss, steht künftig netto zur Verfügung. Als Beispiel: Der Einkommenszuwachs beträgt künftig in der höchsten Vergütungsstufe (Stundensatz von 44 €) 7,02 € pro Stunde. Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 3 10117 Berlin Telefon: 030 - 18 580 9090 Telefax: 030 - 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de file://www.bmj.de PM zu Umsatzsteuerbefreiung Berufsbetreuer .pdf Description: PM zu Umsatzsteuerbefreiung Berufsbetreuer .pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] PM Umgangsrecht
PM Umgangsrecht.pdf Umgangsrecht: Mehr Rechte für leibliche Väter Zum heutigen Kabinettbeschluss über den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Der Gesetzentwurf stärkt die Rechte leiblicher Väter, die bei nachhaltigem Interesse den Umgang mit ihren Kindern wünschen. Künftig kommt es für das Umgangsrecht des leiblichen Vaters nicht mehr darauf an, dass bereits eine enge Beziehung zu dem Kind besteht. Entscheidend soll künftig sein, ob der leibliche Vater nachhaltiges Interesse an seinem Kind gezeigt hat und ob der Umgang mit dem leiblichen Vater dem Kindeswohl dient. Leibliche Väter erhalten künftig auch das Recht, Auskunft über die persönlichen Verhältnisses des Kindes zu verlangen, soweit das dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. In diesem Zusammenhang kann in strittigen Fällen die Vaterschaft eindeutig geklärt werden. Leibliche Väter haben künftig eingeschränkt Rechte, wenn sie nicht mit der Mutter verheiratet sind und somit auch rechtlich nicht als Vater gelten. Im Mittelpunkt steht dabei stets das Kindeswohl. Das Familienrecht orientiert sich bislang stark an einer intakten Ehe mit Kindern. Der Ehemann gilt als Vater, auch wenn in der Ehe geborene Kinder nicht von ihm stammen. Diese soziale Familie, in der die Kinder aufwachsen, soll möglichst nicht durch den biologischen Vater gefährdet werden. Nach geltendem Recht kann dem leiblichen Vater eines Kindes ein Umgangsrecht nur zustehen, wenn er eine enge Bezugsperson des Kindes ist, d.h. wenn ihn mit seinem Kind bereits eine enge persönliche Beziehung verbindet. Das ist aber nicht immer der Fall, z.B. wenn die rechtlichen Eltern einen Kontakt mit dem leiblichen Vater nicht zulassen. Zum Hintergrund: Dem leiblichen Vater eines Kindes, der mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet ist und auch nicht die Vaterschaft anerkannt hat, steht nach der geltenden Regelung ein Umgangsrecht gemäß § 1685 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) nur zu, wenn er eine enge Bezugsperson des Kindes ist, für das Kind tatsächlich Verantwortung trägt oder getragen hat (sozial-familiäre Beziehung) und der Umgang dem Kindeswohl dient. Konnte der leibliche Vater zu seinem Kind keine Beziehung aufbauen, so bleibt ihm der Kontakt zum Kind bisher verwehrt. Dies gilt unabhängig davon, aus welchen Gründen keine Beziehung zum Kind aufgebaut wurde, also auch dann, wenn der leibliche Vater bereit war, für das Kind Verantwortung zu übernehmen, und ihm dies allein aufgrund der Weigerung der rechtlichen Eltern nicht möglich war. Zudem bleibt der Kontakt zum Kind ohne Rücksicht darauf verwehrt, ob der Umgang mit dem leiblichen Vater dem Wohl des Kindes dient. Ein leiblicher, nicht rechtlicher Vater hat darüber hinaus derzeit auch kein Recht, Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes zu verlangen. Nach § 1686 Satz 1 BGB kann jeder Elternteil vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Der Auskunftsanspruch nach § 1686 BGB steht jedoch nur den Eltern im rechtlichen Sinne zu, nicht aber dem nur leiblichen Vater. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in zwei Entscheidungen beanstandet, dass dem leiblichen Vater eines Kindes ein Umgangs- und Auskunftsrecht ohne Prüfung des Kindeswohlinteresses im Einzelfall vorenthalten wird. Die Rechtsposition der leiblichen, nicht rechtlichen Väter soll daher gestärkt werden. Der Entwurf sieht zu diesem Zweck Folgendes vor: * Hat der leibliche Vater nachhaltiges Interesse an dem Kind gezeigt, erhält er ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient. Das gilt unabhängig davon, ob zum Kind bereits eine sozial-familiäre Beziehung besteht. * Zudem wird dem leiblichen Vater bei berechtigtem Interesse ein Recht auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes eingeräumt, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. · Voraussetzung des Umgangs- und Auskunftsrechts ist, dass der Anspruchsteller auch wirklich der leibliche Vater ist. Die leibliche Vaterschaft des Antragstellers ist dabei im Rahmen des Umgangs- oder Auskunftsverfahrens zu prüfen und gegebenenfalls im Rahmen einer Beweiserhebung zu klären. Um die Feststellung der biologischen Vaterschaft in streitigen Fällen zu ermöglichen, stellt der Gesetzentwurf eine verfahrensrechtliche Flankierung zur Verfügung. Nach dieser müssen unter bestimmten Voraussetzungen Untersuchungen zur Klärung der Vorfrage nach der biologischen Abstammung geduldet werden. Dies soll verhindern, dass die Mutter des Kindes oder eine sonstige Person den Anspruch des biologischen Vaters vereiteln kann, indem sie die erforderliche Untersuchung verweigert. Den Gesetzentwurf finden Sie hier
[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ: Beschneidung bleibt künftig möglich
Beschneidung bleibt künftig möglich Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Das Bundeskabinett hat heute eine Regelung verabschiedet, die die unterschiedlichen Interessen in einen angemessenen Ausgleich bringt. Der ausgewogene Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums eröffnet die große Chance, die durch das Urteil des Landgerichts Kölns entstandene rechtliche Verunsicherung zu beseitigen. Die Regelung ist das Ergebnis intensiver Arbeit und Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteure, die in Expertengesprächen wie in der Ressortbefassung ihr Wissen und ihre Erfahrung eingebracht haben. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung orientiert sich auf der Grundlage des Beschlusses des Deutschen Bundestages auch weitgehend an den Überlegungen des Deutschen Ethikrates. Der neue § 1631d BGB stellt klar, dass die Beschneidung in Deutschland auch künftig möglich ist. Die rechtssystematische Einordnung in das Personensorgerecht des Bürgerlichen Gesetzbuches stellt klar, dass eine Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen Jungen im Rahmen des elterlichen Sorgerechts unter Voraussetzungen möglich ist. Dem Gesundheitsschutz des Kindes wird durch die Bindung an die Regeln der ärztlichen Kunst, die davon umfasste effektive Schmerzbehandlung und das Erfordernis umfassender Aufklärung Rechnung getragen. Die Regelung zwingt die Gerichte nicht zu einer Erforschung religiös motivierter Beschneidung. Der heutige Beschluss des Kabinetts ist bereits ein wichtiges Signal, um die entstandene Verunsicherung zu beseitigen. Die parlamentarischen Beratungen können jetzt intensiv aufgenommen werden. Zum Hintergrund: Nach dem Grundgesetz haben Eltern das Recht auf Erziehung. Die Erziehung liegt primär in der Verantwortung der Eltern. Dazu gehört auch, dass sie sämtliche Fragen, die ihre Kinder betreffen, entscheiden können - auch eine Beschneidung des Jungen nach Regeln der ärztlichen Kunst. Der Staat hat dann ein Wächteramt, wenn im Einzelfall eine Kindeswohlgefährdung droht. Das Bundesjustizministerium hat eine Regelung vorgelegt, die nur auf die Beschneidung von Jungen beschränkt ist, die noch nicht selbst entscheiden können. In einem Urteil vom 7. Mai 2012 hat eine kleine Strafkammer des Landgerichts Köln die Auffassung vertreten, bei einer an einem vierjährigen Jungen ohne medizinische Indikation vorgenommenen Beschneidung handele es sich trotz Einwilligung der Eltern um eine rechtswidrige Körperverletzung. Die Einwilligung der Eltern sei unbeachtlich, weil die Beschneidung entgegen den Anforderungen des Kindschaftsrechts nicht dem Kindeswohl diene. Durch die Entscheidung des Landgerichts Köln ist erhebliche Rechtsunsicherheit entstanden, denn bis zu deren Bekanntwerden Ende Juni 2012 war in der Rechtspraxis unbestritten, dass Eltern grundsätzlich auch in eine nicht medizinisch indizierte, zum Beispiel religiös motivierte, Beschneidung einwilligen können. Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung deshalb am 19. Juli 2012 aufgefordert, im Herbst 2012 ... einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist. Mit dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf hat die Bundesregierung den Auftrag des Deutschen Bundestages erfüllt. Nach dem Regelungsvorschlag soll im Recht der elterlichen Sorge klargestellt werden, dass die Personensorge der Eltern grundsätzlich auch das Recht umfasst, bei Einhaltung bestimmter Anforderungen in eine nicht medizinisch indizierte Beschneidung ihres nicht einsichts- und urteilsfähigen Sohnes einzuwilligen. Voraussetzungen, unter denen die Eltern in eine Beschneidung ihres Sohnes einwilligen können, sind danach: Erstens: Die Beschneidung muss fachgerecht und deshalb möglichst schonend und mit einer möglichst effektiven Schmerzbehandlung durchgeführt werden. Zweitens: Die Beschneidung darf nur nach einer vorherigen umfassenden Aufklärung erfolgen. Drittens: Eltern müssen den Kindeswillen bei dieser Frage entsprechend mit einbeziehen. Viertens: Eine Ausnahmeregelung greift, wenn im Einzelfall das Kindeswohl gefährdet wird, z.B. bei gesundheitlichen Risiken. Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichekeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 18 580 9090 Fax:030 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PM-Beschneidung.pdf Description: PM-Beschneidung.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] Terminankündigung
Terminankündigung Gespräch zwischen Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Charlotte Knobloch: Mit Recht für Zivilcourage Zivilcourage - was muss gegen Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit getan werden? Am 03. Oktober 2012 diskutieren Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, MdB, mit Dr. h.c. Charlotte Knobloch, Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Vizepräsidentin des Europäischen Jüdischen Kongresses (EJC) und 2005 Vizepräsidentin des Jüdischen Weltkongresses (WJC) zum Thema Mit Recht für Zivilcourage - was muss gegen Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit getan werden? im Rahmen der Festveranstaltung der Bundesregierung zum Tag der Deutschen Einheit. Wo: Im Zelt der Bundesregierung im Hofgarten der Residenz München beim Tag der Deutschen Einheit 2012 in Bayern Wann: 15:00 Uhr __ Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin -- Tel.: 18580-9090 Fax:18580-9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ: Vereinfachte Bilanzvorschriften entlasten Kleinstunternehmen
Vereinfachte Bilanzvorschriften entlasten Kleinstunternehmen Zu dem heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf des Gesetzes zur Erleichterung für Kleinstkapitalgesellschaften (MicroBilG) erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Die Bundesregierung entlastet die deutsche Wirtschaft durch Erleichterungen bei den Bilanzvorschriften. Kleinstkapitalgesellschaften unterliegen künftig nicht den strengen Veröffentlichungspflichten der Rechnungslegung, wie sie sonst für Großunternehmen gelten. Die Neuregelung soll schnell greifen. Die Erleichterung betrifft rund 500.000 Unternehmen und wird für alle Geschäftsjahre gelten, deren Abschlussstichtag nach dem 30. Dezember 2012 liegt. Der Umfang der Daten, die in den Jahresabschluss aufgenommen werden müssen, wird durch das Gesetz erheblich reduziert. Zudem muss der Jahresabschluss nicht mehr im Bundesanzeiger veröffentlicht, sondern lediglich beim Bundesanzeiger hinterlegt und dann nur auf Anfrage Dritter zur Verfügung gestellt werden. Die Entlastung war durch die erst im April in Kraft getretene EU-Micro-Richtlinie möglich geworden. Der Gesetzentwurf schafft für Unternehmen rasch Rechtssicherheit bei der Erstellung ihrer Jahresabschlüsse. Die Erleichterung belegt, dass es die Bundesregierung mit dem Bürokratieabbau für Unternehmen ernst meint. Zum Hintergrund: Die EU-Micro-Richtlinie 2012/6/EU gewährt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, für bestimmte Kleinstunternehmen Bilanzierungs- und Offenlegungserleichterungen in der Rechnungslegung zu schaffen. Kleinstbetriebe, die in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder einer Personenhandelsgesellschaft ohne voll haftende natürliche Personen (z.B. GmbH Co KG) organisiert sind, unterliegen derzeit umfangreichen Vorgaben für die Rechnungslegung. Bei Unternehmen mit sehr geringen Umsätzen und Vermögenswerten werden diese Vorgaben oft als Belastung wahrgenommen; gleichzeitig konzentriert sich das Interesse von Personen, die die Jahresabschlüsse nutzen, häufig auf die Nachfrage weniger Kennzahlen. Mit der Gesetzesänderung sollen nunmehr im Anschluss an frühere Entlastungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz die Vorgaben für die Rechnungslegung für solche Kleinstkapitalgesellschaften maßvoll weiter reduziert werden. Grundlage ist die vor Kurzem in Kraft getretene Micro-Richtlinie (2012/6/EU), die es den EU-Mitgliedstaaten erstmals erlaubt, für Kleinstkapitalgesellschaften Erleichterungen im Bereich der Rechnungslegungs- und Offenlegungsvorschriften zu gewähren. Der Gesetzentwurf nutzt bei der Festlegung des Kreises der erfassten Unternehmen die in der Richtlinie vorgegebenen Spielräume vollständig aus. Daher werden alle Kleinstkapitalgesellschaften erfasst, die an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen zwei der drei nachfolgenden Merkmale nicht überschreiten: Umsatzerlöse bis 700 000 Euro, Bilanzsumme bis 350 000 Euro und eine durchschnittliche Zahl von zehn beschäftigten Arbeitnehmern. Insgesamt können mehr als 500 000 Untenehmen in Deutschland von den Erleichterungen profitieren. Inhaltlich sieht der Gesetzentwurf folgende wesentlichen Erleichterungen im Bereich der Rechnungslegung und Offenlegung vor: * Kleinstunternehmen können auf die Erstellung eines Anhangs zur Bilanz vollständig verzichten, wenn sie bestimmte Angaben (unter anderem zu Haftungsverhältnissen) unter der Bilanz ausweisen. * Darüber hinaus werden weitere Optionen zur Verringerung der Darstellungstiefe im Jahresabschluss eingeräumt (z. B. vereinfachte Gliederungsschemata). * Kleinstkapitalgesellschaften können künftig wählen, ob sie die Offenlegungspflicht durch Veröffentlichung (Bekanntmachung der Rechnungslegungsunterlagen) oder durch Hinterlegung der Bilanz erfüllen. Zur Sicherung eines einheitlichen Verfahrens erfolgt die elektronische Einreichung der Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers auch für die Hinterlegung. Im Fall der Hinterlegung können Dritte - wie in der Richtlinie vorgegeben - auf Antrag (kostenpflichtig) eine Kopie der Bilanz erhalten. Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichekeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 18 580 9090 Fax:030 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PM RegE MicroBilG.pdf Description: PM RegE MicroBilG.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] Pressemitteilung ESM-Entscheidung
ESM-Entscheidung: Vorrang des Politischen bestätigt Zu der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den europäischen Rettungsmechanismus und den Fiskalpakt erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Das Bundesverfassungsgericht hat den Vorrang des Politischen in der Euro-Krise bestätigt und ist seiner Aufgabe als Hüter der Verfassung gerecht geworden. Das Grundgesetz gilt auch in der Krise. Die Euro-Politik der Bundesregierung führt gerade nicht in eine Haftungsunion. Das Urteil stärkt den Deutschen Bundestag und damit die parlamentarische Demokratie. Politisch gilt: Die Debatte über den Zusammenhalt des Euro darf nicht weiter instrumentalisiert werden. Wer den europäischen Rettungsmechanismus kritisiert, ohne Alternativen vorzulegen, entzieht sich seiner politischen Verantwortung. Wer mit dem Zerfall des Euro spielt, gefährdet den Wohlstand in Deutschland. _ Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin PM ESM.pdf Description: PM ESM.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ: Zukunftsforum Urheberrecht im Bundesjustizministerium
Zukunftsforum Urheberrecht im Bundesjustizministerium Zum Zukunftsforum Urheberrecht, das am 19. September 2012 in der Akademie der Künste stattfindet, erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Das Urheberrecht ist die Wirtschaftsordnung des Internetzeitalters. Die digitale Revolution dauert an und verlangt nach langfristigen Lösungsansätzen. Es hat etliche urheberrechtliche Anpassungen auf europäischer und nationaler Ebene gegeben. Wir müssen den Blick aber auch aufs Übermorgen richten. Es braucht Regeln, die auch mit unerwarteten technischen Neuerungen Schritt halten können. Die dazu notwendige Diskussion muss transparent und mit allen Gruppen geführt werden. Hintergrund: Die ganztägige Veranstaltung findet am 19. September 2012 in der Akademie der Künste statt. Es diskutieren im Rahmen von vier aufeinanderfolgenden Debatten: Markus Beckedahl, Digitale Gesellschaft e.V. Prof. Dr. Fred Breinersdorfer - Filmproduzent, Autor und Rechtsanwalt Mark Chung, freibank music publishing Dr. Arnd Haller, Google - Leiter Recht Nordeuropa Joerg Heidrich, Heise Zeitschriftenverlag - Fachautor und Justitiar Thomas Mosch, Bitkom - Mitglied der Geschäftsleitung Tim Renner, Motor Entertainment - Musikproduzent und Autor Frank Rieger, Chaos Computer Club - Sprecher und Autor Prof. Dr. Robert Schweizer - Vorstand bei Burda (vorläufig zugesagt) Christian Solmecke, Kanzlei WBS in Köln - Rechtsanwalt Matthias Spielkamp, iRights.info - Journalist, Referent und Berater Cornelia Tausch, VZBV - Leiterin Fachbereich Wirtschaft im vzbv Peter Weber, ZDF - Justitiar Prof. Dr. Stephan Wernicke, DIHK - Chefjustitiar C. Cay Wesnigk, OnlineFilm AG - Vorstand Alexander Wolf, GEMA/CELAS - Chefsyndikus/Geschäftsführer Stefan Zilch, Spotify - Country Manager DACH Das Programm gliedert sich wie folgt: 1. Neue Geschäftsmodelle - wofür zahlt der Kunde der Zukunft? Die Informationstechnologie verlangt nach neuen Ansätzen, damit Kreative mit ihrer Kunst Geld verdienen können. Einige neue Modelle etablieren sich gerade. Wo stecken die großen Chancen, was sind die wesentlichen Trends und wie kann das Urheberrecht den Prozess fördern? 2. Schutz des geistigen Eigentums durch stärkere Rechtsdurchsetzung? Der Gesetzgeber wird geistiges Eigentum auch in Zeiten digitaler Umwälzungen schützen. Welche Maßnahmen stehen zur Verfügung? Wie wirksam sind sie? Wie lassen sich Rechtsdurchsetzung und Freiheiten im Netz dauerhaft in Einklang bringen? 3. Einfach und verständlich - ein modernes Urheberrecht? Das Urheberrecht ist eine komplexe Materie. Es ist aber zugleich mehr als ein Spezialgebiet der Juristerei sondern schafft den Ordnungsrahmen für Wirtschaftsakteure und die Nutzer im Internet. Wie muss sich das Urheberrechtsgesetz wandeln, um dieser Verantwortung gerecht zu werden? 4. Schlussdebatte Zum Schluss der Veranstaltung wird Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die im Rahmen der einzelnen Podien aufgezeigten Perspektiven diskutieren. Die Diskussion wird live im Internet übertragen. Weitere Informationen unter: bmj.de/zufo Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichekeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 18 580 9090 Fax:030 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PM Zukunftsforum Urheberrecht mit Zitat.pdf Description: PM Zukunftsforum Urheberrecht mit Zitat.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] Bundeswehr wird kein Hilfspolizist
Pressemitteilung: Bundeswehr wird kein Hilfspolizist Zum heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 2012 sagt die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Die Bundesrepublik ist mit dem Grundsatz groß geworden, dass die Bundeswehr kein Hilfspolizist ist. Für die FDP in Regierungsverantwortung bleibt das handlungsleitend. Die Trennung von innerer und äußerer Sicherheit ist und bleibt richtig. Nicht alles, was verfassungsrechtlich möglich ist, ist politisch richtig. PM BVerfG Luftsicherheitsgesetz.pdf Description: PM BVerfG Luftsicherheitsgesetz.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ: Gesetz gegen Kostenfallen tritt am 1. August in Kraft
Gesetz gegen Kostenfallen tritt am 1. August in Kraft Zum heutigen Inkrafttreten des Gesetzes gegen Kostenfallen am 1. August erklärt die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Verbraucher müssen ihre Rechte im Netz kennen. Der Button macht deutlich: Wenn ich jetzt klicke, kostet es! Die Industrie sollte den Verbraucherschutz als ihr eigenes Anliegen begreifen. Transparenz im Netz ist auch ein Wettbewerbsvorteil. Durch Kostenfallen ist viel Vertrauen verspielt worden. Daher führen wir die Buttonlösung schon jetzt ein und nutzen nicht die Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie. Zum Hintergrund: Die Produkte werden als gratis, free oder kostenlos angepriesen und im Kleingedruckten verstecken sich horrende Preise. Das böse Erwachen kommt dann mit der Rechnung. Aber auch wenn bei solchen Kostenfallen oft kein rechtswirksamer Vertrag zustande kommt oder ein entstandener Vertrag noch angefochten oder widerrufen werden könnte, zahlen viele Verbraucher aus Unkenntnis. Oft fühlen sie sich auch unter Druck gesetzt durch die scharf formulierten Briefe von Inkassounternehmen und Rechtsanwälten, die die vermeintlichen Ansprüche der Firmen durchsetzen sollen. Das neue Gesetz (Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr) stellt mit der Buttonlösung nun sicher, dass Internetnutzerinnen und -nutzer nur zahlen müssen, wenn sie ihre Zahlungspflicht wirklich kennen. Ein Vertrag mit einem Verbraucher im elektronischen Geschäftsverkehr soll nur zu Stande kommen, wenn der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt hat, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Bei Bestellungen auf Online-Plattformen im Internet, die über Schaltflächen erfolgen, ist hierzu erforderlich, dass die Bestellschaltfläche gut lesbar mit den Wörtern zahlungspflichtig bestellen oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist. Sehen Sie zu einigen möglichen Gestaltungen des Buttons eine Animation des BMJ unter: http://www.youtube.com/watch?v=MgvLn8dZC1A __ Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichekeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 18 580 9090 Fax:030 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PM_Kostenfallen.pdf Description: PM_Kostenfallen.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ: Man braucht einen langen Atem - Bilanz des 12. Deutsch-Chinesischen Rechtsstaatssymposiums
Man braucht einen langen Atem - Bilanz des 12. Deutsch-Chinesischen Rechtsstaatssymposiums Nach Abschluss des diesjährigen 12. Symposiums im Rahmen des Deutsch-Chinesischen Rechtsstaatsdialogs mit dem Thema Bürgerrechte und staatliche Gesetzgebung im digitalen Zeitalter, das am 16. und 17. Juli 2012 in München stattfand, zieht Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Bilanz: Der Deutsch-Chinesische Rechtsstaatsdialog bietet immer wieder die Möglichkeit, in intensiven, konstruktiven, aber auch kritischen Gesprächen die Rolle des Staates im Bereich der Bürgerrechte sowie den Schutz des Individuums zu erörtern. Die Gespräche verändern die gegenseitige Wahrnehmung und stärken das gegenseitige Verständnis. Man braucht allerdings einen langen Atem. Die Bedeutung des Investitionsschutzes im Bereich des Patent- und Markenrechts spielt bereits seit langem eine Rolle und war auch dieses Mal ein Thema. Auch wenn das rule by law, also die gesetzlichen Grundlagen, besser geworden ist, so ist auch nicht von der Hand zu weisen, dass es bei dem rule of law, der Durchsetzung der Gesetze, noch immer Verbesserungsbedarf gibt. Sehr kontroverse Diskussionen wurden insbesondere zu der Frage geführt, inwieweit staatliche Behörden den Zugang zum Internet - wie dies in China zum Beispiel durch die Vergabe von Lizenzen nach einem Punktesystem bei Erfüllung gewisser Kriterien - einschränken dürfen. Die deutsche Seite hat sehr deutlich gemacht, dass die Freiheit des Internets in Deutschland einen hohen Stellenwert hat und Voraussetzung für die freie Entfaltung der Bürger in der digitalisierten Welt ist. Unsere Position zu Sperren im Internet, die ausführlich diskutiert wurde, ist eindeutig: Allein die Löschung von rechtswidrigen Inhalten wie Missbrauchsdarstellungen an der Quelle gewährleistet einen effektiven Opferschutz und vermeidet Grundrechtsbeeinträchtigungen, wie sie durch Internetsperren entstehen. Neben dem fachlichen Austausch unter den Experten haben auch die direkten Begegnungen und das sehr gute Klima der informellen Gespräche am Rande dazu beigetragen, dass die Basis für die weitere enge und vertrauensvolle Kooperation weiter gestärkt wurde. Zum Hintergrund: Das zum 12. Mal durchgeführte Symposium bildet einen Schwerpunkt des Rechtsstaatsdialogs zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China. An der zweitägigen Veranstaltung in München nahmen rund 100 hochrangigen Rechtsexperten und Praktikern beider Länder, darunter ein Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamtes, namhafte Vertreter der Anwaltschaft, Professoren verschiedenster Universitäten sowie Abgeordnete des Deutschen Bundestags, teil. In drei Arbeitsgruppen wurden die Themen Rechtsverletzungen und Rechtsdurchsetzung im Internet, Schutz personenbezogener Daten im Internet und Bürgerbeteiligung an der Gesetzgebung im Internet behandelt. Es fand ein reger und intensiver Austausch unter den Experten statt. Besonders kontrovers wurde darüber diskutiert, ob der Zugang zum Internet und speziellen Angeboten generell durch den Staat kontrolliert werden darf. Internetangebote in Deutschland sind grundsätzlich zulassungsfrei. Die gesetzlich grundsätzlich garantierte Möglichkeit, Internetdienste anonymisiert und pseudonymisiert nutzen zu können, ist ein hohes Gut. Ein Klarnamenzwang wäre verfassungsrechtlich bedenklich. In China stellt sich die Situation ganz anders dar: Internetangebote müssen angemeldet und lizensiert werden, der Klarnamenzwang wurde erst kürzlich eingeführt. Auch über grundsätzliche Fragen des Datenschutzes im Internet wurde intensiv gesprochen. Viele grundsätzliche Aspekte, die bereits seit längerem in Deutschland und auf EU-Ebene über eine zeitgemäße Ausgestaltung des internetbezogenen Datenschutzes erörtert werden, spielen derzeit auch in China eine große Rolle. Dies betrifft insbesondere die Frage, welche rechtlichen Maßstäbe und Schutzkonzepte gesetzlich für die Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen und durch private Akteure aufgestellt werden sollten. Die Ministerdelegation wurde außerdem von dem Ministerpräsidenten des Freistaats Bayern, Horst Seehofer, in der Bayrischen Staatskanzlei empfangen und besuchte einen weltweit führenden Hersteller von Bremssystemen für Schienen- und Nutzfahrzeuge, der seine Produkte insbesondere auch nach China exportiert. Das 13. Symposium im Rahmen des Deutsch-Chinesischen Rechtsstaatsdialogs findet im nächsten Jahr wieder in China statt. Das neue Drei-Jahresprogramm für den Zeitraum 2013-2015 ist derzeit in Arbeit. Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichekeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 18 580 9090 Fax:030 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PM zum RSD.pdf Description: PM zum RSD.pdf ___ Pressemeldungen
[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ: Bundeskabinett beschließt Schlichtung im Luftverkehr
Bundeskabinett beschließt Schlichtung im Luftverkehr Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Schlichtung im Luftverkehr erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Gerade zur Reisezeit passiert es häufiger, dass Flüge überbucht sind, annulliert werden oder sich verspäten. Auch ist es nicht selten, dass Reisegepäck verloren geht oder beschädigt bzw. verspätet abgeliefert wird. In all diesen Fällen haben Fluggäste umfangreiche Ansprüche gegen die Fluggesellschaften. Diese Ansprüche nutzen in der Praxis aber nur wenig, wenn sie nicht auch tatsächlich schnell, kostengünstig und unbürokratisch durchgesetzt werden können. Hier setzt das neue Gesetz an. Es sorgt dafür, dass sich künftig jeder Fluggast an eine Schlichtungsstelle wenden kann, um seine Ansprüche außergerichtlich geltend zu machen. Von dem Schlichtungsverfahren profitieren auch die Luftfahrtunternehmen. Die Vermeidung eines Gerichtsverfahrens ist oft auch für sie die kostengünstigere Lösung und dient dem Erhalt der Kundenbeziehungen. In anderen Wirtschaftszweigen, etwa bei den Versicherungen, ist Schlichtung bereits ein Erfolgsmodell. Vor einigen Monaten konnte mit den Verbänden der deutschen und der ausländischen Fluggesellschaften eine Einigung auf eine freiwillige Teilnahme an einer Schlichtung erzielt werden. Die Freiwilligkeit der Teilnahme lässt erwarten, dass auch die Schlichtung im Luftverkehr ein Erfolgsmodell wird. Eine gesetzlich verordnete Schlichtung gegen den Willen der Unternehmen wäre zum Scheitern verurteilt gewesen, weil niemand gesetzlich gezwungen werden kann, Schlichtungsvorschläge zu akzeptieren. Zum Hintergrund: Fluggäste haben aus dem internationalen, europäischen und nationalen Recht umfangreiche Ansprüche gegen die Fluggesellschaft in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung von Flügen sowie der Beschädigung oder des Verlustes von Gepäck. Hieraus erwachsende Zahlungsansprüche bis zu 5.000 Euro schnell, kostengünstig und durch eine unabhängige Stelle schlichten zu können, ist das Ziel des heute vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurfs. Da Voraussetzung für das Funktionieren der Schlichtung ihre Akzeptanz durch die Luftfahrtunternehmen ist, hat die Bundesregierung intensive Gespräche mit den Luftfahrtunternehmen und ihren Verbänden geführt. Dabei ist es letztlich gelungen, sich auf gemeinsame Eckpunkte für eine Schlichtung im Luftverkehr zu verständigen. Inhaltlich basiert der Gesetzentwurf auf den Eckpunkten und setzt diese um, soweit dies durch Gesetz erfolgen muss. Dabei setzt die Bundesregierung zunächst auf eine freiwillige Schlichtung durch privatrechtlich, d. h. durch die Luftfahrtunternehmen organisierte Schlichtungsstellen. Erfüllen sie die gesetzlich festgelegten Anforderungen, insbesondere an die Unparteilichkeit der Stelle und die Fairness des Verfahrens, können sie von der Bundesregierung anerkannt werden (§ 57 Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Unternehmen, die sich nicht freiwillig an der Schlichtung beteiligen, werden einer behördlichen Schlichtung überantwortet (§ 57a LuftVG). Das Verfahren ist für den Fluggast - abgesehen von Missbrauchsfällen - kostenlos. Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichekeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 18 580 9090 Fax:030 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PM Schlichtung Luftverkehr.pdf Description: PM Schlichtung Luftverkehr.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ: Bundesgesetze kostenlos und jetzt auch im XML-Format
Bundesgesetze kostenlos und jetzt auch im XML-Format Ab sofort stellt Ihnen das Bundesjustizministerium zusammen mit der juris GmbH nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos auch als XML-Variante zur Verfügung. Wir haben das bisherige Angebot an Gesetzen und Verordnungen in html und pdf um das maschinenlesbare und plattform- und implementationsunabhängige XML-Format erweitert. Das Angebot steht ab dem 29. Juni 2012 zur Verfügung. Der kostenfreien Bürgerservice Gesetze im Internet ist direkt unter http://www.gesetze-im-internet.de/ oder verlinkt über unsere Homepage www.bmj.de erreichbar. Die juris GmbH sichert als technischer Dienstleister den Betrieb. _ Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichekeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 18 580 9090 Fax:030 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PM Bundesgesetze.pdf Description: PM Bundesgesetze.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] Pressestelle BMJ: Rechtsschutz für Kapitalanleger wird gestärkt
Rechtsschutz für Kapitalanleger wird gestärkt Zu dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Rechtsstreitigkeiten wegen Kapitalanlagen haben in den letzten Jahren an Zahl und insbesondere auch an Bedeutung zugenommen. Viele Anleger geraten durch den Verlust ihrer Kapitalanlage in finanzielle Schwierigkeiten. Dieser Trend wird auch in Zukunft Bestand haben. Das neue Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) wird dazu beitragen, Kapitalanlegern effizienteren Rechtsschutz zu gewähren, die Wirksamkeit der kapitalmarktrechtlichen Regeln sicherzustellen und dadurch das Vertrauen der Anleger in den Finanzmarktstandort Deutschland zu erhöhen. Zum Hintergrund: Das KapMuG wurde im Jahr 2005 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Es hat zur effektiven gerichtlichen Handhabung von Massenklagen mit kapitalmarktrechtlichem Bezug ein neuartiges Musterverfahren eingeführt. Wegen der zahlreichen zivilprozessualen Neuerungen befristete der Gesetzgeber die Geltungsdauer des Gesetzes zunächst auf fünf Jahre, um in dieser Zeit zu evaluieren, ob sich das Gesetz in der Praxis bewährt. Nach einer Verlängerung der Geltungsdauer um zwei Jahre tritt das Gesetz nunmehr am 31. Oktober 2012 außer Kraft. Das KapMuG ist von Prof. Dr. Axel Halfmeier von der Frankfurt School of Finance Management evaluiert worden. Der Abschlussbericht wurde im Oktober 2009 vorgelegt und im April 2010 veröffentlicht. Die Evaluation hat ergeben, dass das Kapitalanleger-Musterverfahren ein taugliches Instrument zur Bewältigung von Massenklagen im Bereich des Kapitalmarktrechts ist, jedoch in einigen Punkten der Überarbeitung bedarf. Das Gesetz greift einige Verbesserungsvorschläge aus dem Abschlussbericht zur Evaluation auf, so zum Beispiel die neuen Regeln zum Vergleichsabschluss im Musterverfahren und einige Maßnahmen zur Beschleunigung der Verfahren. Das nun beschlossene Gesetz erweitert den Anwendungsbereich gegenüber dem bisherigen Recht moderat auf Rechtsstreitigkeiten mit nur mittelbarem Bezug zu einer öffentlichen Kapitalmarktinformation. Dadurch kann zukünftig auch die Haftung wegen fehlerhafter Anlagevermittlung oder -beratung, in der eine öffentliche Kapitalmarktinformation, etwa ein Prospekt, verwendet wurde, Gegenstand eines Musterverfahrens sein. Daneben wird ein einfacher Zugang zum Musterverfahren eröffnet: Künftig können Kapitalanleger einen Anspruch zum Musterverfahren anmelden und dadurch bewirken, dass die Verjährung ihres Anspruchs gehemmt wird. Auf diese Weise können sie den Ausgang des Musterverfahrens abwarten und erst danach entscheiden, ob sie Klage erheben. Darüber hinaus wird der Vergleichsabschluss im Musterverfahren vereinfacht, um eine gebündelte gütliche Beilegung der Rechtsstreitigkeiten im Musterverfahren zu fördern. Zudem werden die Eröffnung des Musterverfahrens und seine Erledigung durch eine Reihe von Einzelmaßnahmen, wie etwa durch die Einführung einer Frist, innerhalb derer ein zulässiger Musterverfahrensantrag bekanntzumachen ist, und durch die Verlagerung der Zuständigkeit für Erweiterungen des Musterverfahrens vom Landgericht auf das Oberlandesgericht, beschleunigt. Schließlich wird die Zulässigkeit der gerichtlichen Trennung von streitgenössischen Klagen in Einzelverfahren begrenzt, um ein gemeinsames gerichtliches Vorgehen der Kapitalanleger bereits in der ersten Instanz zu fördern. Das neue KapMuG wird erneut befristet, diesmal auf acht Jahre. In dieser Zeit sollen die Erfahrungen mit dem neuen Musterverfahren ausgewertet werden, damit der Gesetzgeber abschließend entscheiden kann, ob das Musterverfahren dauerhaft in das Zivilverfahrensrecht aufgenommen werden soll. Nun wird der Bundesrat über das Gesetz beschließen. Seine Zustimmung ist nicht erforderlich. Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichekeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 18 580 9090 Fax:030 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PM KapMuG.pdf Description: PM KapMuG.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ: Stiftung Datenschutz bis zum Oktober
Stiftung Datenschutz bis zum Oktober Zum Beschluss des Bundestages vom Donnerstag zur Errichtung einer Stiftung Datenschutz bis zum Oktober erläutert die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Heute hat der Bundestag die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Stiftung Datenschutz ihr Geschäft in Leipzig aufnehmen kann. Der Auftrag zur Errichtung der Stiftung ist ein großer Erfolg für den Datenschutz. Die Stiftung soll helfen, bei den Bürgerinnen und Bürger ein Bewusstsein dafür schaffen, wie wertvoll ihre Daten im Internet sind. Daten sind die Währung in der digitalen Welt. Bildung und Aufklärung der Nutzer werden in diesem sensiblen Bereich des Internets gestärkt. Damit werden wir auch das Vertrauen in die IT-Wirtschaft stärken. Mit der Entwicklung eines Datenschutzgütesiegels wird die Stiftung zudem deutlich machen, dass der Datenschutz ein wertvoller Wettbewerbsfaktor ist. Nun sollte zügig das Eintragungsverfahren durchgeführt werden. Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichekeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 18 580 9090 Fax:030 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PM Stiftung Datenschutz.pdf Description: PM Stiftung Datenschutz.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger neue Präsidentin des Deutschen Forums für Kriminalprävention
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger neue Präsidentin des Deutschen Forums für Kriminalprävention Das Kuratorium der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) hat in seiner gestrigen Sitzung in Berlin die Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zu seiner neuen Präsidentin gewählt. Sie übernimmt die Geschäfte von ihrem Amtsvorgänger, Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich. Das Deutsche Forum Kriminalprävention ist der richtige Ort, um die bestehenden wirksamen und erfolgreichen, langfristigen und nachhaltigen Methoden im Umgang mit kriminellem Verhalten zu bündeln, darüber zu forschen und sich zwischen den im Forum verbundenen Akteuren auszutauschen. Die Übernahme der Präsidentschaft gibt die Möglichkeit dafür zu werben, dass Prävention die möglicherweise unauffälligere, dafür aber gegenüber der Repression durch gesetzgeberische und sicherheitsbehördliche Maßnahmen die nachhaltigere und wirksamere Methode der Kriminalitätsbekämpfung ist. Dies gilt sogar für so besorgniserregende und gleichzeitig hoch komplexe Kriminalitätsphänomene wie die Entwicklung des gewalttätigen Rechtsextremismus. Ohne den essentiellen Gedanken der Prävention läuft die politische Auseinandersetzung mit der Kriminalität Gefahr, reflexartig in Wellen stattzufinden: Nach einer Straftat folgt die öffentliche Verurteilung, der sich bald politische Forderungen nach Verschärfungen im Strafrecht anschließen, die kurz danach aber dem medialen Vergessen anheim fallen. Dieses oft geübte Verhaltensmuster wird der Komplexität von Kriminalität und den bestehenden Möglichkeiten zu ihrer Bekämpfung nicht gerecht. Es nützt weder den berechtigten Anliegen der Opfer von Straftaten, noch sind solche Aufregungswellen geeignet, eine Abschreckungswirkung zu entfalten. Hintergrund Das DFK wurde im Jahre 2001 als gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Bonn gegründet. Dem gesamtgesellschaftlich zusammengesetzten Kuratorium gehören neben der Bundesregierung und den Bundesländern Vertreter der Wirtschaft sowie Verbände, Gewerkschaften, Religionsgemeinschaften und kommunale Spitzenverbände an. Aufgabe der Stiftung ist die Förderung der Kriminalprävention in allen Aspekten. Sie reicht von der Vernetzung staatlicher wie zivilgesellschaftlicher Instanzen und Verantwortungsträger über Präventionsforschung, Wissenstransfer und Unterstützung konkreter Präventionsprojekte bis hin zur Fort- und Ausbildung von Fachpersonal. Ein besonderer thematischer Schwerpunkt des DFK liegt in der Prävention von Gewalt. So hatte die Stiftung beispielsweise mithilfe eines Teams von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in den Jahren 2001 bis 2006 im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz das Konzept der international so bezeichneten Hate-Crimes im Hinblick auf die deutsche Situation untersucht. Die Studie ergab, dass das Ziel einer Absenkung der Straftaten in diesem Bereich vor allem mit einer langfristigen Ausbildung bzw. Änderung der inneren Einstellung zum Umgang mit dem Anders-Sein zu erreichen ist. Weniger die Erhöhung von Strafnormen als die ständige Thematisierung, Isolierung und Sanktionierung von Gewalthandlungen, aber auch die Entwicklung von Mitgefühl sind in der Lage, Hassgewalt effektiv vorzubeugen. Diese Erkenntnisse sind auch auf andere Gewaltdelikte übertragbar. Nähere Informationen unter: www.kriminalpraevention.de _ Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichekeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 18 580 9090 Fax:030 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PM Deutsches Forum für Kriminalprävention.pdf Description: PM Deutsches Forum für Kriminalprävention.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ: Elektronischer Rechtsverkehr soll die Kommunikation zwischen Justiz und Bürgern weiter fördern
Elektronischer Rechtsverkehr soll die Kommunikation zwischen Justiz und Bürgern weiter fördern Zu den anlässlich der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) am 13./14. Juni 2012 in Wiesbaden vorgestellten Diskussionsentwürfen eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs bei den Gerichten sowie eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: In vielen Bereichen, wie etwa dem online-Shopping oder dem online-Banking, ist der Rechtsverkehr auf elektronischem Weg bereits eine Selbstverständlichkeit. Bei der Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten gibt es jedoch noch Aufholbedarf. Oftmals sind es rein praktische Gründe sowie unterschiedliche Standards in den einzelnen Bundesländern, die dazu führen, dass die bereits heute möglichen elektronischen Übermittlungsformen nicht genutzt werden. Durch die Regelungen in den Diskussionsentwürfen des Bundesjustizministeriums soll der elektronische Rechtsverkehr zwischen Bürgern und der Justiz weiter gefördert werden. In einigen Jahren sollen deshalb alle Gerichte bundesweit für elektronische Eingänge geöffnet werden. Neben der schon heute möglichen Übermittlung mit qualifizierter elektronischer Signatur sollen dann auch weitere sichere Übermittlungswege wie De-Mail oder das kostenlose Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) zulässig sein. Künftig sollen bundesweit einheitliche und technikneutrale Standards für die elektronische Kommunikation mit der Justiz gelten. Damit korrespondierend soll für Rechtsanwälte die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr verpflichtend sein. In Strafsachen soll parallel dazu eine umfassende elektronische Aktenführung eingeführt werden. Es werden Ressourcen sowohl bei den Justizbehörden, aber auch bei den Rechtsanwälten geschont und hierdurch eine effektivere und schnellere Arbeitsweise ermöglicht. Dies kommt allen Beteiligten zugute. Alle Dokumente im Strafverfahren sollen nach dem Stand der Technik mit hohem Beweiswert eingescannt und dem Verfahren in elektronischer Form zugrunde gelegt werden. Auch die Bundesländer wollen mit dem Gesetzentwurf der E-Justice Bundesratsinititive die Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs erreichen. Wir werden die mit den Bundesländern bereits in der Vergangenheit konstruktive und offene Diskussion zu diesem wichtigen gemeinsamen Vorhaben fortsetzen. Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichekeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 18 580 9090 Fax:030 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PM zur JuMiKo.pdf Description: PM zur JuMiKo.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] PM BMJ: EU-Erbrechtsverordnung trägt den Bedürfnissen gesteigerter Mobilität Rechnung
EU-Erbrechtsverordnung trägt den Bedürfnissen gesteigerter Mobilität Rechnung Zu der heute vom Rat der EU-Justizminister angenommenen EU-Erbrechtsverordnung erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Erben und Vererben betrifft so ziemlich alle Bürgerinnen und Bürger im Laufe ihres Lebens irgendwann einmal. Bislang bestimmt jeder EU- Mitgliedstaat in seinem nationalen Erbrecht, wer Erbe wird, welche Höhe Erbteile oder Pflichtteile haben, welche Formvorschriften für Testamente gelten und auf welche Weise Erben ihre Rechte nachweisen können. Die nationalen Regelungen der EU-Mitgliedstaaten sind dabei ganz unterschiedlich ausgestaltet. Diese unterschiedlichen Regelungen können dazu führen, dass derselbe Erbfall in unterschiedlichen Staaten unterschiedlich beurteilt und behandelt wird. Auch werden Erbnachweise aus einem Mitgliedstaat der EU in den anderen Mitgliedstaaten häufig nicht anerkannt. Dadurch müssen Erben unter Umständen in verschiedenen Staaten parallel Erbnachweise beantragen. Die neue EU-Verordnung schafft durch einfache und unbürokratische Regelungen Abhilfe. In der Regel wird in Zukunft das Erbrecht des Staates angewendet, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Rechtsunsicherheit und bürokratischer Aufwand werden durch die neue EU-Erbrechtsverordnung minimiert. Die Neuregelungen werden künftig die grenzüberschreitende Nachlassplanung und die Durchführung von Erbsachen mit EU-Bezug erleichtern. Der zunehmenden Mobilität vieler Menschen wird Rechnung getragen, denn für viele gehört es heute zum Alltag, sich in einem anderen EU-Staat niederzulassen und dort eine Familie zu gründen, ein Haus zu kaufen oder Geld anzulegen. Durch diese gesteigerte Mobilität mehren sich auch die Erbfälle mit Bezug ins EU-Ausland. Die Zahlen sprechen für sich: Bereits heute haben 10% aller Erbfälle in Europa einen grenzüberschreitenden Bezug, das sind etwa 450.000 Erbfälle mit einem Nachlasswert von ca. 120 Milliarden Euro. Zum Hintergrund: Die Verordnung legt einheitliche Regeln darüber fest, welches Erbrecht auf einen internationalen Erbfall anzuwenden ist (Vereinheitlichung des internationalen Privatrechts). Dadurch, dass in allen Mitgliedstaaten der EU (außer Dänemark, Irland und Großbritannien) das anwendbare Erbrecht nach denselben Regeln bestimmt wird, wird die derzeitige Rechtszersplitterung bei der Beurteilung grenzüberschreitender Erbsachen künftig beseitigt. Die allgemeine Regel besagt: Es wird das Erbrecht des Staates angewendet, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Für alle Menschen, die auf Dauer in Deutschland leben und dann versterben, gilt also künftig deutsches Erbrecht, gleichgültig welche Staatsangehörigkeit sie besitzen. Durch ein Testament oder einen Erbvertrag kann der Erblasser stattdessen auch das Erbecht des Staates wählen, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt. Zum Beispiel kann ein dauerhaft auf Mallorca lebender Deutscher deutsches Erbrecht wählen. Dann wird er nach deutschem Recht beerbt. Wenn er dagegen keine Rechtswahl trifft, kommt künftig spanisches Erbrecht zur Anwendung, wenn der letzte gewöhnliche Aufenthalt Mallorca war. Die neue Verordnung führt außerdem ein Europäisches Nachlasszeugnis ein, das in allen Mitgliedstaaten der Verordnung einheitlich gilt. Damit können Erben und Testamentsvollstrecker in allen Mitgliedstaaten, in denen die Verordnung gilt, ihre Rechtsstellung einheitlich nachweisen. Darüber hinaus werden die nationalen Erbnachweise der Mitgliedstaaten, zum Beispiel der deutsche Erbschein, in den anderen Mitgliedstaaten nach den Regeln der Verordnung anerkannt. Erben müssen also künftig nicht mehr in jedem Mitgliedstaat einen neuen Erbnachweis beantragen. Dagegen ändert die Verordnung das nationale Erbrecht der Mitgliedstaaten nicht. Die Verordnung wird im Laufe des Jahres 2015 zur Anwendung kommen. Diese Übergangsfrist soll es allen Betroffenen ermöglichen, sich auf die neue Rechtslage einzustellen. Die Verordnung gilt in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Dänemark, Irland und Großbritannien. ___ Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: (030) 18 580 - 9090 Fax: (030) 18 580 - 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PM-ErbrechtsVO.pdf Description: PM-ErbrechtsVO.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] Presseeinladung: Preisverleihung BMJ-Schülerwettbewerb gegen Rechtsextremismus
PE_Preisverleihung_Schülerwettbewerb_gegen_Rechtsextremismus.pdf Presseeinladung Preisverleihung BMJ-Schülerwettbewerb gegen Rechtsextremismus Das Bundesjustizministerium lädt 240 Schülerinnen und Schüler zu der Preisverleihung des Schülerwettbewerbs gegen Rechtsextremismus nach Berlin ein. Stellvertretend für alle, die es verdient hätten ausgezeichnet zu werden, vergibt das Bundesjustizministerium unter den in die engere Wahl gekommenen Schülerinnen und Schüler die ersten drei Preise für Gruppen- und Einzelbeiträgen. Die Gewinner werden an diesem Abend erstmals öffentlich bekannt gegeben und es werden Sonderpreise für Kreativität und Zivilcourage vergeben. Große Preisverleihung mit Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Sanem Kleff, Vorsitzende des Projekts Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage Moderation: VIVA-Moderator Jan Köppen und anschließender After-Show-Party am 30. Mai 2012. 19 Uhr (Einlass 18.30 Uhr). Ende 23.00 Uhr im Radial-System Berlin, Holzmarktstraße 33, 10243 Berlin Um Voranmeldung wird gebeten unter 030 18580-9090 oder per E-Mail unter pre...@bmj.bund.de. Der BMJ-Schülerwettbewerb unter dem Motto Mit Recht gegen Rechtsextremismus sollte Ideen gegen Rechtsextremismus sammeln, fördern und auszeichnen. Ziel des Wettbewerbes ist, das zivilgesellschaftliche Engagement von Schülerinnen und Schülern gegen Rechtsextremismus zu stärken. ___ Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: (030) 18 580 - 9090 Fax: (030) 18 580 - 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PE_Preisverleihung_Schülerwettbewerb_gegen_Rechtsextremismus.pdf Description: Binary data ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] Presseeinladung BMJ - Preisverleihung BMJ-Schülerwettbewerb gegen Rechtsextremismus
Presseeinladung Preisverleihung BMJ-Schülerwettbewerb gegen Rechtsextremismus Das Bundesjustizministerium lädt 240 Schülerinnen und Schüler zu der Preisverleihung des Schülerwettbewerbs gegen Rechtsextremismus nach Berlin ein. Stellvertretend für alle, die es verdient hätten ausgezeichnet zu werden, vergibt das Bundesjustizministerium unter den in die engere Wahl gekommenen Schülerinnen und Schüler die ersten drei Preise für Gruppen- und Einzelbeiträgen. Die Gewinner werden an diesem Abend erstmals öffentlich bekannt gegeben und es werden Sonderpreise für Kreativität und Zivilcourage vergeben. Große Preisverleihung mit Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Sanem Kleff, Vorsitzende des Projekts Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage Moderation: VIVA-Moderator Jan Köppen und anschließender After-Show-Party am 30. Mai 2012. 19 Uhr (Einlass 18.30 Uhr). Ende 23.00 Uhr im Radial-System Berlin, Holzmarktstraße 33, 10243 Berlin Um Voranmeldung wird gebeten unter 030 18580-9090 oder per E-Mail unter pre...@bmj.bund.de. Der BMJ-Schülerwettbewerb unter dem Motto Mit Recht gegen Rechtsextremismus sollte Ideen gegen Rechtsextremismus sammeln, fördern und auszeichnen. Ziel des Wettbewerbes ist, das zivilgesellschaftliche Engagement von Schülerinnen und Schülern gegen Rechtsextremismus zu stärken. _ Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichekeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 18 580 9090 Fax:030 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PE_Preisverleihung_Schülerwettbewerb_gegen_Rechtsextremismus.pdf Description: PE_Preisverleihung_Schülerwettbewerb_gegen_Rechtsextremismus.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] PM BMJ: Gesetzentwurf erleichtert Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen außerhalb der EU
PM_Haager_Übereinkommen_Kabinett.pdf Gesetzentwurf erleichtert Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen außerhalb der EU Zu dem heute im Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen und zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts erklärt Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger: Das neue internationale Unterhaltsverfahrensrecht erleichtert die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen insbesondere von Kindern im Ausland. Kinder brauchen die bestmögliche Unterstützung, um den Unterhalt durchsetzen zu können, der ihnen zusteht. Der Gesetzentwurf ist ein weiterer Baustein, der absichert, dass die Durchsetzbarkeit der Ansprüche nicht an Grenzen Halt macht - auch nicht an den Grenzen der Europäischen Union. Wer Unterhalt schuldet, muss ihn zahlen, auch wenn er nicht mehr im Land seines Kindes lebt. Das neue Recht erweitert das bereits bestehende System der effektiven Zusammenarbeit staatlicher zentraler Behörden. Die Regelungen straffen das Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren. Unterhaltsentscheidungen aus anderen Vertragsstaaten werden grundsätzlich anerkannt oder für vollstreckbar erklärt, wenn sich der Schuldner nicht dagegen wehrt. Erweitert wird der kostenfreie Bezug von Verfahrenskostenhilfe. Kinder sollen nicht durch hohe Gerichtskosten von ihrem Recht auf Unterhalt abgeschnitten werden. Wenn im nächsten Jahr die USA und mittelfristig auch andere Staaten dem Übereinkommen beitreten, kommen wir einem globalen System der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen ein Stück näher. Zum Hintergrund: Die Bundesregierung hat den vom Bundesjustizministerium vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen und zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts beschlossen. Das Übereinkommen ist aufgrund der Genehmigung durch den Rat der Europäischen Union vom 9. Juni 2011 für Deutschland im Verhältnis zu anderen Vertragsstaaten auch ohne eine eigenständige Ratifikation verbindlich. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält die für die Durchführung dieses Übereinkommens erforderlichen Anpassungen des Auslandsunterhaltsgesetzes. Mit diesem Gesetz ist bereits die EG-Unterhaltsverordnung durchgeführt worden. Im Bereich der Europäischen Union hat die EG-Unterhaltsverordnung Vorrang, die seit ihrem Wirksamwerden am 18. Juni 2011 die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen im EU-Ausland wesentlich erleichtert. Das Übereinkommen und der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf haben daher vor allem außerhalb der Europäischen Union Relevanz. Der Geltungsbereich wird sich absehbar vergrößern. Für 2013 ist mit einem Wirksamwerden des Übereinkommens gegenüber den USA zu rechnen; mittelfristig ist mit weiteren Beitritten zu rechnen. Perspektivisch wird das Übereinkommen außerdem mehrere völkerrechtliche Übereinkommen über die Anerkennung oder Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, die heute bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen in Drittstaaten beachtet werden müssen, nämlich zwei Haager Übereinkommen von 1958 und 1973 und ein UN-Übereinkommen von 1956, ersetzen und allein dadurch dem Rechtssuchenden die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen in Drittstaaten erleichtern. Die EG-Unterhaltsverordnung, die in ihrer Struktur wiederum sehr eng an das Haager Übereinkommen vom 23. November 2007 geknüpft ist, ist im Auslandsunterhaltsgesetz (AUG) durchgeführt worden. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält technische Anpassungen des AUG an das Wirksamwerden des Haager Unterhaltsübereinkommens vom 23. November 2007. So wird das Bundesamt für Justiz als zentrale Behörde auch für dieses Übereinkommen bestimmt und der kostenfreie Bezug von Verfahrenskostenhilfe, wie es bisher schon nach der EG-Unterhaltsverordnung der Fall war, auf die Fälle nach dieser Konvention erstreckt. Gerichtliche Entscheidungen über den Unterhalt aus anderen Vertragsstaaten werden grundsätzlich anerkannt oder für vollstreckbar erklärt, wenn der Schuldner nicht dagegen vorgeht. ___ Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: (030) 18 580 - 9090 Fax: (030) 18 580 - 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PM_Haager_Übereinkommen_Kabinett.pdf Description: Binary data ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] PM BMJ: Internet-Button gegen Kostenfallen: Gesetz tritt in Kraft
PM_Inkrafttreten_Kostenfallen.pdf Internet-Button gegen Kostenfallen: Gesetz tritt in Kraft Heute wurde das Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit können die neuen Regelungen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher am 1. August 2012 in Kraft treten. Hierzu erklärt Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger: Kostenfallen im Internet haben sich in den vergangenen Jahren zu einer regelrechten Plage entwickelt. Die Zahlen sprechen für sich: Über 5 Millionen Verbraucher sind in den vergangenen Jahren in solche Fallen getappt und bekamen nach scheinbar kostenlosen Angeboten im Netz scharf formulierte Mahnschreiben. Monatlich beschweren sich über 20.000 Verbraucher bei den Verbraucherzentralen über Kostenfallen und derartige Maschen. Mit dem neuen Internetbutton setzen wir diesen Machenschaften ein Ende. Bis das neue Gesetz am 1. August 2012 in Kraft tritt, müssen sich die Anbieter beeilen und ihre Bestellformulare auf den aktuellen Stand bringen. Mit Inkrafttreten muss künftig bei online-Bestellungen zwingend eine Schaltfläche mit der Aufschrift zahlungspflichtig bestellen oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung vorgesehen sein. Der neue Bestell-Button muss dem Verbraucher sofort und unmissverständlich klarmachen, auf was er sich einlässt. Kosten dürfen nicht mehr im Kleingedruckten versteckt werden. Alle wichtigen Angaben wie zum Beispiel auch die Mindestlaufzeit des Vertrages müssen dem Verbraucher vor Augen geführt werden, unmittelbar bevor er seine Bestellung abgibt. Beschriftet der Unternehmer den Button nicht in der vorgeschriebenen Weise, kommt kein Vertrag zustande und der Verbraucher ist nicht zur Zahlung verpflichtet. Der Schutz greift immer dann, wenn Waren oder Dienstleistungen online bestellt werden - ob per Computer, Smartphone oder Tablet. Zum Hintergrund: Immer häufiger verschleiern unseriöse Geschäftemacher die Kosten von Onlineangeboten. Bestimmte Internetleistungen werden beispielsweise als gratis angepriesen, als unverbindliche Gewinnspiele bezeichnet oder als Möglichkeit zum Herunterladen von Freeware getarnt. Erst wenn die Rechnung kommt, folgt das böse Erwachen. Häufig zahlen die Internetnutzer aus Unkenntnis oder weil sie sich durch eine aggressive Verfolgung der vermeintlichen Zahlungsansprüche unter Druck gesetzt fühlen. Die Buttonlösung schafft Abhilfe. Bei kostenpflichtigen Onlineangeboten müssen Unternehmer künftig Preis, Lieferkosten, Mindestlaufzeiten sowie wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung unmittelbar vor der Bestellung klar und verständlich anzeigen. Ein Vertrag kommt nur zu Stande, wenn der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Die Schaltfläche für die Bestellung muss unmissverständlich und gut lesbar auf die Zahlungspflicht hinweisen. Diese Neuregelung gilt für alle Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen auf Online-Plattformen im Internet - sei es über den heimischen Computer, das Smartphone oder einen Tablet-PC. Am 2. März 2012 hat das Gesetz den Deutschen Bundestag und am 30. März 2012 den Bundesrat passiert. Durch die Verkündung im Bundesgesetzblatt am heutigen Tag kann die Buttonlösung am 1. August 2012 in Kraft treten. Parallel zu dem deutschen Gesetzgebungsverfahren hat sich die Bundesjustizministerin erfolgreich für die Aufnahme einer Buttonlösung in die europäische Verbraucherrechterichtlinie eingesetzt. Die Richtlinie ist am 12. Dezember 2011 in Kraft getreten; allerdings haben die Mitgliedstaaten bis zum 13. Dezember 2013 Zeit, die neuen EU-Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Da Kostenfallen ein drängendes Problem sind, hat die Bundesregierung frühzeitig das Startsignal für eine vorzeitige innerstaatliche Regelung gegeben. ___ Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: (030) 18 580 - 9090 Fax: (030) 18 580 - 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PM_Inkrafttreten_Kostenfallen.pdf Description: Binary data ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ - Eine Alternative für die Freien Berufe
Eine Alternative für die Freien Berufe Zu dem im Kabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Die deutsche Alternative zur britischen Limited Liablity Partnership (LLP) kommt: Das neue Gesetz macht die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung möglich. Diese Rechtsformvariante der Partnerschaftsgesellschaft für die Freien Berufe vereint steuerliche Transparenz mit einer Haftungsbeschränkung, wenn es zu beruflichen Fehlern kommt. Damit passt die neue Gesellschaftsform besonders zu Kanzleien und anderen freiberuflichen Zusammenschlüssen, in denen die Partner hoch spezialisiert in Teams zusammen arbeiten. Das Gesetz wirkt dem Trend größerer Anwaltskanzleien, sich in Form der LLP zusammenzuschließen, entgegen. Voraussetzung für die Haftungsbeschränkung ist, dass die Vertragspartner eine Haftpflichtversicherung abschließen. Diese Haftpflichtversicherung dient dem Schutz des Vertragspartners. Durch die Bezeichnung mit beschränkter Berufshaftung ist auf die Haftungsbeschränkung aufmerksam zu machen. Zum Hintergrund: Der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte und Steuerberater war im Februar 2012 an die betroffenen Kreise versandt worden. Nachdem das Bundeskabinett dem Entwurf jetzt zugestimmt hat, geht er nunmehr ins Gesetzgebungsverfahren. Mit einem Inkrafttreten kann Anfang 2013 gerechnet werden. Der Entwurf sieht neben der herkömmlichen Partnerschaftsgesellschaft mit Haftungskonzentration auf den Handelnden auch die Möglichkeit einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung vor. Damit wird die Haftung für berufliche Fehler auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, die Haftung für andere Schulden wie Mieten und Löhne bleibt bestehen. Im Gegenzug wird ein angemessener, berufsrechtlich geregelter Versicherungsschutz eingeführt und die Partnerschaft wird einen entsprechenden Namenszusatz führen, der auch in das Partnerschaftsregister einzutragen ist. Als Beispiel einer zulässigen Abkürzung wird das Kürzel mbB ausdrücklich gesetzlich vorzusehen. Für eine aus Anwälten (Rechtsanwälte und Patentanwälte) bestehende Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung sind als Mindestversicherungssumme 2,5 Millionen Euro vorgesehen. Eine aus Steuerberatern bestehende Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung muss angemessen versichert sein. Wirtschaftsprüfer müssen mit einer Millionen Euro versichert sein. Weitere Freie Berufe mit gesetzlichem Berufsrecht können jederzeit durch eine entsprechende Regelung in ihrem Berufsrecht hinzutreten und die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung für sich nutzen. Im Übrigen werden in dem Gesetzesentwurf Einzelgesetze angepasst, um die kürzlich erfolgte Neuregelung des Patentanwaltsberufs in der Schweiz sowie das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union vom 21. Juni 1999 (BGBl. II 2001 S. 810), das am 1. Juni 2002 in Kraft getreten ist (BGBl. II 2002 S. 16092) nachzuvollziehen. __ Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichekeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 18 580 9090 Fax:030 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PM_PartG mbh.pdf Description: PM_PartG mbh.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] PM BMJ: Modernisierung des Seehandelsrechts
PM_Seehandelsrecht.pdf Modernisierung des Seehandelsrechts Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Reform des Seehandelsrechts erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Mit dem neuen Seehandelsrecht werden auch die Rechte von Passagieren deutlich verbessert. Das deutsche Seehandelsrecht wird insgesamt modernisiert und für den internationalen Wettbewerb fit gemacht. Unnötiger gesetzlicher Ballast wird von Bord geworfen und das noch aus dem 19. Jahrhundert stammende Seehandelsrecht wird insgesamt deutlich entbürokratisiert. Die Zahl der seehandelsrechtlichen Vorschriften wird auf etwa die Hälfte reduziert. Unglücksfälle wie der des Kreuzfahrtschiffs Costa Concordia haben gezeigt, wie wichtig unbürokratische Entschädigungszahlungen an Passagiere sind. Das Gesetz trifft Vorsorge dafür, dass Entschädigungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes künftig verschuldensunabhängig gezahlt werden. Die neuen Rahmenbedingungen für Seebeförderungen werden auch für die Wirtschaft zu mehr Rechtssicherheit führen und den Handels- und Rechtsstandort Deutschland stärken. Weil für den Transport auf dem Seeweg vor allem internationale Regelungen große Bedeutung haben, orientieren sich die Neuregelungen im innerstaatlichen Seehandelsrecht weiterhin am Vorbild der geltenden internationalen Übereinkommen. Es ist beabsichtigt, die Reform noch in diesem Jahr abzuschließen. Zum Hintergrund: Der Entwurf führt erstmals eine verschuldensunabhängige Haftung des Beförderers für Personenschäden ein und hebt den Haftungshöchstbetrag für die darüber hinaus fortbestehende verschuldensabhängige Haftung des Beförderers deutlich an, nämlich von bisher rund 164 000 Euro auf 468 000 Euro. Passagiere werden also künftig deutlich besser geschützt. Für die Schifffahrt ergibt sich daraus kein Nachteil. Schiffsbeförderungen sind ausgesprochen sichere Beförderungen. die Zahl der Unfälle in der Schifffahrt ist sehr gering, was sich bei der Berechnung von Versicherungsprämien auswirkt. Das Seehandelsrecht ist im Handelsgesetzbuch geregelt und enthält bisher noch eine Reihe überkommener Rechtsinstitute, wie die aus dem Mittelalter stammende Partenreederei und das Verklarungsverfahren. Diese Institute sind heute weitgehend überflüssig geworden. Sie werden den Anforderungen der modernen maritimen Wirtschaft nicht mehr gerecht und werden daher gestrichen. Für die Reform wird das Fünfte Buch des Handelsgesetzbuchs insgesamt neu gegliedert und damit übersichtlicher gestaltet. Zentrale Regelungen über die Personen der Schifffahrt - also Reeder, Ausrüster und Schiffsbesatzung - werden an den Beginn des Fünften Buches gestellt. Unmittelbar im Anschluss folgen die Regelungen über Beförderungsverträge. Zu diesen zählt der Entwurf zum einen die Seefrachtverträge, zum anderen die Personenbeförderungsverträge. Die heute in einer Anlage zum Handelsgesetzbuch enthaltenen Bestimmungen über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See werden aufgehoben. Soweit Seefrachtverträge betroffen sind, differenziert der Entwurf klar zwischen dem Stückgutfrachtvertrag und dem Reisefrachtvertrag. Gleichrangig neben dem Zweiten Abschnitt über Beförderungsverträge steht der Dritte Abschnitt über Schiffsüberlassungsverträge. Durch diese Struktur wird deutlich gemacht, dass Schiffsüberlassungsverträge, also die Schiffsmiete (Bareboat-Charter) und der Zeitchartervertrag, nicht als Beförderungsverträge anzusehen sind. Der Entwurf berücksichtigt bei der Regelung der Rechtsstellung des Kapitäns, dass sich dessen ursprünglich unternehmerähnliche Stellung inzwischen in eine arbeitnehmerähnliche Stellung gewandelt hat und dementsprechend nicht mehr gerechtfertigt ist, den Kapitän gegenüber allen Reiseinteressenten für die Ausführung der vom Reeder abgeschlossenen Verträge haften zu lassen. Bei der Neuregelung des Seefrachtrechts werden die Vorschriften über den Stückgutfrachtvertrag stärker angelehnt an die bereits modernisierten Vorschriften im Vierten Buch des Handelsgesetzbuchs über das Frachtgeschäft sowie an die allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch. Sonderregelungen für die Seebeförderung berücksichtigen vor allem die veränderte Schifffahrtspraxis und die elektronische Abwicklung des Geschäftsverkehrs. Dementsprechend gestattet der Entwurf, dass der Verfrachter Container, die auf einem Containerschiff befördert werden, ohne Zustimmung des Befrachters auf Deck verladen und umladen darf. Außerdem regelt er erstmalig den Seefrachtbrief und schafft eine gesetzliche Grundlage für die Verwendung elektronischer Beförderungsdokumente. ___ Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: (030) 18 580 - 9090 Fax: (030) 18 580 - 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PM_Seehandelsrecht.pdf Description: Binary data
[Pressemeldungen] PM BMJ: Flexiblere Patentverfahren, bessere Zahlungsmoral und eine neue Rechtsbehelfsbelehrung
PM_Patentverfahren_Zahlungsmoral_Rechtsbehelfsbelehrung.pdf Flexiblere Patentverfahren, bessere Zahlungsmoral und eine neue Rechtsbehelfsbelehrung Die Bundesregierung hat heute Gesetzentwürfe beschlossen, die das Patentverfahren, die Zahlung im Geschäftsverkehr und das Zivilprozessrecht betreffen. Der Entwurf zum Patentnovellierungsgesetz sorgt dafür, dass Patente und Gebrauchsmuster künftig leichter beantragt und geprüft werden können. Der Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr soll die Zahlungsmoral von Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern verbessern. Und schließlich wird durch die Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess den Bürgerinnen und Bürgern die Orientierung im gerichtlichen Instanzenzug erleichtert. 1. Patentnovellierungsgesetz Vor dem Hintergrund, dass allein für Patente jährlich etwa 60.000 Anmeldungen eingehen, soll der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf eines Patentnovellierungsgesetzes die Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) flexibler und kostengünstiger ausgestalten. Der Recherchebericht des DPMA enthält künftig nicht nur eine Auskunft dazu, ob die angemeldete Erfindung neu ist, sondern auch eine vorläufige Bewertung der übrigen Voraussetzungen einer Patentierung. Das Patentnovellierungsgesetz führt ferner die elektronische Akteneinsicht über das Internet ein. Nicht abrufbar sind personenbezogene Angaben, bei denen schutzwürdige Datenschutzinteressen der Einsicht im Netz entgegenstehen. Der Gesetzentwurf reagiert auf geänderte Erfordernisse der Praxis und entsprechende Vorschläge für Innovationen aus der Wirtschaft. 2. Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr Ziel des Gesetzentwurfs zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr ist die Verbesserung der Zahlungsmoral von Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern. Insbesondere ist es für kleine und mittlere Unternehmen mit finanziellen Gefährdungen verbunden, wenn Schuldner die Begleichung offener Forderungen über Gebühr hinauszögern oder sich durch vertragliche Zahlungs- oder Überprüfungsfristen praktisch einen kostenlosen Gläubiger- oder Lieferantenkredit einräumen lassen. Für einige Unternehmen kann dies zu einer wirtschaftlich ernsten oder gar existentiellen Gefahr werden. Der Gesetzentwurf soll diesem Problem entgegenwirken. Es bleibt beim Grundsatz, dass Forderungen sofort fällig sind. Wenn es zu Vereinbarungen kommt, werden zu lange Fristen zum Nachteil der Handwerker aus dem Baugewerbe gedeckelt. Vorgesehen sind demnach vor allem folgende gesetzgeberische Maßnahmen: 1. Einschränkung der Möglichkeit, durch eine Vereinbarung von Zahlungs-, Abnahme- und Überprüfungsfristen die an sich bestehende Pflicht zur sofortigen Begleichung einer Forderung hinauszuschieben; 2. Erhöhung der gesetzlichen Verzugszinsen; 3. Anspruch auf eine zusätzliche Pauschale bei Zahlungsverzug. 3. Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess beschlossen. Während in den übrigen Verfahrensordnungen Belehrungen über die Rechtsbehelfe gegen die Entscheidungen der Gerichte bereits vorgeschrieben sind, ist dies in der Zivilprozessordnung bisher nicht der Fall. Die Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung auch im Zivilprozess schließt diese Lücke. Die Rechtsbehelfsbelehrung erleichtert den Bürgerinnen und Bürgern die Orientierung im gerichtlichen Instanzenzug und soll unzulässige Rechtsmittel vermeiden. Die Bürgerinnen und Bürger werden über Form, Frist und zuständiges Gericht für das Rechtsmittel unterrichtet. Auf diese Weise wird der Rechtsschutz des Einzelnen im gesamten Zivilprozess verbessert. Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist allerdings nur in Verfahren notwendig, in denen die Bürgerinnen und Bürger ihre Sachen selbst vertreten können. Ist anwaltliche Vertretung vorgeschrieben, gilt das nicht, weil der Anwalt seinen Mandant über die Anfechtungsmöglichkeiten unterrichten wird. ___ Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: (030) 18 580 - 9090 Fax: (030) 18 580 - 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PM_Patentverfahren_Zahlungsmoral_Rechtsbehelfsbelehrung.pdf Description: Binary data ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] PM BMJ: BMJ-Schülerwettbewerb: Über 310 Beiträge gegen Rechtsextremismus
PM_Schülerwettbewerb.pdf BMJ-Schülerwettbewerb: Über 310 Beiträge gegen Rechtsextremismus Zum Schülerwettbewerb gegen Rechtsextremismus und der anstehenden Preisverleihung am 30. Mai 2012 in Berlin erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Der Schülerwettbewerb gegen Rechtsextremismus des Bundesministeriums der Justiz hat einen Nerv getroffen: Fast 4.000 Schülerinnen und Schüler aus beinahe allen Bundesländern haben über 310 kreative, bunte und spannende Beiträge eingereicht. Das Engagement gegen Rechtsextremismus lebt, wie das tolle Engagement der Schülerinnen und Schüler zeigt. Die starke Beteiligung an dem Wettbewerb ist ein starkes Signal gegen Rechtsextremismus, Intoleranz und Fremdenfeindlichkeit. Die Spannbreite der eingereichten Ideen reicht von selbstkomponierten Liedern, über Videospots, Geschichten, Gedichten, Plakaten, Präsentationen, Theaterstücken, Stickern bis zu eigenen Homepages und Blogs. Die Wettbewerbsjury trifft bis zum 11. Mai 2012 die Entscheidungen, wer ausgezeichnet wird. Die Gewinner werden dann zu der Preisverleihung nach Berlin eingeladen, die am 30. Mai 2012 in Berlin stattfindet und u.a. von VIVA-Moderator Jan Köppen moderiert werden wird. ___ Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: (030) 18 580 - 9090 Fax: (030) 18 580 - 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PM_Schülerwettbewerb.pdf Description: Binary data ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] PM BMJ: ACTA befördert Debatte über Urheberrecht
Sperrfrist 25.04.2012, 24 Uhr: ACTA befördert Debatte über Urheberrecht Zum Tag des geistigen Eigentums erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, MdB: Heute wird der federführende Ausschuss für internationalen Handel (INTA) des Europäischen Parlaments über ACTA debattieren und Ende Mai seine Empfehlung an das Plenum abgeben. Die Kritik an ACTA in vielen Mitgliedstaaten bezieht sich vor allem auf die unbestimmten urheberrechtlichen Regelungen. Die Diskussion um die politischen Folgen von ACTA zeigt, dass das Urheberrecht on- wie offline diskutiert werden muss. Um Raum für die politische Folgenabschätzung im Europäischen Parlament und für den Europäischen Gerichtshof zu schaffen, hat die Bundesregierung wie auch andere Regierungen in den Mitgliedstaaten die Zeichnung des Abkommes ausgesetzt. Das Übereinkommen ACTA enthält gerade für den Patent- und Markenrechtsschutz keine weiteren Regelungen, die nicht bereits in Deutschland gesetzlich geregelt wären. Die neue digitale Welt ersetzt nicht die Kreativität einzelner, sie schafft Netzwerke für Ideen in neuem Ausmaß. Die digitale Nutzung urheberrechtlich geschützter Lieder, Filme und Texte hat die Durchsetzung von Rechten am geistigen Eigentum vor neue Herausforderungen gestellt. Neben dem Gesetzgeber ist auch die Wirtschaft gefordert, Geschäftsmodelle für morgen zu entwickeln, die die legale Nutzung von Kulturangeboten im Internet ermöglichen. Die neueste BITKOM-Studie geht davon aus, dass die bestehenden legalen Angebote an Beliebtheit gewinnen. Die Kreativen brauchen einen angemessenen Ertrag aus ihren künstlerischen Produkten; die Nutzer einen bequemen und sicheren Zugang zu fairen Konditionen. Unsere Gesellschaft lebt von der Kreativität und dem Erfindungsreichtum unserer Bürgerinnen und Bürger. Die Möglichkeit, individuelle geistige Schöpfungen durch Urheberrechte, Patente oder Marken sichern zu können, entzündet einen spannenden Wettbewerb um die besten Ideen. Das geistige Eigentum vor Piraterie und Fälschungen zu schützen, ist auch in der digitalen Welt eine wichtige Aufgabe. Deutschland als Exportnation verfügt über ein effektives System zur Verfolgung von Produkt- und Markenpiraterie. ___ Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: (030) 18 580 - 9090 Fax: (030) 18 580 - 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PM_ACTA_befoerdert_Debatte_ueber_Urheberrecht.pdf Description: PM_ACTA_befoerdert_Debatte_ueber_Urheberrecht.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] Presseerklärung BMJ - Konferenz in Brighton: Reformen zur Entlastung des EGMR
Konferenz in Brighton: Reformen zur Entlastung des EGMR Am 19. und 20. April richtet das Vereinigte Königreich als derzeitiges Vorsitzland des Europarates in Brighton eine hochrangige Konferenz zur Reform des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus. Die Konferenz baut auf den vorangegangenen Treffen in Interlaken 2010 und Izmir 2011 auf, auf denen bereits einige Maßnahmen beschlossen wurden. Hintergrund der Reformen ist die Tatsache, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte vor einer kaum zu bewältigenden Zahl von Beschwerden steht. Derzeit beträgt der Rückstau etwa 150.000 Verfahren, von denen allerdings die Mehrzahl voraussichtlich unzulässig ist. Seit dem letzten Jahr geht die Zahl der Beschwerden leicht zurück; dennoch müssen Maßnahmen getroffen werden, um die die Situation zu verbessern. Im Vorfeld der Konferenz wurde eine Erklärung erarbeitet, die besonders die Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention betont. Nur dann, wenn die Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen aus der Konvention besser erfüllen und die Urteile des Gerichtshofs konsequent umsetzen, kann die Zahl der Beschwerden in Straßburg nachhaltig reduziert werden. Weitergehende Vorschläge, die in den letzten Wochen vor allem aus dem Vereinigten Königreich ins Gespräch gebracht worden waren und die die Rolle des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte deutlich verändert hätten, finden sich nicht in der Erklärung. Insbesondere wird die Konferenz keine neuen Zulässigkeitskriterien für Beschwerden vorschlagen, die die nationalen Gerichte der Kontrolle des EGMR entziehen würden. Die Anregung, das vom Gerichtshof stets anerkannte Prinzip der Subsidiarität in die Präambel der Europäischen Menschenrechtskonvention aufzunehmen, fand dagegen Unterstützung. Zudem kann der EGMR künftig Beschwerden in Bagatellfällen leichter zurückweisen, wenn der zugrundeliegende Verstoß keine eingehende Behandlung erfordert. Damit bleibt das Recht auf individuelle Beschwerde beim EGMR im gesamten Rechtsraum des Europarats erhalten. Zur Bewältigung der derzeitigen Situation wird auch geprüft, ob für einen begrenzten Zeitraum zusätzliche Richter an den Gerichtshof entsandt werden sollen. Die Bundesregierung ist durch den Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz, Dr. Max Stadler, auf der Konferenz vertreten. Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichekeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 18 580 9090 Fax:030 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PE zu Brighton.pdf Description: PE zu Brighton.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] Presseeinladung BMJ - Aufarbeitung der NS-Vergangenheit im Bundesministerium der Justiz durch die Unabhängige Wissenschaftliche Kommission unter Leitung der Professoren Manfred Gör
Presseeinladung Aufarbeitung der NS-Vergangenheit im Bundesministerium der Justiz durch die Unabhängige Wissenschaftliche Kommission unter Leitung der Professoren Manfred Görtemaker und Christoph Safferling Vor dem Hintergrund der NS-Aufarbeitung im Bundesministerium der Justiz lädt die Pressestelle des Bundesjustizministeriums Sie ein zu dem Symposium Die Rosenburg - Das Bundesministerium der Justiz und sein Umgang mit der NS-Vergangenheit am Donnerstag, 26.04.2012, von 11:00 Uhr bis 18:45 Uhr , im Kammergericht Berlin - Plenarsaal - Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin Im Anschluss findet von 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr eine Podiumsdiskussion u.a. mit den Bundesministern a.D. Dr. Klaus Kinkel und Dr. Hans-Jochen Vogel sowie dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts a.D. Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier statt. Bereits am 11. Januar 2012 hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Unabhängige Wissenschaftliche Kommission beim Bundesministerium der Justiz zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit eingerichtet. Mit dem Symposium, das eine Bestandsaufnahme der bisherigen Forschungen zur deutschen Justiz im Übergang vom Dritten Reich zur Bundesrepublik Deutschland bieten soll, nimmt die Kommission ihre Tätigkeit auf. Dabei sollen bereits bekannte Ergebnisse zusammengetragen und mit der bislang wenig erforschten Tätigkeit des Bundesministeriums der Justiz in den 1950er und 1960er Jahren in Bezug gesetzt werden. Namhafte Professoren werden sich in Vorträgen dem Thema aus unterschiedlichen Blickwinkeln widmen. Wie wichtig und aktuell die inhaltliche Auseinandersetzung mit diesem Thema ist, betont die Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Wie die verabscheuungswürdigen Taten der sich Nationalsozialistischer Untergrund nen¬nenden terroristischen Vereinigung zeigen, ist die NS-Ideologie nicht mit dem NS-Regime untergegangen, sondern wirkt fort. Wir können den Kampf gegen den Rechtsextremismus aber nicht glaubwürdig führen und die Debatte über neue nationalsozialistische und antisemitische Handlungsmuster und Gefahren bestehen, wenn staatliche Institutionen nicht zugleich bereit sind, sich dem Umgang mit ihrer eigenen Vergangenheit zu stellen, zu erschließen und kritisch aufzuarbeiten. Um Voranmeldung wird gebeten unter 030 18580-9090 oder per E-Mail unter pre...@bmj.bund.de. _ Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichekeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 18 580 9090 Fax:030 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] Presseeinladung BMJ - Aufarbeitung der NS-Vergangenheit im Bundesministerium der Justiz durch die Unabhängige Wissenschaftliche Kommission unter Leitung der Professoren Manfred Gör
Presseeinladung Aufarbeitung der NS-Vergangenheit im Bundesministerium der Justiz durch die Unabhängige Wissenschaftliche Kommission unter Leitung der Professoren Manfred Görtemaker und Christoph Safferling Vor dem Hintergrund der NS-Aufarbeitung im Bundesministerium der Justiz lädt die Pressestelle des Bundesjustizministeriums Sie ein zu dem Symposium Die Rosenburg - Das Bundesministerium der Justiz und sein Umgang mit der NS-Vergangenheit am Donnerstag, 26.04.2012, von 11:00 Uhr bis 18:45 Uhr , im Kammergericht Berlin - Plenarsaal - Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin Im Anschluss findet von 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr eine Podiumsdiskussion u.a. mit den Bundesministern a.D. Dr. Klaus Kinkel und Dr. Hans-Jochen Vogel sowie dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts a.D. Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier statt. Bereits am 11. Januar 2012 hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Unabhängige Wissenschaftliche Kommission beim Bundesministerium der Justiz zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit eingerichtet. Mit dem Symposium, das eine Bestandsaufnahme der bisherigen Forschungen zur deutschen Justiz im Übergang vom Dritten Reich zur Bundesrepublik Deutschland bieten soll, nimmt die Kommission ihre Tätigkeit auf. Dabei sollen bereits bekannte Ergebnisse zusammengetragen und mit der bislang wenig erforschten Tätigkeit des Bundesministeriums der Justiz in den 1950er und 1960er Jahren in Bezug gesetzt werden. Namhafte Professoren werden sich in Vorträgen dem Thema aus unterschiedlichen Blickwinkeln widmen. Wie wichtig und aktuell die inhaltliche Auseinandersetzung mit diesem Thema ist, betont die Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Wie die verabscheuungswürdigen Taten der sich Nationalsozialistischer Untergrund nen¬nenden terroristischen Vereinigung zeigen, ist die NS-Ideologie nicht mit dem NS-Regime untergegangen, sondern wirkt fort. Wir können den Kampf gegen den Rechtsextremismus aber nicht glaubwürdig führen und die Debatte über neue nationalsozialistische und antisemitische Handlungsmuster und Gefahren bestehen, wenn staatliche Institutionen nicht zugleich bereit sind, sich dem Umgang mit ihrer eigenen Vergangenheit zu stellen, zu erschließen und kritisch aufzuarbeiten. Um Voranmeldung wird gebeten unter 030 18580-9090 oder per E-Mail unter pre...@bmj.bund.de. _ Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichekeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 18 580 9090 Fax:030 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PE_Symposium.pdf Description: PE_Symposium.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ - Durch neues Sorgerecht unverheirateter Eltern einfache und unbürokratische Verfahren fördern
Durch neues Sorgerecht unverheirateter Eltern einfache und unbürokratische Verfahren fördern Zur heutigen Versendung des Referentenentwurfs zur Neuregelung des Sorgerechts von nicht miteinander verheirateten Eltern an die Länder und Verbände erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Die Neuregelung ermöglicht das gemeinsame Sorgerecht für Unverheiratete, wenn nicht ausnahmsweise das Kindeswohl entgegensteht. Die Regierungskoalition hat sich damit nach intensiven Gesprächen auf eine Lösung verständigt, die auf einer Linie liegt mit dem Ziel, für das ich von Anfang an geworben habe: Ein einfaches und unbürokratisches Verfahren für unproblematische Fälle zu finden. Nach altem Recht wurden unverheiratete Väter grundsätzlich nur an der Sorge beteiligt, wenn die Mutter einverstanden war. Das neue Recht schafft nun die Möglichkeit, dass der Vater die Mitsorge auch dann erlangen kann, wenn die Mutter dem nicht zustimmt. Es führt auf einfachem Wege in einem beschleunigten Verfahren zur gemeinsamen Sorge. Wenn die Mutter mit der gemeinsamen Sorge nicht einverstanden ist, kann der Vater künftig wählen, ob er zunächst zum Jugendamt geht, um doch noch eine Einigung zu erreichen. Auch der Weg zum Familiengericht steht jederzeit offen, egal ob der Gang zum Jugendamt erfolglos bleibt oder von vornherein unsinnig erscheint. Vor dem Familiengericht ist künftig zusätzlich ein vereinfachtes Verfahren für alle unproblematischen Fälle möglich, wenn sich die Mutter entweder gar nicht äußert oder ihre Ablehnung auf Gründe stützt, die erkennbar nichts mit dem Kindeswohl zu tun haben. In dem vereinfachten Verfahren entscheiden die Richter schriftlich ohne persönliche Anhörung der Eltern. Das normale Familiengerichtsverfahren ist künftig nur noch notwendig, wenn wirklich Kindeswohlfragen zu klären sind, und die gemeinsame Sorge ist nur dann zu versagen, wenn ihr das Kindeswohl entgegensteht. Die Neuregelung ist damit auch ein Signal an alle nicht miteinander verheiratete Eltern, verstärkt über die einvernehmliche gemeinsame Sorge nachzudenken. Zum Hintergrund: Nach altem Recht erhielten Eltern, die nicht miteinander verheiratet waren, das gemeinsame Sorgerecht nur, wenn sie heirateten oder sich übereinstimmend für die gemeinsame Sorge entschieden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sah darin einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Grundrechte. Die geplante Neuregelung ermöglicht die gemeinsame Sorge immer dann, wenn das Wohl des Kindes nicht entgegensteht. Um zügig Klarheit über die Sorgerechtsfrage zu ermöglichen, findet das normale familiengerichtliche Verfahren nur statt, wenn tatsächlich Kindeswohlfragen zu klären sind. Geplant ist folgendes abgestufte Verfahren: * Erklärt die Mutter nicht von selbst ihr Einverständnis mit der gemeinsamen Sorge, hat der Vater die Möglichkeit, zunächst zum Jugendamt zu gehen, um doch noch eine Einigung mit der Mutter zu erreichen. * Der Vater kann aber auch jederzeit das Familiengericht anrufen, entweder direkt oder dann, wenn sich herausstellt, dass die Mutter sich beim Jugendamt nicht mit einer gemeinsamen Sorge einverstanden erklärt oder sich nicht äußert. * Im gerichtlichen Verfahren erhält die Mutter Gelegenheit zur Stellungnahme, zum Antrag des Vaters. Die Frist dafür endet frühestens sechs Wochen nach der Geburt. * Das Familiengericht entscheidet in einem beschleunigten und im schriftlichen Verfahren - ohne persönliche Anhörung der Eltern -, wenn die Mutter entweder gar nicht Stellung nimmt oder sich zwar äußert, aber keine potenziell kindeswohlrelevanten Gründe vorträgt und wenn derartige Gründe dem Gericht auch sonst nicht bekannt geworden sind. Diese Vorschrift trägt gleichzeitig einer rechtstatsächlichen Untersuchung Rechnung, wonach es in vielen Fällen gar nicht um das Kindeswohl geht, wenn Mütter die gemeinsame Sorge ablehnen. So wünschen sich Mütter beispielsweise, bei Konflikten weiterhin alleine entscheiden zu können, andere sind nicht ausreichend über die gemeinsame Sorge informiert oder wollen Bürokratie vermeiden. * Das Familiengericht spricht dem Vater das Sorgerecht zu, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht (negative Kindeswohlprüfung). Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums wurde heute an Länder und Verbände verschickt, die jetzt Gelegenheit zur Stellungnahme haben. __ Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichekeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 18 580 9090 Fax:030 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PM - Sorgerecht.pdf Description: PM - Sorgerecht.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] PM BMJ: Gesetz für einen besseren Schutz von Journalisten beschlossen
PM_Pressefreiheit.pdf Gesetz für einen besseren Schutz von Journalisten beschlossen Zum gestern im Bundestag beschlossenen Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Nach fast anderthalb Jahren parlamentarischer Beratungen hat der Bundestag gestern beschlossen, die vierte Gewalt in unserem Staat zu stärken. Das vom Bundesjustizministerium vorgeschlagene Gesetz stärkt den Quellen- und Informantenschutz und damit die Möglichkeit, investigativ zu recherchieren, die für unsere Demokratie so wichtig ist. Die bisherige Gesetzeslage war für die Ermittlungsbehörden ein Einfallstor zum Beispiel für Beschlagnahmen und Durchsuchungen. Obwohl die Medienangehörigen selbst keiner Pflicht zur Geheimhaltung unterliegen, waren sie in der Vergangenheit oft strafrechtlichen Ermittlungen ausgesetzt. Auch wenn Journalisten nicht das eigentliche Ziel der Strafverfolgung waren, sondern nur Mittel zum Zweck, um über den Journalisten an die undichten Stellen im Staatsapparat heranzukommen, hat dies die freie Presse beeinträchtigt. Mit solchen Behinderungen der Presse ist nun Schluss. Das Gesetz schützt Journalisten außerdem besser vor Beschlagnahmen. Dem Zugriff des Staates auf Journalisten werden durch höhere gesetzliche Anforderungen engere Grenzen gesetzt. Zum Hintergrund: Der Deutsche Bundestag hat gestern den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht (PrStG) in 2. und 3. Lesung verabschiedet, mit dem die im Koalitionsvertrag vereinbarte Stärkung der Pressefreiheit umgesetzt wird. Medienangehörige sind wiederholt der Ermittlungstätigkeit der Strafverfolgungsbehörden wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat ausgesetzt gewesen, wenn sie Dienstgeheimnisse, die ihnen zugeleitet worden sind, veröffentlicht haben. So stützte sich etwa in dem bekannten, vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen (BVerfGE 117, S.244ff.) Fall Cicero der Tatverdacht, der Anlass für die Anordnung der Durchsuchung der Redaktionsräume des Ma¬gazins sowie nachfolgender Beschlagnahmebeschlüsse war, allein auf die Veröffentlichung von Inhalten eines als Verschlusssache eingestuften Auswerteberichts und Hinweisen dar¬auf, dass der Verfasser des Artikels im Besitz des Papiers gewesen sein muss. Solche Ma߬nahmen erschweren es den Medien, staatliches Handeln zu kontrollieren und Missstände aufzudecken. Der freiheitliche Rechtsstaat sollte aber nicht einmal den Anschein erwecken, er würde mit den Mitteln des Strafrechts Journalisten von kritischer Recherche und Berichter¬stattung abhalten. Mit dem Gesetz wird deshalb zweierlei geregelt: Für Medienangehörige wird in § 353b StGB die Rechtswidrigkeit der Beihilfe zum Geheimnisverrat ausgeschlossen, wenn sie sich darauf beschränken, geheimes Material entgegenzunehmen, auszuwerten oder zu veröffentlichen. Auf diese Weise werden solche Handlungen von einem strafrechtlichen Unwerturteil befreit und zugleich der Quellen- und Informantenschutz gestärkt. Ferner wird sichergestellt, dass das strafprozessuale Eingriffsinstrumentarium nicht allein an die Entgegennahme, Auswertung oder Veröffentlichung von Inhalten, die als Geheimnis bewertet werden, geknüpft werden darf. Außerdem wird durch das Gesetz ein besserer Schutz vor Beschlagnahmen geregelt. Schon heute darf Material grundsätzlich nicht beschlagnahmt werden, das Medienangehörige von Informanten erhalten haben und über deren Herkunft sie die Aussage verweigern dürfen. Unter engen Voraussetzungen und nach Abwägung mit der Pressfreiheit ist eine Beschlagnahme ausnahmsweise dennoch möglich. Diese Ausnahmen ist nun weiter eingeschränkt worden. Künftig reicht insoweit nicht mehr ein nur einfacher Tatverdacht gegen den Medienangehörigen aus, sondern es bedarf eines dringenden Tatverdachts. Indem damit die Schwelle für solche Beschlagnahmen höher gelegt wird, werden die Gewichte zwischen dem Interesse des Staates an der Strafverfolgung einerseits sowie der Pressefreiheit und dem Informantenschutz andererseits zu Gunsten der Freiheit der Presse verschoben. ___ Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: (030) 18 580 - 9090 Fax: (030) 18 580 - 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PM_Pressefreiheit.pdf Description: Binary data ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] PM BMJ: Übergabe des Jahresberichts der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter
Übergabe des Jahresberichts der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter Zur heutigen Übergabe des ersten gemeinsamen Jahresberichts der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter durch den Leiter der Bundesstelle zur Verhütung von Folter, Herrn Klaus Lange-Lehngut, und den Vorsitzenden der Länderkommission zur Verhütung von Folter, Herrn Staatssekretär a. D. Professor Dr. Hansjörg Geiger, erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Auf die Menschenrechte von Personen, die in Gewahrsam genommen sind, muss besonders genau geachtet werden. Wer in Gewahrsam ist, kann sich weniger selbst schützen. Auch in einem Rechtsstaat wie in Deutschland ist es wichtig, sich immer wieder zu vergewissern, dass es nicht zu Missständen kommt. Die Beanstandungen der Nationalen Stelle müssen ernst genommen werden. Missständen muss schnellstmöglich abgeholfen werden. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter der Bundesstelle und der Länderkommission engagieren sich in herausragender Weise dafür, dass dies möglich ist und stärken so die Menschenrechte. Der Jahresbericht belegt das in eindrucksvoller Weise. Seine Empfehlungen haben bereits zu einer ganzen Reihe von Verbesserungen geführt. Dafür ist den Mitarbeitern zu danken. Zum Hintergrund: In dem Bericht, der den Zeitraum von Mai 2010 bis Dezember 2011 abdeckt, dokumentieren die Bundesstelle und die Länderkommission zur Verhütung von Folter die von ihnen unternommenen Besuche in Gewahrsamseinrichtungen von Bund und Ländern. Während keinerlei Anzeichen von Folter oder Misshandlungen festgestellt wurden, haben die Besuche dennoch Anlass zu Beanstandungen gegeben. Die daraus folgenden Empfehlungen und Verbesserungsvorschläge sind zu einem großen Teil bereits umgesetzt worden und haben zu einer Verbesserung der Gewahrsamsbedingungen geführt. So wurden etwa Vorrichtungen zur Fixierung im Gewahrsam, zur Überwachung von Toiletten durch Weitwinkelspione auf Empfehlung der Bundesstelle entfernt oder neue Möglichkeiten geschaffen, in Gewahrsamsräumen einen Alarm auszulösen. Auf Empfehlung der Länderkommission ist zum Beispiel Mobiliar angeschafft. In einem Fall beanstandete hygienische Mängel wurden beseitig. Die Nationale Stelle besteht aus der Bundesstelle und einer Länderkommission. Sie wird von ehrenamtlichen Mitgliedern geleitet. Der Leiter der Bundesstelle, Herr Ltd. Regierungsdirektor a.D. Klaus Lange-Lehngut, wurde vom Bundesministerium der Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium der Verteidigung für eine Amtszeit von vier Jahren ernannt. Die Nationale Stelle hat die Aufgabe, zur Verhütung von Folter und Misshandlung regelmäßig Orte der Freiheitsentziehung im Sinne des Zusatzprotokolls zur UN-Antifolterkonvention aufzusuchen. Sie soll auf vorgefundene Missstände aufmerksam machen und den betroffenen Behörden gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge unterbreiten. Sie berichtet jährlich über ihre Tätigkeit an die Bundesregierung, die Landesregierungen, den Bundestag und die Länderparlamente. Darüber hinaus kann die Nationale Stelle auch Empfehlungen zu bestehenden oder im Entwurf befindlichen Rechtsvorschriften aussprechen. Weitere Informationen zur Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter finden Sie unter: www.antifolterstelle.de. ___ Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: (030) 18 580 - 9090 Fax: (030) 18 580 - 9046 E-Mail: pre...@bmj.bu PM_Übergabe_Bericht_Verhütung_von_Folter.pdf nd.de Internet: www.bmj.de PM_Übergabe_Bericht_Verhütung_von_Folter.pdf Description: PM_Übergabe_Bericht_Verhütung_von_Folter.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] PM BMJ: Einschränkung der Kronzeugenregelung stärkt den Rechtsstaat
Einschränkung der Kronzeugenregelung stärkt den Rechtsstaat Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Strafrechtsänderungsgesetz - Beschränkung der Möglichkeit zur Strafmilderung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe - erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Nach vielfältiger Kritik an der von der Vorgängerregierung wieder eingeführten Kronzeugenregelung, wird die Straferleichterung nunmehr wieder auf ein rechtsstaatlich vertretbares Maß reduziert. Der Entwurf ist ein erster Schritt zur Stärkung des Rechtsstaats und des Gerechtigkeitsempfindens. Die Strafe muss der Schuld des Täters entsprechen und darf nicht Gegenstand eines unangemessenen Handels sein. Ein Straftäter, der eine schwere Körperverletzung begangen hat, wird in Zukunft nicht mehr auf einen Strafnachlass nach der Kronzeugenregelung hoffen können, nur weil er zum Beispiel Angaben zu einem gewerbsmäßigen Betrug machen kann, der mit seiner eigenen Tat überhaupt nichts zu tun hat. Die Kronzeugenregelung fällt damit für bestimmte Konstellationen in Zukunft weg. Der Grundsatz, dass auch Kronzeugen schuldangemessen zu bestrafen sind, wird dadurch gestärkt. Zum Hintergrund: Der Gesetzentwurf setzt mit einer Änderung des § 46b Absatz 1 des Strafgesetzbuches die Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag eins zu eins um. Die Regelung zur Aufklärungs- und Präventionshilfe soll nur noch dann anwendbar sein, wenn sich die Angaben des Kronzeugen auf eine Tat beziehen, die mit seiner Tat im Zusammenhang steht.Diese Einengung stellt damit einen Gleichklang zu der kleinen Kronzeugenregelung im Betäubungsmittelgesetz her, wo die Rechtsprechung einen solchen Zusammenhang fordert und für ausreichend hält. Die Kronzeugenregelung ist demnach nur noch anwendbar, wenn zwischen der offenbarten Tat und der Tat, für die der Kronzeuge angeklagt ist, ein Zusammenhang besteht, weil beide Teil eines kriminellen Gesamtgeschehens sind. Erforderlich ist also, dass ein innerer oder inhaltlicher Bezug zwischen beiden Taten besteht. Dieser kann gegeben sein, wenn die eine Tat die andere unterstützt, sie also zum Beispiel vorbereitet oder deren Ertrag absichert - zum Beispiel, wenn ein Hehler die Täter einer seit langem agierenden Diebstahlsbande aufdeckt, von der er Waren bezogen hat. Bei Straftaten innerhalb einer kriminellen Bande oder sonstigen Gruppe wird es darauf ankommen, dass beide Taten sich in die von der Gruppe geplanten Delikte einfügen. Kein ausreichender Zusammenhang zwischen der offenbarten und der angeklagten Tat wird nach der Änderung des Gesetzes hingegen immer dann anzunehmen sein, wenn beide Taten überhaupt nichts miteinander zu tun haben. Aber auch, wenn sie - zufällig - zeitlich oder örtlich zusammentreffen oder eine lediglich persönliche Beziehung zwischen zwei Tätern besteht, wird dies nicht genügen, ebenso wenig wie der Umstand, dass beide Taten aus einer Bande oder sonstigen Gruppe heraus begangen wurden, ohne dass diese zugleich in dem dargestellten inneren Zusammenhang stehen. ___ Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: (030) 18 580 - 9090 Fax: (030) 18 580 - 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund PM_Kronzeugenregelung_im_Kabinett.pdf .de Internet: www.bmj.de PM_Kronzeugenregelung_im_Kabinett.pdf Description: PM_Kronzeugenregelung_im_Kabinett.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] PM BMJ: Kempten wird Gerichtsstand für Straftaten von Soldaten im Ausland
Kempten wird Gerichtsstand für Straftaten von Soldaten im Ausland Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes für einen Gerichtsstand bei besonderer Auslandsverwendung der Bundeswehr erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Bei den jetzt bundesweit zuständigen Richtern und Staatsanwälten wird Erfahrung gebündelt. In Zukunft werden bei Straftaten von Soldaten nur noch die Juristen entscheiden, die sich mit den speziellen Abläufen von Auslandseinsätzen und Auslandsermittlungen auskennen. Durch die neue Regelung werden langwierige Zuständigkeitsprobleme beendet. Kempten ist hervorragend geeignet, die in den neuen Gerichtsstand gesetzten Erwartungen zu erfüllen. Dort sitzt schon heute die bayerische Schwerpunktstaatsanwaltschaft, die bislang aber nur bayernweit zuständig ist für Straftaten, die Soldaten im Auslandseinsatz zur Last gelegt werden. Die bayerischen Spezialisten werden ihre Erfahrungen bundesweit einbringen. Zum Hintergrund: Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr unterliegen auch bei besonderer Auslandsverwendung (§ 62 Absatz 1 des Soldatengesetzes) dem deutschen Strafrecht, das gemäß § 1a Absatz 2 des Wehrstrafgesetzes für Straftaten gilt, die von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr während eines dienstlichen Aufenthalts oder in Beziehung auf den Dienst im Ausland begangen werden. Für entsprechende Sachverhalte besteht derzeit kein besonderer Gerichtsstand. Dies führte bisher dazu, dass nach den allgemeinen Gerichtsstandsregelungen der Strafprozessordnung Gerichte und Staatsanwaltschaften an verschiedenen Orten für solche Verfahren zuständig sein können. Das kann zu Zuständigkeitsproblemen führen mit der Folge, dass sich Verfahren verzögern. Mit dem neuen besonderen Gerichtsstand wird diesen Problemen begegnet. Die Kenntnisse der militärischen Abläufe und Strukturen, der rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen der Auslandsverwendung, die für die Bearbeitung der Verfahren notwendig sind, können durch einen besonderen Gerichtsstand und eine zentral zuständige Staatsanwaltschaft eher gewährleistet werden. Diese Spezialkenntnisse tragen zudem zu einer zügigen Bearbeitung bei. Der vorliegende Gesetzentwurf begründet deshalb für Kempten einen besonderen Gerichtsstand für Straftaten, die von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr in besonderer Auslandsverwendung begangen wurden, jedoch keine Wehrstrafgerichtsbarkeit. Hieraus leitet sich auch die örtliche Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Kempten aus § 143 Absatz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes ab. Grund für die örtliche Wahl des Gerichtsstandes Kempten ist, dass die Staatsanwaltschaft Kempten bereits jetzt als Schwerpunktstaatsanwaltschaft für den Bereich des Freistaates Bayern für die Verfolgung solcher Straftaten zuständig ist. Bei der Justiz in Kempten sind die erforderlichen Erfahrungen bereits vorhanden. Diese Erfahrungen werden bei der nun vorgesehenen Ausdehnung der örtlichen Zuständigkeit auf das gesamte Bundesgebiet PM_Gerichtsstand_Soldaten_im_Kabinett.pdf von Nutzen sein. ___ Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: (030) 18 580 - 9090 Fax: (030) 18 580 - 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PM_Gerichtsstand_Soldaten_im_Kabinett.pdf Description: PM_Gerichtsstand_Soldaten_im_Kabinett.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ - Rassismus aus der Mitte der Gesellschaft bekämpfen
PM_Rassismus_aus_der_Mitte_der_Gesellschaft_bek-344mpfen.pdf Sperrfrist: 24 Uhr Rassismus aus der Mitte der Gesellschaft bekämpfen Anlässlich des Internationalen Tag zur Überwindung von Rassendiskriminierung der Vereinten Nationen erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Rassismus darf nicht gesellschaftsfähig werden. Ich warne davor, Probleme von Ausgrenzung und Diskriminierung ausschließlich an den Rändern der Gesellschaft zu verorten. Wer meint, das Risiko eines NPD-Verbots eingehen zu wollen, darf nicht vergessen, dass der Rassismus leider tiefere Wurzeln hat. Mordende Nazis wie die Täter des Nationalsozialistischen Untergrunds sind genauso wie es der möglicherweise rassistisch motivierte Attentäter in Toulouse/Frankreich ist oder Anders Breivik in Norwegen war, die sichtbare Spitze eines Eisbergs. Extremistische Täter handeln zwar allein, werden aber durch ein weit größeres rassistisch denkendes Umfeld motiviert. Studien zeigen: Fremdenfeindlichkeit und Ressentiments kommen in allen Bevölkerungsschichten vor. Deutschland ist aber ein pluralistisches Land, in dem Menschen ganz unterschiedlicher Religionen und Ethnien verbunden durch das Grundgesetz miteinander leben. Die Menschen in unserem Land werden durch für alle geltende Rechte und Pflichten miteinander verbunden. Deswegen war der Satz, der Islam gehört zu Deutschland, richtig. ___ Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichekeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 18 580 9090 Fax:030 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PM_Rassismus_aus_der_Mitte_der_Gesellschaft_bek-344mpfen.pdf Description: Binary data ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] PM BMJ: Weltverbrauchertag: Neuigkeiten zur Schlichtung im Luftverkehr und Transparenz durch Verbraucherschutzpaket
Weltverbrauchertag: Neuigkeiten zur Schlichtung im Luftverkehr und Transparenz durch Verbraucherschutzpaket Anlässlich des heutigen Weltverbrauchertages erklärt Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zu aktuellen Verbraucherschutzinitiativen des Bundesjustizministeriums: Der Weg ist frei für eine erfolgreiche Schlichtung im Flugverkehr. Jetzt hat sich auch der Verband der nationalen und internationalen Fluggesellschaften BARIG entschieden, unser Schlichtungsmodell zu unterstützen. Künftig kann sich jeder Fluggast bei Zahlungsansprüchen bis 5.000 Euro an eine Schlichtungsstelle wenden, egal ob es um Überbuchung, Annullierung, Verspätung oder Schäden am Reise- und Handgepäck geht. Durch die Einigung mit den großen Verbänden der deutschen und ausländischen Fluggesellschaften verspricht die Schlichtung ein echtes Erfolgsmodell zu werden. Eine gesetzlich verordnete Schlichtung gegen den Willen der Unternehmen wäre zum Scheitern verurteilt, weil niemand gesetzlich gezwungen werden kann, Schlichtersprüche zu akzeptieren. Das flankierende Gesetz ist auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf enthält auch eine Auffanglösung, falls sich Fluggesellschaften nicht freiwillig beteiligen. Die Schlichtung nützt Kunden wie Fluggesellschaften. Streitigkeiten werden unbürokratisch gelöst und teure Gerichtsverfahren verhindert. Mein neues Verbraucherschutzpaket bündelt Maßnahmen gegen unseriöse Geschäftspraktiken. Wir setzen auf Transparenz, damit sich gut informierte Kunden bewusst und frei entscheiden können. Bei sozialen Netzwerken und anderen Internetangeboten sollen die Nutzer den Preis kennen, den sie für ihre Teilnahme bezahlen. Auch wenn viele Nutzer es nicht wissen oder wahrhaben wollen: Sie bezahlen mit ihren persönlichen Daten. Ob Kunden mit der Datennutzung für vertragsfremde Zwecke einverstanden sind, darf künftig nicht mehr im Kleingedruckten verschwinden. Mit Änderungen im BGB stellen wir sicher, dass der Nutzer über notwendige Einwilligungen wirklich bewusst entscheidet, etwa durch Ankreuzen der entsprechenden Klausel. Das Abmahnunwesen im Urheber- und Wettbewerbsrecht wird beendet. Die alte Gebührendeckelung für Erstabmahnungen bei Raubkopien oder Filesharing lief weitgehend leer. Mein Vorschlag verzichtet auf hohe Hürden, über die niemand herüberkommt. Für alle Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche gegen Privatpersonen soll es einen niedrigen Einheitsstreitwert geben, wenn ein Verletzer vom Rechtsinhaber erstmals berechtigt abgemahnt wird. Auch im Wettbewerbsrecht sorgen wir für angemessene Abmahnkosten. Unberechtigt Abgemahnte sollen im Urheber- und Wettbewerbsrecht einen Gegenanspruch für den Ersatz ihrer Rechtsverteidigungskosten bekommen. Beim Inkasso sorgen wir ebenfalls für Transparenz. Neue Darlegungs- und Informationspflichten stellen sicher, dass aus dem Inkassoschreiben eindeutig zu entnehmen ist, für wen das Inkassounternehmen arbeitet, worauf die geltend gemachte Forderung beruht und wie sich die Inkassokosten berechnen. Damit unseriöse Unternehmen schneller vom Markt verschwinden, wird die Aufsicht gestärkt. Eine einfache und transparente Kostenerstattungsregelung soll verhindern, dass Verbraucher überzogene Inkassokosten zahlen. Der Schutz gegen unerlaubte Telefonwerbung wird nachgebessert. Die meisten Beschwerden betreffen die Vermittlung angeblich kostenfreier Gewinnspiele, die oft mit drei- oder vierstelligen Beträgen in Rechnung gestellt werden. Für solche Gewinnspieldiensteverträge gilt in Zukunft Textform, sie können nicht mehr am Telefon geschlossen werden. Der Bußgeldrahmen für unerlaubte Telefonwerbung wird erhöht. Der von mir vorgeschlagenen Button gegen Kostenfallen im Internet stellt sicher, dass bei Vertragsschlüssen im Internet nur noch zahlen muss, wer wirklich eine kostenpflichtige Leistung in Anspruch nehmen will. Hintergrund: 1. Schlichtung im Luftverkehr Erfahrungen aus anderen Bereichen zeigen: Schlichtungsmodelle werden immer dann zum Erfolg, wenn sie von breiter Akzeptanz der beteiligten Unternehmen getragen werden. Das Ziel einer schnellen und unbürokratischen Lösung wird nur erreicht, wenn die beteiligten Unternehmen bereit sind, die Schlichtersprüche anzuerkennen. Niemand kann gesetzlich gezwungen werden, die Vorschläge eines Schlichters zu akzeptieren. Mit den großen Verbänden der Fluggesellschaften wurde intensiv über ein effektives Schlichtungsverfahren verhandelt. Nach dem Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) hat sich jetzt auch der Verband der internationalen Fluggesellschaften (Board of Airline Representatives in Germany e.V.) für eine Unterstützung des vorgeschlagenen Schlichtungsmodells entschieden. Die Schlichtung wird gesetzlich verankert. Der Gesetzentwurf liegt jetzt Ländern und Verbänden zur Stellungnahme vor. Vorgesehen ist eine freiwillige, privatrechtlich organisierte Schlichtungsstelle, die bei Erfüllung bestimmter Anforderungen durch die
[Pressemeldungen] PM BMJ: Berliner Weltraumprotokoll verabschiedet
PM_Berliner_Weltraumprotokoll.pdf Berliner Weltraumprotokoll verabschiedet Zu dem heute ausverhandelten Berliner Weltraumprotokoll, das ein internationales Sicherungsrecht für Satelliten und Raumstationen ermöglicht, erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Das Berliner Weltraumprotokoll wird der Raumfahrtindustrie ein neues innovatives Finanzierungsinstrument zur Verfügung stellen. Nationale Sicherungen wie Pfandrecht oder Eigentumsvorbehalt greifen oft zu kurz, weil sie in anderen Ländern nicht anerkannt werden. Das neue Sicherungsrecht wird in ein internationales Register eingetragen und gilt grenzüberschreitend. Finanzierer, Kreditnehmer und Hersteller profitieren. Bei Flugzeugen wird das internationale Sicherungsrecht bereits seit 2006 mit großem Erfolg genutzt. Das Berliner Protokoll weitet das internationale Sicherungsrecht auf Satelliten und Raumstationen aus. Ein Erfolgsmodell bekommt eine weitere Säule. Ich freue mich, dass die Bundesregierung Gastgeber dieser Diplomatischen Konferenz war. Peter Hintze, der Koordinator der Bunderregierung für Luft- und Raumfahrt und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, unterstrich die wirtschaftliche Bedeutung: Wir sind stolz darauf, dass es gelungen ist, einem der erfolgreichsten Wirtschaftsübereinkommen der letzten Jahrzehnte, ein weiteres Protokoll beizufügen. Wir bringen damit zugleich unsere Unterstützung der zukunftsweisenden Raumfahrttechnologie zum Ausdruck. Zum Hintergrund: Zu dem Abschluss einer Diplomatischen Konferenz ist in Berlin heute das Berliner Weltraumprotokoll' zum Übereinkommen von Kapstadt verabschiedet worden. Seit dem 27. Februar 2012 haben über 200 Vertreter aus 40 Staaten, Vertreter internationaler Organisationen sowie der Weltraumindustrie auf Einladung der Bundesregierung das Protokoll verhandelt. Heute wird es zusammen mit der Schlussakte der Diplomatischen Konferenz zur Zeichnung aufgelegt. Das Berliner Weltraumprotokoll ist die weltweit erste internationale Privatrechtsübereinkunft im Bereich der kommerziellen Raumfahrt. Unter Federführung des Internationalen Institutes zur Vereinheitlichung des Privatrechts (UNIDROIT) hat die Staatengemeinschaft bereits seit 2003 an dem Protokolltext gearbeitet. In 5 Regierungsexpertenkonferenzen wurde der von der Weltraumindustrie entwickelte Protokollentwurf bis zu seiner endgültigen Annahme in Berlin weiterentwickelt. Das Berliner Weltraumprotokoll ist das dritte Protokoll zum Übereinkommen von Kapstadt. Mit diesem Übereinkommen wurde ein internationales Sicherungsrecht für hochwertige mobile Güter geschaffen, das - in ein internationales Register eingetragen - eine möglichst globale Sicherung verleiht. Nationale Sicherungsrechte, wie insbesondere Eigentumsvorbehalt, Sicherungseigentum oder Pfandrecht, werden in anderen Ländern oft nicht anerkannt. Diese Rechte können daher ihre Werthaltigkeit verlieren, sobald der Sicherungsgegenstand das nationale Rechtsanwendungsgebiet verlässt. Durch das Berliner Weltraumprotokoll können jetzt auch Satelliten und Raumstationen und ihre Bestandteile mit dem internationalen Sicherungsrecht belastet und als werthaltige Kreditsicherheit verwendet werden. Dies bringt Vorteile für Finanzierer, Kreditnehmer und Hersteller: Die Sicherheit der Kredite wird verbessert. Dadurch sinken die Finanzierungskosten, dies vermindert die Anschaffungskosten und steigert die Absatzchancen. Das Berliner Weltraumprotokoll tritt in Kraft, sobald es von 10 Staaten ratifiziert und das internationale Register betriebsbereit ist. Seit 2006 sind das Basisübereinkommen von Kapstadt und das erste der Protokolle, das Luftfahrtprotokoll, bereits in Kraft und mittlerweile von 51 bzw. 44 Staaten ratifiziert worden. Auch die deutsche Wirtschaft nutzt die Möglichkeit, mit dem internationalen Sicherungsrecht auf Flugzeuge ihre Kredite zu besichern. Das zweite Protokoll betrifft Eisenbahnen. Derzeit wird die Errichtung des internationalen Registers vorbereitet, so dass auch das Eisenbahnprotokoll bald in kraft treten kann. ___ Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: (030) 18 580 - 9090 Fax: (030) 18 580 - 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PM_Berliner_Weltraumprotokoll.pdf Description: Binary data ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ - Nächste Wahl von Bundesrichterinnen und Bundesrichtern steht bevor
Nächste Wahl von Bundesrichterinnen und Bundesrichtern steht bevor Am 29. März 2012 wird der Bundesrichterwahlausschuss über neue Bundesrichterinnen und Bundesrichter entscheiden. Beim Bundesgerichtshof sind zwölf Stellen, beim Bundesverwaltungsgericht drei Stellen und beim Bundesfinanzhof zwei Stellen zu besetzen. Für das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht werden in 2012 keine Wahlen durchgeführt. Wahlvorschläge können von den Mitgliedern des Bundesrichterwahlausschusses und der Bundesministerin der Justiz gemacht werden. Der Bundesrichterwahlausschuss entscheidet in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Er setzt sich aus den 16 jeweils zuständigen Landesministerinnen und Landesministern sowie 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen. __ Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 18 580 9090 Fax: 030 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PM_Bundesrichterwahl.pdf Description: PM_Bundesrichterwahl.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ - Mehr Rechte für Versicherte
Mehr Rechte für Versicherte Zum heute an Länder und Verbände versandten Gesetzentwurf zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Mit dem Gesetzentwurf werden die Rechte von Versicherten in der privaten Krankenversicherung und in der Kfz-Haftpflichtversicherung deutlich gestärkt und die Transparenz bei der Übernahme und Regulierung von Versicherungsfällen erhöht. Nach dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Patientenrechte ist dies ein weiterer Baustein zur Verbesserung der Rechte der Verbraucher. Der Gesetzentwurf reiht sich damit nahtlos ein in das umfassende Verbraucherschutzpaket, das 2012 ganz oben auf der Agenda steht. Versicherte wissen oftmals nicht, ob ihre Krankenversicherung für Behandlungskosten tatsächlich aufkommt. Hier werden nun konkrete Verbesserungen vorgenommen. Nach dem neuen Gesetz kann ein Versicherter jetzt vor Beginn einer teuren Behandlung von seiner Versicherung Auskunft über die Kostenübernahme verlangen. In dringenden Fällen muss die Auskunft unverzüglich erfolgen. Bei der Kfz-Haftpflicht werden Versicherte für den Fall besser geschützt, dass ihre Versicherung insolvent wird. Grundsätzlich tritt im Fall der Insolvenz einer Versicherung zwar die Verkehrsopferhilfe für entstandene Schäden ein. Unter Umständen müssen Versicherte, die den Verkehrsunfall verursacht haben, aber selbst zahlen, etwa wenn sie ein Verkehrsschild oder eine Ampel beschädigt haben. Zukünftig sollen Betroffene, die sich ja versichert haben, für solche Schäden nicht mehr allein aufkommen. Zum Schutz der Versicherten wird ihre Haftung daher auf 2500 Euro beschränkt. Zum Hintergrund: Das Bundesministerium der Justiz hat ein Gesetz zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften vorbereitet. Der Entwurf umfasst folgende Regelungsbereiche: * In der privaten Krankenversicherung erhält der Versicherungsnehmer einen Auskunftsanspruch gegen seinen Versicherer, ob dieser die Kosten einer Heilbehandlung übernimmt. Voraussetzung ist, dass die Heilbehandlung voraussichtlich mehr als 3000 Euro kosten wird. Die Auskunft ist verbindlich, soweit sie auf Grundlage eines Heil- und Kostenplans erteilt wird. Sie ist in dringenden Fällen unverzüglich, spätestens nach zwei Wochen zu erteilen. Für die Kündigung einer privaten Krankenversicherung wegen einer Erhöhung der Beiträge hat der Versicherungsnehmer nun zwei Monate Zeit statt wie bisher nur einen Monat. Hat der Versicherungsnehmer im Basistarif einen Selbstbehalt vereinbart, und führt dieser nicht dazu, dass sich die Prämie verringert, kann er den Selbstbehalt jederzeit kündigen. * An Zusatzverträge zu einem Versicherungsvertrag ist der Versicherungsnehmer nun nicht mehr gebunden, wenn er den Versicherungsvertrag widerruft. * In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung werden die Versicherungsnehmer für den Fall geschützt, dass ihr Versicherer insolvent wird. Zwar haftet gegenüber den meisten Unfallgeschädigten in derartigen Fällen die Verkehrsopferhilfe e.V.. Das gilt jedoch nicht für alle Ansprüche. Beispielsweise zahlt die Verkehrsopferhilfe nicht, wenn der Versicherungsnehmer Verkehrseinrichtungen wie etwa einen Verteilerkasten oder eine Ampel beschädigt hat. Hat der Versicherungsnehmer sich ordnungsgemäß versichert, ist es nicht angemessen, dass er für solche Schäden allein aufkommen muss. Deshalb ist geregelt, dass er nur einen Betrag von bis zu 2500 Euro zahlen muss. Ab heute haben Länder, Verbände und andere am Versicherungsrecht Interessiert Gelegenheit, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Der Referentenentwurf steht unter www.bmj.de zur Verfügung. _ Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 18 580 9090 Fax: 030 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PM_VVG.pdf Description: PM_VVG.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] PM BMJ: Neue Mitglieder in Deutsche Corporate Governance Kodex Kommission berufen
PM_Neue_Mitglieder_Kodexkommission.pdf Neue Mitglieder in Deutsche Corporate Governance Kodex Kommission berufen Zur Berufung von Frau Prof. Dr. Dr. Achleitner und Herrn Dr. Schulte in die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex und zum gleichzeitigen Ausscheiden von Herrn Schatz erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger anlässlich der heutigen Plenumssitzung der Kommission: Frau Prof. Achleitner und Herrn Dr. Schulte haben sich bereit erklärt, in der Regierungskommission Corporate Governance Kodex mitzuwirken. Damit ist es gelungen, wieder zwei hochkarätige Experten für die wichtige Arbeit in der Kommission zu gewinnen. Besonders freut mich, dass mit Prof. Achleitner nach Frau Weber-Ray und der im Mai 2011 berufenen Frau Prof. Weder die Mauro nun eine dritte hervorragende, allgemein anerkannte Expertin in die Kommission einzieht. Ann-Kristin Achleitner ist eine exzellente Wissenschaftlerin mit Erfahrung in praktischer Aufsichtsratstätigkeit in in- und ausländischen Unternehmen. Herr Schulte ergänzt die Kommission mit seinen zahlreichen Erfahrungen im kaufmännischen Bereich, aber auch auf den Gebieten Personal und Recht sowie als Vorstandsvorsitzender eines bedeutenden Unternehmens auf höchstem Niveau. Es ist wichtig, dass auch die Vorstandserfahrungen aus Unternehmen, die nicht im Dax30 notiert sind, in die Kodex-Arbeit einfließen. Bei Peer Michael Schatz bedanke ich mich nachdrücklich für seine 10-jährige ehrenamtliche Tätigkeit in der Kommission. Mit seiner Fachkenntnis und großem Engagement hat Herr Schatz wesentlich zum Erfolg des Deutschen Corporate Governance Kodex beigetragen. Zum Hintergrund: Mit Prof. Ann-Kristin Achleitner zieht die dritte Frau in die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex ein. Die promovierte Wirtschafts- und Rechtswissenschaftlerin ist seit vergangenem Jahr in den Dax30 Aufsichtsräten der Linde AG und der Metro AG. Darüber hinaus ist sie Mitglied in den Verwaltungsräten der Vontobel Holding AG sowie der Bank Vontobel Bank. Zudem ist sie seit 2001 Inhaberin des KfW-Stiftungs-für Entrepreneurial Finance an der Technischen Universität München (TUM) und seit 2003 wissenschaftliche Direktorin des Center for Entrepreneurial and Financial Studies (CEFS) an der TUM. Die Berufung von Frau Achleitner in die Kommission war schon seit längerem in Abstimmung mit dem Kommissionsvorsitzenden Müller geplant, jedoch sollte die Kommission zeitgleich noch um eine Persönlichkeit ergänzt werden, die die Sichtweise eines aktiven Vorstandsmitglieds und zugleich des börsennotierten großen Mittelstandes einbringen kann. Dies wird in Zukunft Herr Schulte übernehmen. Mit Dr. Stefan Schulte tritt ein Vorstandsvorsitzender eines MDax-Unternehmens in die Kommission ein. Der gelernte Betriebswirt begann seine Karriere in der Konzernentwicklungsabteilung der Deutschen Bank und stieß 2003 von der Deutz AG als Finanzvorstand zur Fraport AG, in der er Ende 2009 den Vorstandsvorsitz übernahm. Darüber hinaus ist er Mitglied des Aufsichtsrats der Deutsche Post AG. Das Bundesjustizministerium hält es für besonders wichtig, in die Kodex-Arbeit auch Vorstandserfahrungen von nicht Dax30-Unternehmen einfließen zu lassen. Peer Michael Schatz gehörte im Februar 2002 zu den Gründungsmitgliedern der Kodex-Kommission und hat vor allem die Sicht eines international tätigen, nicht-DAX30-Unternehmens in die Kodex-Arbeit einfließen lassen. Herr Schatz verlässt die Kommission nach 10-jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit. ___ Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: (030) 18 580 - 9090 Fax: (030) 18 580 - 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PM_Neue_Mitglieder_Kodexkommission.pdf Description: Binary data ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] Presseinladung: Bildtermin aus Anlass der Einsetzung einer Kommission zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit des Bundesministeriums der Justiz
Presseeinladung PE_Bildtermin_Komm_NS-Aufarbeitung.pdf Bildtermin aus Anlass der Einsetzung einer Kommission zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit des Bundesministeriums der Justiz Die Pressestelle des Bundesjustizministeriums lädt Sie zu einem Fototermin ein. Anlass ist die Einsetzung einer unabhängigen wissenschaftlichen Kommission beim Bundesministerium der Justiz zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wird heute die Professoren Manfred Görtemaker (Universität Potsdam) und Christoph Safferling (Universität Marburg) mit einer zeithistorischen Untersuchung des Ausmaßes des NS-Einflusses im Ministerium insbesondere in der Nachkriegszeit beauftragen. Mittwoch, den 11. Januar 2012, 12:15 Uhr, im Bundesministerium der Justiz, Frankfurter Zimmer, Mohrenstraße 37, 10117 Berlin Um Voranmeldung wird gebeten unter 030 18580 9090 oder per E-Mail unter pre...@bmj.bund.de. ___ Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: (030) 18 580 - 9090 Fax: (030) 18 580 - 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PE_Bildtermin_Komm_NS-Aufarbeitung.pdf Description: PE_Bildtermin_Komm_NS-Aufarbeitung.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ - Kabinett beschließt Aktienrechtsreform
Kabinett beschließt Aktienrechtsreform Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung des Aktiengesetzes erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Der heute beschlossene Gesetzentwurf entwickelt das Aktienrecht weiter und stärkt das Vertrauen in den Finanzmarkt. Mit der Aktienrechtsreform werden auch Lehren aus der Finanzmarktkrise gezogen. Aktiengesellschaften und insbesondere in Not geratenen Kreditinstituten wird eine Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital wesentlich erleichtert, indem ihnen die Herausgabe von umgekehrten Wandelschuldverschreibungen ermöglicht wird. Künftig können die Unternehmen auch Vorzugsaktien ohne zwingenden Nachzahlungsanspruch auf ausgefallene Dividenden ausgeben. Das vereinfacht Kreditinstituten die Erfüllung aufsichtsrechtlicher Eigenkapitalvorgaben. Die Beteiligungsstrukturen von nichtbörsennotierten Aktiengesellschaften werden erheblich transparenter. Die Ausgabe von Inhaberaktien wird dazu an besondere Voraussetzungen geknüpft. Zum Hintergrund: Die Aktienrechtsnovelle 2012 lässt den Unternehmen auch zukünftig die Wahl zwischen beiden Aktienrechtsgattungen Namens- und Inhaberaktie. Allerdings soll die Inhaberaktie von einer nichtbörsennotierten Aktiengesellschaft künftig nur noch verwendet werden, wenn die entsprechende Sammelurkunde dauerhaft bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegt ist. Dadurch ist sichergestellt, dass die zuständigen Behörden in Ermittlungsfällen auf wichtige Informationen zugreifen und die Identität des Aktionärs feststellen können. Der Befürchtung, die Inhaberaktie könnte als Instrument für Geldwäsche und Terrorfinanzierung genutzt werden, kann so entgegengetreten werden. Derzeit gibt es in Deutschland ca. 16 000 nichtbörsennotierte Aktiengesellschaften, davon haben weit mehr als die Hälfte bereits heute Namensaktien. Ferner sieht der Gesetzentwurf vor, Wandelschuldverschreibungen zuzulassen, bei denen der Schuldner (also die Aktiengesellschaft) das Wandlungsrecht hat. Bisher sieht das Aktiengesetz nur Wandelanleihen vor, bei denen der Gläubiger einen Anspruch hat, statt Rückzahlung des Anleihebetrags Aktien zu erhalten. Künftig soll dies also auch den Gesellschaften möglich sein, wenn es anfangs vereinbart war. Diese umgekehrten Wandelschuldverschreibungen sind gerade für Unternehmen und Kreditinstitute in Krisensituationen zur Erleichterung der Bilanzen von Bedeutung. Mit der Aktienrechtsnovelle 2012 soll zudem die Möglichkeit von Vorzugsaktien ohne einen zwingenden Nachzahlungsanspruch geschaffen werden. Bisher können nach deutschem Aktienrecht Vorzugsaktien ohne Stimmrecht ausgegeben werden, sie sind aber immer mit einem zwingenden Nachzahlungsanspruch auf ausgefallene Dividenden verknüpft. Die nun vorgesehene Schaffung von Vorzugsaktien auch ohne zwingenden Nachzahlungsanspruch ist gerade für Kreditinstitute von besonderer Bedeutung, da nach den internationalen Eigenkapitalanforderungen stimmrechtslose Vorzugsaktien mit einem Nachzahlungsanspruch nicht auf das Kernkapital angerechnet werden können. Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus eine erhebliche Einschränkung der Möglichkeit sogenannter missbräuchlich nachgeschobener Nichtigkeitsklagen vor. Von derartigen Klagen wird gesprochen, wenn nach Erhebung einer Anfechtungsklage gegen einen Hauptversammlungsbeschluss in einem späten Stadium des Freigabeverfahrens noch Nichtigkeitsklagen aus taktischen Gründen nachgeschoben werden, um das Verfahren bewusst zweckwidrig weiter zu verzögern. Mit der im Entwurf vorgesehenen relativen Befristung von Nichtigkeitsklagen wird diesen missbräuchlich nachgeschobenen Nichtigkeitsklagen zukünftig begegnet, ohne aber andererseits das Klagerecht der überwiegenden Mehrheit nicht missbräuchlich agierender Aktionäre unangemessen einzuschränken. Schließlich finden sich in dem Entwurf zahlreiche Klarstellungen und Korrekturen, die Rechtsunsicherheiten in der Aktienrechtspraxis beilegen und Unternehmen Zweifelsfragen ersparen. Dazu gehört etwa die Klarstellung, aufgrund welcher Rechtsgrundlage von den öffentlichen Eigentümern entsandte Aufsichtsräte einer Berichtspflicht unterliegen. Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet. Pressestelle Bundesministerium der Jusitz Mohrenstraße 37 10117 Berlin PM_Aktienrechtsnovelle.pdf Description: PM_Aktienrechtsnovelle.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] PM BMJ: Schülerwettbewerb gestartet: Mit Recht gegen Rechts
Schülerwettbewerb gestartet: Mit Recht gegen Rechts Zu dem heutigen Start des BMJ-Schülerwettbewerbs Mit Recht gegen Rechts erklärt Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger: Mit Recht gegen Rechts - unter diesem Motto hat das Bundesjustizministerium einen Schülerwettbewerb gestartet, der Ideen gegen Rechtsextremismus fördern und auszeichnen will. Was können Schüler in ihrem Freundeskreis, an der Schule oder in ihrer Stadt gegen Fremdenfeindlichkeit, Intoleranz und Diskriminierung unternehmen? Welche Möglichkeiten gibt es im Internet, sich gegen Rechtsextremismus stark zu machen? Mit welchen Aktionen kann man im Alltag deutlich machen: Toleranz zeigt sich im Handeln? Der Rechtsextremismus muss aus der Mitte der Gesellschaft bekämpft werden. Weil der Rechtsextremismus auch Netzwerke bis in die Mitte der Gesellschaft aufzuspannen versucht, muss die Ursachenbekämpfung in der Gesellschaft ansetzen. Rechtsextreme können auf Strukturen aufbauen, die eine bürgerliche Fassade in der Mitte der Gesellschaft vortäuschen. Dagegen helfen keine Gesetze, sondern nur zivilgesellschaftliches Engagement. Einzelheiten unter: www.gerechte-Sache.de ___ Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: (030) 18 580 - 9090 Fax: (030) 18 580 - 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund. PM_Schuelerwettbewerb.pdf de Internet: www.bmj.de PM_Schuelerwettbewerb.pdf Description: PM_Schuelerwettbewerb.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] PM BMJ: Bundestag berät über Gesetz gegen Internetabzocke
Bundestag berät über Gesetz gegen Internetabzocke Zur ersten Lesung des Gesetzes zum Vorgehen gegen Abo- und Kostenfallen im Internet erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Jetzt wird es eng für Internetabzocker. Der Deutsche Bundestag berät über den von mir vorgelegten Gesetzentwurf gegen Kostenfallen im Internet. Mehr als fünf Millionen Internetnutzer sind laut einer Umfrage schon in die Falle getappt. Die Angebote sehen kostenlos aus und sollen dann doch etwas kosten. Der neue Internetbutton schützt wirksam vor Kostenfallen. Verbraucher sind nur zur Zahlung verpflichtet, wenn der Bestellbutton eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweist. Unseriöse Geschäftspraktiken laufen künftig ins Leere. Der Schutz greift immer, wenn Waren oder Dienstleistungen online bestellt werden - ob per Computer, Smartphone oder Tablet. Auch die Wirtschaft profitiert, weil das Vertrauen in den Online-Handel steigt. Der neue Internetbutton wird auch in der EU eingeführt, dafür habe ich mich erfolgreich in Brüssel eingesetzt. Die Ende November verkündete Verbraucherrechte-Richtlinie enthält ebenfalls eine Buttonlösung. Die Richtlinie gibt den Mitgliedstaaten zwei Jahre für die Umsetzung. So lange will ich nicht warten, darum habe ich die deutsche Umsetzung der Buttonlösung auf den Weg gebracht, sobald die Vorzeichen aus Brüssel klar waren. Zum Hintergrund: Unseriöse Geschäftemacher verschleiern die Kosten ihrer Onlineangebote. Internetleistungen werden als gratis angepriesen, als unverbindliche Gewinnspiele bezeichnet oder als Möglichkeit zum Herunterladen von Freeware getarnt. Erst wenn die Rechnung kommt, folgt das böse Erwachen. Häufig zahlen die Internetnutzer aus Unkenntnis oder weil sie sich durch eine aggressive Verfolgung der vermeintlichen Zahlungsansprüche unter Druck gesetzt fühlen. Das neue Gesetz gegen Internetabzocke schafft Abhilfe. Ein Vertrag kommt künftig nur zu Stande, wenn der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Der Button für die Bestellung muss gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern zahlungspflichtig bestellen beschriftet sein oder - wenn dies wie bei einem Gebot bei eBay oder einer vergleichbaren Internetauktionsplattform nicht zum Geschäftsmodell passt - mit einer entsprechend eindeutigen Formulierung. Auch müssen Preis, Lieferkosten, Mindestlaufzeiten sowie wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung unmittelbar vor der Bestellung klar und verständlich angezeigt werden. Auf Initiative der Bundesregierung ist eine entsprechende Regelung auch in die europäische Verbraucherrechte-Richtlinie aufgenommen worden, die am 22. November 2011 verkündet wurde. Die Richtlinie räumt den Mitgliedstaaten eine Umsetzungsfrist von zwei Jahren ein; die neuen Vorschriften sind ab dem 13. Juni 2014 anzuwenden. Das heute im Deutschen Bundestag in erster Lesung beratene Gesetz wird die europäische Buttonlösung vorab umsetzen. ___ Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: (030) 18 580 - 9090 Fax: (030) 18 580 - 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de I PM_Kostenfallen_Internet_erste_Lesung.pdf nternet: www.bmj.de PM_Kostenfallen_Internet_erste_Lesung.pdf Description: PM_Kostenfallen_Internet_erste_Lesung.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] PM BMJ: Bundeskanzlerin und Bundesjustizministerin geben Startschuss für transparente, elektronische Patentverfahren
Bundeskanzlerin und Bundesjustizministerin geben Startschuss für transparente, elektronische Patentverfahren Zum heutigen 6. Nationalen IT-Gipfel in München erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Innovation wird in Deutschland weiter beschleunigt. Gemeinsam mit der Bundeskanzlerin geben wir heute den Startschuss für eine völlig neue IT-Lösung für transparente Patentverfahren. Mit der elektronischen Schutzrechtsakte ELSA des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) wird schnell und zuverlässig geprüft, ob eine angemeldete Erfindung neu ist und patentiert werden kann. ELSA verkürzt den Weg von der Idee zum Patent, Bürokratie wird abgebaut. Das kommt vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen zugute. ELSA hat darüber hinaus Vorbildcharakter für eine moderne, effiziente und bürgernahe Verwaltung und Justiz. Ein moderner Rechtsstaat muss modern arbeiten. Bürgerinnen und Bürger erwarten mit Recht, dass die Behörden und die Justiz auf der Höhe der Zeit sind und zur Verwirklichung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger die besten Mittel einsetzen. Online-Kommunikation, elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Aktenführung werden in der Justizverwaltung wie in der gerichtlichen Praxis zunehmend erwartet, implementiert und erfolgreich genutzt. Zum Hintergrund: Das Projekt ELSA wird von der Arbeitsgruppe Verantwortung und Schutz in der vernetzten Gesellschaft des 6. Nationalen IT-Gipfels vorgestellt. Daneben hat die Arbeitsgruppe Lösungen für neuartige Verschlüsselungsmechanismen für bessere Datensicherheit im Netz sowie Tipps zum sicheren Umgang mit sozialen Netzwerken erarbeitet. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat diese Arbeitsgruppe des diesjährigen IT-Gipfels gemeinsam mit IBM-Chefin Martina Koederitz geleitet. Die Einführung der innovativen, komplett elektronischen Verfahrensbearbeitung beim DPMA war aus technischer Sicht eine große Herausforderung und ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg in das digitale Zeitalter des Deutschen Patent- und Markenamts. Die elektronische Schutzrechtsakte ELSA, die das DPMA und IBM in mehrjähriger Entwicklungsarbeit gemeinsam entwickelt haben, ist eines der größten IT-Vorhaben der Bundesverwaltung und setzt neue Maßstäbe für das E-Government mit hochmodernen Technologien. ___ Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: (030) 18 580 - 9090 Fax: (030) 18 580 - 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de PM_IT-Gipfel.pdf Internet: www.bmj.de PM_IT-Gipfel.pdf Description: PM_IT-Gipfel.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] PM BMJ: IT-Gipfel 2011 - Impuls für E-Justice
IT-Gipfel 2011 - Impuls für E-Justice Eine anwenderfreundliche Kommunikation mit der Justiz soll sowohl per De-Mail als auch über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) bundeseinheitlich möglich werden. Die Bundesministerien des Innern und der Justiz verständigen sich auf eine enge Zusammenarbeit in den Bereichen E-Government und E-Justice. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Justiz und Verwaltung müssen sich an die moderne Lebenswirklichkeit anpassen. Der elektronische Rechtsverkehr und eine elektronische Aktenführung machen die Kommunikation zwischen Bürgern und Behörden einfacher, effektiver und langfristig kostengünstiger. Dies ist der richtige und wichtige Schritt in die Zukunft. In der Justiz basiert die Kommunikation zwischen Bürgern, Rechtsanwälten und Gerichten bisher fast ausschließlich auf Papier. Ein Grund hierfür ist die fehlende Akzeptanz der - für den formgerechten Zugang notwendigen - qualifizierten elektronischen Signatur. Außerdem können elektronische Dokumente bei Gericht noch immer nicht flächendeckend über das EGVP eingereicht werden. Das neu eingeführte De-Mail-System kann einen zusätzlichen sicheren Kommunikationsweg für E-Justice bieten. Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich: De-Mail ist eine leicht zu nutzende Technologie, mit der man im Internet sicher, vertraulich und verlässlich Nachrichten austauschen kann. Das gilt sowohl zwischen Privaten als auch für die Kommunikation mit Gerichten und Behörden. Durch die Zusammenarbeit im Bereich der E-Justice wird der elektronische Zugang zu den Gerichten grundlegend modernisiert. Außerdem soll die Justiz künftig Urteile, Beschlüsse, Schriftsätze und Ladungen rechtssicher und deutlich kostengünstiger elektronisch zustellen können. Begleitende Änderungen der Verfahrensordnungen, die erforderlich sind, um die Zugangshürden für eine elektronische Kommunikation mit der Justiz bedeutend zu senken, werden derzeit durch das Bundesministerium der Justiz geprüft. Darüber hinaus erarbeitet das Bundesministerium des Innern derzeit den Entwurf für ein E-Government-Gesetz des Bundes mit dem Ziel, für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern. Auch hierbei wird De-Mail neben der eID-Funktion des neuen Personalausweises eine wichtige Rol PM_IT-Gipfel_Impuls_fuer_E-Jusitice.pdf le spielen. ___ Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: (030) 18 580 - 9090 Fax: (030) 18 580 - 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PM_IT-Gipfel_Impuls_fuer_E-Jusitice.pdf Description: PM_IT-Gipfel_Impuls_fuer_E-Jusitice.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] PM BMJ: Auf Verjährung zum Jahresende achten
Auf Verjährung zum Jahresende achten Das Bundesministerium der Justiz weist auf die Bedeutung des Jahreswechsels 2011/2012 für die Verjährung von Ansprüchen hin PM_Verjährung SachenRBerG.pdf . Mit der Schuldrechtsreform im Jahr 2002 wurde auch das Verjährungsrecht geändert. Für Ansprüche auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück sowie auf Begründung, Übertragung oder Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück oder auf Änderung des Inhalts eines solchen Rechts sowie die Ansprüche auf die Gegenleistung wurde eine Verjährungsfrist von 10 Jahren (§ 196 BGB) eingeführt. Nach den zur Schuldrechtsreform getroffenen Übergangsvorschriften kann die 10-jährige Verjährungsfrist auch für Ansprüche, die am 1. Januar 2002 schon bestanden, aber noch nicht verjährt waren, gelten. Die 10-jährige Verjährungsfrist begann für solche Ansprüche am 1. Januar 2002, so dass sie mit Ablauf des 31. Dezember 2011 verjähren können. Die 10-jährige Verjährungsfrist gilt insbesondere auch für die Ansprüche nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz (SachenRBerG). Dieses Gesetz hat Bedeutung für die in den östlichen Bundesländern notwendige Überleitung von Eigentumsrechten an Grundstücken und Gebäuden in das System den Bürgerlichen Rechts. Es erlaubt die Zusammenführung der getrennten Eigentumsrechte und gewährt dem Nutzer des Grundstücks das Recht zu wählen, ob er den Ankauf des Grundstücks (§ 32 SachenRBerG) oder die Bestellung eines Erbbaurechts am Grundstück (§ 61 SachenRBerG) verlangt. Darüber hinaus gewährt das Gesetz Ansprüche auf Bestellung von Dienstbarkeiten (§ 116 SachenRBerG). Den Beteiligten stehen verschiedene Wege offen, den Eintritt der Verjährung zu verhindern. Die Verjährung kann insbesondere durch Rechtsverfolgungsmaßnahmen gehemmt (§ 204 BGB) werden. Solange die Verjährung gehemmt ist, läuft die Verjährungsfrist nicht. Gläubiger von Ansprüchen nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz können die Verjährung insbesondere durch einen Antrag auf Einleitung eines notariellen Vermittlungsverfahrens (§§ 97 f. SachenRBerG) sowie mit einer Klage nach den §§ 103 f. SachenRBerG (Bereinigungsklage) hemmen. Die Verjährung der Ansprüche ist auch gehemmt, solange zwischen den Beteiligten Verhandlungen über die Bereinigung der Rechtsverhältnisse schweben (§ 203 BGB). Schließlich verjähren Ansprüche auch dann nicht, wenn sie vom Anspruchsgegner anerkannt werden (§ 212 BGB). ___ Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: (030) 18 580 - 9090 Fax: (030) 18 580 - 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PM_Verjährung SachenRBerG.pdf Description: PM_Verjährung SachenRBerG.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] PM BMJ: Bundesstiftung Magnus Hirschfeld errichtet
Bundesstiftung Magnus Hirschfeld errichtet Zur Errichtung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Mit Jörg Litwinschuh hat die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld heute ein Gesicht bekommen. Die Stiftung kann jetzt ihre Arbeit aufnehmen. Das Forschungs- und Bildungsprogramm der neuen Stiftung wird einen wichtigen Beitrag für die Offenheit der Gesellschaft leisten. In einer offenen Gesellschaft darf es keine Diskriminierung von Menschen mit unterschiedlichen Lebensentwürfen geben. Auf dem Weg des Abbaus von Diskriminierungen bis zur gleichberechtigten Teilhabe von gleichgeschlechtlichen Lebensentwürfen setzt die Bundesregierung auch auf die jetzt konkret beginnende Arbeit der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld. Zum Hintergrund: Heute hat Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger den Kommunikationsberater Jörg Litwinschuh zum Vorstand der neuen Bundesstiftung Magnus Hirschfeld bestellt. Der ehemalige Geschäftsführer des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland LSVD Berlin-Brandenburg e.V. und ehemalige Leiter von dessen Integrations- und Migrationszentrum stammt aus dem Saarland. Die Bundesstiftung Magnus Hirsc PM_Bundesstiftung Magnus Hirschfeld Stiftung.pdf hfeld ist damit als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Berlin errichtet. Sie ist mit einem Stiftungsvermögen von 10 Mio. Euro ausgestattet. Die Satzung sieht für den Vorstand eine feste Amtszeit von fünf Jahren vor. Für das Kuratorium der Stiftung benennen der Deutsche Bundestag, fünf Bundesministerien sowie weitere zivilgesellschaftliche Organisationen Mitglieder. Mit einem Bildungs- und Forschungsprogramm soll die neue Stiftung der gesellschaftlichen Diskriminierung homosexueller Männer und Frauen in Deutschland entgegenwirken. Das von den Nationalsozialisten an Homosexuellen verübte Unrecht soll historisch aufgearbeitet und dokumentiert werden. Darüber hinaus sollen Leben und Werk des Namensgebers Dr. Magnus Hirschfeld (1868-1935) wissenschaftlich erforscht und dargestellt werden. Der Berliner Arzt und Sexualwissenschaftler war Vorreiter der Homosexuellenbewegung und beschäftigte sich auch mit Fragen der Trans- und Intersexualität. ___ Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: (030) 18 580 - 9090 Fax: (030) 18 580 - 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PM_Bundesstiftung Magnus Hirschfeld Stiftung.pdf Description: PM_Bundesstiftung Magnus Hirschfeld Stiftung.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] PM BMJ: Sicherungsverwahrung verfassungsfest
Sicherungsverwahrung verfassungsfest Zu dem heute auf der Justizministerkonferenz in Berlin vorgestellten Diskussionsentwurf erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Sechs Monate nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts habe ich einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eins zu eins umsetzt. Der Entwurf ist weitestgehend mit den Ländern abgestimmt. Mein Gesetzentwurf wird dafür sorgen, dass die Sicherungsverwahrung künftig als wirksames Instrument erhalten bleibt. Ich warne davor, die gemeinsam erzielten Erfolge von Bund und Ländern zu zerreden. Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts legt der Gesetzentwurf stärkeres Gewicht auf die therapeutische Arbeit mit den Gefangenen, ohne die berechtigten Sicherheitsbelange der Bevölkerung aus den Augen zu verlieren. Die jetzt neu entfachte Debatte über die nachträgliche Sicherungsverwahrung hat mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nichts zu tun. Vor weniger als einem Jahr bestand Einigkeit über die Parteigrenzen hinweg, dass für das Instrument der nachträglichen Sicherungsverwahrung kein Bedarf besteht. Mit breiter Mehrheit haben Bundestag und Bundesrat durch die Reform den Abschied von der nachträglichen Sicherungsverwahrung beschlossen. An den Gründen hat sich nichts geändert. Eine Sicherheitslücke gibt es nicht. Zum Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hat am 4. Mai 2011 die Regelungen zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber in einer zweijährigen Übergangsfrist aufgegeben, neue Regelungen zu erlassen. Schwerpunkt der Gerichtsentscheidung war die unzureichende Beachtung des Abstands zwischen Strafhaft und Sicherungsverwahrung. Sicherungsverwahrte müssen anders behandelt werden als Strafgefangene, weil sie ihre Strafe bereits vollständig abgesessen haben. Die Verfassungsrichter haben den Bundesgesetzgeber in die Pflicht genommen, Leitlinien für den Vollzug der Sicherungsverwahrung in das Gesetz zu schreiben. In enger Abstimmung mit den Ländern sind die Forderungen der Verfassungsrichter mit dem Gesetzentwurf eins zu eins umgesetzt worden. Künftig gibt es klare Vorgaben zu Therapie und anderen Maßnahmen, die die Gefährlichkeit der Verurteilten reduzieren können. Auch künftig wird niemand auf freien Fuß kommen, weil er ein Therapieangebot nicht angenommen hat. Der Gesetzentwurf ermöglicht auch einen verantwortungsvollen Umgang mit Altfällen, die noch nicht unter das reformierte Recht der Sicherungsverwahrung fallen. Hochgefährliche Täter, die nach der Übergangsregelung des Bundesverfassungsgerichts vorläufig in Sicherungsverwahrung bleiben, können auch über 2013 hinaus untergebracht werden. Die Reform der Sicherungsverwahrung bleibt richtig. Die Neuregelung vom 1. Januar 2011, die mit einer breiten Mehrheit in Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde, hat wesentliche Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bereits vorweg genommen: Die Einschränkung der Sicherungsverwahrung durch eine engere Fassung der Anlass- und Vortaten, die Abkehr von der nachträglichen Sicherungsverwahrung und das Therapieunterbringungsgesetz stimmen mit der Zielrichtung des Bundesverfassungsgerichts überein. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung, deren Wiedereinführung nun einige Bundesländer fordern, war wenig praxisrelevant, rechtlich kaum handhabbar und hatte negative Auswirkungen auf den Vollzug insgesamt. Ihre Wiedereinführung birgt das Risiko, dass das deutsche Recht vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte abermals nicht besteht. Das kann dazu führen, dass erneut Sicherungsverwahrte entlassen werden müssten. Dieses Risiko sollte gerade angesichts des äußerst geringen Anwendungsbereichs der nachträglichen Sicherungsverwahrung unbedingt vermieden werden. ___ Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: (030) 18 580 - 9090 Fax: (030) 18 580 - 9046 E-Mail: presse@bmj PM_Sicherungsverwahrung.pdf .bund.de Internet: www.bmj.de PM_Sicherungsverwahrung.pdf Description: PM_Sicherungsverwahrung.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] PM BMJ: Harald Range wird neuer Generalbundesanwalt
Harald Range wird neuer Generalbundesanwalt Heute hat der Bundesrat der Ernennung von Harald Range zum Generalbundesanwalt zugestimmt. Die Amtseinführung durch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wird am 17. November 2011 in Karlsruhe stattfinden. Harald Range war nach seinem Referendariat ab 1975 Richter in Niedersachsen, unter anderem in Lüneburg, Northeim und Osterode. Von 1978 bis 1986 war er Staatsanwalt in Göttingen, bearbeitete dort Wirtschafts- und Umweltsachen und war als Pressesprecher tätig. Von 1986 bis 1989 war Range als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle eingesetzt. Von 1989 bis Ende 2000 arbeitete er im niedersächsischen Justizministerium und leitete dort ab 1991 das Referat für Strafverfahrensrecht, zuletzt die gesamte Abteilung für Strafrecht und Strafverfahrensrecht. Seit Anfang Januar 2001 ist Harald Range Generalstaatsanwalt in Celle und damit Leiter der größten Generalstaatsanwaltschaft in Niedersachsen, die neben ihren regionalen Zuständigkeiten auch zentrale Aufgaben wahrnimmt, unter anderem im Bereich der Organisierte Kriminalität und Korruption sowie des Europäischen Justiziellen Netzes (EJN). Harald Range war von 2004 bis 2006 Präsident der Europäischen Generalstaatsanwaltskonferenz, von 2006 bis 2008 Präsident des Consultative Council of European Prosecutors (CCPE), eines beratenden Gremiums des Europarates. Bis heute ist er Mitglied der Arbeitsgruppe des CCPE und offizieller Vertreter Deutschlands in diesem Gremium. Harald Range war als sachverständiger Berater für verschiedene internationale Einrichtungen tätig, vor allem in den mittel- und osteuropäischen Staaten. ___ Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: (030) 18 580 - 9090 Fax: (030) 18 580 - 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PM_Range_GBA.pdf Description: PM_Range_GBA.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] PM BMJ: Präsident des Bundesfinanzhofs ernannt: Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff
Präsident des Bundesfinanzhofs ernannt: Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff Der Bundespräsident hat heute Herrn Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff als Richter des Bundesverfassungsgerichts verabschiedet und ihn zum Präsidenten des Bundesfinanzhofes ernannt. Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff war seit dem Jahr 2001 Mitglied des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts. Zuvor war er mehrere Jahre als Richter am Bundesfinanzhof (Mitglied des IX. Senats), davor als stellvertretendes Mitglied des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern, als Richter am Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern sowie als Richter und später als Vorsitzender Richter am Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern tätig. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster und dem Referendariat in Baden-Württemberg war Mellinghoff zunächst wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg, von 1987 bis 1991 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht. Rudolf Mellinghoff wurde 2006 die Ehrendoktorwürde der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald verliehen. Seit 2007 ist er Honorarprofessor der Eberhard Karls Universität Tübingen, an der er seit 2001 als Lehrbeauftragter tätig ist. ___ Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: (030) 18 580 - 9090 Fax: (030) 18 580 - 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Intern PM_Ernennung_Mellinghoff.pdf et: www.bmj.de PM_Ernennung_Mellinghoff.pdf Description: PM_Ernennung_Mellinghoff.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] PM BMJ: Ab morgen besserer Rechtsschutz
Ab morgen besserer Rechtsschutz Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zu den ab morgen geltenden Rechtsschutzverbesserungen im Zivilprozess: Der Rechtsschutz in Deutschland wird noch besser. Die Zivilgerichte werden häufiger mündlich verhandeln. Die mündliche Verhandlung ist der Dreh- und Angelpunkt im Prozess. Hier können die Parteien ihren Standpunkt offen mit den Richtern diskutieren. Gerade in zweiter Instanz wurden bislang viele Fälle im schriftlichen Verfahren entschieden. Das neue Gesetz stellt sicher, dass die Richter über alle wichtigen Fälle mit den Beteiligten persönlich reden. Die Richter dürfen nur noch im schriftlichen Verfahren entscheiden, wenn die Berufung offensichtlich aussichtslos ist. Ab morgen gibt es auch ein neues Rechtsmittel. Bisher wurde in der zweiten Instanz häufig durch unanfechtbaren Beschluss entschieden. Dann war der Prozess beendet, ohne dass es weitere Rechtsmittel gab, selbst wenn es um große Summen ging. Damit ist jetzt Schluss. Die Rechtsprechung der Berufungsgerichte steht für Streitwerte über 20.000 Euro jetzt immer unter höchstrichterlicher Kontrolle. Zum Hintergrund: Berufungsgerichte waren bislang nach § 522 Absatz 2 ZPO verpflichtet, die Berufung in klaren Fällen ohne mündliche Verhandlung und ohne weitere Anfechtungsmöglichkeiten zurückweisen. Die von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgeschlagene Neuregelung stärkt die mündliche Verhandlung und baut den Rechtsschutz aus: * Auch im Berufungsverfahren muss jetzt immer mündlich verhandelt werden, wenn eine mündliche Erörterung des Rechtsstreits geboten ist - zum Beispiel wegen der existenziellen Bedeutung des Rechtsstreits für eine Partei -, selbst wenn die Sache aussichtslos erscheint und keine Grundsatzbedeutung hat. * Die Schwelle für eine Prozessbeendigung durch unanfechtbaren Beschluss wird heraufgesetzt. Künftig kann dies nur noch geschehen, wenn die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, während bislang Offensichtlichkeit nicht gefordert wurde. * Das Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde wird eingeführt. Selbst wenn eine Berufung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen wird, kann dagegen künftig ab einer Beschwer von 20.000 Euro Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden. Damit werden Zurückweisungsbeschlüsse unter den gleichen Voraussetzungen wie heute schon Berufungsurteile anfechtbar. Damit werden zugleich regionale Unterschiede im Rechtsschutz beseitigt. Die Gesetzesänderung beseitigt zugleich regionale Unterschiede im Rechtsschutz. Bisher wurde von Gericht zu Gericht sehr unterschiedlich von der Vorschrift Gebrauch gemacht, Berufungen durch unanfechtbaren Beschluss zurückzuweisen. Während in bestimmten Gerichtsbezirken mehr als jede vierte Berufung durch unanfechtbaren Beschluss zurückgewiesen wurde, war es in anderen Regionen nicht einmal jede zehnte. Mit dem neuen Gesetz wirken sich die regionalen Unterschiede nicht mehr aus. Es gibt die gleichen Rechtsmittel, egal ob die Entscheidung durch Urteil oder Beschluss ergeht. Der Gerichtsort entscheidet nicht mehr über die Qualität des Rechtsschutzes. Das Gesetz wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt morgen in Kraft. ___ Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: (030) 18 580 - 9090 Fax: (030) 18 580 - 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PM_522 ZPO Inkrafttreten.pdf Description: PM_522 ZPO Inkrafttreten.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ - Bundesjustizministerium mit dem Preis für gute Gesetzgebung ausgezeichnet
Bundesjustizministerium mit dem Preis für gute Gesetzgebung ausgezeichnet Das Bundesministerium der Justiz ist heute von der Deutschen Gesellschaft für Gesetzge-bung mit dem 1. Preis für gute Gesetzgebung 2011 ausgezeichnet worden. Gewürdigt wird das Gesetz über den Versorgungsausgleich (VersAusglG). In Zusammenarbeit mit der Stif-tung Apfelbaum soll der Preis hervorragende Akte auf dem Gebiet der Gesetzgebung sowohl dem Fachpublikum als auch einer möglichst breiten Öffentlichkeit vorstellen und dadurch die Qualität der Gesetzgebung insgesamt fördern. Der Preis wird in diesem Jahr bereits zum dritten Mal vergeben. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hob in ihrem Festvortrag die hohen Maßstäbe hervor, die das Bundesverfassungsgericht an die Verständlichkeit der Ge-setzgebung stellt. Es fordert, dass Bürgerinnen und Bürger in zumutbarer Weise die Rechts-lage im Einzelfall erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können. Wer den Inhalt ei-nes Gesetzes nicht verstehe, werde es schlecht befolgen können, so Leutheusser-Schnarrenberger. Sie wies auf den Redaktionsstab Rechtssprache des Bundesjustizministeriums hin, ein Instrument, dessen sich andere Häuser bei der Abfassung von Gesetzen schon früh bedie-nen sollten. Hier wird juristisch und übrigens auch politisch neutral das Gesetz auf seine Normklarheit hin geprüft. Die besten Ergebnisse gibt es, wenn der Redaktionsstab in einem frühen Entwurfsstadium zu Rate gezogen wird. Pressestelle Bundesministerium der Jusitz Mohrenstraße 37 10117 Berlin PM_Preis_gute_Gesetzgebung.pdf Description: PM_Preis_gute_Gesetzgebung.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] PM:Arbeitsgruppe im Bundesministerium der Justiz schließt mit Vorschlägen zu konkreten Hilfen für Betroffene ab
PM Arbeitsgruppe Runder Tisch.pdf Zu der heutigen letzten BMJ-Arbeitsgruppensitzung „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Eineinhalb Jahre nach Einsetzung des Runden Tisches hat heute die Arbeitsgruppe ihre Arbeiten abgeschlossen. Ein erster wichtiger Schritt ist damit zur Hilfe für Missbrauchopfer getan. Nach der Stärkung der Opfer, die mit dem bereits vom Bundesjustizministerium vorgelegten Gesetzentwurf im Bundestag beraten wird, und nach der Verabschiedung der Leitlinien zur zügigen Einschaltung der Staatsanwaltschaft standen in dieser Sitzung die Hilfen für Betroffene im Zentrum. Die Vorschläge, die heute beschlossen wurden, entsprechen in weiten Bereichen den Empfehlungen der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Dr. Christine Bergmann. Sie sehen in Bezug auf die Missbrauchsfälle der Vergangenheit primär die Täter bzw. die Institutionen in der Verantwortung, besonders wenn es Schmerzensgeldleistungen geht. Die Vorschläge gliedern sich in drei Teile: 1) Erstens geht es um eine Verbesserung der bestehenden sozialrechtlichen Systeme. Diese Systeme ermöglichen bereits jetzt weitreichende Hilfsleistungen. Die Diskussion am Runden Tisch hat allerdings deutlich gemacht, dass die Betroffenen einen „Lotsen“ benötigen, der sie durch das Dickicht des Regelungswerks mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Leistungen führt. Außerdem berichteten die Betroffenen über Defizite in der Anwendung der Systeme der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Opferentschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz. Zur Behebung oder zumindest Milderung dieser Defizite hat die Arbeitsgruppe mit Unterstützung der fachlich zuständigen Bundesministerien für Gesundheit (BMG) und für Arbeit und Soziales (BMAS) zahlreiche Vorschläge erarbeitet. 2) Zweitens hat die Arbeitsgruppe Vorschläge für ein ergänzendes Hilfesystem zur Abmilderung von Folgeschäden unterbreitet. Dieses Hilfesystem bezieht sich auf Missbrauchsfälle aus der Vergangenheit, da dort zivilrechtliche Entschädigungsansprüche verjährt sind, und soll zeitlich begrenzt sein. Sozialrechtliche Ansprüche sind grundsätzlich vorrangig geltend zu machen, allerdings kann das Hilfesystem im Einzelfall Überbrückungshilfe leisten. Voraussetzung für Hilfsmaßnahmen ist immer, dass die beantragten Hilfen zur Rehabilitation der Betroffenen geeignet sind. Betroffene sollen aus einem Katalog von Leistungen die für sie geeignete(n) auswählen können. Die Arbeitsgruppe hat sich mit deutlicher Mehrheit dafür ausgesprochen, den Kreis der berechtigten Antragsteller möglichst weit zu fassen (also auch Opfer von sexuellem Missbrauch aus dem familiären Bereich einzubeziehen) und die Sachleistungen pro Antragsteller auf einen Betrag von maximal 10.000 € zu begrenzen. Diese Gelder dienen der Finanzierung der Träger, die Leistungen erbringen. Unmittelbare Barauszahlungen an die Betroffenen werden von dem Hilfesystem nicht vorgenommen. Derartige Zahlungen, die der Genugtuung der Betroffenen dienen, also Schmerzensgeld, obliegen den Tätern und ggf. den Institutionen, in deren Verantwortungsbereich das Unrecht geschehen ist. Ausnahmen von der finanziellen Begrenzung sollen möglich sein. Generell soll auch der Mehrbedarf behinderter Menschen abgedeckt werden. Bei der Umsetzung der Vorschläge der Arbeitsgruppe soll das Hilfesystem des „Runden Tisches Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“, dessen Details derzeit erarbeitet werden, vergleichend berücksichtigt werden. 3) Drittens schlägt die Arbeitsgruppe Standards für die Schmerzensgeld-Verfahren von Institutionen vor. Die Teilnehmer der Arbeitsgruppe waren ganz überwiegend der Ansicht, dass Zahlungen aus einem gemeinsamen Fonds insoweit nicht angemessen sind, da dies die Verantwortlichkeit der jeweils betroffenen Organisation verschleiern würde. Die Arbeitsgruppe hat Maßstäbe für diese Verfahren entwickelt, die die Gleichbehandlung der Betroffenen und eine bessere Akzeptanz der getroffenen Entscheidungen bezwecken sollen. --- Pressestelle Bundesministerium der Justiz Mohrenstraße 37 10117 Berlin --- Tel.: 18580-9030 Fax:18580-9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de PM Arbeitsgruppe Runder Tisch.pdf Description: PM Arbeitsgruppe Runder Tisch.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] PM BMJ: Bundestag beschließt Rechtsschutz gegen überlange Gerichtsverfahren
PM_Überlange_Verfahren.pdf Zum Beschluss des Deutschen Bundestages zum verbesserten Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Der von mir vorgeschlagene Rechtsschutz gegen überlange Gerichtsverfahren ist heute mit breiter Mehrheit vom Deutschen Bundestag beschlossen worden. Betroffene sollen eine angemessene Entschädigung erhalten, wenn ein Prozess zu lange dauert. Wir stärken den Rechtsschutz und verhindern unangemessen lange Verfahren. In den letzten zehn Jahren wurde immer wieder ergebnislos über den Rechtsschutz bei überlangen Verfahren diskutiert. Vor meiner Amtszeit gab es mehrere Anläufe der Länder, der Anwaltschaft und meiner Amtsvorgängerin, die alle ohne Erfolg blieben. Jetzt können endlich die Versprechen eingelöst werden, die Grundgesetz und Menschenrechtskonvention schon lange geben. Jeder hat Anspruch auf Rechtsschutz in angemessener Zeit - dieser Satz kann jetzt mit Leben gefüllt werden. Die zwei Stufen meines Vorschlags verhindern, dass die Justiz unnötig belastet wird. Betroffene müssen immer erst auf die drohende Verzögerung hinweisen, damit das Verfahren möglichst doch noch rechtzeitig abgeschlossen wird. Erst wenn die Rüge ungehört bleibt und es wirklich zu lange dauert, gibt es auf der zweiten Stufe eine angemessene Entschädigung. Ich bin zuversichtlich, dass der Bundesrat dem Gesetz zustimmen wird, nachdem viele Anregungen der Länder in das Gesetz aufgenommen wurden. Die Mahnungen des EGMR müssen endlich gesetzgeberische Folgen haben. Zum Hintergrund: Das neue Gesetz sieht eine angemessene Entschädigung vor, wenn gerichtliche Verfahren zu lange dauern. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) beanstandet seit vielen Jahren das Fehlen eines besonderen Rechtsschutzes bei unangemessen langen Verfahren in Deutschland. Die erste Verurteilung Deutschlands durch den EGMR erfolgte im Jahr 2006. Da der Rechtsschutz in Deutschland trotz zahlreicher weiterer EGMR-Urteile nicht verbessert wurde, hat der EGMR ein sogenanntes Piloturteil gegen Deutschland erlassen und eine Frist bis Dezember 2011 zur Schließung der Rechtsschutzlücke gesetzt. Die Bundesjustizministerin hat daher unmittelbar nach Amtsantritt einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der Betroffenen die Möglichkeit gibt, sich in zwei Stufen gegen überlange Gerichtsverfahren zu wehren. * Auf der ersten Stufe müssen die Betroffenen das Gericht, das nach ihrer Ansicht zu langsam arbeitet, mit einer Rüge auf die Verzögerung hinweisen. Das hilft, überlange Verfahren von vornherein zu vermeiden. Die Richter erhalten durch die Verzögerungsrüge die Möglichkeit, Abhilfe zu schaffen. Das bedeutet: Man kann einem Verfahren nicht einfach seinen langen Lauf lassen und später eine Entschädigung fordern. * Wenn sich das Verfahren trotz der Rüge weiter verzögert, kann auf der zweiten Stufe eine Entschädigungsklage erhoben werden. In diesem Entschädigungsverfahren bekommen die betroffenen Bürgerinnen und Bürger für die sog. immateriellen Nachteile - zum Beispiel für seelische und körperliche Belastungen durch das lange Verfahren - in der Regel 1200 Euro für jedes Jahr, soweit eine Wiedergutmachung auf andere Weise nicht ausreichend ist. Neben dem Ausgleich für die immateriellen Nachteile ist zusätzlich eine angemessene Entschädigung für materielle Nachteile vorgesehen, etwa wenn die unangemessene Verfahrensdauer zur Insolvenz eines Unternehmens führt. Der neue Entschädigungsanspruch hängt nicht von einem Verschulden ab. Es kommt also nicht darauf an, ob den Richtern ein Vorwurf zu machen ist. Neben der neuen Entschädigung sind zusätzlich - wie bisher schon - Amtshaftungsansprüche denkbar, wenn die Verzögerung auf einer schuldhaften Amtspflichtverletzung beruht. Dann kann umfassend Schadensersatz verlangt werden, etwa auch der Ersatz von entgangenem Gewinn. Der Schutz vor überlangen Verfahren wird positive Effekte für die Justiz insgesamt bringen. Wo viele berechtigte Klagen wegen der Verfahrensdauer erfolgen, werden die Verantwortlichen über Verbesserung bei Ausstattung, Geschäftsverteilung und Organisation nachdenken müssen. Der Gesetzentwurf stärkt somit nicht nur den Rechtschutz vor deutschen Gerichten, sondern auch die deutschen Gerichte selbst. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 29. September 2011 beschlossen. Es bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. ___ Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: (030) 18 580 - 9090 Fax: (030) 18 580 - 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PM_Überlange_Verfahren.pdf Description: PM_Überlange_Verfahren.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] PM: Magnus-Hirschfeld-Stiftung vom Kabinett beschlossen
Magnus-Hirschfeld-Stiftung vom Kabinett beschlossen Zu der Zustimmung des Bundeskabinetts zur Einrichtung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld wird einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, die Diskriminierung von Lesben, Schwulen und Transgender in Deutschland abzubauen. Die Stiftung soll Anerkennung und Aufklärung für gleichgeschlechtliche Lebensweisen bewirken und so für mehr Respekt und Verständnis sorgen. Das ist ein wichtiger Schritt, um eine offene Gesellschaft zu fördern, damit das Schubladendenken morgen der Vergangenheit angehört. Eine offene Gesellschaft setzt auf die individuelle Freiheit und auf die Möglichkeit, persönliche Entscheidungen zur eigenen Lebensführung eigenständig treffen zu können. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Stiftung soll mit Bildungsangeboten und gezielter Forschung homosexuelles Leben in Deutschland ergründen und erklären und in der Öffentlichkeit für mehr Achtung und Interesse werben. Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld soll Ausgrenzung und Gewalt gegenüber Lesben, Schwulen und Transgender verhindern und das von den Nationalsozialisten an den Homosexuellen verübte Unrecht erforschen. Diese Ziele werden nicht nur die Stiftungsarbeit prägen. Sie eröffnen auch die Möglichkeit, den wissenschaftlichen Diskurs genauso wie die politische Bildungsarbeit nachhaltig zu beeinflussen. Darüber hinaus soll die Erinnerung an das sexualwissenschaftliche Werk des Namensgebers Dr. Magnus Hirschfeld (1868-1935) gepflegt werden. Der Berliner Arzt und Sexualwissenschaftler war Vorreiter der Homosexuellenbewegung. Magnus Hirschfeld war für die Nationalsozialisten ein Feindbild; in Zukunft wird die Stiftung mit seinem Namen an die Entrechtung und Verfolgung von Homosexuellen im nationalsozialistischen Deutschland erinnern. Auch wenn die Gesellschaft heute offener und liberaler geworden ist, bleibt die Diskriminierung von Lesben, Schwulen und Transgender ein drängendes Problem. Der Weg vom Abbau von Diskriminierung bis zur Beseitigung der gesellschaftlichen Benachteiligung für Schwule und Lesben und ihre Teilhabe in allen Bereichen ist in Deutschland nicht vollendet. Zum Hintergrund: Die Magnus Hirschfeld Stiftung soll als bundesunmittelbare rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin errichtet und mit einem Stiftungsvermögen von 10 Mio. Euro ausgestattet werden. Die Haushaltsmittel sind bereits eingestellt. Der Bund richtet damit eine Stiftung ein, wie sie auch vom Deutschen Bundestag gefordert und wie sie im Koalitionsvertrag von Union und FDP verabredet wurde. Das Kuratorium der Stiftung wird mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages, Vertretern verschiedener Bundesministerien sowie Vertretern von Interessen- und Fachverbänden besetzt sein. Weitere Informationen finden Sie unter www.bundesstiftungmagnushirschfeld.de. ___ Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: (030) 18 580 - 9090 Fax: (030) 18 580 - 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PM_Magnus-Hirschfeld-Stiftung_.pdf PM_Magnus-Hirschfeld-Stiftung_.pdf Description: PM_Magnus-Hirschfeld-Stiftung_.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJ
Abo- und Kostenfallen erfolgreich bekämpfen Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Regierungsentwurf zur Bekämpfung von Abo- und Kostenfallen im Internet erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Mehr als fünf Millionen Internetnutzer sind laut einer Umfrage bereits in Kostenfallen getappt. Internetabzocke wird künftig ein Riegel vorgeschoben, und die Verbraucherrechte werden gestärkt. In den vergangenen Jahren haben dubiose Geschäftsmodelle im Internet zugenommen, die Internetnutzer in Kostenfallen lockten, obwohl die Angebote kostenfrei aussahen. Beschwerden zu scheinbaren Gratisangeboten, bei denen dann doch eine Rechnung kam, rissen nicht ab. Viele Verbraucher fallen auf solche Angebote im Internet herein - und sollen dann für etwas zahlen, was erst kostenlos erschien. Der neue Internetbutton schützt wirksam vor Kostenfallen im Internet. Rechnungen für scheinbare Gratisleistungen laufen künftig ins Leere. Verbraucher sind nur zur Zahlung verpflichtet, wenn sie bei der Bestellung ausdrücklich bestätigen, dass sie die Kostenpflicht kennen. Der Bestellbutton muss unmissverständlich und gut lesbar auf die Zahlungspflicht hinweisen. Der Schutz vor Kostenfallen gilt immer, wenn Waren oder Dienstleistungen online bestellt werden, ob mit Computer, Smartphone oder Tablet. Die Neuregelung stärkt das Vertrauen der Verbraucher in den Online-Handel und liegt damit auch im Interesse der Wirtschaft. Die Buttonlösung muss europaweit gelten, weil Internetabzocke nicht an der Grenze Halt macht. In Brüssel habe ich mich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Buttonlösung auch in eine neue europäische Richtlinie aufgenommen wird. Zum Hintergrund: Immer häufiger verschleiern unseriöse Geschäftemacher die Kosten von Onlineangeboten. Bestimmte Internetleistungen werden beispielsweise als gratis angepriesen, als unverbindliche Gewinnspiele bezeichnet oder als Möglichkeit zum Herunterladen von Freeware getarnt. Erst wenn die Rechnung kommt, folgt das böse Erwachen. Häufig zahlen die Internetnutzer aus Unkenntnis oder weil sie sich durch eine aggressive Verfolgung der vermeintlichen Zahlungsansprüche unter Druck gesetzt fühlen. Die Buttonlösung schafft Abhilfe. Bei kostenpflichtigen Onlineangeboten müssen Unternehmer künftig Preis, Lieferkosten, Mindestlaufzeiten sowie wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung unmittelbar vor der Bestellung klar und verständlich anzeigen. Ein Vertrag kommt nur zu Stande, wenn der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Die Schaltfläche für die Bestellung muss unmissverständlich und gut lesbar auf die Zahlungspflicht hinweisen. Diese Neuregelung gilt für alle Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen auf Online-Plattformen im Internet - sei es über den heimischen Computer, das Smartphone oder einen Tablet-PC. Heute hat das Bundeskabinett den von der Bundesjustizministerin vorgeschlagenen Gesetzentwurf beschlossen. Dieser Regierungsentwurf wird nun über den Bundesrat dem Deutschen Bundestag zur Beratung zugeleitet. Parallel zu dem deutschen Gesetzgebungsverfahren hat sich die Bundesjustizministerin erfolgreich für die Aufnahme einer Buttonlösung in die künftige europäische Verbraucherrechterichtlinie eingesetzt. Das Europäische Parlament hat die Richtlinie am 23. Juni 2011 in erster Lesung beschlossen. Die erforderliche Zustimmung des Rates im Herbst des Jahres gilt als sicher. Es wird jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen, bis die Mitgliedstaaten diese Richtlinie in ihr innerstaatliches Recht umgesetzt haben. Die Richtlinie räumt den Mitgliedstaaten dafür eine Frist von zwei Jahren ein. Da Kostenfallen ein drängendes Problem sind, hat die Bundesregierung bereits jetzt das Startsignal für eine vorzeitige innerstaatliche Regelung gegeben. Pressestelle Bundesjustizministerium der Justiz Mohrenstraße 37 10117 Berlin PM_Buttonl-366sung Kabinett autorisiert.pdf Description: PM_Buttonl-366sung Kabinett autorisiert.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen